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Beschlussvorlage (Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 30.09.2017)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
183 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.11.17, 09:00
Aktualisiert
16.11.17, 09:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 819 /X.L. Datum: 15.11.2017 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 21.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 30.09.2017 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Zwischenbericht EB Biowärme Nettersheim zum 30.09.2017 Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2017 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Auf der Grundlage der Eigenbetriebsverordnung NRW und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim ist ein quartalsmäßiger Überblick über den Verlauf der Erträge und Aufwendungen zu verschaffen. Beigefügt ist das prognostische Jahresergebnis 2017 auf der Grundlage der Erkenntnisse zum 30.09.2017 dargestellt. Der aktuelle Zwischenbericht weicht nur unwesentlich von den beiden vorherigen Quartalsberichten ab. Der Bericht berücksichtigt weiterhin, dass der zusätzliche Verkaufserlös aus der Wärmeabgabe ans Kloster Nettersheim im Rahmen der Erneuerung der Heizungsanlage (Pelletheizung) in diesem Jahr noch nicht erfolgen wird. Die Maßnahme befindet sich nach wie vor im Bau, so dass die Wärmeabgabe und – verteilung über den Eigenbetrieb Biowärme und die Übertragung der technischen Anlagen an den Eigenbetrieb erst im kommenden Jahr erfolgen werden. Dies wird im Rahmen des Planentwurfs 2018 entsprechende Berücksichtigung finden. Der aktuelle Zwischenbericht weicht somit betreffend die Heizungsanlage Kloster im Bereich der Verkaufserlöse wie auch der ursprünglich geplanten Aufwendungen für diese Anlage von den Planansätzen ab. Die prognostizierten Verkaufserlöse werden sich bekanntermaßen erst im Zuge der eigentlichen Ablesung der Verbrauchsstände 2017 am Jahresende bewahrheiten bzw. gegebenenfalls einen Änderungsbedarf aufzeigen. Bei den Personalkosten wird mit dem aktuellen Zwischenbericht davon ausgegangen, dass in Anbetracht der Planung und Abwicklung der Baumaßnahme Heizungsanlage Kloster der geplante Aufwand entstehen wird. Die Abschreibungssumme für die Heizungsanlage Kloster wird allerdings erst nach Aktivierung des Anlagegutes in 2018 entstehen, so dass hier der Ansatz unterschritten wird. Die Zinsen wurden zudem an die aktuelle Entwicklung im laufenden Wirtschaftsjahr angepasst ebenso wie der Instandsetzungs ansatz. Es wird auf der Grundlage der vorstehend genannten Annahmen mit einem Überschuss des Wirtschaftsergebnisses 2017von rd. 4.200 € gerechnet. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister