Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
181 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
08.12.17, 09:00
Aktualisiert
08.12.17, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 869 /X.L.
Datum: 08.12.2017
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einrichtung einer Rettungswache in Marmagen, Mühlenstraße
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, zum Bauantrag auf „Nutzungsänderung der Wohnungen 8
und 9 in eine Rettungswache sowie Errichtung eines Carports für ein Rettungsfahrzeug“ auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 199, Mühlenstraße 13, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen unter der Voraussetzung,
dass Bedenken seitens der Anwohner nicht vorgebracht werden.
Begründung:
Der Eifelgemeinde Nettersheim liegt ein Bauantrag auf Nutzungsänderung der
Wohnungen 8 und 9 in eine Rettungswache sowie Errichtung eines Carports für
ein Rettungsfahrzeug auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr.
199 – Mühlenstraße 13 - vor. Die Wohnungen 8 und 9 befinden sich im Erdgeschoss des Gebäudes mit Zugang von der Mühlenstraße. Die Baugenehmigung
wird zunächst für zwei Jahre beantragt. Im Gebäude befindet eine Intensivpflegeeinrichtung.
Der Bereich der Mühlenstraße ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
ausgewiesen. Entsprechend dieser Festsetzung wurden hier weitestgehend
Wohngebäude errichtet. Bei dem gewählten Standort in einem Wohngebiet, d. h.
einem Bereich mit Geschwindigkeitsbegrenzung, Spielstraßenanschluss, Schulweg, können durch Einsatzfahrten der Rettungsfahrzeuge im Ernstfall höhere
Lärmbelästigungen der Anwohner nicht ausgeschlossen werden. Mit dem Bauherrn (Kreis Euskirchen) wurde deshalb abgestimmt, dass im Rahmen eines Anwohnertermins eine entsprechende Information erfolgt, damit diese sich hierzu
äußern können. Der Termin wird am 21.12.2017, 16.00 Uhr, im Gebäude Mühlenstraße 13 stattfinden.
Es wird vorgeschlagen, zum obigen Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen unter der Voraussetzung, dass Bedenken seitens der Anwohner
nicht vorgebracht werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister