Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
6,1 MB
Datum
12.12.2017
Erstellt
08.12.17, 12:04
Aktualisiert
08.12.17, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Brandschutzbedarfsplan
für die Feuerwehr
der Gemeinde Nettersheim
Dezember 2017
Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
Inhalt
1
Einleitung ......................................................................................................................................... 5
1.1
Gesetzliche Grundlagen........................................................................................................... 5
1.2
Durchführung der Brandschutzbedarfsplanung ...................................................................... 5
1.3
Beteiligte.................................................................................................................................. 5
2
Die Aufgaben der Gemeinde ........................................................................................................... 6
3
Ist-Stand-Erhebung .......................................................................................................................... 7
3.1
Gefahrenpotenzial der Gemeinde ........................................................................................... 7
3.1.1
Einwohner, Gliederung und Lage .................................................................................... 7
3.1.2
Verkehrswege .................................................................................................................. 7
3.1.3
Löschwasserversorgung .................................................................................................. 7
3.2
Gefahrenpotenzial der einzelnen Ortsteile ............................................................................. 8
3.2.1
Bouderath ........................................................................................................................ 9
3.2.2
Buir .................................................................................................................................. 9
3.2.3
Engelgau ........................................................................................................................ 10
3.2.4
Frohngau........................................................................................................................ 11
3.2.5
Holzmülheim.................................................................................................................. 12
3.2.6
Marmagen ..................................................................................................................... 12
3.2.7
Nettersheim................................................................................................................... 13
3.2.8
Pesch.............................................................................................................................. 14
3.2.9
Roderath ........................................................................................................................ 15
3.2.10
Tondorf .......................................................................................................................... 16
3.2.11
Zingsheim ...................................................................................................................... 17
3.2.12
Zusammenfassung ......................................................................................................... 18
3.3
Bestandsdaten der Feuerwehr .............................................................................................. 18
3.3.1
Allgemeine Angaben...................................................................................................... 18
3.3.1.1
Gliederung der Feuerwehr ........................................................................................ 18
3.3.1.2
Aktuelle Schutzzieldefinition ..................................................................................... 19
3.3.1.3
Mindestpersonalstärke der Ortsteilwehren .............................................................. 19
3.3.1.4
Tatsächliche Personalverfügbarkeit .......................................................................... 20
3.3.1.5
Einsatzleitung Gesamtgemeinde ............................................................................... 21
3.3.2
Bouderath ...................................................................................................................... 21
3.3.2.1
Gebäude .................................................................................................................... 21
3.3.2.2
Fahrzeuge .................................................................................................................. 22
3.3.2.3
Sonstige Ausstattung ................................................................................................. 22
3.3.2.4
Personalzahl und -qualifikation ................................................................................. 22
3.3.2.5
Tatsächliche Verfügbarkeit ........................................................................................ 22
3.3.2.6
Bisheriger Schutzzielerreichungsgrad ....................................................................... 22
3.3.3
Engelgau ........................................................................................................................ 23
Feuerwehr-Beratung Lang GmbH
Seite 1
Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
3.3.3.1
Gebäude .................................................................................................................... 23
3.3.3.2
Fahrzeuge .................................................................................................................. 23
3.3.3.3
Sonstige Ausstattung ................................................................................................. 23
3.3.3.4
Personalzahl und -qualifikation ................................................................................. 23
3.3.3.5
Tatsächliche Verfügbarkeit ........................................................................................ 23
3.3.3.6
Bisheriger Schutzzielerreichungsgrad ....................................................................... 24
3.3.4
Frohngau........................................................................................................................ 24
3.3.4.1
Gebäude .................................................................................................................... 24
3.3.4.2
Fahrzeuge .................................................................................................................. 24
3.3.4.3
Sonstige Ausstattung ................................................................................................. 24
3.3.4.4
Personalzahl und -qualifikation ................................................................................. 24
3.3.4.5
Tatsächliche Verfügbarkeit ........................................................................................ 24
3.3.4.6
Bisheriger Schutzzielerreichungsgrad ....................................................................... 25
3.3.5
Marmagen ..................................................................................................................... 25
3.3.5.1
Gebäude .................................................................................................................... 25
3.3.5.2
Fahrzeuge .................................................................................................................. 25
3.3.5.3
Sonstige Ausstattung ................................................................................................. 25
3.3.5.4
Personalzahl und -qualifikation ................................................................................. 25
3.3.5.5
Tatsächliche Verfügbarkeit ........................................................................................ 26
3.3.5.6
Bisheriger Schutzzielerreichungsgrad ....................................................................... 26
3.3.6
Nettersheim................................................................................................................... 26
3.3.6.1
Gebäude .................................................................................................................... 26
3.3.6.2
Fahrzeuge .................................................................................................................. 26
3.3.6.3
Sonstige Ausstattung ................................................................................................. 26
3.3.6.4
Personalzahl und -qualifikation ................................................................................. 27
3.3.6.5
Tatsächliche Verfügbarkeit ........................................................................................ 27
3.3.6.6
Bisheriger Schutzzielerreichungsgrad ....................................................................... 27
3.3.7
Pesch.............................................................................................................................. 27
3.3.7.1
Gebäude .................................................................................................................... 27
3.3.7.2
Fahrzeuge .................................................................................................................. 27
3.3.7.3
Sonstige Ausstattung ................................................................................................. 27
3.3.7.4
Personalzahl und -qualifikation ................................................................................. 28
3.3.7.5
Tatsächliche Verfügbarkeit ........................................................................................ 28
3.3.7.6
Bisheriger Schutzzielerreichungsgrad ....................................................................... 28
3.3.8
Roderath ........................................................................................................................ 29
3.3.8.1
Gebäude .................................................................................................................... 29
3.3.8.2
Fahrzeuge .................................................................................................................. 29
3.3.8.3
Sonstige Ausstattung ................................................................................................. 29
3.3.8.4
Personalzahl und -qualifikation ................................................................................. 30
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Seite 2
Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
3.3.8.5
Tatsächliche Verfügbarkeit ........................................................................................ 30
3.3.8.6
Bisheriger Schutzzielerreichungsgrad ....................................................................... 30
3.3.9
3.3.9.1
Gebäude .................................................................................................................... 30
3.3.9.2
Fahrzeuge .................................................................................................................. 30
3.3.9.3
Sonstige Ausstattung ................................................................................................. 30
3.3.9.4
Personalzahl und -qualifikation ................................................................................. 31
3.3.9.5
Tatsächliche Verfügbarkeit ........................................................................................ 31
3.3.9.6
Bisheriger Schutzzielerreichungsgrad ....................................................................... 31
3.3.10
4
Tondorf .......................................................................................................................... 30
Zingsheim ...................................................................................................................... 31
3.3.10.1
Gebäude ................................................................................................................ 31
3.3.10.2
Fahrzeuge .............................................................................................................. 32
3.3.10.3
Sonstige Ausstattung ............................................................................................. 32
3.3.10.4
Personalzahl und -qualifikation ............................................................................. 32
3.3.10.5
Tatsächliche Verfügbarkeit .................................................................................... 32
3.3.10.6
Bisheriger Schutzzielerreichungsgrad ................................................................... 32
Schutzzieldefinition ....................................................................................................................... 33
4.1
Allgemein ............................................................................................................................... 33
4.1.1
Aussagen der örtlich zuständigen Bezirksregierung Köln ............................................. 33
4.1.2
Auffassungen anderer Bezirksregierungen ................................................................... 34
4.1.3
Aussagen in der „Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale
Entscheidungsträger" .................................................................................................................... 35
4.1.4
4.2
5
Schutzzielfestlegung für die Gemeinde Nettersheim............................................................ 36
Bedarfsermittlung (Soll-Struktur) .................................................................................................. 38
5.1
Ausstattung ........................................................................................................................... 38
5.1.1
Gebäude ........................................................................................................................ 38
5.1.1.1
Anzahl der Löschgruppen .......................................................................................... 38
5.1.1.2
Ausmaß und Ausstattung der Standorte ................................................................... 38
5.1.2
Fahrzeuge ...................................................................................................................... 39
5.1.3
Sonstige Ausstattung ..................................................................................................... 41
5.2
6
Zusammenfassung ......................................................................................................... 36
Personal ................................................................................................................................. 41
Strukturanalyse / Soll-Ist-Vergleich ............................................................................................... 43
6.1
Bewertung ............................................................................................................................. 43
6.1.1.1
Bouderath .................................................................................................................. 43
6.1.1.2
Engelgau .................................................................................................................... 43
6.1.1.3
Frohngau.................................................................................................................... 44
6.1.1.4
Marmagen ................................................................................................................. 44
6.1.1.5
Nettersheim............................................................................................................... 44
Feuerwehr-Beratung Lang GmbH
Seite 3
Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
6.1.1.6
Pesch.......................................................................................................................... 45
6.1.1.7
Roderath .................................................................................................................... 45
6.1.1.8
Tondorf ...................................................................................................................... 46
6.1.1.9
Zingsheim .................................................................................................................. 46
6.1.2
7
Zusammenfassung der Bewertungen............................................................................ 47
Abgeleitete Verbesserungsmaßnahmen ....................................................................................... 48
7.1
Bauliche Maßnahmen ........................................................................................................... 48
7.2
Personelle Maßnahmen ........................................................................................................ 48
7.3
Fahrzeugkonzept ................................................................................................................... 50
7.4
Alarm- und Ausrückeordnung ............................................................................................... 50
7.5
Konzept zur Einbindung gemeindlicher Mitarbeiter ............................................................. 51
7.6
Konzept zur Stärkung des Ehrenamtes.................................................................................. 51
7.7
Zusammenarbeit mit Betrieben ............................................................................................ 51
8
Inkrafttreten .................................................................................................................................. 51
9
Anlagen .......................................................................................................................................... 52
9.1
Gefährdungsstufen Hessen ................................................................................................... 52
9.2
Personalübersicht Stand November 2017............................................................................. 55
9.3
Grafiken der Personalverfügbarkeiten .................................................................................. 57
9.3.1
Bouderath ...................................................................................................................... 57
9.3.2
Engelgau ........................................................................................................................ 58
9.3.3
Frohngau........................................................................................................................ 59
9.3.4
Marmagen ..................................................................................................................... 60
9.3.5
Nettersheim................................................................................................................... 61
9.3.6
Pesch.............................................................................................................................. 62
9.3.7
Roderath ........................................................................................................................ 63
9.3.8
Tondorf .......................................................................................................................... 64
9.3.9
Zingsheim ...................................................................................................................... 65
9.4
Einsatzübersicht zur Ermittlung der Hilfsfristerfüllung ......................................................... 66
9.5
Verkehrswege Gemeindegebiet Nettersheim....................................................................... 67
9.6
Übersicht Feuerwehrhäuser und Fahrzeuge ......................................................................... 69
9.7
Übersicht Fahrtradien Hilfsfristen 1 und 2 ............................................................................ 69
9.8
Übersicht Wasserversorgung in der Gemeinde Nettersheim ............................................... 69
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
1 Einleitung
Seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) zum 01.03.1998 sind
die Gemeinden gehalten, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für
den Einsatz ihrer Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben.
Mit der Einführung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
(BHKG) wird in dessen § 3 Absatz 3 zudem klargestellt, dass diese Pläne nicht nur aufzustellen und
fortzuschreiben sondern vor allem auch umzusetzen sind.
1.1 Gesetzliche Grundlagen
Grundlagen für die Brandschutzbedarfsplanung sind, in ihrer jeweils gültigen Fassung, unter anderem
die folgenden Gesetzes- und Regelwerke:
• Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
• Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen
(Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr - VOFF NRW)
• Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV‘en)
• Unfallverhütungsvorschriften (UVV’en)
• DVGW-Arbeitsblatt 405 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“
Darüber hinaus haben das Ministerium für Inneres und Kommunales, der Städtetag, der Landkreistag
und der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen eine „Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger“ (Stand 07. Juli 2016) herausgegeben, die diesem
Brandschutzbedarfsplan als Grundlage dient.
1.2 Durchführung der Brandschutzbedarfsplanung
Die Gemeinde Nettersheim hat beschlossen, die Erstellung dieses Brandschutzbedarfsplans an ein externes Unternehmen zu vergeben, um eine neutrale Bewertung der Situation sicherzustellen. Dies wird
von Seiten der Feuerwehrführung ausdrücklich begrüßt.
1.3 Beteiligte
Dieser Brandschutzbedarfsplan wurde durch die Feuerwehr-Beratung Lang GmbH in enger Abstimmung mit dem Leiter der Feuerwehr und den Wehrführern der Ortsteilwehren erstellt. In die Beratung
des Entwurfs waren weiterhin die politischen Gremien der Gemeinde Nettersheim eingebunden. Der
Brandschutzbedarfsplan wurde mit der Aufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen abgestimmt.
Feuerwehr-Beratung Lang GmbH
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
2 Die Aufgaben der Gemeinde
Die Gemeinden haben gemäß § 3 BHKG zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und bei der Hilfeleistung
1. unter Beteiligung ihrer Feuerwehr eine Brandschutzbedarfsplanung aufzustellen, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten,
2. für die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen,
3. Alarmpläne und Einsatzpläne für den Einsatz der Feuerwehr aufzustellen,
4. für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung zu sorgen,
5. gemeinsam mit dem Kreis die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen,
6. Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung zu betreiben sowie über die Möglichkeiten
der Selbsthilfe aufzuklären.
Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres
Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten
kann.
Bei den Freiwilligen Feuerwehren sollen nach Möglichkeit Kinder- und Jugendfeuerwehren gebildet
werden, deren Arbeit besonders gefördert werden soll (§ 13 Abs. 1 - 3 BHKG).
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
3 Ist-Stand-Erhebung
Zunächst ist der Ist-Stand zu ermitteln, und zwar einerseits hinsichtlich der in der Gemeinde vorliegenden Gefahren sowie andererseits hinsichtlich der Stärke, Verfügbarkeit, Ausbildung und Ausrüstung
der Feuerwehr.
3.1 Gefahrenpotenzial der Gemeinde
3.1.1
Einwohner, Gliederung und Lage
Die Gemeinde Nettersheim liegt im Kreis Euskirchen im Südwesten des Landes Nordrhein-Westfalen
in der Nordeifel. Sie besteht aus den Ortsteilen Bouderath, Buir, Engelgau, Frohngau, Holzmülheim,
Marmagen, Nettersheim, Pesch, Roderath, Tondorf und Zingsheim
Die Gemeindefläche beläuft sich auf ca. 94 km², etwa 40 km² davon sind bewaldet, weitere ca. 43 km²
werden landwirtschaftlich genutzt. Die Einwohnerzahl liegt bei 7.656 Personen.
3.1.2
Verkehrswege
Durch die Gemeinde verläuft die Bundesautobahn 1 in Nord-Süd-Richtung und teilt das Gemeindegebiet zirka mittig. Zur BAB 1 gehören eine ca. 500 m lange Autobahnbrücke südlich der Anschlussstelle
Nettersheim sowie ein Autobahn-Parkplatz südwestlich von Engelgau.
Zingsheim, Engelgau und Tondorf liegen an der Landesstraße 115 (ehemalige Bundesstraße 477), die
ungefähr parallel zur Autobahn durch das Gemeindegebiet verläuft. Tondorf, Buir und Holzmühlheim
liegen an der Landesstraße 194 (ehemalige Bundesstraße 51). Die Landesstraßen 204, 205 und 206,
verlaufen ebenfalls durch das Gemeindegebiet. Eine detaillierte Übersicht findet sich in Anlage 9.5.
Die sogenannte „Eifelbahn“ (Strecke Köln – Euskirchen – Gerolstein – Trier) verläuft in Nord-Süd-Richtung durch das Gemeindegebiet und durchquert den Ortsteil Nettersheim, in dem sich auch ein Bahnhof befindet.
3.1.3
Löschwasserversorgung
Die Löschwasserversorgung wird über das Trinkwassernetz bzw. über offene Gewässer realisiert. Die
Leistungsfähigkeit des Trinkwassernetzes ist in den Ortsteilen unterschiedlich und wird daher getrennt
bei diesen betrachtet. Ob das Trinkwassernetz allein in der Lage ist, die in § 3 BHKG geforderte „angemessene Löschwasserversorgung“ sicherzustellen, ist unklar.
Zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Trinkwasserversorgung für Löschzwecke bietet es sich an,
das DVGW1-Arbeitsblatt W 405 als technische Regel zu Grunde zu legen. Nach diesem sind für den sog.
1
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
„Grundschutz“ in Abhängigkeit von der baulichen Nutzung des jeweiligen Gebietes bestimmte Mindest-Löschwassermengen definiert. Details zur Wasserversorgung finden sich in Anlage 9.8.
Ergänzend sind bei der Feuerwehr ein Tanklöschfahrzeug sowie mehrere andere wasserführende Fahrzeuge vorhanden. Einige Landwirte sind mit ihren Wasser- bzw. Güllefässern in die Planungen eingebunden und verfügen zum Teil über Übergangsstücke auf das bei der Feuerwehr verwendete StorzKupplungssystem.
3.2 Gefahrenpotenzial der einzelnen Ortsteile
Das Gefahrenpotenzial der Gemeinde Nettersheim wird getrennt nach den elf Ortsteilen ermittelt. Auf
Grund der zum Teil deutlich voneinander abweichenden Charakteristik der Ortsteile hinsichtlich Bebauung, Nutzung und Einwohnerzahl verbietet sich eine undifferenzierte Gesamtbetrachtung.
Für die Bewertung der Risiken pro Ortsteil sind mehrere Verfahren anwendbar. Eine Möglichkeit besteht darin, die Einsätze der Vergangenheit zu betrachten und hieraus Rückschlüsse auf die üblicherweise auftretenden Gefahren zu ziehen. Je kleiner die Ortsteile sind, desto geringer ist allerdings auch
die Zahl der hierzu auswertbaren Einsätze, so dass diese Methode nur bei größeren Städten verlässliche Ergebnisse erzielen kann. Schließlich sind auch seltene Szenarien nicht allein deshalb undenkbar,
weil sie seit einigen Jahren nicht aufgetreten sind.
Ein anderer Ansatz untergliedert das Gemeindegebiet hingegen sehr kleinteilig (meist Raster von 1 m²
Größe) und untersucht pro Planquadrat die dort abstrakt denkbaren Gefahren und die daraus abzuleitenden Risiken ihres Eintritts. Dem immensen Aufwand – für Nettersheim würde dies nicht weniger als
94 Planquadrate bedeuten – steht kein greifbarer Mehrwert gegenüber, da die meisten Planquadrate
desselben Ortsteils i.d.R. nur unwesentlich unterschiedliche Risiken aufweisen, während eine große
Zahl an Planquadraten völlig identisch ausfallen würde (beispielsweise weite Teile des Außenbereichs).
Daher wird hier auf eine weitere Möglichkeit zurückgegriffen: Die Ortsteile werden anhand ihrer charakteristischen, prägenden Merkmale (Art und Maß der baulichen Nutzung, Einwohnerzahl, Art und
Zahl der Gewerbebetriebe…) sowie unter zusätzlicher Beachtung einzelner Sonderobjekte in sogenannte Gefährdungsstufen eingruppiert. Diese Variante ist zum Beispiel im Bundesland Hessen flächendeckend per Verordnung vorgeschrieben, dort resultieren aus den Gefährdungsstufen sogar unmittelbar die jeweils vorzuhaltenden Einsatzmittel.
Die hessische Bewertungsmatrix sieht für die Brandgefahr und die Gefahren der allgemeinen Hilfe jeweils vier Stufen sowie für ABC- und Wassergefahren jeweils drei Stufen vor (Anlage 9.1).
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
3.2.1
Bouderath
Bouderath liegt am östlichen Gemeinderand an der Grenze zu Bad Münstereifel. Die Einwohnerzahl
beträgt 286 Personen (Stand Oktober 2017).
Art und Maß der baulichen Nutzung
Im Ortsteil sind ausschließlich ein- bis zweigeschossige Gebäude in überwiegend offener Bauweise vorhanden, die zum größten Teil nur zu Wohnzwecken genutzt werden.
Unternehmen, Betriebe, Versammlungsstätten
Es sind vorhanden: 1 landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetrieb, 1 Pferdegestüt, 1 Kfz-Werkstatt, 1
Schneiderei, 1 Möbel Im- und Exportunternehmen, 1 Kirche, 1 Dorfsaal (bis ca. 350 Personen), 1 Grillhütte, 1 Pfarr-Jugendheim.
Löschwasserversorgung und Offene Gewässer
Es besteht überwiegend ein Ringleitungssystem, eine Versorgung mit 800 l/min soll gewährleistet sein.
Die kleineren Bäche in und um Bouderath sind allenfalls nach Starkregen für die Löschwasserentnahme
nutzbar.
Es steht ein Wasserfass mit A-Anschluss und 4.000 Litern Inhalt zur Verfügung.
Umgebung und Besonderheiten
Rund um Bouderath liegen überwiegend Mischwald, Wiesen und Ackerflächen. Der Dorfsaal fasst bis
zu 350 Personen, das Jugendheim kann von bis zu 100 Personen genutzt werden.
Resultierende Gefährdungsstufen
Brandschutz
Technische Hilfe
Atomare, biologische, chemische Gefahren
Wassernotfälle
3.2.2
B2
TH 2
ABC 1
W1
Buir
Buir liegt am süd-östlichen Gemeinderand an der Grenze zu Bad Münstereifel. Die Einwohnerzahl beträgt 233 Personen (Stand Oktober 2017).
Art und Maß der baulichen Nutzung
Im Ortsteil existieren nur ein- bis zweigeschossige Gebäude in ganz überwiegend offener Bauweise.
Die reine Wohnnutzung wird erweitert um wenige kleine Handwerksbetriebe.
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Unternehmen, Betriebe, Versammlungsstätten
1 Lager Dachdeckerbetrieb, 1 Schreinerei, 1 Gaststätte, 1 kleiner Saal, 1 Kirche, 1 Firmenruine im Wald.
Löschwasserversorgung und Offene Gewässer
Der Grundschutz mit 800 l/min ist aus Hydranten gegeben, ein naher Bach liefert witterungsabhängig
200 – 800 l/min. Die Fischteiche sind nur bedingt zur Entnahme geeignet.
Umgebung und Besonderheiten
Ausschließlich Wiesen, Äcker und Wald umgeben Buir. Kleine Fischteiche liegen in der Nähe.
Resultierende Gefährdungsstufen
Brandschutz
Technische Hilfe
Atomare, biologische, chemische Gefahren
Wassernotfälle
3.2.3
B1
TH 2
ABC 1
W1
Engelgau
Engelgau liegt zentral in der Gemeinde und unmittelbar an der A 1. Die Einwohnerzahl beträgt 591
Personen (Stand Oktober 2017).
Art und Maß der baulichen Nutzung
Ausschließlich ein- bis zweigeschossige Gebäude in ganz überwiegend offener Bauweise bestimmen
das Bild, die Nutzung beschränkt sich nahezu vollständig auf das Wohnen.
Unternehmen, Betriebe, Versammlungsstätten
1 Tankstelle, 1 Schreinerei, 3 landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe, 5 Windkrafträder in Ortsnähe,
1 Kindergarten, 1 Kirche, 1 Vereinshaus.
Löschwasserversorgung und Offene Gewässer
Der Grundschutz innerhalb der Ortslage ist mit 800 l/min sichergestellt, die kleinen Bäche und Fischteiche sind nicht ergänzend nutzbar.
Ein Güllefass mit 12.000 Litern Inhalt und B-Anschluss ist verfügbar.
Umgebung und Besonderheiten
Außerhalb des Ortsteils liegen Gut Horrido, Burg Engelgau, eine Kapelle und zwei Aussiedlerhöfe. Bei
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
allen Objekten ist nicht ausreichend Löschwasser verfügbar, Gut Horrido verfügt daher über eine
20 m³-Zisterne und einen Brunnen.
Resultierende Gefährdungsstufen
Brandschutz
Technische Hilfe
Atomare, biologische, chemische Gefahren
Wassernotfälle
3.2.4
B2
TH 2
ABC 1
W1
Frohngau
Frohngau liegt in der östlichen Gemeindemitte. Die Einwohnerzahl beträgt 458 Personen (Stand Oktober 2017).
Art und Maß der baulichen Nutzung
Die Bebauung ist ein- bis zweigeschossig und von wenigen Höfen abgesehen durchweg offen ausgeführt. Die überwiegende Wohnnutzung wird durch einige Handwerksbetriebe und Landwirtschaft ergänzt.
Unternehmen, Betriebe, Versammlungsstätten
1 Schreinerei, 1 Dachdeckerbetrieb, 2 Heizungsbaubetriebe, 1 Kfz-Werkstatt mit Reifenlager, 1 Dorfsaal, 1 Kirche, 1 Pferdepensionsbetrieb plus Reithalle, 2 Aussiedlerhöfe mit schlechter Wasserversorgung, 1 Pfarrheim, 1 Lebensmittelladen mit Café.
Löschwasserversorgung und Offene Gewässer
Es ist eine Grundversorgung von 800 l/min verfügbar, die am Reiterhof allerdings nicht ausreichend ist.
Ein Bach, ein Fischteich und ein Hochwasser-Staubecken sind für die Wasserentnahme in der Regel
nicht sinnvoll nutzbar.
Umgebung und Besonderheiten
In der Umgebung Frohngaus befinden sich Äcker, Wiesen und Waldflächen.
Resultierende Gefährdungsstufen
Brandschutz
Technische Hilfe
Atomare, biologische, chemische Gefahren
Wassernotfälle
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B2
TH 1
ABC 1
W1
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
3.2.5
Holzmülheim
Im Osten der Gemeinde liegt Holzmühlheim, es grenzt an Bad Münstereifel an. Die Einwohnerzahl beträgt 244 Personen (Stand Oktober 2017).
Art und Maß der baulichen Nutzung
Der Ortsteil is ausschließlich ein- bis zweigeschossig und in ganz überwiegend offener Bauweise bebaut. Neben der Wohnnutzung finden sich noch kleinere Handwerks- und Handelsbetriebe im Ortsteil.
Unternehmen, Betriebe, Versammlungsstätten
3 landwirtschaftliche Betriebe, 1 Pferdehandelbetrieb, 1 Metzgerei, 1 Metallverarbeitungsbetrieb, 1
Spedition, 1 Bauunternehmen, 1 Dorfsaal mit Gaststätte, 1 Kirche.
Löschwasserversorgung und Offene Gewässer
Die Löschwasserversorgung ist mit 800 l/min aus Hydranten gewährleistet. Außerhalb des Ortes stehen
für Aussiedlerhöfe zwei 40 m³-Zisternen zur Verfügung. Die Bäche und ein kleiner Fischteich sind nicht
weiter relevant.
Umgebung und Besonderheiten
Westlich liegt eine Bitumenmischanlage mit 120 m³ Braunkohlenstaubsilo. Ansonsten umgeben Äcker,
Wälder und Wiesen den Ortsteil.
Resultierende Gefährdungsstufen
Brandschutz
Technische Hilfe
Atomare, biologische, chemische Gefahren
Wassernotfälle
3.2.6
B2
TH 2
ABC 1
W1
Marmagen
An der westlichen Grenze des Gemeindegebietes liegt Marmagen. Die Einwohnerzahl beträgt 1622
Personen (Stand Oktober 2017).
Art und Maß der baulichen Nutzung
Es bestehen nur ein- bis zweigeschossige Gebäude in ganz überwiegend offener Bauweise. Neben
Wohnnutzung sind auch mehrere Handwerksbetriebe am Ort vertreten.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
Unternehmen, Betriebe, Versammlungsstätten
2 Gaststätten mit Saal, 2 Friseurbetriebe, 2 Heizungsbaubetriebe, 1 Grundschule, 1 Kindergarten, 1
Kirche, 2 Arztpraxen, 1 Apotheke, 1 Sonnenstudio, 3 Kfz-Werkstätten, 1 Bauunternehmen, 2 Bäckereien, 1 Metzgerei, 5 Stuckateurbetriebe, 1 Turnhalle mit Photovoltaikanlage, 1 Reifenmontierwerkstatt, 3 landwirtschaftliche Betriebe, 1 Pfarrheim.
Löschwasserversorgung und Offene Gewässer
Die Versorgung über einen Hochbehälter mit drucklosem Ablauf in den Ort gewährt nicht an allen Stellen den Grundschutz von 800 l/min bei ausreichendem Druck. Im Westen Marmagens, aber ein Stück
außerhalb des Ortes, befinden sich zwei Teiche, aus denen im Prinzip Wasser entnommen werden
kann. In Marmagen stehen drei Güllefässer zur Verfügung, eins mit 11.000 und zwei mit jeweils 3.000
Litern Fassungsvermögen.
Umgebung und Besonderheiten
Die Eifelhöhenklinik nördlich des Ortsteils mit 370 Betten stellt ein erhöhtes Gefährdungspotenzial dar.
Aus diesem Grund verfügt sie über eine Brandmeldeanlage und einen eigenen Löschwassertank. Obgleich bei einem Krankenhaus natürlich weitgehende Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes
greifen, ist im Brandfall dennoch mit einer großen Zahl betroffener oder gefährdeter Personen zu rechnen. Die Selbstrettungsfähigkeiten vieler Patienten sind zudem eingeschränkt.
Resultierende Gefährdungsstufen
Brandschutz
Technische Hilfe
Atomare, biologische, chemische Gefahren
Wassernotfälle
3.2.7
B 42
TH 2
ABC 1
W2
Nettersheim
Nettersheim liegt in der westlichen Gemeindemitte an der Bahnstrecke. Mit einer Einwohnerzahl von
1749 Personen (Stand Oktober 2017) ist Nettersheim der zahlenmäßig größte Ortsteil.
Art und Maß der baulichen Nutzung
In Nettersheim findet sich ein- bis dreigeschossige Bebauung in überwiegend offener Bauweise. Neben
der Wohnnutzung existieren Handwerks- und Gewerbebetriebe.
2
Die Einstufung in B 4 beruht hauptsächlich auf dem Sonderobjekt „Eifelhöhenklinik“.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
Unternehmen, Betriebe, Versammlungsstätten
1 Kindergarten mit 3 Gruppen, 1 Gesamtschule, 1 Baustoffhandel, 1 Lebensmittelmarkt, 1 Dorfsaal, 2
Schreinereien, 2 Gaststätten, 3 Imbisse, 2 Bäckereien, 2 landwirtschaftliche Betriebe, 1 Kirche. Zur Zeit
ein leerstehendes Kloster (Nutzung durch Gemeinde als Versammlungsstätte).
Löschwasserversorgung und Offene Gewässer
Es liegt eine Wasserversorgung mit bis zu 1600 l/min vor. Die Bäche sind hingegen vor allem im Sommer für eine Wasserentnahme nicht geeignet. Der Römerteich südlich der Stadt ist zur Wasserentnahme nicht mit Fahrzeugen erreichbar.
Umgebung und Besonderheiten
In Nettersheim werden ein Pflegeheim mit 80 Dauerplätzen sowie ein Jugendgästehaus mit 200 Betten
betrieben. Beide Objekte bieten ein erhöhtes Gefahrenpotenzial hinsichtlich einer großen Zahl von bei
einem Brand betroffenen Menschen, im Falle des Pflegeheims zudem mit deutlich reduzierten
Selbstrettungsmöglichkeiten.
Die Bahnstrecke teilt den Ortsteil, so dass es zu Anfahrtverzögerungen bei geschlossenen Bahnübergängen kommen kann.
In der Umgebung finden sich neben landwirtschaftlichen Flächen vor allem große, zusammenhängende Waldflächen.
Resultierende Gefährdungsstufen
Brandschutz
Technische Hilfe
Atomare, biologische, chemische Gefahren
Wassernotfälle
3.2.8
B 43
TH 34
ABC 1
W2
Pesch
Pesch liegt ganz im Norden der Gemeinde, unweit der A 1. Die Einwohnerzahl beträgt 536 Personen
(Stand Oktober 2017).
Art und Maß der baulichen Nutzung
Im Ortsteil liegt bei ganz überwiegend offener Bauweise eine Gebäudehöhe von ein bis zwei Obergeschossen vor. Neben der Wohnnutzung bestehen kleinere Handwerksbetriebe.
3
4
Die Einstufung in B 4 beruht v.a. auf dem großen Pflegeheim und dem Jugendgästehaus.
Die Einstufung in TH 3 beruht auf der Bahnstrecke und der vielbefahrenen Landesstraße.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
Unternehmen, Betriebe, Versammlungsstätten
1 landwirtschaftlicher Betrieb, 1 Dachdeckerbetrieb, 1 Maler- und Anstreicherbetrieb, 1 Altersheim
mit ca. 15 Bewohnern, 1 Heizungsbaubetrieb, 1 Fliesenlegerbetrieb, 1 Kirche, 1 Pfarrheim.
Löschwasserversorgung und Offene Gewässer
Die Grundversorgung ist mit 800 l/min gewährleistet. Im Notfall kann zusätzlich eine Transportleitung
des Wasserwerks Bad Münstereifel genutzt werden. Die kleinen Bäche und Fischteiche sind hingegen
nicht für die Löschwasserförderung relevant.
Umgebung und Besonderheiten
Im Unterdorf verläuft eine 20 kV-Freileitung. Um den Ortsteil herum steht hauptsächlich Wald, weiterhin finden sich Felder und Wiesen.
Resultierende Gefährdungsstufen
Brandschutz
Technische Hilfe
Atomare, biologische, chemische Gefahren
Wassernotfälle
3.2.9
B2
TH 1
ABC 1
W1
Roderath
Roderath liegt im Osten der Gemeinde. Die Einwohnerzahl beträgt 202 Personen (Stand Oktober
2017), damit ist Roderath der zahlenmäßig kleinste Ortsteil.
Art und Maß der baulichen Nutzung
In Roderath bestimmen ein- bis zweigeschossige Gebäude in offener Bauweise das Bild. Es liegt nahezu
ausschließlich Wohnnutzung vor.
Unternehmen, Betriebe, Versammlungsstätten
2 landwirtschaftliche Betriebe, 2 Schreinereien, 1 Gaststätte, 1 Kirche.
Löschwasserversorgung und Offene Gewässer
Durch die Reduzierung der Versorgungsleitung am Ortseingang ist der Grundschutz von 800 l/min nicht
im gesamten Ortsteil gewährleistet, im Bereich „Auf der Heide“ genügt sie nicht ganz. Es steht im Ortsteil ein Güllefass mit 5.000 Litern Inhalt und bereitliegenden Übergangsstücken zur Verfügung.
Offene Gewässer sind nicht vorhanden.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
Umgebung und Besonderheiten
In der Umgebung des Ortsteil befinden sich Wald, Wiesen und Felder, im Südosten liegt das Gelände
der Basaltmischanlage.
Resultierende Gefährdungsstufen
Brandschutz
Technische Hilfe
Atomare, biologische, chemische Gefahren
Wassernotfälle
B1
TH 1
ABC 1
W1
3.2.10 Tondorf
Tondorf liegt ganz im Süden der Gemeinde an der Grenze zu Blankenheim, im Osten befindet sich die
Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Die Einwohnerzahl beträgt 877 Personen (Stand Oktober 2017).
Art und Maß der baulichen Nutzung
Es bestehen ein- bis zweigeschossige Gebäude in ganz überwiegend offener Bauweise. Neben der
Wohnnutzung bestehen noch kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe.
Unternehmen, Betriebe, Versammlungsstätten
1 Bethaus, 1 Apotheke, 2 Dachdeckerbetriebe, 1 landwirtschaftlicher Betrieb, 1 Firma für Brems- und
Kupplungsbeläge, 1 Lebensmittelgeschäft, 1 Geschäft für Kurzwaren, 1 Schreinerei, 1 Friseursalon, 2
Gaststätten, 1 Landschulheim mit 50 Betten, 1 Dorfsaal, 1 Kirche, 1 Pfarrheim.
Löschwasserversorgung und Offene Gewässer
Der Grundschutz ist mit 800 l/min gewährleistet. Am „Haus Nikolaus“ sind 20 m³ in einer Regenwasserzisterne verfügbar. Weiterhin stehen zwei Güllefässer (10.000 und 4.000 Liter), allerdings ohne feuerwehrtechnische Adapter, zur Verfügung.
Die zwei Bäche liefern jahreszeitabhängig nur wenig Wasser, auch die kleinen Fischteiche sind nur bedingt geeignet.
Umgebung und Besonderheiten
Rund um Tondorf liegen landwirtschaftliche Flächen und Wälder. Im Südwesten befindet sich die Autobahnanschlussstelle Blankenheim.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
Resultierende Gefährdungsstufen
Brandschutz
Technische Hilfe
Atomare, biologische, chemische Gefahren
Wassernotfälle
B2
TH 45
ABC 1
W1
3.2.11 Zingsheim
Zingsheim liegt in der Gemeindemitte, direkt westlich der A 1. Die Einwohnerzahl beträgt 858 Personen
(Stand Oktober 2017).
Art und Maß der baulichen Nutzung
In Zingsheim befinden sich Wohnhäuser mit ein bis zwei Geschossen und in ausschließlich offener Bauweise. Im Industriegebiet befinden sich Firmen unterschiedlichster Art.
Unternehmen, Betriebe, Versammlungsstätten
1 Verbrauchermarkt, 1 Autohaus, 1 Friseur, 11 landwirtschaftliche Betriebe zum Teil Aussiedlerhöfe, 1
Kirche, 1 Gaststätte mit Saal, 1 Kindergarten mit 3 Gruppen, 1 Grundschule, 1 Gemeindeverwaltung, 1
Gemeindlicher Bauhof im Ort.
Industriegebiet mit verschiedenen Betrieben (Metall-, Kunststoff- und Holzverarbeitung, Presswerk,
Baustoffhandel, Baufirmen, Geräteverleih, Sägewerk, Autowerkstatt mit Lackierarbeiten, Fahrzeugpark für Ölhändler, Nordeifelwerkstätten, Rollladenfirma)
Löschwasserversorgung und Offene Gewässer
Der Ortsteil Zingsheim ist mit dem Grundschutz von 800 l/min versorgt. Im Industriegebiet können aus
einer Versorgungsleitung durchweg 1.600 l/min entnommen werden, so dass auch hier den Anforderungen genüge getan ist.
Die außerhalb liegenden Einzelobjekte in Nordwesten Zingsheims sind nicht ausreichend versorgt.
Umgebung und Besonderheiten
Im Süden grenzt das Industriegebiet unmittelbar an den Ortsteil an. Im Osten verläuft die A 1. Ansonsten wird der Ortsteil von Wiesen, Feldern und Waldflächen im Süden und Osten umgeben. Die Autobahnanschlussstelle Nettersheim liegt nordöstlich des Ortsteils.
5
Die Einstufung in TH 4 beruht auf der primären Zuständigkeit für die BAB 1.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
Resultierende Gefährdungsstufen
B 46
TH 47
ABC 2
W1
Brandschutz
Technische Hilfe
Atomare, biologische, chemische Gefahren
Wassernotfälle
3.2.12 Zusammenfassung
In der folgenden Übersicht sind die Gefährdungsstufen sämtlicher Ortsteile zusammengefasst:
Ortsteil
Bouderath
Buir
Engelgau
Frohngau
Holzmülheim
Marmagen
Nettersheim
Pesch
Roderath
Tondorf
Zingsheim
Brandschutz
B2
B1
B2
B2
B2
B4
B4
B2
B1
B2
B4
Technische Hilfe
TH 2
TH 2
TH 1
TH 1
TH 2
TH 2
TH 3
TH 1
TH 1
TH 4
TH 4
ABC-Gefahren
ABC 1
ABC 1
ABC 1
ABC 1
ABC 1
ABC 1
ABC 1
ABC 1
ABC 1
ABC 1
ABC 2
Wassernotfälle
W1
W1
W1
W1
W1
W2
W2
W1
W1
W1
W1
Während die Stufen B 1 und B 2, TH 1 und TH 2, ABC 1 und W 1 keine über die Grundausstattung
hinausgehende Ausrüstung und keine spezialisierten Kenntnisse der Feuerwehrangehörigen erfordern, zieht die Einstufung in B 3, B 4, TH 3, TH 4, ABC 2 und W 2 (in der Tabelle fett gedruckt) jeweils
eine angepasste Ausrüstung und Ausbildung nach sich. Die Feuerwehreinheiten in den Ortsteile mit
einer oder mehreren dieser höheren Einstufungen bedürfen daher einer gesonderten Betrachtung.
3.3 Bestandsdaten der Feuerwehr
3.3.1
Allgemeine Angaben
3.3.1.1 Gliederung der Feuerwehr
Die Gemeinde Nettersheim hält in neun der elf Ortsteilen eine Feuerwehreinheit vor. Diese neun
Löschgruppen sind organisatorisch in drei Löschzügen zusammengefasst, an denen sich auch die
Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) orientiert.
6
7
Die Einstufung in B 4 beruht auf dem großen und potenziell weiter wachsenden Gewerbegebiet.
Die Einstufung in TH 4 beruht auf der primären Zuständigkeit für die BAB 1.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
Löschzug
Löschgruppennummer Name
Löschzug 1
LG Marmagen
11
LG Nettersheim
12
Löschzug 2
LG Engelgau
21
LG Pesch
22
LG Zingsheim
23
Löschzug 3
LG Bouderath
31
LG Frohngau
32
LG Roderath
33
LG Tondorf
34
Bemerkung
Zuständig auch für Holzmülheim
Zuständig auch für Buir
In den folgenden Unterabschnitten wird für jede Einheit im Einzelnen die technische Ausstattung
(Feuerwehrhaus, Fahrzeuge, weitere Ausrüstung) betrachtet, vor allem aber die personelle Situation.
In der abschließenden Bewertung jeder Einheit wurde der momentane Zustand dieser betrachteten
Merkmale beurteilt und etwaige Ansätze und Prioritäten für Verbesserungen benannt.
3.3.1.2 Aktuelle Schutzzieldefinition
Der Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 2011 definiert unter Ziffer 6 das zu erreichende Schutzziel
wie folgt.
„Hilfsfrist 1“:
•
Eine Löschgruppe mit 9 Einsatzkräften (1/8) binnen max. 8 Minuten ab Alarm vor Ort
„Hilfsfrist 2“:
•
Eine weitere Löschgruppe (1/8) binnen max. weiteren 5 Minuten (13 Min. ab Alarm) vor Ort
•
Ein Zugtrupp mit 4 Einsatzkräften (1/1/2) ebenfalls binnen max. 13 Minuten ab Alarm vor Ort
Erreichungsgrad:
•
Erfüllung dieser Kriterien „annähernd bei allen Einsätzen an jedem Ort innerhalb des
Gemeindegebietes zu jeder Tages- und Nachtzeit“
An diesen seinerzeit definierten Kriterien wird die bisherige Zielerreichung der Einheiten bemessen.
Dazu erfolgten Auswertungen aller zeitkritischen Einsätze aus den Jahren 2013 bis 2016 (Anlage 9.4).
3.3.1.3 Mindestpersonalstärke der Ortsteilwehren
Es liegt in der Natur des Systems der Freiwilligen Feuerwehr, dass niemals alle Feuerwehrangehörigen
gleichzeitig für einen Einsatz verfügbar sind. Hauptsächlich während der Arbeitszeit unter der Woche
sind viele Feuerwehrangehörige nicht oder nicht rechtzeitig abkömmlich. Auch Urlaub, Krankheit oder
Freizeitaktivitäten schmälern den einsatzbereiten Personalbestand.
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Seite 19
Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
Während zur Kompensierung dieses Umstandes vielerorts mit einem Personalfaktor von drei geplant
wird, geht beispielsweise der Landesfeuerwehrverband Hessen in seinen aktuellen Hinweisen8 bereits
von einem Personalfaktor von vier (für die Abend- und Nachtstunden) bzw. sechs (für die Tageszeit)
aus. Hiernach wären also sechs Feuerwehrangehörige einer bestimmten Qualifikation vorzuhalten, um
statistisch gesehen tagsüber einen von diesen zur Besetzung einer bestimmten Funktion verfügbar zu
haben.
In Nordrhein-Westfalen existiert keine gesetzliche oder per Verordnung eingeführte Vorgabe, welche
Mindeststärke für einzelne Feuerwehreinheiten anzusetzen ist. Um das Kriterium der
„Leistungsfähigkeit“ in personeller Hinsicht zu erfüllen ist jedoch nach Ansicht der Bezirksregierung
Köln9 eine „faktisch 3-fache Besetzung“ der jeweiligen Funktionen notwendig.
Es ist also anhand der jeweils vorhandenen Fahrzeugausstattung und der Zahl der taktisch zu
besetztenden Sitzplätze auf diesen Fahrzeugen zu bemessen, welche Personalstärke für die jeweiligen
Einheiten anzustreben ist.
3.3.1.4 Tatsächliche Personalverfügbarkeit
Solche fixen Personalfaktoren sind allerdings fehlerbehaftet. Während es in reinen „Schlafstädten“
tagsüber nahezu keine verfügbaren Kräfte gibt, da alle Berufstätigen ortsfern arbeiten, kann die Tagesstärke selbst kleiner Kommunen ausgezeichnet sein, wenn ein mittelständischer Arbeitgeber am
Ort existiert, bei dem viele Feuerwehrangehörige arbeiten.
Für eine zuverlässige Personalplanung sind fixe Personalfaktoren daher nur bedingt geeignet. Im Rahmen der Datenhebung für diesen Brandschutzbedarfsplan wurde deshalb die Verfügbarkeit jedes einzelnen Feuerwehrangehörigen direkt bei diesen abgefragt. Naturgemäß können die Feuerwehrangehörigen selbst die präzisesten Aussagen über ihre Verfügbarkeit zu unterschiedlichen Zeiten treffen.
Hierbei waren die Feuerwehrangehörigen angehalten, pro Stundenzeitraum ihre Verfügbarkeit in Prozent von 0 % (definitiv nicht verfügbar) bis zu 100 % (gesichert verfügbar) anzugeben.
So konnte nun erstmals auch erfasst und abgebildet werden, dass die Verfügbarkeit jedes einzelnen
Feuerwehrangehörigen über den Tag schwankt, abhängig von Arbeitszeiten und der Abkömmlichkeit
an der Arbeitsstelle oder in der Freizeit. Auch die variierenden Arbeitszeiten von Schichtdienstlern fanden Berücksichtigung. Darüber hinaus wurde abgefragt, ob die Feuerwehrangehörigen bei jedem
8
Hinweise und Empfehlungen zur Durchführung einer Brandschutzbedarfsplanung für den Brandschutz und die
Allgemeine Hilfe der Städte und Gemeinden, LFV Hessen, 11.06.2015.
9
BR Köln, Präsentation „Aktuelle Entwicklungen in der Brandschutzbedarfsplanung“, 31.10.2016, anlässlich einer
Informationsveranstaltung für mittlere und große kreisangehörige Gemeinden.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
Alarmstichwort ihren Arbeitsplatz verlassen dürfen, oder z.B. nur bei größeren, dringlichen Einsätzen
teilnehmen können.
Zuletzt umfasste die Umfrage auch eine Angabe darüber, wie lange der jeweilige Feuerwehrangehörige vom Arbeitsplatz bzw. von zu Hause braucht, um bei Alarm das Feuerwehrhaus zu erreichen.
Das Ergebnis stellt die Personalverfügbarkeit in der Gemeinde Nettersheim tageszeitabhängig dar;
diese Darstellung ist gegenüber fixen Personalfaktoren differenzierter und aussagekräftiger.
Nicht berücksichtigt sind hierbei Doppelqualifikationen; falls also beispielsweise der einzige verfügbare
Gruppenführer auch einer der drei Atemschutzgeräteträger ist, so reduziert sich die effektive Stärke
der Einheit weiter.
Die Verfügbarkeiten sind unterteilt nach den Kräften, die binnen sechs Minuten am Feuerwehrhaus
einsatzbereit verfügbar sind, und denjenigen, die binnen elf Minuten verfügbar sind. Diese beiden Zeitspannen wurden anhand des bestehenden Schutzziels ausgewählt: Ein Fahrzeug, das nach sechs Minuten ausrückt, kann mit zwei Minuten Fahrtzeit jeden Punkt im eigenen Ortsteil erreichen und somit
die Hilfsfrist 1 von acht Minuten einhalten. Ein Fahrzeug, das entsprechend nach elf Minuten nachrückt, ist zur Erfüllung der Hilfsfrist 2 (13 Minuten ab Alarm) geeignet.
Diese Verfügbarkeiten sind in der Anlage 9.3 grafisch aufbereitet dargestellt, getrennt nach Ortsteilen
und den betrachteten Qualifikationen innerhalb bestimmter Eintreffzeiten. Das Ergebnis ist in der sogleich folgenden Aufstellung der einzelnen Einheiten jeweils zusammengefasst dargestellt.
3.3.1.5 Einsatzleitung Gesamtgemeinde
Für den diensthabenden Einsatzleiter wird ein Kommandofahrzeug vorgehalten, mit dem der Einsatzleitdienst die Einsatzstelle direkt anfährt.
Bezeichnung
Abkürzung
Baujahr
Laufleistung (km)
Zustand
Kommandowagen
KdoW
Unbek.
232.670
ausreichend
3.3.2
Bouderath
3.3.2.1 Gebäude
Das im Jahr 1962 errichtete Feuerwehrhaus in der Ahornstraße 3 wurde in den Jahren 1990 und 2004
erweitert. Es verfügt derzeit über einen Fahrzeugstellplatz, einen Schulungsraum und Sanitäranlagen.
Das Gebäude befindet sich in einem guten baulichen Zustand.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
3.3.2.2 Fahrzeuge
In Bouderath sind folgende Fahrzeuge stationiert:
Bezeichnung
Abkürzung
Baujahr
Laufleistung (km)
Zustand
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser
TSF-W
2004
13.458
gut
3.3.2.3 Sonstige Ausstattung
- Stromaggregat 4 KVA
- Beleuchtungssatz
- Gerätesatz Absturzsicherung
- Nasssauger
3.3.2.4 Personalzahl und -qualifikation
Die Löschgruppe Bouderath besteht personell zum Stichtag 14.11.2017 aus zwölf Feuerwehrangehörigen, darunter eine Frau. Sie ist somit die mitgliederschwächste im Gemeindegebiet. Bis auf einen Feuerwehrangehörigen haben alle einen Feuerwehr-Grundlehrgang absolviert, drei sind Gruppenführer,
keiner Zugführer. Sieben Mitglieder sind zum Atemschutzgeräteträger ausgebildet.
In der Jugendfeuerwehr sind derzeit sechs Jugendliche aktiv.
3.3.2.5 Tatsächliche Verfügbarkeit
In Bouderath sind nachts und am Wochenende sechs Einsatzkräfte mit Grundausbildung verfügbar,
tagsüber an Werktagen lediglich zwei. Ein Gruppenführer steht nur nachts sicher zur Verfügung. Nachts
sind drei Atemschutzgeräteträger einsatzbereit, tagsüber nur einer. Gleiches gilt für die Zahl derjenigen, die eine Fahrerlaubnis der Klasse C besitzen.
All diese Kräfte sind jeweils binnen max. sechs Minuten einsatzbereit, weitere, später eintreffende
Kräfte zur Verstärkung sind tags wie nachts nicht verfügbar.
3.3.2.6 Bisheriger Schutzzielerreichungsgrad
Im Ortsteil Bouderath wurde von insgesamt drei zeitkritischen Einsätzen in den Jahren 2013 bis 2016
die Hilfsfrist 1 einmal eingehalten (33 %), die Hilfsfrist 2 in keinem der Fälle (0 %). Das angestrebte
Schutzziel wurde somit deutlich verfehlt.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
3.3.3
Engelgau
3.3.3.1 Gebäude
Das Feuerwehrhaus in der Dürener Straße 32 wurde 1985 und 2009 erweitert und verfügt nun über
einen Fahrzeugstellplatz und einen Schulungsraum. Das Gebäude befindet sich in einem guten baulichen Zustand. Allerdings sind die Bewegungsflächen zwischen den Spinden und dem Fahrzeugstellplatz
derart beengt, dass ein sicheres Umziehen vor dem Einsatz nur dann möglich ist, wenn das Fahrzeug
bereits aus der Halle herausgefahren wurde.
3.3.3.2 Fahrzeuge
In Engelgau sind folgende Fahrzeuge stationiert:
Bezeichnung
Abkürzung
Baujahr
Laufleistung (km)
Zustand
Löschgruppenfahrzeug mit Wasser
LF 8/6
1990
17.088
schlecht
3.3.3.3 Sonstige Ausstattung
- Seilzug
- Motor- Kettensäge
- Tauchpumpe
- Entrauchungsgerät
3.3.3.4 Personalzahl und -qualifikation
In Engelgau sind 22 Feuerwehrangehörige aktiv, darunter eine Frau. 19 Einsatzkräfte haben die Grundausbildung absolviert, zwei sind ausgebildete Gruppenführer, keiner Zugführer. Als Atemschutzgeräteträger sind 14 Einsatzkräfte ausgebildet.
In der Jugendfeuerwehr sind derzeit zehn Jugendliche aktiv.
3.3.3.5 Tatsächliche Verfügbarkeit
In Engelgau sind alle relevanten Einsatzkräfte binnen max. sechs Minuten verfügbar, mit personeller
Verstärkung nach elf Minuten ist nicht zu rechnen.
Verfügbar sind nachts und am Wochenende 14 Einsatzkräfte mit Grundausbildung, darunter keine Führungskraft. Tagsüber sinkt diese Zahl auf fünf Personen. Die zur Nachtzeit acht Atemschutzgeräteträger
reduzieren sich tagsüber auf drei Personen. Inhaber der Fahrerlaubnis C sind nachts fünf verfügbar und
tagsüber zwei.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
3.3.3.6 Bisheriger Schutzzielerreichungsgrad
Im Ortsteil Englgau wurde von insgesamt acht zeitkritischen Einsätzen in den Jahren 2013 bis 2016 die
Hilfsfrist 1 nie eingehalten (0 %), die Hilfsfrist 2 in einem der Fälle (13 %). Das angestrebte Schutzziel
wurde somit deutlich verfehlt.
3.3.4
Frohngau
3.3.4.1 Gebäude
Im Jahr 2004 wurde ein neues Feuerwehrhaus in der Helterstraße 12 bezogen. Dieses verfügt neben
einem Fahrzeugstellplatz über einen kleinen und einen großen Unterrichtsraum sowie sanitäre Anlagen. Es ist in einem guten baulichen Zustand.
3.3.4.2 Fahrzeuge
In Frohngau sind folgende Fahrzeuge stationiert:
Bezeichnung
Abkürzung
Baujahr
Laufleistung (km)
Zustand
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser
TSF-W
1994
24.000
sehr schlecht
3.3.4.3 Sonstige Ausstattung
- Tragbarer Stromgenerator 5 kVA
- Motorkettensäge
- Hydraulikaggregat mit Elektroantrieb
- Hydraulische Rettungsschere S 90
- Hydraulischer Rettungsspreizer SP 60
- 2 x 1000 Watt Flutlichtstrahler
3.3.4.4 Personalzahl und -qualifikation
Unter den 23 Feuerwehrangehörigen der Löschgruppe Frohngau findet sich eine Frau. Die Grundausbildung haben alle Aktiven absolviert, vier sind zudem Gruppenführer, zwei hiervon auch Zug- und
Verbandsführer. Bis auf drei sind sämtliche Einsatzkräfte auch ausgebildete Atemschutzgeräteträger.
In der Jugendfeuerwehr sind derzeit sechs Jugendliche aktiv.
3.3.4.5 Tatsächliche Verfügbarkeit
Auch in Frohngau sind alle verfügbaren Kräfte binnen sechs Minuten am Feuerwehrhaus, eine nennenswerte Verstärkung nach bis zu elf Minuten ist nicht gegeben.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
In diesen sechs Minuten finden sich nachts und am Wochenende bis zu 14 Einsatzkräfte ein, von denen
drei Gruppenführer sind. Tagsüber beläuft sich diese Zahl auf sieben Einsatzkräfte, davon zwei Gruppenführer. Die Zahl der Atemschutzgeräteträger liegt nachts bei neun und tagsüber bei vier.
3.3.4.6 Bisheriger Schutzzielerreichungsgrad
Im Ortsteil Frohngau wurde von insgesamt vier zeitkritischen Einsätzen in den Jahren 2013 bis 2016
die Hilfsfrist 1 zwei Mal eingehalten (50 %), die Hilfsfrist 2 in einem der Fälle (25 %). Das angestrebte
Schutzziel wurde somit deutlich verfehlt.
3.3.5
Marmagen
3.3.5.1 Gebäude
In der Kölner Straße 9 befindet sich das Feuerwehrhaus, das 2011 um einen dritten Stellplatz erweitert
wurde. Das Gebäude befindet sich in einem befriedigenden baulichen Zustand.
3.3.5.2 Fahrzeuge
In Marmagen sind folgende Fahrzeuge stationiert:
Bezeichnung
Abkürzung
Baujahr
Laufleistung (km)
Zustand
Löschgruppenfahrzeug
LF 16/12
2002
33.968
befriedigend
Mannschaftstransportfahrzeug
MTF
1999
112.626
ausreichend
Gerätewagen Dekontamination
GW-Dekon P
1999
21.128
gut
Kraftrad
Krad
1984
10.436
befriedigend
3.3.5.3 Sonstige Ausstattung
- Hydrauliksatz mit Schere RS 170-105, Spreizer SP 49, Pedalcutter S 50, Rettungszylinder Größe 1 -3
- Tragkraftspritze TS 8/8
- Tragkraftspritze TS 5/5
- Stromerzeuger 8 kW mit Beleuchtungssatz
- Motorkettensäge
- Tauchpumpe
3.3.5.4 Personalzahl und -qualifikation
In Marmagen sind 25 Feuerwehrangehörige in der Einsatzabteilung aktiv, davon keine Frau. 23 von
ihnen haben die Grundausbildung absolviert, vier sind ausgebildete Gruppenführer, einer hiervon auch
Zug- und Verbandsführer. 21 Aktive sind zum Atemschutzgeräteträger ausgebildet.
In der Jugendfeuerwehr sind derzeit zwölf Jugendliche aktiv.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
3.3.5.5 Tatsächliche Verfügbarkeit
In Marmagen sind binnen sechs Minuten nachts 15 und tagsüber zwei Feuerwehrangehörige einsatzbereit. Führungskräfte sind tagsüber nicht verfügbar, nachts beläuft sich deren Zahl auf eine. Die neun
nachts verfügbaren Atemschutzgeräteträger reduzieren sich tagsüber auf ein bis zwei Kräfte. Ein Fahrer mit Fahrerlaubnisklasse C findet sich tagsüber nicht gesichert, nachts sind vier Einsatzkräfte mit
dieser Qualifikation verfügbar.
Nennenswerte Verstärkung durch Kräfte, die zwischen sechs und elf Minuten zum Feuerwehrhaus benötigen, ist in Marmagen nicht gegeben.
3.3.5.6 Bisheriger Schutzzielerreichungsgrad
Im Ortsteil Marmagen wurde von insgesamt 40 zeitkritischen Einsätzen in den Jahren 2013 bis 2016
die Hilfsfrist 1 sieben Mal eingehalten (18 %), die Hilfsfrist 2 in sechs Fällen (15 %). Das angestrebte
Schutzziel wurde somit deutlich verfehlt.
3.3.6
Nettersheim
3.3.6.1 Gebäude
Das Feuerwehrhaus in der Rosentalstraße 11 wurde 1965 erbaut und 1982, 1987, 1995 und 2008 erweitert bzw. erneuert. Es verfügt derzeit über drei Fahrzeugstellplätze, einen Schulungsraum, Abstellund Lagerflächen sowie Sanitäranlagen. Das Gebäude befindet sich in einem befriedigenden baulichen
Zustand.
3.3.6.2 Fahrzeuge
In Nettersheim sind folgende Fahrzeuge stationiert:
Bezeichnung
Abkürzung
Baujahr
Laufleistung (km)
Zustand
Hilfeleistungs-Löschgruppenfzg.
HLF 20
2016
2.107
sehr gut
Einsatzleitwagen
ELW 1
1999
33.597
befriedigend
Gerätewagen Gefahrgut
GW-G 1
1990
15.883
schlecht
Schlauchanhänger
FWA-Schlauch
Unbek.
-
Unbek
Anhänger Wasserwerfer / TS
FWA-Sonstige
Unbek.
-
Unbek
Feldkochherd (ausgelagert)
FKH
Unbek.
-
Unbek
3.3.6.3 Sonstige Ausstattung
- Wasserwerfer 1.600 l/min
- Wärmebildkamera
- Faltbehälter 3.000 Liter, geschlossen
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
3.3.6.4 Personalzahl und -qualifikation
Unter den 31 Feuerwehrangehörigen der Löschgruppe Nettersheim befinden sich vier Frauen. Die
Grundausbildung haben 29 der Aktiven absolviert. Sieben sind zum Gruppenführer ausgebildet, drei
davon auch zum Zugführer. 25 Einsatzkräfte sind ausgebildete Atemschutzgeräteträger.
In der Jugendfeuerwehr ist derzeit ein Jugendlicher aktiv.
3.3.6.5 Tatsächliche Verfügbarkeit
Auch in Nettersheim sind all diejenigen Kräfte, die verfügbar sind, binnen sechs Minuten ab Alarm
einsatzbereit. Eine Verstärkung durch später eintreffende Kräfte ist nicht gegeben.
Es sind dies nachts 17 Einsatzkräfte mit Grundausbildung, tagsüber sind es vier. Von diesen sind nachts
fünf Gruppenführer, tagsüber zwei. Die Zahl der Atemschutzgeräteträger beläuft sich in den Nachtstunden auf 13, tagsüber auf vier. Fahrer mit C-Fahrerlaubnis sind über den Tag drei verfügbar, nachts
acht.
3.3.6.6 Bisheriger Schutzzielerreichungsgrad
Im Ortsteil Nettersheim wurde von insgesamt 27 zeitkritischen Einsätzen in den Jahren 2013 bis 2016
die Hilfsfrist 1 zehn Mal eingehalten (37 %), die Hilfsfrist 2 in sieben Fällen (26 %). Das angestrebte
Schutzziel wurde somit deutlich verfehlt.
3.3.7
Pesch
3.3.7.1 Gebäude
Das im Jahr 1950 in der Jakob-Kneip-Straße 28 erbaute Feuerwehrhaus wurde im Jahr 2000 komplett
um- und neugebaut. Es verfügt derzeit über zwei Fahrzeugstellplätze (einer davon verkleinert ausgeführt), einen Lagerraum, einen Schulungsraum und Sanitäranlagen. Das Gebäude befindet sich in einem guten baulichen Zustand.
3.3.7.2 Fahrzeuge
In Pesch sind folgende Fahrzeuge stationiert:
Bezeichnung
Abkürzung
Baujahr
Laufleistung (km)
Zustand
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser
TSF-W
2001
13.629
befriedigend
Gerätewagen Logistik 7,5 t
GW-L 1
1995
18.019
befriedigend
Stromerzeuger-Anhänger 60 kVA
FWA-Strom
2009
-
Unbekannt
3.3.7.3 Sonstige Ausstattung
- Beleuchtungsgerät 26 kW incl. 2 Powermoon
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
- umfangreiches Kabelmaterial (ca. 15 Trommeln) und Stromverteiler
- Handschere mit Pumpe
- Hydraulisches Kombirettungsgerät
- Schneidbrenner
- Mehrzweckzug
- Wassersauger
- Kaminkehrsatz
- Imkerausrüstung
- Hitzeschutz
- Verkehrssicherungssatz
- Schaum-Wasser-Hochdruckeinrichtung
- Zelt 36m²
- Zelt 25m²
- Hochdrucklüfter
- Tauchpumpe
- Motorkettensäge
3.3.7.4 Personalzahl und -qualifikation
In Pesch setzt sich die Einsatzabteilung aus 23 Feuerwehrangehörigen zusammen, darunter eine Frau.
Sie alle haben die Grundausbildung absolviert, vier sind Gruppenführer, einer davon auch Zugführer.
19 Einsatzkräfte sind zudem ausgebildete Atemschutzgeräteträger.
In der Jugendfeuerwehr sind derzeit neun Jugendliche aktiv.
3.3.7.5 Tatsächliche Verfügbarkeit
Auch das Einsatzpersonal in Pesch steht entweder binnen sechs Minuten zur Verfügung oder auch nach
weiteren fünf Minuten nicht.
Die Gesamtzahl der verfügbaren Kräfte beträgt nachts 13 und tagsüber drei, hiervon ist in beiden Zeiträumen nur eine Einsatzkraft Gruppenführer. Nachts können fünf Atemschutzgeräteträger in den Einsatz gebracht werden, am Tage sinkt deren Zahl auf zwei ab. Während nachts sieben Fahrer mit Fahrerlaubnisklasse C bereit stehen, sind dies tagsüber nur zwei.
3.3.7.6 Bisheriger Schutzzielerreichungsgrad
Im Ortsteil Pesch wurde von insgesamt fünf zeitkritischen Einsätzen in den Jahren 2013 bis 2016 sowohl die Hilfsfrist 1 als auch die Hilfsfrist 2 in keinem der Fälle eingehalten (jeweils 0 %). Das angestrebte Schutzziel wurde somit deutlich verfehlt.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
3.3.8
Roderath
3.3.8.1 Gebäude
Das Feuerwehrhaus liegt in der Hilbergartenstraße 3 und wurde 1957 erbaut. Erweiterungen fanden
1990 und 1997 statt. Es verfügt nun über einen Fahrzeugstellplatz in Überbreite (6,5 m), einen Schulungsraum und Sanitäranlagen. Das Gebäude befindet sich in einem guten baulichen Zustand.
3.3.8.2 Fahrzeuge
In Roderath sind folgende Fahrzeuge stationiert:
Bezeichnung
Abkürzung
Baujahr
Laufleistung (km)
Zustand
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser
TSF-W
1998
15.182
befriedigend
Gerätewagen Ölschaden
GW-Öl
1969
14.466
schlecht
3.3.8.3 Sonstige Ausstattung
- Absturzsicherung
- Beleuchtungssatz
- Mehrzweckzug
- Hebekissen
- Hitzeschutzkleidung
- Insektenschutzanzug
- Kaminkehrgerät
- Kanaleinlaufabdeckungen
- Hochdrucklüfter
- Rohrdichtkissen
- Rüstsatz
- Stockwinde
- Stromerzeuger 2 kW und 5 kW
- Tauchpumpe
- Öl-/Wassersauger, 2 Stück
- Ölauffangbehälter 3x 200l
- Ölumfüllpumpe elektrisch
- Spreizer/Schere als kombiniertes Gerät
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
3.3.8.4 Personalzahl und -qualifikation
Von den 27 Einsatzkräften in Roderath sind vier weiblich. Drei von ihnen haben keine Grundausbildung
absolviert. Nur zwei der Aktiven sind zum Gruppenführer ausgebildet, keiner zum Zugführer. Die Zahl
der Atemschutzgeräteträger beläuft sich auf 21 Einsatzkräfte.
In der Jugendfeuerwehr sind derzeit sieben Jugendliche aktiv.
3.3.8.5 Tatsächliche Verfügbarkeit
Während sich die Zahl der verfügbaren Einsatzkräfte in Roderath nachts auf 20 beläuft, können tagsüber nur zwei Kräfte binnen sechs Minuten zum Einsatz ausrücken. Hierunter befinden sich nachts
zwei Gruppenführer, tagsüber nur einer. Atemschutzgeräteträger sind nachts zehn verfügbar, tagsüber
einer.
Tagsüber erreicht eine weitere Einsatzkraft das Feuerwehrhaus zwischen sechs und elf Minuten nach
Alarm und kann unterstützend tätig werden.
3.3.8.6 Bisheriger Schutzzielerreichungsgrad
Im Ortsteil Roderath fielen in den Jahren 2013 bis 2016 keine zeitkritischen Einsätze an, so dass der
Erreichungsgrad des Schutzziels in diesem Zeitraum nicht ermittelt werden kann.
3.3.9
Tondorf
3.3.9.1 Gebäude
Das in den 50er Jahren errichtete Feuerwehrhaus in der Euskirchener Straße 20A wurde in den Jahren
1987 und 2001 erweitert. Es bietet nun zwei Fahrzeugstellplätz und, einen Schulungsraum. Das Gebäude befindet sich in einem guten baulichen Zustand.
3.3.9.2 Fahrzeuge
In Tondorf sind folgende Fahrzeuge stationiert:
Bezeichnung
Abkürzung
Baujahr
Laufleistung (km)
Zustand
Löschgruppenfahrzeug
LF 16/12
2001
14.845
gut
Mannschaftstransportfahr-
MTF
2014
100.407
gut
3.3.9.3 Sonstige Ausstattung
- Hochdrucklüfter
- Fasspumpe
- Stromerzeuger 5 kW
- Stromerzeuger 3 kW
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
- Tauchpumpe
- Trennschleifer
- Rettungsplattform
- Hydraulisches Rettunggerät mit Schere und Spreizer
- Hydraulische Rettungszylinder
- Hydraulischer Pedalschneider
- Haspel mit Absperrmaterial
3.3.9.4 Personalzahl und -qualifikation
Die Löschgruppe Tondorf ist mit 39 Aktiven die personalstärkste, hierunter befindet sich eine Frau. 32
der Aktiven haben die Grundausbildung abgeschlossen, fünf einen Gruppenführerlehrgang absolviert,
zwei davon sind Zug- und einer Verbandsführer. 26 Feuerwehrangehörige sind zum Atemschutzgeräteträger ausgebildet.
In der Jugendfeuerwehr sind derzeit 18 Jugendliche aktiv.
3.3.9.5 Tatsächliche Verfügbarkeit
Die Einsatzstärke in Tondorf beläuft sich nachts auf 27 Einsatzkräfte binnen sechs Minuten, tagsüber
beträgt sie zwölf Personen. Hierunter finden sich nachts vier Gruppenführer, tagsüber drei. Während
tagsüber sechs Atemschutzgeräteträger einsatzbereit sind, steigt deren Zahl in der Nacht auf bis zu 16
an.
Tagsüber treffen zwischen sechs und elf Minuten nach Alarm noch zwei weitere Kräfte (ohne Zusatzqualifikationen) ein, die unterstützend tätig werden können.
3.3.9.6 Bisheriger Schutzzielerreichungsgrad
Im Ortsteil Tondorf wurde von insgesamt 33 zeitkritischen Einsätzen in den Jahren 2013 bis 2016 die
Hilfsfrist 1 zwölf Mal eingehalten (36 %), die Hilfsfrist 2 in drei Fällen (9 %). Das angestrebte Schutzziel
wurde somit deutlich verfehlt.
3.3.10 Zingsheim
3.3.10.1 Gebäude
Das Feuerwehrhaus in der Krausstraße 2 wurde 1962 erbaut und 2002 und 2006 saniert. Es verfügt
derzeit über drei Fahrzeugstellplätze, ein derzeit im Bau befindlicher Lagerraum kann behelfsweise als
vierter Stellplatz genutzt werden. Schulungsraum und Sanitäranlagen sind vorhanden. Das Gebäude
befindet sich in einem guten baulichen Zustand.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
Im Gebäude ist auch die Koordinierungsstelle für Großschadenslagen (KoSt) mit entsprechender technischer Ausstattung untergebracht.
3.3.10.2 Fahrzeuge
In Zingsheim sind folgende Fahrzeuge stationiert:
Bezeichnung
Abkürzung
Baujahr
Laufleistung (km)
Zustand
Tanklöschfahrzeug
TLF 16/25
1995
17.415
schlecht
Rüstwagen
RW 1
1984
17.742
schlecht
Löschgruppenfahrzeug
LF 16
1968
42.903
schlecht
3.3.10.3 Sonstige Ausstattung
- Twinsaw-Rettungssäge
- Stabfast-Abstützsystem
- Rettungsplattform
- Kanaleinsteigegerät
- Hebekissen 1 x 40 t und 1 x 24 t
3.3.10.4 Personalzahl und -qualifikation
In Zingsheim verrichten 27 Feuerwehrangehörige ihren Dienst, darunter eine Frau. Von diesen haben
22 Aktive die Grundausbildung absolviert, fünf einen Gruppenführerlehrgang besucht und einer ist
Zug- und Verbandsführer. Es stehen 17 ausgebildete Atemschutzgeräteträger zur Verfügung.
In der Jugendfeuerwehr sind derzeit drei Jugendliche aktiv.
3.3.10.5 Tatsächliche Verfügbarkeit
In den Abend- und Nachtstunden sind in Zingsheim 16 Aktive binnen sechs Minuten einsatzbereit,
tagsüber sinkt dieser Wert auf im Mittel zehn Kräfte. Hierunter befinden sich nachts drei und tagsüber
ein Gruppenführer, die Zahl der Atemschutzgeräteträger liegt zwischen fünf nachts und im Mittel vier
den Tag über. Aktive mit Fahrerlaubnis Klasse C sind am Tag im Mittel acht verfügbar, nachts steigt
ihre Zahl auf zwölf an.
Weitere Kräfte, die erst nach bis zu elf Minuten ab Alarmierung erscheinen, gibt es Zingsheim keine.
3.3.10.6 Bisheriger Schutzzielerreichungsgrad
Im Ortsteil Zingsheim wurde von insgesamt 56 zeitkritischen Einsätzen in den Jahren 2013 bis 2016 die
Hilfsfrist 1 13 Mal eingehalten (23 %), die Hilfsfrist 2 in elf Fällen (20 %). Das angestrebte Schutzziel
wurde somit deutlich verfehlt.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
4 Schutzzieldefinition
4.1 Allgemein
Das BHKG besagt in § 3 Abs. 1, dass die Gemeinden „den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren“ zu unterhalten haben.
Ein Teil dieser Leistungsfähigkeit bemisst sich an der Erfüllung des gesetzten Schutzziels. Dieses ist in
NRW allerdings nicht gesetzlich oder per Verordnung festgeschrieben, wie es in anderen Bundesländern der Fall ist.
Das Schutzziel setzt sich aus den drei Faktoren Eintreffzeit, Funktionsstärke und Erreichungsgrad zusammen.
Die Eintreffzeit ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage in der Notrufabfragestelle
(i. d. R. Leitstelle) und dem Eintreffen der zur Durchführung der Erstmaßnahmen erforderlichen Einsatzkräfte und Gerätschaften an der Einsatzstelle.
Die Funktionsstärke ist die Zahl und Qualifikation der Einsatzkräfte, die zur Abarbeitung der planerisch
zugrunde gelegten Einsatzszenarien erforderlich sind. Beides ergibt sich aus den Feuerwehr-Dienstvorschriften, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften.
Der Erreichungsgrad ist der prozentuale Anteil an der Gesamtzahl der zeitkritischen Einsätze, in denen
innerhalb der Hilfsfrist die Mindestfunktionsstärke am Einsatzort erreicht wird. Planerisch soll ein 100prozentige Erreichungsgrad angestrebt werden, der nur durch außergewöhnliche Ereignisse (Witterung, Paralleleinsätze, Behinderungen oder unerwartete Personalausfälle) reduziert wird.
Da es in Nordrhein-Westfalen über die oben genannte „Leistungsfähigkeit“ hinaus an einer gesetzlichen Definition des sicherzustellenden Schutzziels mangelt und zumindest für ausschließlich Freiwillige
Feuerwehren auch kein Quasi-Standard existiert, bestehen unterschiedliche Interpretationen dieser
Vorgabe. Die folgenden Abschnitte verschaffen einen Überblick über den derzeitigen Stand.
4.1.1
Aussagen der örtlich zuständigen Bezirksregierung Köln
Mit Schreiben vom 03.02.2012 übersandte die BR Köln an die Landkreise des Regierungsbezirks das
aktualisierte Dokument „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
In diesem geht die BR von der aus der ORBIT-Studie stammenden „Erträglichkeitsgrenze“ für Personen
im Brandrauch von 13 Minuten nach Brandentstehung aus. Hiervon werden 3,5 Minuten Entdeckungsund Meldezeit sowie 1,5 Minuten Notrufabfrage- und Dispositionszeit abgezogen.
Somit verbleiben für die Feuerwehr noch acht Minuten ab der Alarmierung, um an der Einsatzstelle
einzutreffen.
Bezüglich der Funktionsstärke leitet die BR aus den Aufgaben im Brandeinsatz eine Mindeststärke von
9 Feuerwehrangehörigen (Gruppe mit 1/8) ab, die innerhalb der Eintreffzeit vor Ort sein müssen.
Nach weiteren fünf Minuten, also 13 Minuten nach Alarmierung, müssen weitere 13 Funktionen (Eine
Gruppe 1/8 und ein Zugtrupp 1/3) vor Ort sein.
Die notwendigen Qualifikationen sind wie folgt festgehalten:
Qualifikation
Nach 8 Minuten Nach 13 Minuten
vor Ort
vor Ort
F IV (Zugführer)
-
1
F III (Gruppenführer)
1
3
F I / F II (Truppmann/ -führer)
7
14
Maschinist
1-2
2-3
AGT (taugliche Atemschutzgerä- 4
8
teträger)
(Quelle: BR Köln)
Für den Hilfeleistungseinsatz werden identische Vorgaben gesetzt, lediglich die Qualifikation „Atemschutzgeräteträger“ ist hier nicht erforderlich.
Zusammenfassend stellt die Bezirksregierung fest: „Bei der Eintreffzeit und Funktionsstärke bestehen
somit keine fachlichen oder politischen Ermessensspielräume.“
Hinsichtlich des Erreichungsgrades ist ein solcher Spielraum aus Sicht der BR aber eröffnet. Allerdings
sei bei einem Erreichungsgrad von unter 80 % nicht mehr von einer Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
auszugehen.
4.1.2
Auffassungen anderer Bezirksregierungen
Während die BR Köln also „9 FA in 8 Minuten plus weitere 13 FA in 13 Minuten in mindestens 80 %
aller Fälle“ fordert, weichen andere Bezirksregierung hiervon ab, wie diese Übersicht zeigt:
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
Quelle: Auszug aus der Präsentation „Aktuelle Entwicklungen in der Brandschutzbedarfsplanung“, BR Köln, 31.10.2016 anlässlich einer Informationsveranstaltung für mittlere und große kreisangehörige Gemeinden.
4.1.3
Aussagen in der „Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale
Entscheidungsträger"
In der Anlage dieses am 07.07.2016 vom Ministerium für Inneres und Kommunales sowie den kommunalen Spitzenverbänden veröffentlichten Papiers wird die wissenschaftliche Grundlage der nunmehr
40 Jahre alten ORBIT-Studie in Frage gestellt, auch ansonsten lägen „keine validen wissenschaftlichen
Studien vor“, in welcher Zeitspanne nun wirklich mit Tod von Menschen in Brandszenarien zu rechnen
ist.
Die Verfasser kommen zu dem Schluss: „Die Hilfsfrist kann daher unter Berücksichtigung der dargestellten Einflüsse nur durch die politisch Verantwortlichen jeder Stadt und Gemeinde individuell verantwortungsvoll fest-gelegt werden.“
Bezüglich der Funktionsstärke wird für die ersteintreffende Einheit auch eine Staffel (1/5, 6 Feuerwehrangehörige) für ausreichend erachtet, natürlich müssen auch hier vier Atemschutzgeräteträger zur
Verfügung stehen.
Auch beim Hilfeleistungseinsatz kann hiernach unter Reduzierung von Sicherheitsstandards von einer
Gruppe auf eine Staffel reduziert werden, wenn „der Rettungsdienst von Beginn an die medizinische
Versorgung sicherstellen kann“.
Bezüglich des Erreichungsgrades empfiehlt das Papier hingegen 90 %, da deutlich geringe Werte eher
darauf hindeuten, dass nicht außergewöhnliche sondern eher planerisch vernachlässigte Aspekte zu
einem solch geringen Wert führen. Dies wäre allerdings planerisch fehlerhaft.
Eines der im Papier genannten Beispiele soll hier als Vollzitat wiedergegeben werden, um die Überlegungen der Verfasser zu veranschaulichen:
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
„Die Gemeinde kann sicherstellen, dass von jedem Standort zu jeder Tageszeit ein Fahrzeug in Staffelstärke ausrücken kann. Insofern baut der Brandschutzbedarfsplan auf einem Staffelkonzept auf. Dies
ergibt sich aus der Größe der Einheiten. Auch das Fahrzeugkonzept ist darauf ausgelegt. Als Hilfsfrist
für die erste Staffel werden 7,5 Minuten festgelegt, damit die Menschenrettung zu einem möglichst
frühen Zeitpunkt eingeleitet werden kann. Durch die zweite Staffel sollen die Maßnahmen zur Menschenrettung ergänzt werden, während die dritte Einheit zur Unterstützung und Brandbekämpfung vorgesehen ist. Spätestens mit Eintreffen der dritten Einheit soll ein Zugführer die Einsatz-leitung übernehmen.“
4.1.4
Zusammenfassung
In NRW bestehen keine landesweit einheitlichen, verbindlichen Schutzziel-Standards. Bereits die einzelnen BR’en weichen zum Teil erheblich voneinander ab. Dennoch wird nach Aussage der BR Köln
seitens des Landes kein Handlungsbedarf für eine verbindliche Landesregelung gesehen.
Daher müssen die einzelnen Kommunen zu einer taktisch (durch ihre Feuerwehr und/oder externe
Berater) und politisch (durch den Rat, der das Maß des Bürgerschutzes mit den v.a. finanziellen Folgen
abzuwägen hat) vertretbaren Entscheidung kommen.
Das angedachte Schutzziel (bzw. mehrere, bei Differenzierung nach Gebieten) sollten mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt werden. Eine feste Orientierung an den bisherigen Standards erscheint
dabei allerdings überholt und wäre bei ehrlicher Betrachtung in weiten Landesteilen nicht mehr umsetzbar.
4.2 Schutzzielfestlegung für die Gemeinde Nettersheim
In Ansehung der soeben dargestellten Sach- und Rechtslage und trotz des bisherigen Erreichungsgrades hat sich die Gemeinde Nettersheim dazu entschlossen, das derzeitige Schutzziel weitgehend beizubehalten und dieses sowie den Erreichungsgrad lediglich zu konkretisieren.
Sie folgt somit der Auslegung der Bezirksregierung Köln und definiert daher künftig das Schutzziel wie
folgt:
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
Hilfsfrist 1
Binnen acht Minuten ab der Alarmierung müssen neun Feuerwehrangehörige (ein Gruppenführer und
acht weitere Einsatzkräfte, Gruppe mit 1/8) am Einsatzort eingetroffen sein. Bei Brandeinsätzen müssen unter diesen mindestens vier einsatztaugliche Atemschutzgeräteträger sein.
Die Kräfte müssen mit mindestens einem Löschfahrzeug eintreffen.
Hilfsfrist 2
Binnen weiteren fünf Minuten und mithin bis maximal 13 Minuten nach Alarmierung müssen eine weitere Gruppe (1/8) mit der selben Qualifikation wie zuvor sowie ein Zugtrupp (ein Zugführer, ein Gruppenführer, zwei weitere Einsatzkräfte, 1/1/2) an der Einsatzstelle eingetroffen sein.
Auch diese Kräfte müssen mit u.a. mindestens einem weiteren Löschfahrzeug eintreffen.
Erreichungsgrad
Die Hilfsfristen 1 und 2 müssen kumulativ bei mindestens 80 % aller zeitkritischen Einsätze eingehalten
werden.
Die Erreichung des Schutzziels wird im Rahmen des Controllings fortlaufend überwacht. Etwaigen
dadurch erkannten Defiziten ist organisatorisch schnellst- und bestmöglich entgegen zu wirken.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
5 Bedarfsermittlung (Soll-Struktur)
Aus den oben festgelegten Gefährdungsstufen und der soeben erfolgten Schutzzieldefinition resultieren die notwendige Ausstattung (Gebäude, Fahrzeuge und sonstige Ausstattung), die erforderliche
Personalstärke und etwaige sonstige Bedarfe.
5.1 Ausstattung
5.1.1
Gebäude
5.1.1.1 Anzahl der Löschgruppen
Die Feuerwehr Nettersheim besitzt derzeit einen Standort in jedem Ortsteil außer Holzmülheim und
Buir. Vielerorts setzen sich in den letzten Jahren Konzepte durch, die mehrere Löschgruppen, Teileinheiten oder Züge zusammenlegen und zum Teil an einem gemeinsamen neuen Standort vereinigen.
Dies geschieht zumeist aus Personalmangel an den einzelnen Standorten, seltener aus taktischen Erwägungen oder veränderten Gefahrenpotenzialen. Vereinzelt müssen auch Einheiten geschlossen
werden, da sich keine Führungskräfte mehr finden, die die Einheit führen können oder wollen.
In Nettersheim ist es, so bereits im Brandschutzbedarfsplan 2011 festgehalten, erklärter politischer
Wille, die derzeitigen Standorte in Anzahl und Ausstattung zu erhalten, so lange dies möglich ist – insbesondere in puncto Personalbestand und sichergestellter Führung.
Daher beinhaltet dieser Brandschutzbedarfsplan auch keine Standortanalyse, mit der ermittelt würde,
mit wie vielen Standorten das Gemeindegebiet abgedeckt werden könnte, wo diese liegen müssten
und wie sie personell und materiell ausgestattet sein müssten.
Die Frage einer Standortreduzierung stellt sich in Nettersheim erst und nur dann, wenn einzelne Löschgruppen personell nicht mehr einsatzbereit sind, sie keine Führungsmannschaft mehr stellen können
oder – und dies ist der einzige regelmäßig erfolgreiche Weg – wenn sie dies aus eigenem, mehrheitlichen Bestreben wünschen.
5.1.1.2 Ausmaß und Ausstattung der Standorte
Die Feuerwehrhäuser müssen ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen gewährleisten.
Hierzu zählen ein ausreichendes Platzangebot, insbesondere rund um die sich bewegenden Einsatzfahrzeuge, die Beheizbarkeit der Räumlichkeiten, eine Mindestausstattung mit sanitären Anlagen sowie insgesamt ein baulich guter und mangelfreier Zustand.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
Die einschlägigen Publikationen10 zum Arbeitsschutz sollen beachtet und umgesetzt werden.
Ebenfalls sollten die Feuerwehrhäuser über Abgasabsauganlagen für die eingestellten Fahrzeuge mit
Dieselmotor verfügen. Denn unbeachtlich der Frage, ob freiwillige Feuerwehrangehörige „Beschäftigte“ der Kommune im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes sind, gelten durch die Bezugnahme in § 2 Abs.
2 GUV-V A 1 („Grundsätze der Prävention“) die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften auch für Freiwillige Feuerwehrangehörige.
Damit ist auch die Gefahrstoffverordnung zu beachten, die für krebserregende Stoffe – als solche sind
Dieselmotor-Emissionen gemäß TRGS 90611eingestuft – ein Minimierungsgebot vorsieht. Es ist also
dasjenige der in TRGS 55412 gelisteten Verfahren anzuwenden, das die Exposition der Versicherten
gegenüber Dieselabgasen weit möglichst ausschließt. Daher ist Absauganlagen, die die Abgase direkt
am Auspuff absaugen und bis zum Verlassen des Stellplatzes mitfahren, stets der Vorrang gegenüber
anderen technischen (z.B. Druckluftversorgung der Fahrzeuge), baulichen (Abtrennung der Fahrzeughallen zu anderen Bereichen) oder organisatorischen Maßnahmen (Starten erst direkt vor dem Ausrücken) zu geben.
5.1.2
Fahrzeuge
Nach Einstufung der Ortsteile in die jeweiligen Gefährdungsstufen ergeben sich aus diesen die Mindestfahrzeugausstattung des Standorts.
Für die Gefährdungsstufen B 1 und B 2 sowie TH 1 und TH 2 ist nur eine Grundausstattung zur Brandbekämpfung und einfachen technischen Hilfeleistung kleineren Umfangs erforderlich. Diese würde
theoretisch bereits mit einem Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) gewährleistet. Da diese Fahrzeuge allerdings über keinen Wassertank verfügen, kann mit einem TSF selbst ein Kleinbrand nur dort bekämpft
werden, wo Hydranten verfügbar sind. Daher wird aus taktischen Erwägungen auf Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wassertank (TSF-W) zurückgegriffen. Diese sind neben dem Tank auch mit einer erweiterten Beladung zur technischen Hilfeleistung darstellbar. Alternativ zum TSF-W kann auch ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) in Betracht kommen, wenn eine nochmals höhere Nutzlast für erweiterte
Ausrüstungsteile (z.B. Rettungssatz für Erstmaßnahmen bei Verkehrsunfällen) notwendig würde. Sowohl TSF-W als auch MLF werden mit einer Staffel (sechs Feuerwehrangehörige) besetzt.
10
z.B. DGUV-Information 205.008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“.
Technische Regeln für Gefahrstoffe, „Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs.
2 Nr. 3 Gefahrstoffverordnung“, Nr. 2 Punkt 5.
12
Technische Regeln für Gefahrstoffe, „Abgase von Dieselmotoren“.
11
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
Bei einer Einstufung in B 3 oder B 4 müssen Löschgruppenfahrzeuge (LF) vorhanden sein. Die Wahl des
Fahrzeugtyps (LF 10 oder LF 20) sowie der konkret erforderlichen Beladung bemisst sich an den einzelnen Gefahren, die im jeweiligen Einsatzgebiet gegeben sind.
Da in Nettersheim die Ortsteile mit Einstufung in B 3 oder B 4 gleichsam auch mit einer Einstufung in
TH 3 oder TH 4 einhergehen, sind anstatt LFs Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge (HLF) vorzusehen.
Auch hier hängt die Auswahl, ob ein HLF 10 oder ein HLF 20 erforderlich ist, von der konkret benötigten
Beladung und hierbei insbesondere vom notwendigen Wassertankvolumen ab.
Weiterhin muss ein Fahrzeug mit Material für die schwere technische Hilfeleistung zur Verfügung stehen, da die Feuerwehr Nettersheim einen Abschnitt der Bundesautobahn 1 in primärer Zuständigkeit
betreut. Der Rüstwagen (RW) nach aktueller Norm ist hierfür zwar geeignet, allerdings geht seine Ausstattung über das benötigte Maß hinaus, was eine solche Beschaffung aus taktischen Gründen nicht
gebietet und aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll erscheinen lässt.
Da eine kleinere Version des Rüstwagens – ähnlich dem vorhandenen RW – normativ seit Jahren nicht
mehr vorgesehen ist, empfiehlt sich alternativ die Beschaffung eines Gerätewagen Logistik (GW-L), der
allerdings mit einer weitgehend dauerhaften Hilfeleistungsbeladung versehen ist. Solche Fahrzeuge
sind z.B. in Rheinland-Pfalz als „Mehrzweckfahrzeug 3“ bekannt und können mit umfangreichem Hilfeleistungsmaterial sowie einer maschinellen Zugeinrichtung dargestellt werden. Ein solches Fahrzeug
deckt den taktischen Bedarf nach schwerer technischer Hilfeleistung in der Gemeinde Nettersheim ab.
Zuletzt ist auf Grund der Autobahn und des Gewerbegebietes Zingsheim auch eine Mindestausstattung
für Gefahrgutunfälle vonnöten. Der vorhandene Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) kann, ähnlich der
Problematik beim Rüstwagen, nicht mit einem heute genormten GW-G ersetzt werden, da dieser zu
groß, zu umfangreich ausgestattet und damit zu teuer ist. Allerdings kann die benötigte GefahrgutAusrüstung weitgehend auf Rollcontainern realisiert und dann auf dem gerade beschriebenen MZF 3
ihren Platz finden. Somit würde ein Fahrzeug eingespart, ohne die taktischen Möglichkeiten in beiden
Aufgabenfeldern nennenswert einzuschränken.
Zuletzt muss auch für die Führung von Einsätzen ein Fahrzeug vorhanden sein. Ein Einsatzleitwagen ist
für Einsätze oberhalb der Zugstärke zwingend erforderlich und daher in Nettersheim auch in Zukunft
vorzuhalten. Ergänzt wird dieses Fahrzeug durch den Kommandowagen (KdoW) des Einsatzleitdienstes, mit dem dieser jede Einsatzstelle direkt anfahren und somit frühestmöglich eintreffen und den
Einsatz koordinieren kann. Dies ist insbesondere deshalb geboten, weil in den meisten Löschgruppen
wenige oder keine Kräfte mit höherer Führungsausbildung (Zugführer, Verbandsführer) verfügbar sind,
die bei größeren Lagen die Einsatzleitung wahrnehmen könnten.
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5.1.3
Sonstige Ausstattung
Für Erstmaßnahmen bei Verkehrsunfällen und als Reserve für Ausfälle und gleichzeitige Einsätze sollten auch außerhalb der in TH 3 / TH 4 eingestuften Ortsteile Materialien für erweiterte technische
Hilfeleistung in der Fläche verteilt vorgehalten werden. Dies können zum Beispiel ergänzende Unterbaumaterialien und hydraulische Kombi-Rettungsgeräte sein.
Für die in W 2 eingestuften Ortsteile soll eine Mindestausrüstung für die Wasser- und Eisrettung vorhanden sein. Dies sind insbesondere mindestens zwei Schwimmwesten, um die Gefahr des Ertrinkens
der eigenen Einsatzkräfte auszuschließen.
Um die in einigen Ortstilen vorhandenen Wasser- oder Güllefässer der ansässigen Landwirte nutzen zu
können, müssen Übergangsstücke auf das Storz-System der Feuerwehr in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Die Alarmierung und Führung der Landwirte muss vorgeplant sein.
5.2 Personal
Die mindestens erforderliche Personalzahl jeder Löschgruppe ergibt sich aus der Anzahl der auf den
taktischen Fahrzeugen zu besetzenden Funktionen zuzüglich einer planerischen Reserve in Höhe von
200 % (3-fache Besatzung).
Neben der Gesamtzahl sind auch die nötigen Qualifikationen (Führungsausbildung, erforderliche Fahrerlaubnis und taugliche Atemschutzgeräteträger) beachtlich.
Es gilt daher:
Für einen Standort mit TSF / TSF-W / MLF sind 18 Aktive erforderlich, von denen drei Gruppenführer,
zwölf Atemschutzgeräteträger und drei Maschinisten mit der erforderlichen Fahrerlaubnis sind.
Für einen Standort mit (H)LF 10 / (H)LF 20 sind entsprechend 27 Einsatzkräfte mit drei Gruppenführern,
zwölf Atemschutzgeräteträgern und drei fahrberechtigten Maschinisten nötig.
Für weitere Fahrzeuge, die taktisch erforderlich sind (TLF, RW, MZF 3, ELW) erhöht sich die Gesamtzahl
und die nötigen Qualifikationen nach demselben Schema der 3-fachen Besatzung.
Für die Wahrnehmung des Führungsdienstes ist eine entsprechende Ausbildung erforderlich. Da dieser
nach einem abgestimmten Schichtplan geleistet wird muss hier keine Mehrfachbesetzung vorgesehen
werden – es müssen aber genügend Führungskräfte vorhanden sein, um auch bei Urlaub, Krankheit
etc. den Einsatzleitdienst stets besetzt zu halten.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
Eine geringe tatsächliche Verfügbarkeit kann es erforderlich machen, insgesamt oder von bestimmten Qualifikationen mehr Einsatzkräfte als nur eine 3-fache Besatzung vorzuhalten! Wird erkannt,
dass im Einsatzfall die Fahrzeuge nicht adäquat besetzt werden können, sind personelle Maßnahmen
auch dann erforderlich, wenn die rechnerischen Mindeststärken gegeben sind!
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6 Strukturanalyse / Soll-Ist-Vergleich
Nachdem in Kapitel 3 der Ist-Zustand der Gemeinde und der Feuerwehr zusammengestellt wurde und
in Kapitel 5 der Soll-Zustand festgehalten ist, ist nun ein Vergleich dieser beiden vorzunehmen. Während Übererfüllungen des Solls regelmäßig erfreulich – jedenfalls aber unschädlich – sind, muss Unterschreitungen des Solls durch entsprechende Maßnahmen begegnet werden, die dann zu definieren
wären.
Diese Bewertung wird sinnvollerweise getrennt nach den neun Löschgruppen vorgenommen.
6.1 Bewertung
6.1.1.1 Bouderath
Hinsichtlich der Gebäude- und Fahrzeugausstattung besteht in Bouderath kein mittelfristiger Handlungsbedarf. Zu beachten ist lediglich die fehlende Abgasabführung, dieser Umstand ist in sämtlichen
anderen Standorten gleichsam der Fall und wird dort nicht jeweils erneut benannt.
In personeller Hinsicht müsste die Löschgruppe, um die sechs Funktionen auf dem TSF-W 3-fach besetzen zu können, 18 Aktive haben, von denen drei Gruppenführer und mindestens 12 Atemschutzgeräteträger sind. Dies derzeitige Stärke liegt hingegen nur im Bereich der 2-fachen Besetzung.
Dies tritt dann auch bei der tatsächlichen Verfügbarkeit zu Tage, indem nur nachts die sechs Funktionen gerade eben besetzt werden können, während tagsüber nur zwei Feuerwehrangehörige verfügbar
sind.
In Bouderath sind somit dringend Maßnahmen zur Personalfindung und -qualifizierung erforderlich.
Hinsichtlich der Tagesalarmstärke sind die Maßnahmen insbesondere auf Einsatzkräfte auszurichten,
die tagsüber in und Bouderath für Einsätze verfügbar sind.
6.1.1.2 Engelgau
Die räumliche Enge im Bereich der Umkleidespinde muss zur Vermeidung von Unfällen beseitigt werden. Hierzu bietet es sich an, die Spinde aus der Fahrzeughalle heraus an andere Stelle zu verlagern.
Gegebenenfalls müssen hierfür neue Räume geschaffen werden. Das Einsatzfahrzeug ist alsbald zu ersetzen (siehe Fahrzeugkonzept unten).
In personeller Hinsicht müsste Engelgau 27 Aktive vorhalten, darunter drei Gruppenführer und 12
Atemschutzgeräteträger. Während die Gesamtzahl diesen Wert nicht erreicht und auch ein Gruppenführer zu wenig vorhanden ist, ist die Zahl der Atemschutzgeräteträger erfreulich hoch.
Hinsichtlich der tatsächlichen Verfügbarkeit ist ein Mangel an Führungskräften erkennbar, der alsbald
durch Weiterbildung behoben werden sollte. Tagsüber stehen zudem nicht so viele Einsatzkräfte zur
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
Verfügung wie Funktionen zu besetzen sind. Maßnahmen der Personalentwicklung müssen daher insbesondere auf das Anwerben und Qualifizieren von tagesverfügbaren Einsatzkräften innerhalb Engelgaus ausgerichtet werden.
Sofern im Rahmen der Ersatzbeschaffung ein Fahrzeug mit Staffelbesatzung erworben wird, würden
sich die planerischen Personalanforderungen auf mindestens 18 Aktive incl. acht Atemschutzgeräteträgern reduzieren. Dies erscheint angemessen.
6.1.1.3 Frohngau
Während die bauliche Ausstattung gut ist, muss das vorhandene Fahrzeug schnellstmöglich ersetzt
werden (siehe Fahrzeugkonzept unten).
Für die Besetzung des derzeitigen Fahrzeugs hält Frohngau rechnerisch fünf Aktive mehr als mindestens erforderlich vor. Durch die hohe Verfügbarkeit und die überdurchschnittlichen Qualifikationen
hinsichtlich Atemschutzgeräteträgern wird dieser Umstand nochmals verstärkt. So kann sogar tagsüber mit mehr Personal gerechnet werden, als das Einsatzfahrzeug Plätze hat, die nötigen Qualifikationen (ein Gruppenführer, vier Atemschutzgeräteträger) werden erfüllt.
Es sollte bei der Ersatzbeschaffung des Fahrzeugs daher erwogen werden, ein Fahrzeug mit Gruppenbesatzung zu erwerben, um möglichst viel Personal mitführen zu können. Dies insbesondere auch vor
dem Hintergrund, dass nur Frohngau die faktisch nicht tagesalarmsicheren Ortsteile Roderath und
Bouderath in vertretbarer Zeit erreichen und unterstützen kann.
6.1.1.4 Marmagen
Das Gebäude erfordert keine Maßnahmen, bei der Fahrzeugausstattung muss mittelfristig das Mannschaftstransportfahrzeug ersetzt werden.
Da der Gerätewagen Dekon, das Kraftrad und das Mannschaftstransportfahrzeug keine taktischen
Fahrzeuge des ersten Zugriffs sind, muss sich die Mindestpersonalstärke an den neun Funktionen auf
dem Löschgruppenfahrzeug bemessen. Die hieraus resultierenden 27 Aktiven kann Marmagen nicht
ganz aufbieten, die Zahl der Gruppenführer und Atemschutzgeräteträger ist hingegen ausreichend.
Auf Grund der extrem schlechten Tagesverfügbarkeit von lediglich zwei Einsatzkräften ist dieser Personalstamm aber noch immer nicht ausreichend. Es sind dringend Maßnahmen zur Erschließung und
Qualifikation von tagesverfügbaren Einsatzkräften erforderlich.
Auf Grund der Teiche und Weiher sollten, sofern nicht schon vorhanden, zwei Schwimmwesten für die
Wasser- und Eisrettung beschafft werden.
6.1.1.5 Nettersheim
Der bauliche und fahrzeugtechnische Zustand in Nettersheim bedarf zunächst keiner Maßnahmen, lediglich der Gerätewagen Gefahrgut muss mittelfristig ersetzt werden (siehe Fahrzeugkonzept unten).
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
In Nettersheim ergibt sich die taktische Funktionsstärke durch die neun Funktionen auf dem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug und die vier Funktionen auf dem Einsatzleitwagen, bei 3-facher Besatzung
mithin 39 Einsatzkräfte, darunter drei Zug- und sechs Gruppenführer sowie zwölf Atemschutzgeräteträger. Dieser Zielwert wird nur in puncto Gesamtstärke unterschritten, die nötigen Qualifikationen
werden erfüllt.
Während die tatsächlichen Stärken nachts in allen Punkten ausreichend sind, ist die Tagesverfügbarkeit sehr schlecht, vor allem in Relation zur Ortsteilgröße und Einwohnerzahl. Die lediglich vier verfügbaren Kräfte können die notwendigen Funktionen nicht annähernd besetzen.
Es sind daher dringend Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl an tagesverfügbaren Aktiven erforderlich,
ggf. auch durch gezielte Anwerbung von Personen mit Arbeitsplatz in Nettersheim oder ohne (auswärtige) Berufstätigkeit.
Auf Grund der Teiche und Weiher sollten zwei Schwimmwesten für die Wasser- und Eisrettung vorhanden sein.
6.1.1.6 Pesch
Die bauliche Situation bedarf keiner Maßnahmen, der GW-L ist mittelfristig zu ersetzen (siehe Fahrzeugkonzept unten).
Für die taktische Besetzung des Tragkraftspritzenfahrzeugs sind 18 Aktive, darunter drei Gruppenführer und zwölf Atemschutzgeräteträger einzuplanen. Diese Vorgabe wird in allen Punkten erreicht.
Die tatsächliche Verfügbarkeit ist nachts auch in jeder Hinsicht gegeben, wobei nur exakt ein Gruppenführer verfügbar ist, hier sollten Weiterqualifizierungen angestrebt werden.
Tagsüber sind lediglich drei Einsatzkräfte verfügbar, es sind also dringend Maßnahmen mit dem Ziel
erforderlich, die Tagesstärke zu erhöhen. Dies kann z.B. auch durch gezieltes Anwerben tagesverfügbarer Einwohner für den Feuerwehrdienst erfolgen.
6.1.1.7 Roderath
Die Gebäudesituation in Roderath ist gut, es sind zunächst keine Maßnahmen erforderlich. Selbiges
gilt hinsichtlich des Tragkraftspritzenfahrzeugs. Der Gerätewagen Ölschaden, der mittlerweile 48 Jahre
alt ist, ist in entsprechend schlechtem Zustand. Eine Ersatzbeschaffung dieses Fahrzeugs ist in der vorhandenen Form nicht geboten, es wird bis zur alters- oder kostenbedingten Ausmusterung weitergenutzt und entfällt dann.
In personeller Hinsicht werden die Zielvorgaben für Gesamtzahl und Atemschutzgeräteträger deutlich
übertroffen, hingegen mangelt es an ausgebildeten Gruppenführern, hier sind Weiterqualifizierungen
anzustreben.
Die tatsächliche Verfügbarkeit lässt nachts die qualifizierte Besetzung des Tragkraftspritzenfahrzeugs
problemlos erwarten, tagsüber sind allerdings nur zwei Aktive verfügbar. Da eine solche Personalzahl
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
keinen sicheren Einsatz ermöglicht, sind dringend Maßnahmen zur Gewinnung tagesverfügbarer Einsatzkräfte anzustreben.
6.1.1.8 Tondorf
Sowohl hinsichtlich der Gebäude- als auch der Fahrzeugausstattung sind in Tondorf mittelfristig keine
Maßnahmen erforderlich.
Die erforderliche Stärke von 27 Aktiven, darunter drei Gruppenführer und 12 Atemschutzgeräteträgern, wird in allen Punkten übertroffen.
Die tatsächliche Verfügbarkeit ist selbst tagsüber derart hoch, dass nicht nur das Löschgruppenfahrzeug qualifiziert besetzt werden kann, sondern noch weitere Kräfte bereitstehen. Nachts ist die Zahl
der Einsatzkräfte so groß, dass selbst bei zwei vollbesetzten Fahrzeugen noch Personen in Reserve sind.
Daher ist Tondorf der einzige Ortsteil, in dem gezielte Maßnahmen zur Personalgewinnung nicht erforderlich sind. Nichtsdestotrotz ist auch hier darauf zu achten, den erfreulich hohen Personal- und
Qualifikationsstand auch für die Zukunft zu sichern.
6.1.1.9 Zingsheim
Das Feuerwehrhaus in Zingsheim ist nach dem gerade durchgeführten Anbau in einem guten Zustand
und lässt mittelfristig keine größeren Maßnahmen erwarten.
Die Fahrzeugausstattung ist allerdings derart schlecht, dass sämtliche Fahrzeuge kurz- bis mittelfristig
ersatzbeschafft werden müssen. Andernfalls ist mit altersbedingten Fahrzeugausfällen zu rechnen, die
die Einsatzbereitschaft nachhaltig gefährden (Details siehe Fahrzeugkonzept unten).
Ausgehend von einem Fahrzeug mit Gruppen-, einem mit Staffel- und einem mit Truppbesatzung
müssten rechnerisch 54 Einsatzkräfte, darunter 9 Gruppenführer, 3 Zugführer und 24 Atemschutzgeräteträger vorhanden sein. Diese Sollstärke wir in Zingsheim in jeder Hinsicht deutlich unterschritten.
Bezogen auf die tatsächliche Verfügbarkeit können nachts 16 Einsatzkräfte, darunter drei Gruppenführer und fünf Atemschutzgeräteträger, aufgeboten werden. Die Gesamtzahl genügt zwar annähernd zur
Besetzung aller Fahrzeuge, allerdings mangelt es an atemschutztauglichem Personal. In Anbetracht der
Gesamtzahl an Atemschutzgeräteträgern ist dieser geringe Wert nur dadurch zu erklären, dass zu viele
Geräteträger wegen akut fehlender Tauglichkeiten nicht einsetzbar sind. Dieser Umstand muss
schnellstmöglich durch Wiedererlangung der Atemschutz-Tauglichkeit bekämpft werden.
Tagsüber sinkt die tatsächliche Stärke auf zehn Aktive ab, was nur noch die sinnvolle Besetzung von
zwei der drei Fahrzeugen erlaubt. Dennoch ist Zingsheim nach Tondorf der personalstärkste Standort
tagsüber. Durch gezielte Weiterqualifizierung sollte der Anteil der Atemschutzgeräteträger an dieser
Gesamtzahl weiter erhöht werden.
Gerade im Hinblick auf das Gewerbegebiet Zingsheim sollten Maßnahmen geplant werden, um gezielt
dort tätige Arbeitnehmer für den Feuerwehrdienst in Zingsheim zu gewinnen. Dies erfordert freilich
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
auch den politischen Diskurs mit den Arbeitgebern der ansässigen Firmen, um Verständnis für die Freistellung der Arbeitskräfte zu erreichen.
6.1.2
Zusammenfassung der Bewertungen
Die Gebäudesituation ist mit Ausnahme der fehlenden Abgasabführung an allen Standorten durchweg
gut und erfordert mittelfristig keine größeren baulichen Maßnahmen.
Die Fahrzeugsituation ist teils gut, an anderen Standorten wiederum sehr schlecht. Ein Konzept zur
abgestimmten Ersatzbeschaffung ist erforderlich und wird daher weiter unten dargestellt.
Die Personalsituation ist durchweg angespannt. Hinsichtlich einer anzustrebenden 3-fach-Besetzung
der taktischen Funktionen ist in Bouderath, Engelgau, Marmagen, Nettersheim, Roderath und Zingsheim zu wenig bzw. zu wenig qualifiziertes Personal vorhanden.
Nach Auswertung der tatsächlichen Verfügbarkeit ist festzuhalten, dass in den Nachtstunden und am
Wochenende alle Löschgruppen außer Bouderath mindestens neun Einsatzkräfte (darunter mindestens vier Atemschutzgeräteträger) binnen sechs Minuten zur Verfügung haben. Somit ist bedingt durch
die innerorts geringen Fahrtstrecken davon auszugehen, dass die Hilfsfrist 1 (Neun Funktionen in 8
Minuten, s.o.) in diesen acht Ortsteilen eingehalten wird. In Bouderath, Buir und Holzmülheim gelingt
dies nur, wenn die Löschgruppe aus dem Nachbarort rechtzeitig (zusätzlich) eintrifft.
Die Hilfsfrist 2 (22 Funktionen nach 13 Minuten) wird generell nur eingehalten, wenn in dieser Zeit ein
bis zwei benachbarte Löschgruppen zur Unterstützung eintreffen, da nur Zingsheim über ein zweites
Löschfahrzeug verfügt.
Zur Tageszeit können nur die Löschgruppen Zingsheim und Tondorf neun Kräfte incl. vier Atemschutzgeräteträgern alleine sicherstellen und somit die Hilfsfrist 1 grundsätzlich erfüllen.
In sämtlichen anderen Ortsteilen stehen zu wenige – zum Teil nahezu gar keine – Einsatzkräfte zur
Verfügung, so dass zur Erfüllung der Hilfsfrist bereits benachbarte Löschgruppen rechtzeitig eintreffen
müssten, was auf Grund des Distanzen regelmäßig nicht zu erwarten ist.
Die Hilfsfrist 2 ist tagsüber außerhalb von Zingsheim und Tondorf nahezu nicht einzuhalten, da selbst
der personalstärkste Löschzug (LZ 3) nur gerade eben 23 Funktionen besetzen kann, die dann aber
allesamt binnen 13 Minuten vor Ort sein müssten.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
7 Abgeleitete Verbesserungsmaßnahmen
7.1 Bauliche Maßnahmen
Größere bauliche Maßnahmen an den Feuerwehrhäusern sind mittelfristig nicht erforderlich, die einzige Ausnahme stellt das Feuerwehrhaus Engelgau dar. Dort sollten zur Entspannung der beengten
Platzverhältnisse rund um das Einsatzfahrzeug die Umkleidespinde an andere Stelle versetzt werden,
ggf. in neu zu schaffende Räumlichkeiten. Bis dahin ist organisatorisch sicherzustellen, dass es im Einsatz zu keinen gefährlichen Situationen beim Umziehen kommt, z.B. durch vorheriges Herausfahren
des Einsatzfahrzeugs.
7.2 Personelle Maßnahmen
Die stetige Personalgewinnung, -entwicklung und -fortbildung ist zwar grundsätzlich eine Aufgabe der
Löschgruppenführung und Wehrleitung, kann aber durch jeden einzelnen Feuerwehrangehörigen
maßgeblich unterstützt werden. Aus der Erfahrung zeigt sich, dass mit die wirksamste Methode zur
Personalgewinnung die direkte Ansprache im eigenen Freundes- und Bekanntenkreis ist. Dies muss
jedem Einzelnen bewusst gemacht und forciert werden.
Darüber hinaus sind natürlich die Verwaltung und die Politik dazu berufen, durch positive Außendarstellung der Feuerwehrarbeit, direkte Ansprache von Zielgruppen und das proaktive Zugehen auf die
Arbeitgeber dazu beizutragen, dass der Feuerwehrdienst für Neueinsteiger attraktiv und nicht mit beruflichen Nachteilen verbunden ist.
Neben diesen Maßnahmen muss die Jugendfeuerwehr, die seit jeher die sicherste Nachwuchsquelle
für die Einsatzabteilungen darstellt, konsequent gefördert und auch für sie wiederum Nachwuchs angeworben werden. Die zum Teil extrem geringen Mitgliederzahlen gebieten auch hier eine gezielte
Ansprache von Jugendlichen im fraglichen Alter. Auch die Eltern müssen für die Wichtigkeit des Feuerwehrdienstes sensibilisiert werden, damit sie die Mitgliedschaft ihrer Kinder in der Jugendfeuerwehr
entsprechend fördern und nicht gar auf Grund von Unkenntnis oder Vorurteilen unterbinden.
Da Maßnahmen der Personalgewinnung und -fortbildung leider nur mittel- bis langfristig greifen, muss
kurzfristig dem tagsüber festzustellenden Personalmangel – und hier insbesondere dem verbreiteten
Mangel an Atemschutzgeräteträgern – anderweitig entgegen gewirkt werden.
Hierzu hat die Wehrleitung auf Empfehlung der externen Berater mit den Löschgruppenführungen ein
Konzept abgestimmt, das tagsüber die gezielte und schnellstmögliche Bereitstellung von Atemschutzgeräteträgern zum Ziel hat.
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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim
Hierzu werden an den Standorten Tondorf und Zingsheim Mannschaftstransportfahrzeuge vorgehalten, die ausschließlich mit den ersten vier am Feuerwehrhaus eintreffenden Atemschutzgeräteträgern
besetzt werden und dann sofort in die umliegenden Ortsteile ausrücken. Durch die kleinen und schnellen Fahrzeuge sind die Eintreffzeiten deutlich kürzer als mit einem LKW, so dass ein Eintreffen innerhalb der Hilfsfrist 1 zumindest im Regelfall möglich erscheint. Die zu verstärkende Einheit muss in dieser Zeit lediglich ihr Löschfahrzeug mit mindestens Fahrer und Gruppenführer an die Einsatzstelle verbringen, so dass sich die hinzukommenden Atemschutzgeräteträger mit dessen Material ausrüsten
und den Erstangriff vortragen können.
Natürlich kann diese Maßnahme den Personalmangel nicht vollständig kompensieren, da sie gerade
einmal eine Staffel, die das absolute Minimum für einen sicheren Einsatz ist, bereitstellt. Selbst die
Hilfsfrist 1 kann nur dann gehalten werden, wenn die unterstützte Löschgruppe selbst mindestens fünf
Funktionen bereitstellt.
Von den rechtlichen Vorgaben abgesehen ist diese Staffel mit vier Atemschutzgeräteträgern aber geeignet, um bei der kritischsten Einsatzart, dem Wohngebäudebrand, eine Menschenrettung aus dem
Brandobjekt durchzuführen. Damit kann das höchste Ziel, die Rettung von Menschenleben, regelmäßig
bestmöglich erreicht werden – mehr als dies ist tagsüber leider mit dem derzeitigen Personalstand in
der Fläche nicht darstellbar.
Die folgende Grafik veranschaulicht die geplante Unterstützung:
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7.3 Fahrzeugkonzept
In Abstimmung mit der Feuerwehrführung wurde ein Fahrzeugkonzept erstellt, mit dessen Hilfe diejenigen Fahrzeuge kurz- bis mittelfristig ersetzt werden sollen, deren Zustand derzeit am schlechtesten
und ein Ersatz dringend erforderlich ist.
Natürlich kann es auf Grund von plötzlichen größeren Schäden, Unfällen oder sich bedeutend ändernden Rahmenbedingung dazu kommen, dass der Inhalt des Konzepts überdacht werden muss. Treten
allerdings keine solchen besonderen Umstände ein, so wird das Konzept wie besprochen umgesetzt.
Das folgende Konzept bindet auf Grund der im BHKG explizit verankerten Verpflichtung, einen beschlossenen Brandschutzbedarfsplan auch umzusetzen, die Feuerwehr, die Verwaltung und die politischen Gremien als Selbstverpflichtung an eben diesen Beschluss.
Um die genannten Jahreszahlen einzuhalten muss regelmäßig die Beschaffung bereits im Vorjahr begonnen werden (Planung, Erstellung Leistungsverzeichnis, Ausschreibung).
7.4 Alarm- und Ausrückeordnung
Die derzeitige Alarm- und Ausrückeordnung wird im Grundsatz beibehalten. Auf Grund der tagsüber
im Löschzug 1 extrem niedrigen Personalverfügbarkeit wird der Standort Zingsheim oberhalb von Kleineinsätzen hier zusätzlich alarmiert. Weiterhin wird das „Zubringersystem“ für Atemschutzgeräteträger in der Alarm- und Ausrückeordnung umgesetzt. Dieses kommt ausschließlich tagsüber zum Tragen.
Nachts und am Wochenende erfolgt die überörtliche Unterstützung wie gehabt mit einem Löschfahrzeug, da zu dieser Zeit nahezu überall ausreichend viele Kräfte im jeweiligen Ortsteil verfügbar sind.
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7.5 Konzept zur Einbindung gemeindlicher Mitarbeiter
Im Hinblick auf die mangelnde Tagesalarmstärke der Ortsteilwehren muss eine verstärkte Einbindung
von Mitarbeitern aus Bauhof und Verwaltung erfolgen. Sofern sich keine Mitarbeiter freiwillig melden,
sind hierzu auch arbeitsvertragliche Regelungen denkbar.
Auch bei Neueinstellungen kann und sollte der Feuerwehrdienst – da er die Erfüllung einer gemeindlichen Pflichtaufgabe sicherstellt – in die Auswahlkriterien mit einbezogen werden. Hierbei ist es von
meist dauerhafterem Nutzen, einen motivierten Feuerwehrangehörigen einzustellen und seinen Feuerwehrdienst zu fördern, als einen bisher nicht in der Feuerwehr aktiven Bewerber – ggf. gegen dessen
eigentlichen Willen – zum Feuerwehrdienst zu bewegen.
7.6 Konzept zur Stärkung des Ehrenamtes
Ein Konzept zur Stärkung des Ehrenamtes existiert in Nettersheim bisher nicht. In einigen Kommunen
werden ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen verschiedenste Anreize und Vergünstigungen geboten. Bekannt sind vergünstigter/kostenloser Eintritt in städtische Einrichtungen (v.a. Schwimmbäder),
die teilweise Übernahme der Mitgliedsbeiträge in Fitness-Studios oder die Einrichtung von FitnessRäumen in den Feuerwehrhäusern. Diese Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit kommt direkt
dem Feuerwehrdienst zu Gute, vor allem bei den Atemschutzgeräteträgern.
Durch solche Förderungen können mit relativ geringem Kostenaufwand zum Teil erhebliche Anreize
geschaffen werden. Daher soll gemeinsam mit der Feuerwehr geprüft werden, ob – und wenn ja welche – Möglichkeiten der Ehrenamtsförderung bestehen.
7.7 Zusammenarbeit mit Betrieben
Mit den ortsansässigen Betrieben muss verstärkt zusammen gearbeitet werden, um eine ausreichende
Tagesalarmstärke der Feuerwehr Nettersheim zu gewährleisten. Hierzu sollte auch eine Sensibilisierung der Betriebsleitungen für das Problem erfolgen, das ja im Schadensfall auch jede einzelne Firma
beträfe. In der Folge müssen Absprachen und ggf. Kompromisse erarbeitet werden, um eine möglichst
weitreichende Freistellung einerseits und eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Betriebsabläufe
andererseits zu gewährleisten.
8 Inkrafttreten
Dieser Brandschutzbedarfsplan wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Nettersheim in
ihrer Sitzung am 12.12.2017 beschlossen und tritt am Folgetag in Kraft.
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9 Anlagen
9.1 Gefährdungsstufen Hessen
Brandschutz
Gefährdungs-
Kennzeichnende Merkmale
stufe
B1
- Gebäude: höchstens 8 m Brüstungshöhe
- weitgehend offene Bauweise
- im Wesentlichen Wohngebäude
- keine nennenswerten Gewerbebetriebe
- keine baulichen Anlagen oder Räume besonderer Art und Nutzung
B2
- Gebäude: höchstens 8 m Brüstungshöhe
- überwiegend offene Bauweise (teilw. Reihenbebauung)
- überwiegend Wohngebäude (Wohngebiete)
- einzelne kleinere Gewerbebetriebe, Handwerks- und Beherbergungsbetriebe
- keine oder nur eingeschossige kleine bauliche Anlagen oder Räume besonderer Art und Nutzung
B3
- Gebäude: über 8 m Brüstungshöhe
- offene und geschlossene Bauweise
- Mischnutzung
- im Wesentlichen Wohngebäude
- kleinere bauliche Anlagen oder Räume besonderer Art und Nutzung
- Gewerbebetriebe ohne erhöhten Gefahrstoffumgang oder mit Werkfeuerwehr
B4
- Gebäude: über 8 m Brüstungshöhe
- zum überwiegenden Teil großflächig geschlossene Bauweise
- Mischnutzung u.a. mit Gewerbegebieten
- große bauliche Anlagen oder Räume besonderer Art und Nutzung
- Industrie- oder Gewerbebetriebe mit erhöhtem Gefahrstoffumgang ohne
Werkfeuerwehr
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Technische Hilfe
Gefährdungs-
Kennzeichnende Merkmale
stufe
TH 1
- Gemeindestraßen
- kleine Handwerksbetriebe
- kleine Gewerbebetriebe
TH 2
- Kreis- und Landesstraßen
- kleinere Gewerbebetriebe
- größere Handwerksbetriebe
TH 3
- Bundesstraßen
- größere Gewerbebetriebe ohne Schwerindustrie
TH 4
- vierspurige Bundesstraßen
- zugewiesene Einsatzbereiche auf Verkehrswegen
- Schwerindustrie
Atomare, biologische und chemische Gefahren
Gefährdungs-
Kennzeichnende Merkmale
stufe
ABC 1
A - kein genehmigungspflichtiger Umgang mit radioaktiven Stoffen
B - keine Anlagen oder Betriebe vorhanden, die mit biologischen Stoffen umge
hen
C - kein bedeutender Umgang mit C-Gefahrstoffen
ABC 2
A - Anlagen oder Betriebe vorhanden, die mit radioaktiven Stoffen umgehen,
die gemäß FwDV 500 in die Gefahrengruppe IA eingestuft sind
B - Anlagen oder Betriebe vorhanden, die mit biologischen Stoffen umgehen,
die gemäß FwDV 500 in die Gefahrengruppe IB eingestuft sind
C - Anlagen oder Betriebe vorhanden, die in geringem Umfang mit C-Gefahr
stoffen umgehen. Lagerung von Gefahrstoffen mit geringem Gefahrenpo
tenzial (keine Chemikalienlager)
ABC 3
A - Anlagen oder Betriebe vorhanden, die mit radioaktiven Stoffen umgehen,
die gemäß FwDV 500 in die Gefahrengruppe IIA oder IIIA eingestuft sind
B - Anlagen oder Betriebe vorhanden, die mit biologischen Stoffen umgehen,
die gemäß FwDV 500 in die Gefahrengruppe IIB oder IIIB eingestuft sind
C - Anlagen oder Betriebe vorhanden, die in mittlerem oder großem Umfang
mit C-Gefahrstoffen umgehen. Chemikalienhandlungen oder -lager
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Wassernotfälle
Gefährdungs-
Kennzeichnende Merkmale
stufe
W1
- keine nennenswerte Gewässer vorhanden
- kleinere Bäche
W2
- größere Weiher, Badeseen
- Flüsse oder Seen ohne gewerbliche Schifffahrt
W3
- Flüsse oder Seen mit gewerblicher Schifffahrt
- zugewiesene Einsatzbereiche auf Bundeswasserstraßen
- Flusshäfen oder Hafenanlagen
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9.2 Personalübersicht Stand November 2017
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9.3 Grafiken der Personalverfügbarkeiten
9.3.1
Bouderath
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9.3.2
Engelgau
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9.3.3
Frohngau
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9.3.4
Marmagen
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9.3.5
Nettersheim
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9.3.6
Pesch
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9.3.7
Roderath
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9.3.8
Tondorf
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9.3.9
Zingsheim
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9.4 Einsatzübersicht zur Ermittlung der Hilfsfristerfüllung
Aus der folgenden Übersicht gehen die zeitkritischen Einsätze der letzten drei Jahre in den einzelnen
Ortsteilen hervor. Nicht enthalten sind also all diejenigen Einsätze, bei denen keine höchste Eile zur
Menschenrettung oder Abwendung erheblicher Gefahren geboten war.
Die Einzelaufstellung aller Einsätze wird aus Gründen des Datenschutzes hier nicht wiedergegeben,
sondern separat zur Verfügung gestellt. Sie kann bei Bedarf eingesehen werden.
kein
LZ 3
LZ 2
LZ 1
HILFSFRISTEN GEMEINDE NETTERSHEIM
Hilfsfrist 1 NRW
Hilfsfrist 2 NRW
LZ Ortsteil
Einsätze 2013 - 2016 9 FA in 8 Min Erreichungsgrad 22 FA in 13 Min Erreichungsgrad
Marmagen
40
7
18%
6
15%
Nettersheim
27
10
37%
7
26%
Engelgau
8
0
0%
1
13%
Pesch
5
0
0%
0
0%
Zingsheim
56
13
23%
11
20%
Bouderath
3
1
33%
0
0%
Frohngau
4
2
50%
1
25%
Roderath
0
Tondorf
33
12
36%
3
9%
Buir
1
0
0%
0
0%
Holzmühlheim
1
0
0%
1
100%
Barhaus
2
0
0%
1
50%
Summe
180
25%
17%
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9.5 Verkehrswege Gemeindegebiet Nettersheim
Bouderath:
K36 von Nord nach Süd; Gemeindestraßen nach Holzmülheim und Witscheiderhof; Zuwegung L 194.
Buir:
Westlich vorbei L 194 (ehem. B51).
Engelgau:
Westlich angrenzend BAB A1 mit Behelfsauffahrt in Fahrtrichtung Köln, von Nord-West nach Süd-Ost
L 115 (ehem. B 477); K 36 endet in Ortsmitte auf die L 115; ehem. Gemeindestraße Richtung Frohngau.
Frohngau:
Von Nord nach Süd durchquert die K 34; K 39 führt im Süd-Osten vorbei; Gemeindestrasse nach Buir.
Holzmülheim:
Von Süd-West nach Nord-Ost durchquert die L 194 (ehem. B 51) den Ort; im Süden verläuft die K 39
durch den Ort; im Norden Schleidstraße als Gemeindestraße Richtung Bouderath.
Marmagen:
Von Nord nach Süd durchquert die L 204 den Ort; die L 205 aus Rtg. Nettersheim endet mittig im Ort;
Im Nord-Westen K 60 Rtg. Wahlen.
Nettersheim:
K 59 von Nord-Ost nach Süd-West, im Westen vorbeiführend L 205; in Nord-West Gemeindestraße
nach Barhaus; Von Nord nach Süd durchzogen von der Bahnstrecke eingleisig „Eifelbahn“.
Pesch:
Von Nord nach Süd-Ost K 34 durchquert; von Süd-West nach Nord-Ost getrennt durch die L 206.
Roderath:
Von Nord-Ost nach Süd-West K 36 durchquert, in Süd-West Kreuzung K 34 / K 36.
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Tondorf:
Von Nord nach Süd-West von der L 194 durchquert; aus Westen L 115 im weiteren Verlauf nach SüdWest parallel mit L 194 bis zur BAB A 1, Anschlussstelle Blankenheim; Entfernung zur BAB 860m.
Zingsheim:
Von Nord-West nach Süd-Ost durchquert durch L 115; im Westen führt L 205 vorbei, im Norden L 206;
östlich führt BAB A1 vorbei; Anschlussstelle Nettersheim der BAB A1 im Norden.
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9.6 Übersicht Feuerwehrhäuser und Fahrzeuge
Folgt.
9.7 Übersicht Fahrtradien Hilfsfristen 1 und 2
Folgt.
9.8 Übersicht Wasserversorgung in der Gemeinde Nettersheim
Folgt.
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