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Beschlussvorlage (Baumpflegemaßnahme Marmagen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
139 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
27.10.17, 11:01
Aktualisiert
27.10.17, 11:01
Beschlussvorlage (Baumpflegemaßnahme Marmagen) Beschlussvorlage (Baumpflegemaßnahme Marmagen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 833 /X.L. Datum: 26.10.2017 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 07.11.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Baumpflegemaßnahme Marmagen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt eine Befreiung von der Baumschutzsatzung für eine Linde auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen Flur 12 Parzellennummer 39. Der ortsbildprägende Baum ist jedoch in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer zu erhalten. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht ist die Krone auf Kosten der Gemeinde Nettersheim stark einzukürzen. Begründung: Auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen Flur 12 Parzellennummer 39 befindet sich eine Linde, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Der Baum ist rund 55 Jahre alt und hat Ortsbildprägung. Allerdings sind an der Linde im Kronenbereich Faulstellen festzustellen, wodurch Bruchgefahren entstanden sind. Bei Sturm sind in jüngster Vergangenheit bereits Äste und morsche Baumteile ausgebrochen. Dies stellt nicht nur eine Gefahr für die unmittelbar angrenzenden Gebäude dar, sondern auch für die Nutzer des nahliegenden Gehweges und der Straße. Aufgrund der Ortsbildprägung der Linde wurden mit dem Grundstückseigentümer Möglichkeiten zum Erhalt des Baumes abgestimmt. Dabei wurde besprochen zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht die Krone stark einzukürzen und die morschen Bestandteile zu entfernen. Hierdurch kann nicht nur der Bestand sichergestellt werden, sondern die Linde kann sich dann in Zukunft auch wieder entsprechend entwickeln. Der Baum wurde bereits vor der kommunalen Neugliederung auf Initiative der Altgemeinde Marmagen gepflanzt. Damals wurden mündliche Absprachen getroffen, dass die Unterhaltung und Pflege durch die Altgemeinde übernommen werden. Daher und als Gegenleistung für die Bereitschaft des Grundstückeigentümers den Baum zu erhalten, ist die notwendige Kroneneinkürzung durch die Gemeinde Nettersheim zu beauftragen. Weitere Pflegemaßnahmen werden in den kommenden Jahren nicht notwendig sein. Gemäß § 2 Abs. 1 der Baumschutzsatzung ist es nicht nur verboten, geschützte Bäume zu entfernen, sondern auch in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern. Da die Linde durch die Kroneneinkürzung trotz einem dauerhaften Erhalt in ihrem Aufbau zunächst wesentlich verändert wird, ist für diese eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister