Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
142 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
24.11.17, 13:00
Aktualisiert
24.11.17, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Kur
Vorlage 856 /X.L. Z.1
Datum: 24.11.2017
ERWEITERUNG
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
28.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
hier: Jugendraum Roderath
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die Entwicklung eines Jugendraumes im Ort Roderath planerisch und bautechnisch im Jahr 2018 seitens der Gemeinde zu unterstützen und
zur Realisierung der Maßnahmen entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2018
über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KInvFöG
NRW) zu berücksichtigen.
Begründung:
Es liegt eine Anfrage seitens der Jugendlichen aus dem Ort Roderath für die Entwicklung eines Jugendraumes im Ort Roderath vor.
Die Räumlichkeit befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Dorfplatz und umfasst
eine Größe von ca. 50 m². Sie befindet sich in privatem Besitz und könnte ab Mai
2018 für einen Ausbau als Jugendraum zur Verfügung gestellt werden.
Es ist beabsichtigt, mit den Eigentümern eine vertragliche Regelung zur mietfreien Nutzung der Räumlichkeit über einen Zeitraum von 15 Jahren zu vereinbaren.
Seitens der Jugendlichen aus dem Ort Roderath wurde bereits die Bereitschaft
zur Durchführung der Ausbauarbeiten in Eigenleistung erklärt.
Es wird daher vorgeschlagen, dass Vorhaben im Jahr 2018 planerisch und bautechnisch in enger Abstimmung mit den Jugendlichen und Grundstückseigentümern zu unterstützen. Weiterhin sind zur Realisierung des Vorhabens Mittel im
Haushaltsplan 2018 über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NordrheinWestfalen (KInvFöG NRW) zu berücksichtigen.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister