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Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
198 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
08.11.17, 13:19
Aktualisiert
08.11.17, 13:19
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
hier:	Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
hier:	Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
hier:	Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Kur Vorlage 611 /X.L. Z.1 Datum: 08.11.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.11.2017 Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 28.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, den 1. Bauabschnitt (Spielfläche zwischen Grundschule und Turn-/ehemaliger Schwimmhalle) des Generationenplatzes unter Beteiligung aller Akteuere (Schulleitung, Eltern, Schüler, Förderverein, Ortsvertreter, Nutzer) umzusetzen und die notwendigen Auftragsvergaben unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Vergabeverfahren vorzunehmen. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst (Vorlage 575/X.L.): Der Gemeinderat beschließt, die Spielflächen an der Grundschule in Zingsheim (Spielflächen am Schulhof, Schulhof, Spielfläche zwischen Turn-/ehemaliger Schwimmhalle und Grundschule) unter Beteiligung aller Akteure (Schulleitung, Eltern, Ortsbevölkerung, Nutzer) sowie der Kinder und Jugendlichen aus Zingsheim und der Grundschulkinder zu einem Generationenplatz zu entwickeln. Für den ersten Teilbereich (Spielfläche zwischen Turn-/ehemaliger Schwimmhalle und Grundschule) ist im Rahmen des interkommunalen Entwicklugnskonzeptes (IEK) ein Einzelantrag für das Programmjahr 2017 zu stellen, um eine Zuwendung über die Städtebauförderung zu erreichen. Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushalt 2017 zu veranschlagen. Darüber hinaus hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.04.2017 folgenden Beschluss gefasst (Vorlage 611/X.L.): Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz sowie die geplanten weiteren Umsetzungsschritte zustimmend zu Kenntnis. Weiterhin beschließt der Gemeinderat die notwendigen Planungsaufträge auf der Grundlage der HOAI zu vergeben. Der Förderantrag für den Generationenplatz Zingsheim 1. Bauabschnitt (Spielplatz zwischen Turn-/Schwimmhalle/Grundschule/Kindergarten) wurde form- und fristgerecht Ende des vergangenen Jahres bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Am 26.09.2017 wurde der Bewilligungsbescheid vom 28.08.2017 durch die Regierungspräsidentin Walsken in Köln persönlich überreicht. Die Fördersumme für den 1. Bauabschnitt des Generationenplatzes beträgt bei einem Fördersatz in Höhe von 50 % rd. 51.000,00 €. Die Planungsgruppe MWM wurde zwischenzeitlich auf der Grundlage der HOAI mit der Planung beauftragt und hat bereits ein erstes Planungskonzept erarbeitet. Das derzeitige Planungskonzept wurde unter Berücksichtigung der folgenden Punkte erarbeitet: 3 - Ausreichende Veranstaltungsfläche (Handwerkermarkt), Sanierung und Herstellung von Wegeverbindungen, Schaffung einer Aufenthaltsqualität für alle Generationen, Attraktive Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche aller Altersklassen. Am 15.11.2017 wird ein weiterer Workshop mit den o.g. Akteuren stattfinden, um das Planungskonzept endabzustimmen und die weitere Vorgehensweise festzulegen. Angestrebt wird, dass die Maßnahmen weitestgehend in Eigenleistung umgesetzt werden. Dabei können die Eigenleistungen mit 15,00 €/Stunde über ein Bautagebuch angerechnet werden. Mit der Umsetzung des 1. Bauabschnittes kann somit unmittelbar begonnen werden. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Haushaltsplan 2018 ff. – wie bereits in der Haushaltskommission am 18.10.2017 vorgestellt – entsprechende Mittel zu veranschlagen. Bezüglich dem 2. Bauabschnitt zum Generationenplatz, wird auf die Vorlage 844/X.L. verwiesen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister