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Beschlussvorlage (Einrichtung einer Rettungswache in Marmagen, Mühlenstraße)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
181 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
08.12.17, 09:00
Aktualisiert
08.12.17, 09:00
Beschlussvorlage (Einrichtung einer Rettungswache in Marmagen, Mühlenstraße) Beschlussvorlage (Einrichtung einer Rettungswache in Marmagen, Mühlenstraße)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 869 /X.L. Datum: 08.12.2017 An den Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Einrichtung einer Rettungswache in Marmagen, Mühlenstraße Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, zum Bauantrag auf „Nutzungsänderung der Wohnungen 8 und 9 in eine Rettungswache sowie Errichtung eines Carports für ein Rettungsfahrzeug“ auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 199, Mühlenstraße 13, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen unter der Voraussetzung, dass Bedenken seitens der Anwohner nicht vorgebracht werden. Begründung: Der Eifelgemeinde Nettersheim liegt ein Bauantrag auf Nutzungsänderung der Wohnungen 8 und 9 in eine Rettungswache sowie Errichtung eines Carports für ein Rettungsfahrzeug auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 199 – Mühlenstraße 13 - vor. Die Wohnungen 8 und 9 befinden sich im Erdgeschoss des Gebäudes mit Zugang von der Mühlenstraße. Die Baugenehmigung wird zunächst für zwei Jahre beantragt. Im Gebäude befindet eine Intensivpflegeeinrichtung. Der Bereich der Mühlenstraße ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Entsprechend dieser Festsetzung wurden hier weitestgehend Wohngebäude errichtet. Bei dem gewählten Standort in einem Wohngebiet, d. h. einem Bereich mit Geschwindigkeitsbegrenzung, Spielstraßenanschluss, Schulweg, können durch Einsatzfahrten der Rettungsfahrzeuge im Ernstfall höhere Lärmbelästigungen der Anwohner nicht ausgeschlossen werden. Mit dem Bauherrn (Kreis Euskirchen) wurde deshalb abgestimmt, dass im Rahmen eines Anwohnertermins eine entsprechende Information erfolgt, damit diese sich hierzu äußern können. Der Termin wird am 21.12.2017, 16.00 Uhr, im Gebäude Mühlenstraße 13 stattfinden. Es wird vorgeschlagen, zum obigen Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen unter der Voraussetzung, dass Bedenken seitens der Anwohner nicht vorgebracht werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister