Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2018)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
202 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
09.11.17, 16:31
Aktualisiert
09.11.17, 16:31
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2018) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2018)

öffnen download melden Dateigröße: 202 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 825 /X.L. Datum: 10.11.2017 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 21.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2018 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Gebührenbedarfsberechnung 2018 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2018 fest und beschließt, auf dieser Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) wie im Vorjahr unverändert beizubehalten. Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den Wasserzähler QN 2,5 von bisher 6,85 € auf 7,25 € (netto) und die übrigen Wasserzähler entsprechend anzuheben und damit wie folgt festzusetzen: Wasserzähler QN 2,5 QN 6 QN 10 QN 15 QN 25 – 40 maximale Durchflussmenge 5 12 20 30 50 – 80 cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde Grundgebühr pro Monat netto 7,25 17,40 29,00 43,50 72,50 € € € € € Begründung: Die beigefügte Gebührenkalkulation für die Verbrauchsgebühr auf der Grundlage des Wirtschaftsplanentwurfs 2018 zeigt bei einer angenommenen Wasserabnahmemenge von rd. 264.000 cbm (Erhöhung der Menge ggü. dem Wirtschaftsplan 2017 in Anbetracht der tatsächlichen Bezugsmenge 2016 und nach aktuellen Erkenntnissen ähnlichen Werten in 2017) eine weitere Auskömmlichkeit der Verbrauchsgebühr, so dass zum 01.01.2018 keine Gebührenanpassung erforderlich wird. Die Grundgebühr für Hauswasserzähler wurde letztmalig mit dem Wirtschaftsplan 2013 von seinerzeit 5,85 € auf 6,85 € netto für den QN 2,5 angepasst. In Anbetracht der den Fixkostenbereich betreffenden Aufwendungen und vor dem Hintergrund der beschlossenen Eigenkaptalverzinsung von derzeit 2 % ergibt sich mit dem aktuellen Wirtschaftsplanentwurf ein Erhöhungsbedarf bei der Grundgebühr. Die beigefügte Kalkulation zeigt hierbei, dass die Grundgebühr für den Wasserzähler QN 2,5 von derzeit 6,85 €/mtl. auf 7,25 €/mtl. netto angehoben werden muss. Bereits in den Vorjahren wurde angekündigt, dass sich auch wegen des Umstands wegbrechender passivierter Ertragszuschüsse die Notwendigkeit von Gebührenanpassungen ergeben könnte. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister