Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
198 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
08.11.17, 13:19
Aktualisiert
08.11.17, 13:19
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Kur
Vorlage 611 /X.L. Z.1
Datum: 08.11.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.11.2017
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
28.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen,
Nettersheim und Zingsheim
hier: Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum
Generationenplatz
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, den 1. Bauabschnitt (Spielfläche zwischen Grundschule und Turn-/ehemaliger Schwimmhalle) des Generationenplatzes unter Beteiligung aller Akteuere (Schulleitung, Eltern, Schüler, Förderverein, Ortsvertreter, Nutzer) umzusetzen und die notwendigen Auftragsvergaben unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Vergabeverfahren vorzunehmen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst (Vorlage 575/X.L.):
Der Gemeinderat beschließt, die Spielflächen an der Grundschule in
Zingsheim (Spielflächen am Schulhof, Schulhof, Spielfläche zwischen
Turn-/ehemaliger Schwimmhalle und Grundschule) unter Beteiligung
aller Akteure (Schulleitung, Eltern, Ortsbevölkerung, Nutzer) sowie der
Kinder und Jugendlichen aus Zingsheim und der Grundschulkinder zu
einem Generationenplatz zu entwickeln. Für den ersten Teilbereich
(Spielfläche zwischen Turn-/ehemaliger Schwimmhalle und Grundschule) ist im Rahmen des interkommunalen Entwicklugnskonzeptes (IEK)
ein Einzelantrag für das Programmjahr 2017 zu stellen, um eine Zuwendung über die Städtebauförderung zu erreichen. Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushalt 2017 zu veranschlagen.
Darüber hinaus hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.04.2017 folgenden
Beschluss gefasst (Vorlage 611/X.L.):
Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Entwicklung der Spielflächen
an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz sowie die geplanten weiteren Umsetzungsschritte zustimmend zu Kenntnis.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat die notwendigen Planungsaufträge auf der Grundlage der HOAI zu vergeben.
Der Förderantrag für den Generationenplatz Zingsheim 1. Bauabschnitt (Spielplatz zwischen Turn-/Schwimmhalle/Grundschule/Kindergarten) wurde form- und
fristgerecht Ende des vergangenen Jahres bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.
Am 26.09.2017 wurde der Bewilligungsbescheid vom 28.08.2017 durch die Regierungspräsidentin Walsken in Köln persönlich überreicht. Die Fördersumme für
den 1. Bauabschnitt des Generationenplatzes beträgt bei einem Fördersatz in
Höhe von 50 % rd. 51.000,00 €.
Die Planungsgruppe MWM wurde zwischenzeitlich auf der Grundlage der HOAI
mit der Planung beauftragt und hat bereits ein erstes Planungskonzept erarbeitet.
Das derzeitige Planungskonzept wurde unter Berücksichtigung der folgenden
Punkte erarbeitet:
3
-
Ausreichende Veranstaltungsfläche (Handwerkermarkt),
Sanierung und Herstellung von Wegeverbindungen,
Schaffung einer Aufenthaltsqualität für alle Generationen,
Attraktive Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche aller Altersklassen.
Am 15.11.2017 wird ein weiterer Workshop mit den o.g. Akteuren stattfinden,
um das Planungskonzept endabzustimmen und die weitere Vorgehensweise festzulegen. Angestrebt wird, dass die Maßnahmen weitestgehend in Eigenleistung
umgesetzt werden. Dabei können die Eigenleistungen mit 15,00 €/Stunde über
ein Bautagebuch angerechnet werden.
Mit der Umsetzung des 1. Bauabschnittes kann somit unmittelbar begonnen werden.
Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Haushaltsplan 2018 ff. – wie bereits
in der Haushaltskommission am 18.10.2017 vorgestellt – entsprechende Mittel zu
veranschlagen.
Bezüglich dem 2. Bauabschnitt zum Generationenplatz, wird auf die Vorlage
844/X.L. verwiesen.
gez. Pracht
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Bürgermeister