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Beschlussvorlage (Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
160 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
08.12.17, 12:04
Aktualisiert
08.12.17, 12:04
Beschlussvorlage (Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan) Beschlussvorlage (Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan) Beschlussvorlage (Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan) Beschlussvorlage (Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Pa Vorlage 763 /X.L. Z.1 Datum: 08.12.2017 An den Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, den vorgelegten Entwurf zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes den Beteiligten zuzuleiten und das Verfahren für alle am Abwägungsprozess Beteiligten einzuleiten, damit in der Sitzungsphase Februar/März 2018 die endgültige Beschlussfassung unter Berücksichtigung von Anregungen oder Hinweisen der Beteiligten erfolgen kann. Begründung: Auf der Grundlage der Vorlage 773/X.L. hat der Rat in seiner Sitzung am 26.09.2017 die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes beschlossen. Gemeinsam und in enger Abstimmung mit der Wehrleitung und den Verantwortlichen in den einzelnen Löschgruppen und -zügen wurde unter Beteiligung eines Fachbüros der vorliegende Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes erstellt. Gegenüber dem im Jahr 2011 beschlossenen Brandschutzbedarfsplan wurde der Aufbau des Entwurfes in der Gliederung geändert. Diese Veränderungen sind an die Weiterentwicklung von Brandschutzbedarfsplänen entsprechend den vom Institut der Feuerwehr in Münster gelehrten und von der Bezirksregierung empfohlenen Gliederung auf der Grundlage des am 01.01.2016 in Kraft getretenen neuen Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) standardmäßig an die Fortschreibung in ein „Grundwerk“ und in „Anlagen“ angepasst. Inhalte des im Jahr 2011 beschlossenen Brandschutzbedarfsplanes, die seinerzeit erfasst wurden, bleiben in der Weise erhalten, in dem diese bei der endgültigen Beschlussfassung im Rat als Anlagen beigefügt werden (Statistiken zu Personalanzahl und -struktur, Verfügbarkeiten und Erreichbarkeiten von Personal, Einsatzstatistiken, Einwohnerstatistiken, Fahrzeugübersichten und Gerätehäuser mit Fotos, Graphische Darstellung der Hilfsfristen usw.). Soweit in diesen Anlagen Aktualisierungen oder Änderungen notwendig sind, sind diese dann entsprechend dem aktuellen Sachstand eingearbeitet. Inhaltlich wird aus der Betrachtung in der IST-Erhebung die Darstellung und Bewertung des Gefahrenpotentials und die Klassifizierung in Gefahrenstufen (für jeden einzelnen Ort) sowie entsprechende Schlussfolgerungen entwickelt. Ziel des Brandschutzbedarfsplanes ist nach Erfassung des IST-Zustandes in Bezug auf die Ausstattung und die Organisationsstruktur der Feuerwehr der Vergleich zum SOLL unter realistischen Gesichtspunkten. Die Definition zur Beurteilung der Leistungsanforderung der Feuerwehr zur Gefahrenabwehr erfolgt im Brandschutzbedarfsplan anhand der Betrachtung solcher Schadensereignisse, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer Kommune er- 3 eignen können, bei Eintritt regelmäßig große Personen– oder Sachschäden verursachen und von der Feuerwehr eigenständig bewältig werden sollen. Typisch für diese sog. zeitkritischen Ereignisse sind z.B. der sog. „kritische“ Wohnungsbrand im Obergeschoss eines Wohnhauses mit mindestens einer betroffenen Person oder der Verkehrsunfall mit einer im Fahrzeug eingeklemmten Person. Durch den Vergleich werden evtl. vorhandene Mängel aufgezeigt, die durch ebenfalls dargestellte Maßnahmen behoben werden oder durch die eine Verbesserung erreicht werden kann. Im personellen Bereich waren insbesondere die Verantwortlichen der Feuerwehr stetig bemüht, die erforderliche Personaldecke vorzuhalten und die Jugendarbeit zu fördern, so dass derzeit in der Gesamtheit der Feuerwehr eine ausreichende und gut ausgebildete Anzahl an Einsatzkräften zur Verfügung steht. Selbst vor dem Hintergrund des in den letzten Jahren eingetretenen demographischen Wandels wird es im Bereich Feuerwehr in den nächsten Jahren nicht zu Problemen kommen, da ein kontinuierlicher Übergang von Mitgliedern der Jugendfeuerwehr in den aktiven Dienst gewährleistet ist. In einzelnen Löschgruppen vorhandene Defizite in Ausbildungsgängen werden in den nächsten Jahren fortlaufend ausgeglichen. Problematisch stellt sich allerdings die Tagesverfügbarkeit (betrachtet wird hier die Zeit zwischen 06:00 und 18:00 Uhr) in Teilen der Feuerwehr dar. Bedingt ist dies durch die hohe Anzahl von Pendlern zu den außerhalb, z.T. auch weit außerhalb liegenden Arbeitsplätzen von Feuerwehkameraden. Bereits im Brandschutzbedarfsplan 2011 wurden zur Verbesserung dieser im ländlichen Raum fast überall vorhandenen Situation Maßnahmen wie die Einbeziehung von Hausfrauen, die Berücksichtigung von aktiven Kameraden bei der Personalauswahl für Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung oder das Einbinden von Feuerwehrkameraden, die nicht in der Gemeindefeuerwehr sind aber ihren Arbeitsplatz hier haben, dargestellt. In Teilen konnte mit Durchführung dieser Maßnahmen eine Korrektur erreicht werden, die Situation muss jedoch nach wie vor deutlich verbessert werden. Als geeignete Maßnahme wurde mit den in der Anlage unter Ziffer 7.2. dargestellten personellen Maßnahmen unter intensiver Beteiligung der Wehrleitung und in Abstimmung mit den Führungskräften der Feuerwehr ein einsatztaktisches Konzept entwickelt. Dieses sieht eine Unterstützung bei kritischen Einsatzarten ausschließlich tagsüber durch Aktivieren von „schnellen Einsatztruppen“, stationiert in Zingsheim und Tondorf, vor. Damit werden zum einen die Eintreffzeiten deutlich verbessert und eine erforderliche Anzahl an Personal mit entsprechender Ausrüstung schnellstmöglich an den Einsatzort gebracht. Folgerichtig ergeben sich aus diesem Konzept und weiteren Erfordernissen (technischer Zustand und/oder Alter von Fahrzeugen) Konsequenzen in der Fahrzeugkonzeption und –beschaffung. Diese sind für die folgenden Jahre unter Ziffer 7.3. 4 der Anlage dargestellt und berücksichtigen in Art, Funktion und Ausstattung der vorgesehenen Fahrzeuge neben der Problematik einer geringen Tagesverfügbarkeit auch eine ausreichende Wassermitführung, insbesondere für den Einsatzbereich der Autobahn. Im Haushalt 2018 sind bereits erste bedarfsorientiere Beschaffungen von Fahrzeugen in Anlehnung an das im Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes beschriebene Fahrzeugkonzept vorgesehen, damit sind wesentliche Vorbereitungen für die Umsetzung getroffen. Der vorliegende Entwurf wird dem Kreisbrandmeister nach Beschluss zugeleitet. Gleichzeitig wird hiermit den Ratsmitgliedern sowie weiteren Beteiligten die Möglichkeit eröffnet, Hinweise, Anregungen und Bedenken bis zur Beschlussfassung in der nächsten Sitzungsphase im Februar/März 2018 zu äußern. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister