Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
155 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
23.11.17, 09:01
Aktualisiert
23.11.17, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I - Wi
Vorlage 858 /X.L.
Datum: 23.11.2017
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
28.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Schulentwicklungsplanung Grundschulverbund Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Schulentwicklungsplanung für den
Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim zeitnah fortzuschreiben.
Begründung:
Im letzten Jahr wurde die Entwicklung der Schülerzahlen in der Vorlage 594/X.L.
dargestellt. Die Zahlen haben sich aktuell nur geringfügig verändert.
Schülerzahlen
67
54
46
54
57
59
Sj. 2018/19
Sj. 2018/19
Sj. 2019/20
Sj. 2020/21
Sj. 2021/22
SJ. 2022/23
Eingangsklassen
3
2
2
2
3
3
Bei den Geburtenzahlen ist derzeit eine Stabilisierung und sogar ein leichter Aufwärtstrend erkennbar.
2011
46
2012
70
2013
47
2014
52
2015
55
2016
61
Die Bauleitplanung für die nächsten Jahre, insbesondere in den Orten Zingsheim,
Nettersheim und Marmagen dürfte positive Auswirkungen auf die weitere Bevölkerungsentwicklung haben.
Vor diesem Hintergrund und der aktuellen Baulandnachfrage, die zu rund 80 %
von jungen Familien mit Kindern kommt, ist nicht nur die Kindergartenbedarfsplanung, sondern auch die Schulentwicklungsplanung zu beleuchten.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister