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Beschlussvorlage (Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters der Gemeindefeuerwehr Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
167 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
24.11.17, 11:00
Aktualisiert
24.11.17, 11:00
Beschlussvorlage (Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters der Gemeindefeuerwehr Nettersheim) Beschlussvorlage (Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters der Gemeindefeuerwehr Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Pa Vorlage 838 /X.L. Datum: 24.11.2017 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters der Gemeindefeuerwehr Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, Herrn Brandoberinspektor Horst Mirgeler, geb. 21.09.1962, wohnhaft in Zingsheim ab dem 13.12.2017 unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zeitlich begrenzt bis zum 12.12.2023 zum stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim zu bestellen. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.07.2017 beschlossen, Brandoberinspektor Horst Mirgeler ab dem 06.07.2017 zum kommissarischen stellvertretenden Wehrleiter zu bestellen. Die Feuerwehrangehörigen der Gemeinde Nettersheim hatten sich in der nach § 11 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vorgeschriebenen Anhörung durch den Bürgermeister am 22. Juni 2017 für Horst Mirgeler ausgesprochen, der Kreisbrandmeister hatte Herrn Mirgeler mit Schreiben vom 25.06.2017 zur Ernennung vorgeschlagen. Der stellvertretende Wehrführer ist nach § 11 BHKG bei der Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen auf Beschluss der Gemeinderates für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten auf Zeit der Gemeinde Nettersheim zu ernennen. Bei Beschlussfassung des Rates am 04.07.2017 waren die fachlichen Voraussetzungen für eine Ernennung infolge Fehlens von notwendigen Lehrgängen am Institut der Feuerwehr in Münster noch nicht gegeben, so dass zunächst eine kommissarische Bestellung von Herrn Mirgeler erfolgte. Zwischenzeitlich hat Herr Mirgeler die erforderlichen Lehrgänge erfolgreich absolviert, die Voraussetzungen zur Bestellung als stellvertretender Wehrleiter unter Berufung in das Beamtenverhältnis zum Ehrenbeamten auf Zeit sind damit nunmehr erfüllt, so dass diese im Anschluss an den Ratsbeschluss erfolgen kann. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister