Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
365 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
28.11.17, 13:55
Aktualisiert
28.11.17, 13:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB IV – Sch/Di/N
Vorlage 848 /X.L.
Datum: 27.11.2017
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neuerlass der Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek der Gemeinde
Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Benutzerordnung der Gemeindebücherei
Nettersheim, die in der beigefügten Fassung neu erlassen und im Gemeindeblatt
der Gemeinde Nettersheim öffentlich bekannt gegeben wird. Gleichzeitig tritt die
Benutzerordnung vom 22.12.2009 außer Kraft.
Begründung:
In der am 26.09.2017 stattgefundenen Ratssitzung wurde u.a. die Einführung der
„Onleihe Erft“ (Vorlage 750 /X.L.) beschlossen. Hierzu ist durch die Verwaltung
eine Änderung der Benutzerordnung mit Aufnahme der Nutzerkriterien für die
„Onleihe Erft“, entsprechend des oben genannten Beschlusses, erfolgt.
Die bisher geltende Benutzerordnung wurde um die „Onleihe Erft“ mit ihren Ausleihkriterien erweitert. Darüber hinaus wurden veraltete Aspekte, z.B. die Videoausleihe, gestrichen, die Leihgebühren der DVDs gestrichen und Konkretisierungen zum Thema Datenschutz eingefügt.
Alle Gebühren, die in der Gemeindebücherei erhoben werden, wurden aus der
Benutzerordnung gestrichen und sind nun in einer separaten Gebührenordnung
festgehalten. Hierdurch wird die Abwicklung erheblich vereinfacht.
Gleichzeitig wird die Einführung einer jährlichen Nutzergebühr vorgeschlagen (s.
Vorlage 849), die in dieser Form in der Satzung schon Anwendung findet
.
Gegenüberstellung Benutzerordnung der
Gemeindebücherei Nettersheim
Ziffer
1
2
Bisherige Fassung
Allgemeines
Die Gemeindebibliothek
ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde
Nettersheim. Sie dient
der Informationsbeschaffung, der allgemeinen und beruflichen
Bildung, der Aus- und
Fortbildung und der
Freizeitgestaltung
Benutzerkreis
Jedermann ist im Rahmen dieser Ordnung
berechtigt, auf öffentlich-rechtlicher Grundlage Medien aller Art zu
entleihen und die Ein-
Neufassung
Die Gemeindebibliothek
ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde
Nettersheim. Sie dient
der Informationsbeschaffung, der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Aus- und
Fortbildung und der
Freizeitgestaltung
Jedermann ist im Rahmen dieser Ordnung
berechtigt, auf öffentlich-rechtlicher Grundlage Medien aller Art zu
entleihen und die Ein-
Anmerkung
3
3.
3.1
3.2
3.3
richtung zu benutzen.
Die Leitung der Gemeindebibliothek kann
für die Benutzung einzelner Einrichtungen
besondere Bestimmungen treffen.
Anmeldung
Der Benutzer meldet
sich persönlich unter
Vorlage seines Personalausweises an. Die
Leitung der Gemeindebibliothek und ihre Vertreter verlangen bei
Minderjährigen (Kinder
und Jugendlichen bis
zum vollendeten 15.
Lebensjahr) die schriftliche Erlaubnis der Eltern
oder des Erziehungsberechtigen.
richtung zu benutzen.
Die Leitung der Gemeindebibliothek kann
für die Benutzung einzelner Einrichtungen
besondere Bestimmungen treffen.
Der Benutzer bzw. sein
gesetzlicher Vertreter
erkennt die Benutzerordnung bei der Anmeldung durch eigenhändige Unterschrift an.
Nach der Anmeldung
erhält jeder Benutzer
kostenlos einen Benutzerausweis. Der Ausweis ist nicht übertragbar und bleibt im Eigentum der Gemeindebibliothek. Der Verlust ist
der Gemeindebibliothek
unverzüglich anzuzeigen. Jeder Wohnungswechsel ist der Gemeindebibliothek mitzuteilen.
Der Benutzerausweis ist
zurückzugeben, wenn
die Gemeindebibliothek
es verlangt oder die Vo-
Der Benutzer bzw. sein
gesetzlicher Vertreter
erkennt die Benutzerordnung bei der Anmeldung durch eigenhändige Unterschrift an.
Nach der Anmeldung
erhält jeder Benutzer
kostenlos einen Benutzerausweis. Der Ausweis ist nicht übertragbar und bleibt im Eigentum der Gemeindebibliothek. Der Verlust ist
der Gemeindebibliothek
unverzüglich anzuzeigen. Jeder Wohnungswechsel ist der Gemeindebibliothek mitzuteilen.
Der Benutzerausweis ist
zurückzugeben, wenn
die Gemeindebibliothek
es verlangt oder die Vo-
Der Benutzerausweis
wird unter Vorlage des
Personalausweises beantragt. Anstelle des
Personalausweises können zur Anmeldung
gleichwertige Ausweispapiere zusammen mit
einer amtlichen Meldebestätigung vorgelegt
werden.
Kinder unter 16 Jahren
müssen zusätzlich eine
schriftliche Erlaubnis
eines/einer gesetzlichen
Vertreters/Vertreterin
zusammen mit dessen/deren gültigen amtlichen Ausweis mit
Lichtbild vorlegen.
Erweiterung um andere Ausweispapiere
/ Konkretisierung
4
3.4
4.
4.1
raussetzungen für die
Benutzung nicht mehr
gegeben sind.
Für das Ausstellen eines
Ersatzausweises nach
Verlust oder Beschädigung wird dem Benutzer ein Entgelt in Höhe
von 5,00 Euro in Rechnung gestellt.
Der Benutzer willigt in
die Speicherung seiner
persönlichen Daten ein
und zeigt Veränderungen unaufgefordert an.
Entleihung, Verlängerung, Vormerkung
Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden
Medien aller Art, mit
Ausnahme von Videokassetten und DVDVideo, unentgeltlich bis
zu vier Wochen ausgeliehen. In begründeten
Ausnahmefällen kann
die Leihfrist verkürzt
werden. Präsenzbestände werden in der Regel
nicht verliehen.
Nicht Vollgeschäftsfähige erhalten einen Ausweis für die Benutzung
nur, wenn die Sorgeberechtigten vorab aufgrund einer Garantieerklärung für den Schadensfall die Schadensbegleichung übernehmen.
Videokassetten und
DVD-Video werden nur
bis zu einer Höchstdauer von einer Woche
ausgeliehen. Pro ausgeliehener Videokassette
und DVD-Video ist ein
raussetzungen für die
Benutzung nicht mehr
gegeben sind.
Für das Ausstellen eines
Ersatzausweises wird ein
Entgelt erhoben, welches in der Gebührenordnung festgelegt ist.
Entgelte werden
demnächst in der
Entgeltordnung
festgehalten.
Die Angaben zur Person
werden unter Beachtung
der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Der
Nutzer zeigt Veränderungen seiner Daten
unaufgefordert an.
Konkretisierung
Gegen Vorlage des Benutzerausweises können
alle Medien, die die Gemeindebibliothek anbietet, ausgeliehen werden.
Präsenzbestände werden
in der Regel nicht verliehen.
Streichung der Videokassetten und
Gebühren:
Videokassetten sind
nicht länger Teil des
Bestandes und Gebühren werden nun
in der neuen Entgeltordnung aufgezeigt.
Nicht Vollgeschäftsfähige erhalten einen Ausweis für die Benutzung
nur, wenn die Sorgeberechtigten vorab aufgrund einer Garantieerklärung für den Schadensfall die Schadensbegleichung übernehmen.
5
4.2
4.3
4.4
4.5
Entgelt von 1,50 € zu
entrichten.
Fristen bestimmen sich
ausschließlich mit dem
Ausleihdatum. § 193
BGB findet keine Anwendung.
Die Frist für die Entleihung von Medien, mit
Ausnahme von Videokassetten und DVDVideo, kann vor Ablauf
auf Antrag bis zu jeweils
4 Wochen verlängert
werden, wenn keine
anderweitige Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen sind dabei die
entliehenen Medien vorzulegen. Im Einzelfall
kann sowohl die Anzahl
der Videokassetten und
DVD-Video als auch deren Leihfrist begrenzt
werden.
Ausgeliehene Medien
können vorbestellt werden. Für die Vorbestellung wird von der Gemeindebibliothek ein
Entgelt von 0,50€ erhoben.
Die Gemeindebibliothek
ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.
--
Fristen bestimmen sich
ausschließlich mit dem
Ausleihdatum. § 193
BGB findet keine Anwendung.
Die Leihfrist der Medien
Streichung der Vikann vor Ablauf auf Andeo-Kassetten
trag höchstens zwei Mal
verlängert werden,
wenn keine anderweitige
Vorbestellung vorliegt.
Auf Verlangen sind dabei
die entliehenen Medien
vorzulegen. Im Einzelfall
kann sowohl die Anzahl
der DVDs als auch deren
Leihfrist begrenzt werden.
Ausgeliehene Medien
können vorbestellt werden. Für die Vorbestellung wird ein Entgelt
erhoben. Die Gemeindebibliothek kann bestimmte Medien von der
Möglichkeit der Verlängerung und des Vormerkens ausschließen
Die Gemeindebibliothek
ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.
Neben physisch verfügbaren Medien werden
virtuell verfügbare Medien zum Download angeboten. Sie können über
das Internet passwortgeschützt ausgeliehen
werden. Dieses Download-Angebot darf ausschließlich für private
Zwecke genutzt werden.
Jede Vervielfältigung,
Bearbeitung und Weiter-
Entgelte werden
demnächst in der
Entgeltordnung
festgehalten.
Zusatz eingefügt
Digitale Medien sind
neuer Bestandteil
der Gemeindebibliothek und haben andere Anforderungen
und Fristen.
6
veröffentlichung online
oder in andere Medien
sowie die Abgabe an
Dritte auch in Ausschnitten ist nicht erlaubt.
Digitale Medien, die über
die „Onleihe Erft“ ausgeliehen werden, unterliegen den Ausleibedingungen des Bibliotheksverbundes, einzusehen
auf www.onleihe-erft.de.
5.
5.1
5.2
6.
6.1
Auswärtiger Leihverkehr
Medien, die nicht im
Bestand der Gemeindebibliothek vorhanden
sind, können durch den
auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür
geltenden Richtlinien
beschafft werden.
Für diese Vermittlung
durch den auswärtigen
Leihverkehr erhebt die
Gemeindebibliothek ein
Entgelt. Die Höhe des
Entgeltes wird durch die
am auswärtigen Leihverkehr teilnehmenden
Bibliotheken bestimmt.
Behandlung der entliehenen Medien, Haftung
Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu
behandeln und sie vor
Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewah-
Medien, die nicht im
Bestand der Gemeindebibliothek vorhanden
sind, können durch den
auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür
geltenden Richtlinien
beschafft werden.
Für diese Vermittlung
durch den auswärtigen
Leihverkehr erhebt die
Gemeindebibliothek ein
Entgelt. Die Höhe des
Entgeltes wird durch die
am auswärtigen Leihverkehr teilnehmenden
Bibliotheken bestimmt.
Die durch eine Bestellung anfallenden Entgelte sind auch dann zu
bezahlen, wenn bestellte
und richtig gelieferte
Medien trotz Benachrichtigung nicht abgeholt
werden oder wenn bestellte Medien von den
besitzenden Bibliotheken
nicht verliehen werden.
Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu
behandeln und sie vor
Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewah-
Zusatz eingebracht:
Falls eine Fernleihe
nicht geliefert werden kann, muss die
Gemeindebibliothek
trotzdem die Fernleihgebühren bezahlen.
Ergänzung
7
ren.
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
7.
7.1
7.2
7.3
Der Verlust entliehener
Medien ist der Gemeindebibliothek unverzüglich anzuzeigen.
Für jede Beschädigung
oder den Verlust ist der
Benutzer schadenersatzpflichtig.
Für Schäden, die durch
Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, ist der eingetragene Benutzer haftbar.
Benutzer, in deren
Wohnung eine meldepflichtige übertragbare
Krankheit auftritt, dürfen die Gemeindebibliothek während der Zeit
der Ansteckungsgefahr
nicht benutzen. Die bereits entliehenen Medien
dürfen erst nach der
Desinfektion, für die der
Benutzer verantwortlich
ist, zurückgebracht
werden.
--
Versäumnisentgelt,
Einziehung
Für Medien, die nach
Ablauf der Leihfrist nicht
zurückgegeben werden,
ist ein Versäumnisentgelt zu entrichten.
6 Wochen nach Überschreiten der Leihfrist
werden die entliehenen
Medien durch Boten
oder auf dem Rechtsweg eingezogen.
Das Versäumnisentgelt
für jede entliehene Medieneinheit, mit Ausnahme von Videokassetten und DVD-Video,
ren. Die Weitergabe an
Dritte ist unzulässig.
Der Verlust entliehener
Medien ist der Gemeindebibliothek unverzüglich anzuzeigen.
Für jede Beschädigung
oder den Verlust ist der
Benutzer schadenersatzpflichtig.
Für Schäden, die durch
Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, ist der eingetragene Benutzer haftbar.
Benutzer, in deren
Wohnung eine meldepflichtige übertragbare
Krankheit auftritt, dürfen die Gemeindebibliothek während der Zeit
der Ansteckungsgefahr
nicht benutzen. Die bereits entliehenen Medien
dürfen erst nach der
Desinfektion, für die der
Benutzer verantwortlich
ist, zurückgebracht
werden.
Die Gemeindebücherei
Neu hinzugefügt
haftet nicht für Schäden,
die durch die Benutzung
der entliehenen Medien
entstehen.
Für Medien, die nach
Ablauf der Leihfrist nicht
zurückgegeben werden,
ist ein Versäumnisentgelt zu entrichten
6 Wochen nach Überschreiten der Leihfrist
werden die entliehenen
Medien durch Boten
oder auf dem Rechtsweg
eingezogen.
Auslagen, Entgelte und
Gebühren werden in der
Entgeltordnung geregelt.
Sie gilt in ihrer jeweils
gültigen Fassung.
Videos sind nicht
mehr im Medienangebot enthalten.
Versäumnisentgelte
sind nun in der Ent-
8
7.4
7.5
7.6
8
8
beträgt bei Überschreiten der Leihfrist:
um eine Woche 0,50 €
um zwei Wochen 1,00 €
um drei und mehr Wochen 2,00 €
bis zu einer fälligen
Höchstgebühr pro Medium von 5,00€
Bei Überschreiten der
Leihfrist von Videokassetten und DVD-Video
wird pro Medium und
angefangenem Kalendertag ein Entgelt von
0,50 € fällig.
Die Höchstgebühr beträgt 7,50€ an Säumnisentgelt pro DVD.
Für einen Botengang
sind zusätzlich 2,50 €
zu zahlen. Bei auswärtigen Benutzern werden
die tatsächlichen Einziehungskosten erhoben,
falls diese über den
vorbezeichneten Betrag
hinausgehen.
Die Versäumnisentgelte
werden ggf. auf dem
Rechtsweg eingezogen.
Die Versäumnisentgelte
sind auch dann zu entrichten, wenn der Benutzer eine schriftliche
Mahnung nicht erhalten
hat.
Hausordnung
Jeder Benutzer erkennt
die von der Gemeindebibliothek erlassene
Hausordnung an.
Auf den Gebrauch von
Handys ist zu verzichten. Rauchen und Alkoholkonsum sind in der
Bibliothek nicht gestattet. Personen, die gegen
die jeweils geltende
Hausordnung versto-
geltordnung geregelt.
DVD-Videos werden
in der neuen Entgeltordnung wie jede andere Medieneinheit über die Jahresgebühren abgedeckt.
Entfällt
Versäumnisentgelte
sind nun in der Entgeltordnung geregelt.
Entfällt
Versäumnisentgelte
sind nun in der Entgeltordnung geregelt.
Entfällt
Versäumnisentgelte
sind nun in der Entgeltordnung geregelt.
Jeder Benutzer erkennt
die von der Gemeindebibliothek erlassene
Hausordnung an.
Auf den Gebrauch von
Handys ist zu verzichten. Rauchen und Alkoholkonsum sind in der
Bibliothek nicht gestattet. Personen, die gegen
die jeweils geltende
Hausordnung versto-
9
9
9
10
10
ßen, erhalten Hausverbot.
Ausschluss von der
Benutzung
Personen, die gegen die
Bestimmungen dieser
Benutzungsordnung
oder der Hausordnung
verstoßen, können von
der Benutzung der Gemeindebibliothek ausgeschlossen werden. Ein
Ausschluss erfolgt in
jedem Falle bei Nichtrückgabe der Medien.
Wird der Verlust von
Medien unmittelbar angezeigt und der Benutzer trägt die aus dem
Verlust entstandenen
Kosten wird der Benutzer nicht von der Bibliotheksnutzung ausgeschlossen.
Datenschutz
--
ßen, erhalten Hausverbot.
Personen, die gegen die
Bestimmungen dieser
Benutzungsordnung
oder der Hausordnung
verstoßen, können von
der Benutzung der Gemeindebibliothek ausgeschlossen werden. Ein
Ausschluss erfolgt in
jedem Falle bei Nichtrückgabe der Medien.
Wird der Verlust von
Medien unmittelbar angezeigt und der Benutzer trägt die aus dem
Verlust entstandenen
Kosten wird der Benutzer nicht von der Bibliotheksnutzung ausgeschlossen.
Auskünfte darüber, wer
ein bestimmtes Medium
ausgeliehen oder vorbestellt hat, werden nicht
erteilt. Die Daten der
Benutzer/in werden gemäß den Vorschriften
der Datenschutzgesetzte
der Bundesrepublik
Deutschland und des
Landes NordrheinWestfalen behandelt.
Datenschutz wurde
neu eingefügt
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Benutzerordnung.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister