Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
255 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
24.11.17, 11:42
Aktualisiert
24.11.17, 11:42
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 860 /X.L.
Datum: 24.11.2017
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2018 mit
den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Entwurf Haushaltssatzung 2018 mit Anlagen
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan
2018 nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand
der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der
Grundlage des eingebrachten Entwurfs.
Begründung:
Gemäß §§ 78 ff. Gemeindeordnung NRW (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 78 Abs. 2 GO enthält die
Haushaltssatzung die Festsetzung des Haushaltsplans, die Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage und die Verringerung der allgemeinen Rücklage, den Höchstbetrag der Kredite der Liquiditätssicherung, die Steuersätze (soweit nicht in einer
separaten Hebesatzsatzung geregelt) sowie die Festsetzung des Jahres, in dem
der Haushaltsausgleich wieder hergestellt wird (soweit zutreffend).
Der Haushaltsplan besteht gemäß § 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, den Teilplänen, dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss.
Dem Haushaltsplan sind beizufügen
1.
der Vorbericht,
2.
der Stellenplan,
3
die Bilanz des Vorvorjahres,
4.
eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,
5
eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen,
6.
eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu
Beginn des Haushaltsjahres,
7.
eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals, wenn eine Festsetzung nach § 78 Abs. 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung erfolgt,
8.
die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen,
für die Sonderrechnungen geführt werden, (liegt bereits durch separate
Vorlagen vor)
9.
eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen mit den neuesten Jahresabschlüssen der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist, (trifft auf
die Gemeinde nicht zu)
10.
in den kreisfreien Städten die Übersichten mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben (trifft auf die Gemeinde nicht zu)
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist vom Rat in öffentlicher
Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Als Anlage zu dieser Vorlage sind beigefügt:
Entwurf der Haushaltssatzung 2018
Vorbericht zum Haushaltsplan 2018
Gesamtergebnisplan mit Kontendruck 2018
Gesamtfinanzplan mit Kontendruck 2018
Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf Kostenstellenebene
Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen
3
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres
Stellenplan 2018
Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals der Gemeinde
Bilanz zum 31.12.2016
Da die Wirtschaftspläne für die drei Eigenbetriebe Abwasser, Biowärme
Nettersheim und Gemeindewasserwerk parallel zur Beratung in der aktuellen Sitzungsperiode allen Ratsvertretern zugeleitet wurden, ist auf eine erneute Beifügung an diese Haushaltssatzung verzichtet worden.
Zur weiteren Erläuterung des Haushalts 2018 wird auf den Vorbericht verwiesen.
Zudem ist eine Übersicht über die geplanten Investitionsmaßnahmen über den
Finanzplanungszeitraum dieser Vorlage beigefügt.
Zum Stellenplan 2018 ergehen zusätzlich zum Vorbericht folgende Erläuterungen:
Der Stellenplan hat gem. § 8 GemHVO die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten
Bediensteten auszuweisen.
Ferner ist für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe die Gesamtzahl der Stellen für
das Vorjahr sowie der am 30. Juni des Vorjahres besetzten Stellen anzugeben.
Wesentliche Abweichungen vom Stellenplan des Vorjahres sowie geplante zukünftige Veränderungen sind zu erläutern.
Der Stellenplan 2018 ist weitestgehend an die aktuellen Beschäftigungsdaten in
den entsprechenden Besoldungs- und Entgeltgruppen (Ist) und den voraussichtlich tatsächlich benötigten Stellen angepasst, wobei besoldungsrechtlichen wie
tarifrechtlichen Veränderungen Rechnung getragen wurde. Zudem zeigt der aktuelle Stellenplan die an die zum 01.01.2017 in Kraft getretene neue Entgeltordnung zum TVöD und hiermit verbundenen veränderten Tätigkeitsmerkmalen angepassten Veränderungen auf.
Maßgeblich beeinflusst ist der Stellenplan 2018 durch einen sich inzwischen
auch im verwaltenden Bereich wie im Kindergartenbereich abzeichnenden Fachkräftemangel. Es wurden von daher sowohl im Bereich der beamteten Bediensteten (1,0 Stellen) wie auch im tariflichen Bereich (5,0 Stellen) vorsorglich Stellenmehrungen ausgewiesen.
Hiermit sollen im Sinne einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Personalentwicklung Alternativen für eine frühzeitige Stellenbesetzung bzw. Stellennachbesetzung geschaffen werden, zumal
altersstrukturell bedingte Verstärkungen erforderlich werden, dies
auch im Sinne eine frühzeitigen Einarbeitung
eine Personalverstärkung im verwaltenden Bereich zur Abwicklung
und Abrechnung diverser Projekte erforderlich ist
sich im Kindergartenbereich weiterhin eine verstärkte Betreuungsnachfrage – im Besonderen bei U-3 Plätzen – abzeichnet. Darüber
hinaus wird das Betreuungsangebot mit Tagesmüttern im Sinne der
Familien – bedingt auch durch Zuzüge - erweitert
4
7,3 der ausgewiesenen Stellen sind mit einem „kw-Vermerk = künftig
wegfallend“ versehen sind. Diese Stellen werden im Rahmen diverser Förderprojekte zwischen 60 – 100 % gefördert.
Im Bereich der Beamten weist der Stellenplan 8,3 Stellen aus. Diese Stellenanpassung erfolgt unter Berücksichtigung der beabsichtigten Einstellung einer jungen Fachkraft für den gehobenen nichttechnischen Dienst im Besonderen im Sinne der Verjüngung des Verwaltungsteams aufgrund der gegebenen Altersstruktur.
Im Bereich der Tariflich Beschäftigten (Verwaltungsmitarbeiter, Erzieherinnen, Bauhofmitarbeiter, Forstwirte, Reinigungs- und Servicepersonal) ergibt sich
im Rahmen des stetig steigenden Betreuungsbedarfs und unter Berücksichtigung
der Umsetzung der laufenden Förderprojekte eine Stellenerhöhung auf 86,7 Stellen, wobei projektbezogene Arbeitsverhältnisse befristet abgeschlossen werden.
Einige weitere Erläuterungen:
Für die Mitarbeiterin in der offenen Jugendarbeit ist weiterhin eine
0,6 Stelle mit einer 100 %igen Förderung über den Kreis ausgewiesen – z.Z. nicht besetzt
Für den Kindergartenbereich sind rd. 22,0 Stellen für die Betreuung
der Kindergartenkinder erforderlich.
Im Bereich der Ausbildungskräfte sind insgesamt 7,0 Stellen ausgewiesen.
Für den Verwaltungsbereich ist eine Ausbildungsstelle im Beamtenbereich für den
gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst besetzt. Zwei weitere Stellen
werden für den tariflichen Bereich vorgehalten. Für den touristischen Bereich wird
ebenfalls eine Ausbildungsstelle vorgehalten.
Im Bereich Kindergarten werden für das Kindergartenjahr 2018/2019 drei Stellen
für eine qualifizierte Ausbildung (u.a. Berufspraktikanten) vorgesehen.
Darüber hinaus wird weiterhin Personal im Rahmen der Aktivitäten im Zusammenhang mit Freiwilliges ökologisches Jahr, Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst eingesetzt (hierzu bedarf es jedoch keiner Ausweisung im
Stellenplan).
gez. Pracht
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Bürgermeister