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Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
151 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
09.11.17, 13:51
Aktualisiert
09.11.17, 13:51
Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Wi Vorlage 776 /X.L. Z.1 Datum: 09.11.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.11.2017 Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 28.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kindergartenbedarfsplanung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim stimmt den vorgeschlagenen Baumaßnahmen zur Einrichtung von 30 zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Kindertageseinrichtung Nettersheim sowie von 20 zusätzlichen Betreuungsplätzen in der Kindertageseinrichtung in Zingsheim zu. Die Finanzierung ist über das Investitonsprogramm 2017 bis 2020 des Landes sicherzustellen. Begründung: Der Rat der Gemeinde hat mit Beschluss vom 26.09.2017 die Verwaltung beauftragt, für das Jahr 2018 und folgende 1. die Kindergartenbedarfsplanung den dargestellten Anforderungen anzupassen 2. die notwendigen Förderanträge für die zusätzlichen Plätze in den Kindertageseinrichtungen Nettersheim und Zingsheim zu stellen 3. die entsprechenden Haushaltsveranschlagungen im Haushalt 2018 vorzunehmen. Im Gespräch mit der Fachaufsicht des Landesjugendamtes (LVR) und dem Jugendamt des Kreises Euskirchen wurde die bauliche Entwicklung und deren Auswirkung auf die Betreuungsangebote in der Gemeinde Nettersheim erörtert. Ebenso ist die Regionalplanung zu betrachten, die eine Verteilung von Wohnraum von den Oberzentren auf die Mittel- und Unterzentren vorsieht und zu einer aktuellen Baunachfrage entlang der Autobahn und der Bahnlini führt. Mit dem Träger der kirchlichen Kindertageseinrichtung in Marmagen wurde seitens der Verwaltung bereits ein Gespräch geführt, die Öffnung der dritten Gruppe zu prüfen. Zur Raumplanung wird ein Gespräch mit dem Jugendamt angestrebt. Es ist abzustimmen, inwieweit der dritte Gruppenraum für eine Belegung nach den Vorgaben des LVR nutzbar ist. Nettersheim Mit einer Aufstockung des Familienzentrums Nettersheim um ein Stockwerk könnten zwei neue Gruppen geschaffen werden. Da neben den Gruppen- und Nebenräumen jedoch für Differenzierungsräume kein Raum mehr zur Verfügung steht, wären die neuen Räumlichkeiten mit der Gruppenform III (3-6-Jährige) zu belegen, die aktuell im Erdgeschoss untergebracht sind. In der bestehenden Etage ist die Erweiterung um einen Differenzierungsraum für die U3-Betreuung und einen ausreichend großen Personalraum vorzunehmen. Somit könnten in Nettersheim 20, 30 oder 40 neue Betreuungsplätze (2 x Gruppenform II = 20 U3-Plätze oder 2 x Gruppenform I = 12 U3-Plätze und 28 Ü3Plätze oder jeweils eine Gruppenform I und II = 16 U3-Plätze und 14 Ü3-Plätze geschaffen werden. Da der zweite Geburtstag eines Kindes sich zum regelmäßigen Kindergarteneintrittsalter entwickelt, ist die Einrichtung von weiteren U3-Plätzen vorrangig. Es wird daher vorgeschlagen, zur Finanzierung der Baumaßnahme und der Ausstat- 3 tung eine Zuwendung für Investitionen für zusätzliche 30 Betreuungsplätze in Nettersheim aus dem Investitionsprogramm 2017 bis 2020 zu beantragen. Das Aussengelände ist der Kinderzahl anzupassen und altersentsprechend auszustatten. Zingsheim In Zingsheim bietet sich die Umwandlung der Schwimmhalle, die praktisch an das Kindergartengelände angrenzt, für die Einrichtung einer weiteren Gruppe an. Hier sollte die Einrichtung einer Guppenform I (6 U3-Kinder und 14 Ü3-Kinder) favorisiert werden. Es sind Gruppen- und Nebenraum, Garderobe, behindertengerechter Sanitärbereich Kinder mit Wickelmöglichkeit, behindertengerechte Personaltoilette, kleine Küche mit Aufenthaltsmöglichkeit für das Personal, Abstellraum, und ein Raum zur Differenzierung zu planen. Gleichzeitig sollte der Eingang im Hauptgebäude, der sich jetzt auf der Rückseite des Gebäudes befindet, sinnvollerweise an die Front verlegt werden, so dass auch eine Sichtachse auf den Zugang zu der neuen Gruppe in der ehemaligen Schwimmhalle geschaffen wird. Ein weiterer Differenzierungsraum zur U3Betreuung im Bereich des Hauptgebäudes wird darüber hinaus erforderlich und ist in der Planung zu berücksichtigen. Die angestrebten Erweiterungen der Kindertageseinrichtungen in Nettersheim und Zingsheim fanden die Zustimmung der Fachaufsicht, da der Bedarf erkannt wird. Das Jugendamt rechnet z. B. pro Bauplatz mit 0,5 Kindergartenkindern. Ziel ist es, nicht nur den hier ansässigen Eltern den Betreuungsplatz anbieten zu können, sondern auch die Botschaft an Zuziehende weiterzutragen, dass Kita-Plätze zur Verfügung stehen. Die Pläne für die vorgeschlagenen Maßnahmen sowie die Kostenberechnung sind durch den Architekten vorzubereiten und werden nach Endabstimmung vorgelegt. Veranschlagungen für die Investitionsmaßnahmen sind – wie in der Haushaltskommission bereits vorgestellt - im Haushalt 2018 vorgenommen worden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister