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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim; Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
239 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
22.11.17, 11:01
Aktualisiert
22.11.17, 11:01
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim;
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 508 /X.L. Z.1 Datum: 21.11.2017 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim; Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: …und Veranschlagung im Haushaltsplan 2018. Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an sich. Es wird beschlossen, 1. zur Ausweisung weiterer Bauflächen am nördlichen Ortsrand von Zingsheim die Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nrn. 118 bis 127 und Nr. 130 den Bebauungsplan L 6-A „Altes Pastorat“ zu erlassen. a. In dem beigefügten Planauszug (Anlage 1) ist die betroffene Fläche gestrichelt umgrenzt. Dieser Planauszug ist Bestandteil der Änderung des Aufstellungsbeschlusses. b. Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 wird als Art und Maß der baulichen Nutzung ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt. c. Die überbaubare Fläche auf den Grundstücken Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nrn. 118 – 126 und 130 wird in einer Tiefe von 18,0 m festgesetzt. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit neu gefasst. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 2. Darüber hinaus wird beschlossen, für die Einbeziehung dieser Außenbereichsflächen das beschleunigte Verfahren gem. § 13 b BauGB anzuwenden. Im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Des Weiteren ist im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bebauungsplanes gem. § 2a BauGB eine Begründung beizufügen. 3. Zur Durchführung des Verfahrens sind der Planentwurf mit Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, jeweils zweiter Halbsatz, für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3 Begründung: In seiner Sitzung am 13.09.2016 hat der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschlossen, „1. Zur Ausweisung weiterer Bauflächen am nördlichen Ortsrand von Zingsheim auf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 32 den Bebauungsplan L 6-A „Altes Pastorat“ zu erlassen. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit neu gefasst. Auf dem beigefügten Planauszug (Anlage 1) ist die betroffene Fläche schraffiert dargestellt. Dieser Planauszug ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 2. Darüber hinaus wird beschlossen, im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bebauungsplanes gem. § 2a BauGB eine Begründung beizufügen. 3. Zur Durchführung des Verfahrens ist gem. § 2 Abs. 2 BauGB die Abstimmung mit benachbarten Kommunen vorzunehmen sowie die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.“ Nach Abschluss der Grundstücksverhandlungen wurde die für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes max. auszuweisende Fläche zwischenzeitlich parzelliert, so dass eine eindeutige Abgrenzung des Geltungsbereichs möglich ist. Berücksichtigt bei der Festlegung des Geltungsbereichs wurden die Anbauverbotszone von 20 m zur L 115 sowie die Forderung des Landesbetriebs Straßenbau.NRW, eine Ausfahrt zur Nürburgstraße (L 115) nicht zuzulassen. Der endgültig festzusetzende Geltungsbereich ist im beigefügten Planauszug gestrichelt umringt. Die hierdurch entstehende Privatzufahrt wird als Zuwegung zur landwirtschaftlich genutzten Fläche Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 128 angesehen. Sie tangiert den Geltungsbereich des Bebauungsplanes L 6-A nicht mehr. Bei Neuaufstellung des Bebauungsplanes L 6-A sollen Außenbereichsflächen von weniger als 10.000 qm bauwohnbaulich entwickelt werden. Aufgrund dessen, dass sich das geplante Baugebiet an im Zusammenhang bebaute Ortsteile (Bebauungsplan L 6) anschließt und die Art und das Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nunmehr als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt werden soll, ist das beschleunigte Verfahren gem. § 13b BauGB anwendbar. Bei Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten Verfah- 4 ren ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Im Bebauungsplan L 6 wurde die überbaubare Fläche auf 15,0 m Tiefe festgesetzt. Bei Realisierung von Bauvorhaben wurde erkennbar, dass diese äußerst knapp bemessen wurde, so dass vorgeschlagen wird, die überbaubare Fläche für den Bebauungsplan L 6-A mit 18,0 m Bautiefe auszuweisen. Es wird darüber hinaus vorgeschlagen, alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes L 6 auf den Bebauungsplan L 6-A zu übertragen. Damit sich der Bebauungsplan L 6-A aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, wurde in der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 14.11.2017 die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes (s. Vorl. 830/X.L.) dahingehend eingeleitet, dass die für diesen Bereich bislang ausgewiesenen „Gemischten Bauflächen“ künftig als „Wohnbauflächen“ festgesetzt werden. Eine entsprechende Landesplanerische Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) wurde an die Bezirksregierung Köln gestellt. Die Stellungnahme hierzu steht noch aus, wird jedoch bis zur Sitzung des Gemeinderates von dort erwartet. Auf dieser Grundlage wird vorgeschlagen, die Beschlüsse wie im Beschlussvorschlag dargestellt zu fassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister