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Beschlussvorlage (Stellungnahmen F5 Offenlegung und erneute Offenlegung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
450 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
10.11.17, 11:01
Aktualisiert
10.11.17, 11:01

Inhalt der Datei

Eifelgemeinde Nettersheim Der Bürgermeister Nettersheim, 09.11.2017 Fb III – M/Kur 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, Jahnstraße, Im Wiesengrund, Steinfelder Weg Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der benachbarten Kommunen Lfd.- Betroffener BürNr. ger/Behörde, Träger öffentlicher Belange Vorgebrachte Stellungnahme, Bedenken, Anregungen Abwägung der Gemeinde Beschluss 1 In Bezug auf o.g. Vorhaben teilen wir mit, dass in dem angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigkeit- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Kenntnis nehmen. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: Kenntnis nehmen. Pledoc GmbH, Mail vom 07.08.2017 und 07.11.2017 - Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Nordbayern GmbH (FNG), Schwaig bei Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversor- Seite 1 - 2 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 08.08.2017 gungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Kenntnis nehmen. Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. Kenntnis nehmen. Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. - Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen durch Verkehrsemissionen der L 204, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Gemeinde Nettersheim. - Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. - Es ist nicht nur nach Realisierung des Bebauungsplangebietes sondern bereits während der Bauphasen durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Schleichverkehre über bestehende Wirtschaftswege zur L 204 oder auch zur L 205 stattfinden. - Bepflanzungen/ Schutzmaßnahmen Für die angestrebte Bepflanzung entlang der L 204 ist Ziffer 7.12 der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen –RAL- zu beachten: o Für die Bepflanzung sind die „Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau“ –ELA- maßgebend. Hilfen für die Einfügung der Straßen im Landschaftsraum geben die „Empfehlungen für die Einbindung von Stra- Seite 2 ßen in die Landschaft“ –ESLa-. o o o Bei Pflanzungen neben Fahrbahnen sind die Belange der Verkehrssicherheit zu beachten. Die Seitenräume sind deshalb so zu gestalten, dass die Unfallfolgen für von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge gering bleiben. Ebenso sind Unfallfolgen hinsichtlich herabfallender Baumteile usw. Unterhaltungsarbeiten sind nicht von der L 204 aus vorzunehmen. Strauchpflanzungen gelten im Sinne der RPS nicht als gefährliche Hindernisse, sofern sie ausgeschnitten werden, wenn ein Stammdurchmesser von 0,08 m überschritten wird. Sie sollen mindestens 3,00 m vom Rand der befestigten Fläche entfernt stehen und dürfen freizuhaltende Sichtfelder nicht beeinträchtigen. Beim Pflanzen neuer Bäume in Fahrbahnnähe ist zu berücksichtigen, dass diese zu gefährlichen Hindernissen im Sinne der RPS heranwachsen. Bäume sollen deshalb nur in Bereichen gepflanzt werden, die von abkommenden Fahrzeugen nicht erreicht werden können (z.B. hinter FahrzeugRückhaltesystemen oder auf Einschnittböschungen). Auch hinter Fahrzeug-Rückhaltesystemen sollen sie mindestens 3,00 m vom Rand der befestigten Fläche gepflanzt werden, damit deren Wirkungsweise nicht beeinträchtigt ist. o Der Nachweis für Schutzeinrichtungen gem. der Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen – RPS- ist vorzulegen. Die Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h erfordert einen Abstand vom Fahrbahnrand von mind. 4,50 m ohne passive Schutzeinrichtung. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten der Stadt Erftstadt incl. der Mehrkosten für Unterhaltung und Erhaltung der zusätzlichen Straßenbestandteile. o Durch Anpflanzungen, Einfriedungen usw. entlang der L 204 dürfen die Lichtraumprofile der verschiedenen Verkehrsteilnehmer gem. Richtlinien nicht eingeschränkt werden. o An klassifizierte Straßen angrenzende Bauvorhaben (z.B. Häuser, Garagen, Erschließungsanlagen, Parkplätze, Ausstellungsund Lagerflächen usw.) sind aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs so zu beleuchten und durch ausreichend hohe, nicht übersteigbare und dichte Einfriedungen Seite 3 oder Bepflanzungen zum Schutze der Verkehrsteilnehmer abzuschirmen, dass der übergeordnete Verkehr weder geblendet noch abgelenkt wird. o Im Bereich von Zufahrten sind auf Dauer die Sichtdreiecke gem. Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen –RASt- von jeglichen Hindernissen freizuhalten. Die Beschränkung der max. Höhe von Einfriedungen von 0,8 m entspricht den technischen Regelwerken. o Entlang des Bebauungsplangebietes befindet sich ein Gewässer, dass die L 204 mittels Durchlass kreuzt. Dieser Durchlass befindet sich in der Unterhaltung des Landesbetriebes. Es ist sicherzustellen, dass keine zusätzlichen Einleitungen in dieses Gewässer stattfinden. Sollte dies dennoch der Fall sein, behalte ich mir evtl. Regressansprüche vor. Bei der Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen gehen evtl. bauliche Maßnahmen (Vergrößerung des Durchlasses) zu Lasten der Gemeinde Nettersheim. Abwägung der Gemeinde: Die von der 1. Änderung betroffenen Einzelpunkte berühren nicht die Straßenbauplanung des Landesbetriebs bzw. Änderungen in Bezug auf die innerörtliche Verkehrsführung. Es wird daher vorgeschlagen, die Anregungen zur Kenntnis zu nehmen. Kenntnis nehmen. 3 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Schreiben vom 07.08.2017 Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kenntnis nehmen. 4 LVR-Landschaftsverband Rheinland, Dezernat Gebäudeund Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, RBB, Schreiben vom 15.08.2017 und 29.09.2017 Innerhalb der Stellungnahme wird darüber informiert, dass keine Betroffenheit bezogen auf Liegenschaften des LVR vorliegt und daher keine Bedenken gegen die o.g. Maßnahme geäußert werden. Kenntnis nehmen. Industrie- und Handelskammer Da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft 5 Diese Stellungnahme gilt nicht für das Rheinische Amt für Denkmalpflege und das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege. Kenntnis nehmen. Seite 4 6 Aachen, Schreiben vom 28.08.2017 entweder gar nicht berührt oder – wo es der Fall ist – hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer Aachen keine Bedenken. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Mail vom 22.08.2017 Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Kenntnis nehmen. Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Abwägung der Gemeinde: Es wird vorgeschlagen, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen, da ein entsprechender Hinweis in den textlichen und gestalterischen Festsetzungen aufgenommen wurde. 7 8 Wasserverband Oleftal, Hellenthal vom 14.08.2017 Gemeinde Blankenheim, Schreiben vom 17.08.2017 und 06.11.2017 Wie in der Begründung zur Bebauungsplanänderung Pkt. 4.1.3 schon richtig festgestellt, sind die Hauptwasserleitungen im Plangebiet der oben genannten 1. Vereinfachten Änderung bereits vorhanden. Die Leitung in der Straße Im Wiesengrund ist jedoch erneuerungsbedürftig. Daher bitten wir darum den Wasserverband Oleftal bei dort geplanten Tiefbauarbeiten frühzeitig in die Planung mit einzubeziehen. Abwägung der Gemeinde: Der Hinweis zur Kenntnis genommen und bei der Umsetzung des Bebauungsplanes „Erschließung im Rahmen der Anbindung des Bebauungsplangebietes F 7 „Die Acht Morgen“ berücksichtigt. Der Hinweis zur Kenntnis genommen und bei der Umsetzung des Bebauungsplanes beachtet. Belange der Gemeinde Blankenheim sind nicht betroffen Kenntnis nehmen. Seite 5 9 Geologischer Dienst NRW, Krefeld, Schreiben vom 18.08.2017 Baugrundeigenschaften/Baugrunduntersuchungen Ich empfehle, die Baugrundeigenschaften, insbesondere im Hinblick auf die Tragfähigkeit und Setzungsverhalten, objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. Den Baugrund bilden mittel – bis tiefgründige Böden aus Lößlehm und Solifluktionsbildungen über Verwitterungsschutt des anstehenden karbonatgesteins der Junkerberg-Schichten (Kalkstein, untergeordnet Mergelstein, Kalksandstein und Schluffstein/Devon). Unterirdische Hohlräume sind nicht auszuschließen. Siehe auch: Geologische Karte im Maßstab 1 : 25.000, Blatt 5505 Blankenheim. Mit Erläuterungen. 1983. Hrsg. GD.NRW. Abwägung der Gemeinde: Die im angrenzenden Bebauungsplangebiet F 7 „Die Acht Morgen“ vorgenommenen Bodenuntersuchungen durch das Büro Harth vom 27.04.2017 führten zu folgendem Ergebnis: Kenntnis nehmen. „Die im vorliegenden geotechnischen Bericht enthaltenen Angaben beziehen sich auf die aktuellen Untersuchungsstellen. Da Baugrunderkundungen in Form von Bohrungen und Sondierungen stichprobenartige Untersuchungen darstellen, können örtlich von der beschriebenen Baugrundsituation abweichende Verhältnisse nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Auf die stark variierende Lage der Felsoberfläche sowie die Erschwernisse bei in den Fels hineinreichenden Erdarbeiten wurde zuvor bereits hingewiesen. Es ist eine sorgfältige Überwachung der Erdarbeiten und eine laufende Überprüfung der angetroffenen Bodenverhältnisse im Vergleich zu den Untersuchungsergebnissen und Folgerungen erforderlich. Bei maßgeblichen Abweichungen ist der Unterzeichner umgehend zwecks Neubewertung zu benachrichtigen.“ Abwägung der Gemeinde: Die 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5 beinhaltet u. a. eine Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 390 auf. Dieses Grundstück grenzt unmittelbar an das Bebauungsplangebiet F 7 „Die Acht Morgen“ an, so dass das Ergebnis des o. g. Gutachtens auch auf dieses Grundstück übertragbar ist. Es wird vorgeschlagen, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Kenntnis nehmen. Erdbebengefährdung Zum o. g. Vorgang wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist. - Das Plangebiet ist der Erdbebenzone 1 und geologischer Untergrundklasse R zuzuordnen. Seite 6 Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungshinweise wird ausdrücklich hingewiesen. Die Erdbebengefährdung wird in der bauaufsichtlich weiterhin geltenden DIN 4149:2005 durch die Zuordnung zu Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350 000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) für einzelne Standorte bestimmt werden. Abwägung der Gemeinde: Es wird vorgeschlagen, einen entsprechenden Hinweis in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen. 10 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Schreiben vom 21.08.2017 In den textlichen Festsetzungen ist ein entsprechender Hinweis aufzunehmen. Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Abwägung der Gemeinde: Es wird vorgeschlagen, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen, da dieser bereits in den textlichen Festsetzungen aufgenommen wurde. Kenntnis nehmen. 11 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Swisttal, Schreiben vom 22.08.2017 Es bestehen keine Beeinträchtigungen und Berührungspunkte für die Richtfunkstrecken. Kenntnis nehmen. 12 Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstellen Aachen/Düren/ Euskirchen, Schreiben vom 22.08.2017 Keine Bedenken Kenntnis nehmen. Seite 7 13 Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH, Schreiben vom 24.08.2017 Keine Bedenken 14 Kreis Euskirchen, Abt. Kreisentwicklung und Planung, Schreiben vom 08.09.2017 Keine grundsätzlichen Bedenken. Ich bitte jedoch, die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Stellungnahmen der Fachabteilungen zu berücksichtigen: Kenntnis nehmen. Untere Wasserbehörde: Gegen die Entwässerung des B-Plangebietes im Mischsystem bestehen keine Bedenken, wenn das vorhandene Mischsystem sowie die Kläranlage in der Lage sind, die zusätzlichen Abwassermengen aufzunehmen. Falls Einleitungen in ein Gewässer erforderlich oder verändert werden, bedarf dies einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß der §§ 8, 9 und 10 WHG. Die Gewässerverträglichkeit ist in diesem Zuge vorab nachzuweisen. Es wird empfohlen, das Niederschlagswasser der Dachflächen in Zisternen zu sammeln, zu speichern und als Brauchwasser sowie zur Gartenbewässerung zu nutzen. Der Überlauf wäre dann an das vorhandene Mischsystem anzuschließen. Schreiben vom 27.10.2017 Grundsätzlich müssen alle Kanalisationen hydraulisch ausreichend leistungsfähig sein, sämtliche Wässer schadlos abführen zu können. Falls Versickerungen oder Einleitungen in eine Gewässer beabsichtigt werden, bedürfen diese einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. der §§ 8, 9 und 10 WHG. Für Versickerungen ist im Vorfeld ein aussagekräftiges hydrogeologisches Gutachten zu erstellen und eine Bemessung muss auf der Grundlage des aktuellen Arbeitsblattes 138 der DWA erfolgen. Einleitungen in einen Vorfluter müssen gewässerverträglich sein, was je nach Höhe der Einleitungsmenge Rückhaltemaßnahmen zwingend erforderlich macht. Abwägung der Gemeinde: Die 1. Änderung des Bebauungsplanes F 5, Marmagen, beinhaltet u. a. die Erweiterung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 390, so dass dort die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses ermöglicht werden kann. Der Anschluss dieses zusätzlich bebauten Grundstücks ist sowohl hydraulisch als auch in Bezug auf die Anschlusswerte der Kläranlage unproblematisch. Die Sammlung der Niederschlagswässer der Dachfläche in eine Zisterne wird befürwortet und dem künftigen Bauherrn im Rahmen der Baugenehmigung empfohlen. Es wird vorgeschlagen, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Seite 8 15 e-regio, Euskirchen, Schreiben vom 11.09.2017 Keine Bedenken, solange der Bestand unserer Versorgungsleitungen gewährleistet bleibt. Innerhalb des Planbereichs sind Leitungsanlagen zur ErdgasVersorgung stellenweise vorhanden. Im Zuge der weiteren Entwicklung des Planbereiches kann das Erdgas-Versorgungsnetz - den Bedürfnissen entsprechend – von der bestehenden Versorgungsanlage in der „Jahnstraße“ oder „Im Wiesengrund“ aus, erweitert werden. Hinweise für die Verlegung von Versorgungsleitungen: Um spätere Aufbrüche in Fahrbahnen zu vermeiden empfehlen wir, die Versorgungsleitungen gebündelt in den Nebenanlagen (Gehwegen, Parkstreifen o.ä.) unterzubringen. Die Breite dieser Nebenanlagen ist so zu dimensionieren, dass die geforderten Sicherheitsabstände der Versorgungsleitungen untereinander eingehalten werden können. Als Richtmaß sollte hier eine Mindestbreite von 1,50 m für Gas-, Wasser-, Strom- und Kommunikationsleitungen gelten. Hinweis zu Baumstandorten / Bepflanzungen: Wir weisen darauf hin, dass eventuell geplante Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere das Anpflanzen von Bäumen, grundsätzlich außerhalb von Leitungstrassen anzustreben sind. Weitere Informationen hierzu enthält das technische Merkblatt DVGW GW 125 "Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle", aktualisiert erschienen im Februar 2013, ergänzt durch das Beiblatt zu GW 125, erschienen im März 2016. Es gilt, Präventivmaßnahmen zu ergreifen zum Schutz von Ver- und Entsorgungsleitungen vor dynamischen und statischen Belastungen durch Baumwurzeln. Der Präventivschutz reicht von der Baumart-Auswahl bis zu sinnvollen und wirksamen technischen Schutzmaßnahmen. Zu den kritischen Baumarten zählen nach derzeitigem Kenntnisstand: Ahorn, Götterbaum, Rosskastanie, Pappel, Platane und Blauzeder. Wir bitten, Teil A der textlichen Festsetzungen entsprechend anzupassen. Abwägung der Gemeinde: Im Rahmen der Erschließungsplanung zum Baugebiet F 7 „Die Acht Morgen“, Marmagen, soll eine Erweiterung der Erdgasversorgungsleitung ausgehend von der Straße „Im Wiesengrund“ vorgesehen werden, so dass dem Hinweis gefolgt wird. Detailabstimmungen mit e-regio hinsichtlich der Durchführung der Erschließungsarbeiten erfolgen im Zuge der der Bauleitplanung nachfolgenden Tiefbauplanung zur Erschließungsmaßnahme. 16 Gemeinde Dahlem, Schreiben Die Planung kann als mit der Gemeinde Dahlem abgestimmt gelten. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kenntnis nehmen. Seite 9 vom 29.09.2017 17 Wasserverband Eifel-Rur, Düren, Schreiben vom 30.10.2017 Es werden keine Bedenken geäußert. 18 Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 339, 341 und 342, Schreiben jeweils vom 31.10.2017 Es ergehen folgende gleichlautende Stellungnahmen: Kenntnis nehmen. Meine Stellungnahme bezieht sich auf den Bebauungsplan Marmagen, F 5, in Bezug auf die verkehrstechnische Anbindung an das neue Plangebiet F 7 durch die Jahnstraße. Unter Punkt 4a ist die Jahnstraße als Zufahrtsstraße zum Plangebiet F 7 gedacht. 1. Die Jahnstraße ist als Spiel- und beruhigte Straße mit Schritttempo ausgelegt. Sie wird von den anwohnenden Kindern als Spielstraße genutzt. Weiterhin wird sie von vielen Kindern von der Frankenstraße kommend als Weg zur Grundschule genutzt. 2. Die alltägliche Situation ist, dass die durchfahrenden Autos sich nicht an das Schritttempo halten, was nicht nur eine Gefahr für die Kinder bedeutet, sondern auch eine erhebliche Lärmbelästigung darstellt. 3. Unter Pkt. 2.2 dienen u. a. die Jahnstraße als Erschließung des Plangebietes F 7. Auch dies bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung für die Kinder nebst Gefahrenquellen. 4. Es existieren 2 Wirtschaftswege zum Plangebiet F 7, die als Zufahrtswege ausgebaut werden könnten und damit die Jahnstraße, Steinfelder Weg und Im Wiesengrund entlastet wären. 5. Sie führen Mehrkosten als Begründung an. Es kann doch nicht im Sinne der Gemeinde sein, ohne Rücksicht auf die Anwohner und Benutzer der Straße solch eine Planung durchzuführen. Gerade die Möglichkeit, mehr Ruhe und Sicherheit auf dem Lande zu Wohnen macht doch das Wohnen im ländlichen Bereich attraktiv, insbesondere für Familien mit Kindern. Ich bitte Sie und die Gemeindevertreter, dies nochmals zu bedenken. So bin ich mit dieser Planung nicht einverstanden. Abwägung der Gemeinde: Zu 1. und 2.: Es trifft zu, dass die Jahnstraße als „verkehrsberuhigte Zone- Zeichen StVO: 325-1 bzw. 325-2 - ausgewiesen ist. Dies bedeutet: Die Bedenken werden zurückgewiesen. Seite 10 a) Fußgänger dürfen die Straße in ihrer gesamten Breite benutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt! b) Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten (dazu gehören auch Radfahrer, Mofa- oder Mopedfahrer und natürlich Pkw, und Lkw,). Schrittgeschwindigkeit ist so schnell, wie ein normal gehender Fußgänger geht, also etwa 4 – 7 km/h c) Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig müssen sie warten. (Der Fußgänger hat Vorrang.) d) Die Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. (Fußgänger dürfen also keinen unangemessenen Gebrauch von ihrem Vorrang machen.) e) Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig (ausgenommen Be- oder Entladen, Ein- oder Aussteigen) f) Wer den verkehrsberuhigten Bereich verlässt, muss sich so verhalten, als wenn er von einem Grundstück auf die Straße fährt! Er hat also die Vorfahrt zu gewähren! Eine ständige personelle Kontrolle der Fahrgeschwindigkeit kann jedoch nicht gewährleistet werden. Möglich ist es aber, durch automatische Geschwindigkeitsmessung mit dem gemeindlichen Messgerät den Fahrzeugfahrer auf eine evtl. erhöhte Geschwindigkeit aufmerksam zu machen. Zu 3., 4. und 5.: Das geplante Wohngebiet umfasst ca. 40 Grundstücke. Mit der Begrenzung auf Einzelhäuser und der Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten ist keine unverhältnismäßige Verdichtung verbunden. Eine Verkehrszunahme in den Bestandsgebieten wird naturgemäß stattfinden. Da das Baugebiet über 2 Anliegerstraßen erschlossen wird, wird sich das geringfügig höhere Verkehrsaufkommen jedoch auf die beiden Straßen „Steinfelder Weg“ bzw. „Im Wiesengrund“ verteilen. Ziel ist es jedoch auch, Bewohner von Baugebieten die am Rande einer Ortslage liegen, ins Dorfzentrum zu führen, damit eine örtliche Verbundenheit aufgebaut wird. Um fußläufig in die landschaftliche Umgebung zu gelangen werden für die Bewohner des Baugebietes und des gesamten Ortes fußläufige Verbindungen aus dem Baugebiet in die Landschaft geschaffen. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes F 7 wurden bereits frühzeitig die öffentlichen Behörden, u.a. der Landesbetrieb Straßenbau.NRW, Euskirchen am Verfahren beteiligt. Dieser hat bereits frühzeitig Seite 11 gefordert, Einzelzufahrten von Wohngrundstücken zur L 204 (Marmagen – Bahrhaus) nicht zuzulassen und dafür Sorge zu tragen, dass die fußläufigen Verbindungen nicht durch motorisierte Fahrzeuge genutzt werden. Aufgrund des Bedarfs an Wohngrundstücken, der ordnungsgemäßen Abwicklung der Neuverkehre, der städtebaulich und erschließungstechnisch geeigneten Lage des Plangebietes und der Planungsabsicht, mit Entwicklung eines Wohngebietes auch die bestehende Infrastruktur langfristig halten zu können, wird daher an der Planung weiterhin festgehalten. Es wird vorgeschlagen, die Bedenken zurück zu weisen. Seite 12