Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
202 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
09.11.17, 16:31
Aktualisiert
09.11.17, 16:31
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 825 /X.L.
Datum: 10.11.2017
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
21.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2018
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Gebührenbedarfsberechnung 2018
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2018 fest und beschließt, auf dieser
Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) wie im Vorjahr
unverändert beizubehalten.
Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den
Wasserzähler QN 2,5 von bisher 6,85 € auf 7,25 € (netto) und die übrigen Wasserzähler entsprechend anzuheben und damit wie folgt festzusetzen:
Wasserzähler
QN 2,5
QN 6
QN 10
QN 15
QN 25 – 40
maximale
Durchflussmenge
5
12
20
30
50 – 80
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
Grundgebühr pro Monat
netto
7,25
17,40
29,00
43,50
72,50
€
€
€
€
€
Begründung:
Die beigefügte Gebührenkalkulation für die Verbrauchsgebühr auf der Grundlage
des Wirtschaftsplanentwurfs 2018 zeigt bei einer angenommenen Wasserabnahmemenge von rd. 264.000 cbm (Erhöhung der Menge ggü. dem Wirtschaftsplan
2017 in Anbetracht der tatsächlichen Bezugsmenge 2016 und nach aktuellen Erkenntnissen ähnlichen Werten in 2017) eine weitere Auskömmlichkeit der Verbrauchsgebühr, so dass zum 01.01.2018 keine Gebührenanpassung erforderlich
wird.
Die Grundgebühr für Hauswasserzähler wurde letztmalig mit dem Wirtschaftsplan
2013 von seinerzeit 5,85 € auf 6,85 € netto für den QN 2,5 angepasst.
In Anbetracht der den Fixkostenbereich betreffenden Aufwendungen und vor
dem Hintergrund der beschlossenen Eigenkaptalverzinsung von derzeit 2 %
ergibt sich mit dem aktuellen Wirtschaftsplanentwurf ein Erhöhungsbedarf bei der
Grundgebühr.
Die beigefügte Kalkulation zeigt hierbei, dass die Grundgebühr für den Wasserzähler QN 2,5 von derzeit 6,85 €/mtl. auf 7,25 €/mtl. netto angehoben werden
muss.
Bereits in den Vorjahren wurde angekündigt, dass sich auch wegen des Umstands wegbrechender passivierter Ertragszuschüsse die Notwendigkeit von Gebührenanpassungen ergeben könnte.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister