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Beschlussvorlage (Neuerlass der Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
365 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
28.11.17, 13:55
Aktualisiert
28.11.17, 13:55

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB IV – Sch/Di/N Vorlage 848 /X.L. Datum: 27.11.2017 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neuerlass der Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Benutzerordnung der Gemeindebücherei Nettersheim, die in der beigefügten Fassung neu erlassen und im Gemeindeblatt der Gemeinde Nettersheim öffentlich bekannt gegeben wird. Gleichzeitig tritt die Benutzerordnung vom 22.12.2009 außer Kraft. Begründung: In der am 26.09.2017 stattgefundenen Ratssitzung wurde u.a. die Einführung der „Onleihe Erft“ (Vorlage 750 /X.L.) beschlossen. Hierzu ist durch die Verwaltung eine Änderung der Benutzerordnung mit Aufnahme der Nutzerkriterien für die „Onleihe Erft“, entsprechend des oben genannten Beschlusses, erfolgt. Die bisher geltende Benutzerordnung wurde um die „Onleihe Erft“ mit ihren Ausleihkriterien erweitert. Darüber hinaus wurden veraltete Aspekte, z.B. die Videoausleihe, gestrichen, die Leihgebühren der DVDs gestrichen und Konkretisierungen zum Thema Datenschutz eingefügt. Alle Gebühren, die in der Gemeindebücherei erhoben werden, wurden aus der Benutzerordnung gestrichen und sind nun in einer separaten Gebührenordnung festgehalten. Hierdurch wird die Abwicklung erheblich vereinfacht. Gleichzeitig wird die Einführung einer jährlichen Nutzergebühr vorgeschlagen (s. Vorlage 849), die in dieser Form in der Satzung schon Anwendung findet . Gegenüberstellung Benutzerordnung der Gemeindebücherei Nettersheim Ziffer 1 2 Bisherige Fassung Allgemeines Die Gemeindebibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Nettersheim. Sie dient der Informationsbeschaffung, der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Aus- und Fortbildung und der Freizeitgestaltung Benutzerkreis Jedermann ist im Rahmen dieser Ordnung berechtigt, auf öffentlich-rechtlicher Grundlage Medien aller Art zu entleihen und die Ein- Neufassung Die Gemeindebibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Nettersheim. Sie dient der Informationsbeschaffung, der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Aus- und Fortbildung und der Freizeitgestaltung Jedermann ist im Rahmen dieser Ordnung berechtigt, auf öffentlich-rechtlicher Grundlage Medien aller Art zu entleihen und die Ein- Anmerkung 3 3. 3.1 3.2 3.3 richtung zu benutzen. Die Leitung der Gemeindebibliothek kann für die Benutzung einzelner Einrichtungen besondere Bestimmungen treffen. Anmeldung Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines Personalausweises an. Die Leitung der Gemeindebibliothek und ihre Vertreter verlangen bei Minderjährigen (Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) die schriftliche Erlaubnis der Eltern oder des Erziehungsberechtigen. richtung zu benutzen. Die Leitung der Gemeindebibliothek kann für die Benutzung einzelner Einrichtungen besondere Bestimmungen treffen. Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt die Benutzerordnung bei der Anmeldung durch eigenhändige Unterschrift an. Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer kostenlos einen Benutzerausweis. Der Ausweis ist nicht übertragbar und bleibt im Eigentum der Gemeindebibliothek. Der Verlust ist der Gemeindebibliothek unverzüglich anzuzeigen. Jeder Wohnungswechsel ist der Gemeindebibliothek mitzuteilen. Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Gemeindebibliothek es verlangt oder die Vo- Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt die Benutzerordnung bei der Anmeldung durch eigenhändige Unterschrift an. Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer kostenlos einen Benutzerausweis. Der Ausweis ist nicht übertragbar und bleibt im Eigentum der Gemeindebibliothek. Der Verlust ist der Gemeindebibliothek unverzüglich anzuzeigen. Jeder Wohnungswechsel ist der Gemeindebibliothek mitzuteilen. Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Gemeindebibliothek es verlangt oder die Vo- Der Benutzerausweis wird unter Vorlage des Personalausweises beantragt. Anstelle des Personalausweises können zur Anmeldung gleichwertige Ausweispapiere zusammen mit einer amtlichen Meldebestätigung vorgelegt werden. Kinder unter 16 Jahren müssen zusätzlich eine schriftliche Erlaubnis eines/einer gesetzlichen Vertreters/Vertreterin zusammen mit dessen/deren gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild vorlegen. Erweiterung um andere Ausweispapiere / Konkretisierung 4 3.4 4. 4.1 raussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind. Für das Ausstellen eines Ersatzausweises nach Verlust oder Beschädigung wird dem Benutzer ein Entgelt in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung gestellt. Der Benutzer willigt in die Speicherung seiner persönlichen Daten ein und zeigt Veränderungen unaufgefordert an. Entleihung, Verlängerung, Vormerkung Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Medien aller Art, mit Ausnahme von Videokassetten und DVDVideo, unentgeltlich bis zu vier Wochen ausgeliehen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt werden. Präsenzbestände werden in der Regel nicht verliehen. Nicht Vollgeschäftsfähige erhalten einen Ausweis für die Benutzung nur, wenn die Sorgeberechtigten vorab aufgrund einer Garantieerklärung für den Schadensfall die Schadensbegleichung übernehmen. Videokassetten und DVD-Video werden nur bis zu einer Höchstdauer von einer Woche ausgeliehen. Pro ausgeliehener Videokassette und DVD-Video ist ein raussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind. Für das Ausstellen eines Ersatzausweises wird ein Entgelt erhoben, welches in der Gebührenordnung festgelegt ist. Entgelte werden demnächst in der Entgeltordnung festgehalten. Die Angaben zur Person werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Der Nutzer zeigt Veränderungen seiner Daten unaufgefordert an. Konkretisierung Gegen Vorlage des Benutzerausweises können alle Medien, die die Gemeindebibliothek anbietet, ausgeliehen werden. Präsenzbestände werden in der Regel nicht verliehen. Streichung der Videokassetten und Gebühren: Videokassetten sind nicht länger Teil des Bestandes und Gebühren werden nun in der neuen Entgeltordnung aufgezeigt. Nicht Vollgeschäftsfähige erhalten einen Ausweis für die Benutzung nur, wenn die Sorgeberechtigten vorab aufgrund einer Garantieerklärung für den Schadensfall die Schadensbegleichung übernehmen. 5 4.2 4.3 4.4 4.5 Entgelt von 1,50 € zu entrichten. Fristen bestimmen sich ausschließlich mit dem Ausleihdatum. § 193 BGB findet keine Anwendung. Die Frist für die Entleihung von Medien, mit Ausnahme von Videokassetten und DVDVideo, kann vor Ablauf auf Antrag bis zu jeweils 4 Wochen verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Medien vorzulegen. Im Einzelfall kann sowohl die Anzahl der Videokassetten und DVD-Video als auch deren Leihfrist begrenzt werden. Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Für die Vorbestellung wird von der Gemeindebibliothek ein Entgelt von 0,50€ erhoben. Die Gemeindebibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern. -- Fristen bestimmen sich ausschließlich mit dem Ausleihdatum. § 193 BGB findet keine Anwendung. Die Leihfrist der Medien Streichung der Vikann vor Ablauf auf Andeo-Kassetten trag höchstens zwei Mal verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Medien vorzulegen. Im Einzelfall kann sowohl die Anzahl der DVDs als auch deren Leihfrist begrenzt werden. Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Für die Vorbestellung wird ein Entgelt erhoben. Die Gemeindebibliothek kann bestimmte Medien von der Möglichkeit der Verlängerung und des Vormerkens ausschließen Die Gemeindebibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern. Neben physisch verfügbaren Medien werden virtuell verfügbare Medien zum Download angeboten. Sie können über das Internet passwortgeschützt ausgeliehen werden. Dieses Download-Angebot darf ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Jede Vervielfältigung, Bearbeitung und Weiter- Entgelte werden demnächst in der Entgeltordnung festgehalten. Zusatz eingefügt Digitale Medien sind neuer Bestandteil der Gemeindebibliothek und haben andere Anforderungen und Fristen. 6 veröffentlichung online oder in andere Medien sowie die Abgabe an Dritte auch in Ausschnitten ist nicht erlaubt. Digitale Medien, die über die „Onleihe Erft“ ausgeliehen werden, unterliegen den Ausleibedingungen des Bibliotheksverbundes, einzusehen auf www.onleihe-erft.de. 5. 5.1 5.2 6. 6.1 Auswärtiger Leihverkehr Medien, die nicht im Bestand der Gemeindebibliothek vorhanden sind, können durch den auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden. Für diese Vermittlung durch den auswärtigen Leihverkehr erhebt die Gemeindebibliothek ein Entgelt. Die Höhe des Entgeltes wird durch die am auswärtigen Leihverkehr teilnehmenden Bibliotheken bestimmt. Behandlung der entliehenen Medien, Haftung Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewah- Medien, die nicht im Bestand der Gemeindebibliothek vorhanden sind, können durch den auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden. Für diese Vermittlung durch den auswärtigen Leihverkehr erhebt die Gemeindebibliothek ein Entgelt. Die Höhe des Entgeltes wird durch die am auswärtigen Leihverkehr teilnehmenden Bibliotheken bestimmt. Die durch eine Bestellung anfallenden Entgelte sind auch dann zu bezahlen, wenn bestellte und richtig gelieferte Medien trotz Benachrichtigung nicht abgeholt werden oder wenn bestellte Medien von den besitzenden Bibliotheken nicht verliehen werden. Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewah- Zusatz eingebracht: Falls eine Fernleihe nicht geliefert werden kann, muss die Gemeindebibliothek trotzdem die Fernleihgebühren bezahlen. Ergänzung 7 ren. 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 7. 7.1 7.2 7.3 Der Verlust entliehener Medien ist der Gemeindebibliothek unverzüglich anzuzeigen. Für jede Beschädigung oder den Verlust ist der Benutzer schadenersatzpflichtig. Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, ist der eingetragene Benutzer haftbar. Benutzer, in deren Wohnung eine meldepflichtige übertragbare Krankheit auftritt, dürfen die Gemeindebibliothek während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen. Die bereits entliehenen Medien dürfen erst nach der Desinfektion, für die der Benutzer verantwortlich ist, zurückgebracht werden. -- Versäumnisentgelt, Einziehung Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist ein Versäumnisentgelt zu entrichten. 6 Wochen nach Überschreiten der Leihfrist werden die entliehenen Medien durch Boten oder auf dem Rechtsweg eingezogen. Das Versäumnisentgelt für jede entliehene Medieneinheit, mit Ausnahme von Videokassetten und DVD-Video, ren. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Der Verlust entliehener Medien ist der Gemeindebibliothek unverzüglich anzuzeigen. Für jede Beschädigung oder den Verlust ist der Benutzer schadenersatzpflichtig. Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, ist der eingetragene Benutzer haftbar. Benutzer, in deren Wohnung eine meldepflichtige übertragbare Krankheit auftritt, dürfen die Gemeindebibliothek während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen. Die bereits entliehenen Medien dürfen erst nach der Desinfektion, für die der Benutzer verantwortlich ist, zurückgebracht werden. Die Gemeindebücherei Neu hinzugefügt haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung der entliehenen Medien entstehen. Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist ein Versäumnisentgelt zu entrichten 6 Wochen nach Überschreiten der Leihfrist werden die entliehenen Medien durch Boten oder auf dem Rechtsweg eingezogen. Auslagen, Entgelte und Gebühren werden in der Entgeltordnung geregelt. Sie gilt in ihrer jeweils gültigen Fassung. Videos sind nicht mehr im Medienangebot enthalten. Versäumnisentgelte sind nun in der Ent- 8 7.4 7.5 7.6 8 8 beträgt bei Überschreiten der Leihfrist: um eine Woche 0,50 € um zwei Wochen 1,00 € um drei und mehr Wochen 2,00 € bis zu einer fälligen Höchstgebühr pro Medium von 5,00€ Bei Überschreiten der Leihfrist von Videokassetten und DVD-Video wird pro Medium und angefangenem Kalendertag ein Entgelt von 0,50 € fällig. Die Höchstgebühr beträgt 7,50€ an Säumnisentgelt pro DVD. Für einen Botengang sind zusätzlich 2,50 € zu zahlen. Bei auswärtigen Benutzern werden die tatsächlichen Einziehungskosten erhoben, falls diese über den vorbezeichneten Betrag hinausgehen. Die Versäumnisentgelte werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezogen. Die Versäumnisentgelte sind auch dann zu entrichten, wenn der Benutzer eine schriftliche Mahnung nicht erhalten hat. Hausordnung Jeder Benutzer erkennt die von der Gemeindebibliothek erlassene Hausordnung an. Auf den Gebrauch von Handys ist zu verzichten. Rauchen und Alkoholkonsum sind in der Bibliothek nicht gestattet. Personen, die gegen die jeweils geltende Hausordnung versto- geltordnung geregelt. DVD-Videos werden in der neuen Entgeltordnung wie jede andere Medieneinheit über die Jahresgebühren abgedeckt. Entfällt Versäumnisentgelte sind nun in der Entgeltordnung geregelt. Entfällt Versäumnisentgelte sind nun in der Entgeltordnung geregelt. Entfällt Versäumnisentgelte sind nun in der Entgeltordnung geregelt. Jeder Benutzer erkennt die von der Gemeindebibliothek erlassene Hausordnung an. Auf den Gebrauch von Handys ist zu verzichten. Rauchen und Alkoholkonsum sind in der Bibliothek nicht gestattet. Personen, die gegen die jeweils geltende Hausordnung versto- 9 9 9 10 10 ßen, erhalten Hausverbot. Ausschluss von der Benutzung Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder der Hausordnung verstoßen, können von der Benutzung der Gemeindebibliothek ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss erfolgt in jedem Falle bei Nichtrückgabe der Medien. Wird der Verlust von Medien unmittelbar angezeigt und der Benutzer trägt die aus dem Verlust entstandenen Kosten wird der Benutzer nicht von der Bibliotheksnutzung ausgeschlossen. Datenschutz -- ßen, erhalten Hausverbot. Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder der Hausordnung verstoßen, können von der Benutzung der Gemeindebibliothek ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss erfolgt in jedem Falle bei Nichtrückgabe der Medien. Wird der Verlust von Medien unmittelbar angezeigt und der Benutzer trägt die aus dem Verlust entstandenen Kosten wird der Benutzer nicht von der Bibliotheksnutzung ausgeschlossen. Auskünfte darüber, wer ein bestimmtes Medium ausgeliehen oder vorbestellt hat, werden nicht erteilt. Die Daten der Benutzer/in werden gemäß den Vorschriften der Datenschutzgesetzte der Bundesrepublik Deutschland und des Landes NordrheinWestfalen behandelt. Datenschutz wurde neu eingefügt Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Benutzerordnung. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister