Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
164 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
09.11.17, 13:51
Aktualisiert
09.11.17, 13:51
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -Bin
Vorlage 796 /X.L.
Datum: 09.11.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwicklung Regiebetrieb Abfall
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, das Angebot eines Grünabfallsammelplatzes zur
kostenlosen Entsorgung von Rasenschnitt, Laub und Astwerk im Gewerbegebiet
Zingsheim auch im Jahr 2018 wieder für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nettersheim in der Vegetationsperiode von Anfang April bis Ende November einzurichten und entsprechende Mittel im Haushalt 2018 bereitzustellen.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat im Rahmen der vorgegebenen Vergabeverfahren ein neues Abfallfahrzeug zu beschaffen. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind entsprechende Mittel im Haushalt 2018 zu veranschlagen.
Eine Gebührenveränderung ist nach den vorgenommenen Haushaltsveranschlagungen 2018 nicht erforderlich.
Begründung:
1. Grünabfallsammelplatz
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim am 04.04.2017 wurde für
die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nettersheim die Einrichtung eines
Grünabfallsammelplatzes für die kostenlose Entsorgung von Rasenschnitt, Laub
und Astwerk im Gewerbegebiet Zingsheim in der Zeit von April bis Ende November beschlossen.
Das neue Angebot wurde von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde
Nettersheim sehr befürwortet. Die Inbetriebnahme des Platzes erfolgte gleich
nach der Veröffentlichung und wird seitdem fast täglich genutzt.
Um eine ordnungsgemäße und kontrollierbare Anlieferung am Grünabfallsammelplatz sicher zu stellen, ist durch den Abfallkunden die Abgabe eines durch die
Gemeinde ausgestellten Lieferscheines erforderlich. Dieser wurde in den meisten
Fällen unbürokratisch per E-Mail verschickt. Im Laufe des Jahres wurden von rd.
500 Bürgern Lieferscheine angefordert. Bei dieser Gelegenheit wurde der Kunde
nochmals persönlich beraten und über die zahlreichen Angebote der Gemeinde
Nettersheim zur Vermeidung und Verwertung von Grünabfall wie z.B. die Eigen-
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kompostierung mit einem kostenlos zur Verfügung gestellten Holzkomposter oder
die im Frühjahr und im Herbst angebotene Schredderaktion und Laubsammlung
informiert. Die Abfallberatung ist auch im Jahr 2018 weiter zu intensivieren, um
auch die Sortenreinheit (Rasenschnitt, Laub, verholztes Astwerk) der angelieferten Grünabfälle am Grünabfallsammelplatz zu gewährleisten.
Die für die Umsetzung des neuen Angebotes veranschlagten Kosten im Haushalt
2017 in Höhe von 20.000,00 € werden die tatsächlich entstandenen Kosten decken.
Die Einrichtung des Grünabfallsammelplatzes und die damit ermöglichte kostenlose Entsorgung von Rasenschnitt, Laub und verholztem Astwerk führte innerhalb
des Gemeindegebietes zu einem rundum positiven Ergebnis, welches sich besonders im Bereich der illegalen Ablagerungen in Wald und Flur bemerkbar macht.
Aufgrund des guten Ergebnisses wird daher vorgeschlagen, auch im Jahr 2018 in
der Vegetationsperiode Anfang April bis Ende November den Grünabfallsammelplatz in der erprobten Form den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde
Nettersheim wieder kostenlos zur Verfügung zu stellen und im Haushalt 2018
Mittel in Höhe von 20.000,00 € zu veranschlagen.
2. Abfallfahrzeug
Das im Jahre 2007 erworbene Abfallfahrzeug ist aufgrund des guten Pflegezustandes auch weiterhin im Einsatz, die Abschreibung wurde bereits zu 100 % erwirtschaftet.
Nach Begutachtung des Fahrzeuges ist in Zukunft jedoch damit zu rechnen, dass
aufgrund alters- und nutzungsbedingter Verschleißerscheinungen kostenintensive
Reparaturen notwendig werden könnten (z. B. Erneuerung von Kupplung und
Steuerblock), sodass dann der weitere Betrieb des Fahrzeuges aufgrund der stetig steigenden Unterhaltungskosten unwirtschaftlich wird. Daher erfolgt für das
Jahr 2018 eine Veranschlagung für den Kauf eines neuen Fahrzeuges im Investitionsplan in Höhe von 200.000,00 €. Die Unterhaltungskosten einschließlich Abschreibung und Verzinsung werden für das Neufahrzeug in Höhe von insgesamt
30.000,00 € im Ergebnisplan berücksichtigt.
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Aufgrund der v.g. Situation ist unter Abwägung verschiedener Alternativen wie
z.B. Leasing, Anschaffung eines Neu-/Vorführ- bzw. Jahresfahrzeuges ein neues
Abfallfahrzeug zu beschaffen, damit auch weiterhin die Abfallbeseitigung im Gemeindegebiet sichergestellt ist und wirtschaftlich durchgeführt wird.
3. Gebührenentwicklung
Nach abgeschlossener Haushaltsplanung können auch im Jahre 2018 die Abfallgebühren konstant gehalten werden und die Serviceleistungen zur Abfallbeseitigung - wie zweimonatige kostenlose Sperrmüll- und Elektrogroßgeräteabholung,
viermal jährlich kostenlose Entsorgung von Sondermüll im Gemeindegebiet, kostenlose
Selbstentsorgung
von
Sperrmüll
beim
AWZ,
Bereitstellung
von
Holzkompostern, Schredderaktionen und Laubsammelaktionen vor Ort, Grünabfallsammelplatz für Rasenschnitt, Laub und Astwerk, kostenlose Papiertonne,
vergünstigte Pflege- und Pamperstonne – weiterhin in bewährter Form den Bürgerinnen und Bürgern angeboten werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister