Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
139 kB
Datum
07.11.2017
Erstellt
27.10.17, 11:01
Aktualisiert
27.10.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -
Vorlage 833 /X.L.
Datum: 26.10.2017
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
07.11.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Baumpflegemaßnahme Marmagen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt eine Befreiung von der
Baumschutzsatzung für eine Linde auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen
Flur 12 Parzellennummer 39.
Der ortsbildprägende Baum ist jedoch in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer zu erhalten. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht ist die
Krone auf Kosten der Gemeinde Nettersheim stark einzukürzen.
Begründung:
Auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen Flur 12 Parzellennummer 39 befindet
sich eine Linde, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt.
Der Baum ist rund 55 Jahre alt und hat Ortsbildprägung. Allerdings sind an der
Linde im Kronenbereich Faulstellen festzustellen, wodurch Bruchgefahren entstanden sind. Bei Sturm sind in jüngster Vergangenheit bereits Äste und morsche
Baumteile ausgebrochen. Dies stellt nicht nur eine Gefahr für die unmittelbar angrenzenden Gebäude dar, sondern auch für die Nutzer des nahliegenden Gehweges und der Straße.
Aufgrund der Ortsbildprägung der Linde wurden mit dem Grundstückseigentümer
Möglichkeiten zum Erhalt des Baumes abgestimmt. Dabei wurde besprochen zur
Wahrung der Verkehrssicherungspflicht die Krone stark einzukürzen und die morschen Bestandteile zu entfernen. Hierdurch kann nicht nur der Bestand sichergestellt werden, sondern die Linde kann sich dann in Zukunft auch wieder entsprechend entwickeln.
Der Baum wurde bereits vor der kommunalen Neugliederung auf Initiative der
Altgemeinde Marmagen gepflanzt. Damals wurden mündliche Absprachen getroffen, dass die Unterhaltung und Pflege durch die Altgemeinde übernommen werden.
Daher und als Gegenleistung für die Bereitschaft des Grundstückeigentümers den
Baum zu erhalten, ist die notwendige Kroneneinkürzung durch die Gemeinde
Nettersheim zu beauftragen. Weitere Pflegemaßnahmen werden in den kommenden Jahren nicht notwendig sein.
Gemäß § 2 Abs. 1 der Baumschutzsatzung ist es nicht nur verboten, geschützte
Bäume zu entfernen, sondern auch in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern.
Da die Linde durch die Kroneneinkürzung trotz einem dauerhaften Erhalt in ihrem
Aufbau zunächst wesentlich verändert wird, ist für diese eine Befreiung von der
Baumschutzsatzung auszusprechen.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister