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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2018 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
255 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
24.11.17, 11:42
Aktualisiert
24.11.17, 11:42
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2018 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2018 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2018 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2018 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 860 /X.L. Datum: 24.11.2017 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2018 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Entwurf Haushaltssatzung 2018 mit Anlagen Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan 2018 nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der Grundlage des eingebrachten Entwurfs. Begründung: Gemäß §§ 78 ff. Gemeindeordnung NRW (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 78 Abs. 2 GO enthält die Haushaltssatzung die Festsetzung des Haushaltsplans, die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und die Verringerung der allgemeinen Rücklage, den Höchstbetrag der Kredite der Liquiditätssicherung, die Steuersätze (soweit nicht in einer separaten Hebesatzsatzung geregelt) sowie die Festsetzung des Jahres, in dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt wird (soweit zutreffend). Der Haushaltsplan besteht gemäß § 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, den Teilplänen, dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss. Dem Haushaltsplan sind beizufügen 1. der Vorbericht, 2. der Stellenplan, 3 die Bilanz des Vorvorjahres, 4. eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, 5 eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen, 6. eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, 7. eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals, wenn eine Festsetzung nach § 78 Abs. 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung erfolgt, 8. die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden, (liegt bereits durch separate Vorlagen vor) 9. eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen mit den neuesten Jahresabschlüssen der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist, (trifft auf die Gemeinde nicht zu) 10. in den kreisfreien Städten die Übersichten mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben (trifft auf die Gemeinde nicht zu) Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Als Anlage zu dieser Vorlage sind beigefügt:  Entwurf der Haushaltssatzung 2018  Vorbericht zum Haushaltsplan 2018  Gesamtergebnisplan mit Kontendruck 2018  Gesamtfinanzplan mit Kontendruck 2018  Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf Kostenstellenebene  Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen 3  Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres  Stellenplan 2018  Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals der Gemeinde  Bilanz zum 31.12.2016 Da die Wirtschaftspläne für die drei Eigenbetriebe Abwasser, Biowärme Nettersheim und Gemeindewasserwerk parallel zur Beratung in der aktuellen Sitzungsperiode allen Ratsvertretern zugeleitet wurden, ist auf eine erneute Beifügung an diese Haushaltssatzung verzichtet worden. Zur weiteren Erläuterung des Haushalts 2018 wird auf den Vorbericht verwiesen. Zudem ist eine Übersicht über die geplanten Investitionsmaßnahmen über den Finanzplanungszeitraum dieser Vorlage beigefügt. Zum Stellenplan 2018 ergehen zusätzlich zum Vorbericht folgende Erläuterungen: Der Stellenplan hat gem. § 8 GemHVO die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten auszuweisen. Ferner ist für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe die Gesamtzahl der Stellen für das Vorjahr sowie der am 30. Juni des Vorjahres besetzten Stellen anzugeben. Wesentliche Abweichungen vom Stellenplan des Vorjahres sowie geplante zukünftige Veränderungen sind zu erläutern. Der Stellenplan 2018 ist weitestgehend an die aktuellen Beschäftigungsdaten in den entsprechenden Besoldungs- und Entgeltgruppen (Ist) und den voraussichtlich tatsächlich benötigten Stellen angepasst, wobei besoldungsrechtlichen wie tarifrechtlichen Veränderungen Rechnung getragen wurde. Zudem zeigt der aktuelle Stellenplan die an die zum 01.01.2017 in Kraft getretene neue Entgeltordnung zum TVöD und hiermit verbundenen veränderten Tätigkeitsmerkmalen angepassten Veränderungen auf. Maßgeblich beeinflusst ist der Stellenplan 2018 durch einen sich inzwischen auch im verwaltenden Bereich wie im Kindergartenbereich abzeichnenden Fachkräftemangel. Es wurden von daher sowohl im Bereich der beamteten Bediensteten (1,0 Stellen) wie auch im tariflichen Bereich (5,0 Stellen) vorsorglich Stellenmehrungen ausgewiesen. Hiermit sollen im Sinne einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Personalentwicklung Alternativen für eine frühzeitige Stellenbesetzung bzw. Stellennachbesetzung geschaffen werden, zumal  altersstrukturell bedingte Verstärkungen erforderlich werden, dies auch im Sinne eine frühzeitigen Einarbeitung  eine Personalverstärkung im verwaltenden Bereich zur Abwicklung und Abrechnung diverser Projekte erforderlich ist  sich im Kindergartenbereich weiterhin eine verstärkte Betreuungsnachfrage – im Besonderen bei U-3 Plätzen – abzeichnet. Darüber hinaus wird das Betreuungsangebot mit Tagesmüttern im Sinne der Familien – bedingt auch durch Zuzüge - erweitert 4 7,3 der ausgewiesenen Stellen sind mit einem „kw-Vermerk = künftig wegfallend“ versehen sind. Diese Stellen werden im Rahmen diverser Förderprojekte zwischen 60 – 100 % gefördert. Im Bereich der Beamten weist der Stellenplan 8,3 Stellen aus. Diese Stellenanpassung erfolgt unter Berücksichtigung der beabsichtigten Einstellung einer jungen Fachkraft für den gehobenen nichttechnischen Dienst im Besonderen im Sinne der Verjüngung des Verwaltungsteams aufgrund der gegebenen Altersstruktur. Im Bereich der Tariflich Beschäftigten (Verwaltungsmitarbeiter, Erzieherinnen, Bauhofmitarbeiter, Forstwirte, Reinigungs- und Servicepersonal) ergibt sich im Rahmen des stetig steigenden Betreuungsbedarfs und unter Berücksichtigung der Umsetzung der laufenden Förderprojekte eine Stellenerhöhung auf 86,7 Stellen, wobei projektbezogene Arbeitsverhältnisse befristet abgeschlossen werden. Einige weitere Erläuterungen:   Für die Mitarbeiterin in der offenen Jugendarbeit ist weiterhin eine 0,6 Stelle mit einer 100 %igen Förderung über den Kreis ausgewiesen – z.Z. nicht besetzt Für den Kindergartenbereich sind rd. 22,0 Stellen für die Betreuung der Kindergartenkinder erforderlich. Im Bereich der Ausbildungskräfte sind insgesamt 7,0 Stellen ausgewiesen. Für den Verwaltungsbereich ist eine Ausbildungsstelle im Beamtenbereich für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst besetzt. Zwei weitere Stellen werden für den tariflichen Bereich vorgehalten. Für den touristischen Bereich wird ebenfalls eine Ausbildungsstelle vorgehalten. Im Bereich Kindergarten werden für das Kindergartenjahr 2018/2019 drei Stellen für eine qualifizierte Ausbildung (u.a. Berufspraktikanten) vorgesehen. Darüber hinaus wird weiterhin Personal im Rahmen der Aktivitäten im Zusammenhang mit Freiwilliges ökologisches Jahr, Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst eingesetzt (hierzu bedarf es jedoch keiner Ausweisung im Stellenplan). gez. Pracht ____________________ Bürgermeister