Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
162 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
23.11.17, 13:40
Aktualisiert
23.11.17, 13:40
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I - Wi
Vorlage 851 /X.L.
Datum: 23.11.2017
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
28.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gute Schule 2020
hier: Maßnahmen Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und
stimmt der Übertragung des Kontingents aus dem Förderprogramm „Gute Schule
2020“, das für 2017 vorgesehen war, in das Haushaltsjahr 2018 zu.
Begründung:
Am 13.12.2016 hat der Rat der Gemeinde Nettersheim beschlossen,
1. „das mit dem Programm „NRW:BANK Gute Schule 2020“ für die Gemeinde
Nettersheim eingeräumte Kreditkontingent und die diesbezügliche Schuldendiensthilfe in Höhe von insgesamt 466.341,00 Euro, bzw. jährlich
116.585,00 Euro, in den Jahren 2017 bis 2020 in Anspruch zu nehmen.
2. den hälftigen Anteil in Höhe von jährlich 58.292,50 Euro im Rahmen der
Schulzweckverbandsumlage in die Gesamtschule Eifel einfließen zu lassen.
3. für den Ausbau der baulichen und digitalen Infrastruktur in den Gebäuden
des Grundschulverbundes Gemeinde Nettersheim für 2017 ein entsprechendes Konzept mit der Schulleitung vorzubereiten, das in der nächsten
Sitzungsphase zum Beschluss vorgelegt werden soll.“
In der Sitzung vom 04.04.2017 hat der Rat dem vorgelegten Medienkonzept des
Grundschulverbundes Gemeinde Nettersheim zugestimmt und beschlossen, „zunächst die notwendigen Voraussetzungen für ein leistungsfähiges LAN- und
WLAN-Netz in den Gebäuden zu schaffen und im Anschluss die notwendige
Hardware (Access-Points u.a.) durch die KDVZ zu beschaffen und einzurichten“.
Zwischenzeitlich wurden die Installationsmöglichkeiten für die Aufstellung der
notwendigen Server und Access-Points zunächst für den Grundschulstandort
Zingsheim durch Mitarbeiter der Gemeinde geprüft und die notwendigen Arbeiten
festgestellt. Da durch die Baumaßnahmen Belästigungen durch Lärm und
Schmutz entstehen, sollten die Arbeiten möglichst außerhalb der Unterrichtszeiten stattfinden.
Eine Umsetzung der Maßnahmen wird in 2017 nicht mehr vorgenommen werden,
sondern soll spätestens in den Osterferien 2018 erfolgen. Die entsprechende
haushalterische Veranschlagung für 2018 wurde vorgenommen.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeiter der NRW Bank, werden nicht
abgerufene Mittel aus dem Förderprogramm automatisch einmalig in das Folgejahr übertragen und müssen bis spätestens zum 30.11. des jeweiligen Folgejahres in Anspruch genommen werden. Die letzte Auszahlung erfolgt im Jahre 2020.
Weitere Mittel der Förderung „Gute Schule 2020“ könnten in Maßnahmen fließen,
die nicht im Rahmen der Städtebauförderung abgewickelt werden können, beispielsweise Ausstattungen/Enrichtungsgegenstände oder zur Deckung der dort
eingesetzten Eigenmittel eingesetzt werden. Eine Kombination mit anderen För-
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dermitteln ist zulässig. Ein Maßnahmenkatalog wird für die nächste Sitzungsphase vorbereitet.
gez. Pracht
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Bürgermeister