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Beschlussvorlage (Entwicklung Regiebetrieb Abfall)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
164 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
09.11.17, 13:51
Aktualisiert
09.11.17, 13:51
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III -Bin Vorlage 796 /X.L. Datum: 09.11.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwicklung Regiebetrieb Abfall Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, das Angebot eines Grünabfallsammelplatzes zur kostenlosen Entsorgung von Rasenschnitt, Laub und Astwerk im Gewerbegebiet Zingsheim auch im Jahr 2018 wieder für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nettersheim in der Vegetationsperiode von Anfang April bis Ende November einzurichten und entsprechende Mittel im Haushalt 2018 bereitzustellen. Weiterhin beschließt der Gemeinderat im Rahmen der vorgegebenen Vergabeverfahren ein neues Abfallfahrzeug zu beschaffen. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind entsprechende Mittel im Haushalt 2018 zu veranschlagen. Eine Gebührenveränderung ist nach den vorgenommenen Haushaltsveranschlagungen 2018 nicht erforderlich. Begründung: 1. Grünabfallsammelplatz In der Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim am 04.04.2017 wurde für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nettersheim die Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes für die kostenlose Entsorgung von Rasenschnitt, Laub und Astwerk im Gewerbegebiet Zingsheim in der Zeit von April bis Ende November beschlossen. Das neue Angebot wurde von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Nettersheim sehr befürwortet. Die Inbetriebnahme des Platzes erfolgte gleich nach der Veröffentlichung und wird seitdem fast täglich genutzt. Um eine ordnungsgemäße und kontrollierbare Anlieferung am Grünabfallsammelplatz sicher zu stellen, ist durch den Abfallkunden die Abgabe eines durch die Gemeinde ausgestellten Lieferscheines erforderlich. Dieser wurde in den meisten Fällen unbürokratisch per E-Mail verschickt. Im Laufe des Jahres wurden von rd. 500 Bürgern Lieferscheine angefordert. Bei dieser Gelegenheit wurde der Kunde nochmals persönlich beraten und über die zahlreichen Angebote der Gemeinde Nettersheim zur Vermeidung und Verwertung von Grünabfall wie z.B. die Eigen- 3 kompostierung mit einem kostenlos zur Verfügung gestellten Holzkomposter oder die im Frühjahr und im Herbst angebotene Schredderaktion und Laubsammlung informiert. Die Abfallberatung ist auch im Jahr 2018 weiter zu intensivieren, um auch die Sortenreinheit (Rasenschnitt, Laub, verholztes Astwerk) der angelieferten Grünabfälle am Grünabfallsammelplatz zu gewährleisten. Die für die Umsetzung des neuen Angebotes veranschlagten Kosten im Haushalt 2017 in Höhe von 20.000,00 € werden die tatsächlich entstandenen Kosten decken. Die Einrichtung des Grünabfallsammelplatzes und die damit ermöglichte kostenlose Entsorgung von Rasenschnitt, Laub und verholztem Astwerk führte innerhalb des Gemeindegebietes zu einem rundum positiven Ergebnis, welches sich besonders im Bereich der illegalen Ablagerungen in Wald und Flur bemerkbar macht. Aufgrund des guten Ergebnisses wird daher vorgeschlagen, auch im Jahr 2018 in der Vegetationsperiode Anfang April bis Ende November den Grünabfallsammelplatz in der erprobten Form den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Nettersheim wieder kostenlos zur Verfügung zu stellen und im Haushalt 2018 Mittel in Höhe von 20.000,00 € zu veranschlagen. 2. Abfallfahrzeug Das im Jahre 2007 erworbene Abfallfahrzeug ist aufgrund des guten Pflegezustandes auch weiterhin im Einsatz, die Abschreibung wurde bereits zu 100 % erwirtschaftet. Nach Begutachtung des Fahrzeuges ist in Zukunft jedoch damit zu rechnen, dass aufgrund alters- und nutzungsbedingter Verschleißerscheinungen kostenintensive Reparaturen notwendig werden könnten (z. B. Erneuerung von Kupplung und Steuerblock), sodass dann der weitere Betrieb des Fahrzeuges aufgrund der stetig steigenden Unterhaltungskosten unwirtschaftlich wird. Daher erfolgt für das Jahr 2018 eine Veranschlagung für den Kauf eines neuen Fahrzeuges im Investitionsplan in Höhe von 200.000,00 €. Die Unterhaltungskosten einschließlich Abschreibung und Verzinsung werden für das Neufahrzeug in Höhe von insgesamt 30.000,00 € im Ergebnisplan berücksichtigt. 4 Aufgrund der v.g. Situation ist unter Abwägung verschiedener Alternativen wie z.B. Leasing, Anschaffung eines Neu-/Vorführ- bzw. Jahresfahrzeuges ein neues Abfallfahrzeug zu beschaffen, damit auch weiterhin die Abfallbeseitigung im Gemeindegebiet sichergestellt ist und wirtschaftlich durchgeführt wird. 3. Gebührenentwicklung Nach abgeschlossener Haushaltsplanung können auch im Jahre 2018 die Abfallgebühren konstant gehalten werden und die Serviceleistungen zur Abfallbeseitigung - wie zweimonatige kostenlose Sperrmüll- und Elektrogroßgeräteabholung, viermal jährlich kostenlose Entsorgung von Sondermüll im Gemeindegebiet, kostenlose Selbstentsorgung von Sperrmüll beim AWZ, Bereitstellung von Holzkompostern, Schredderaktionen und Laubsammelaktionen vor Ort, Grünabfallsammelplatz für Rasenschnitt, Laub und Astwerk, kostenlose Papiertonne, vergünstigte Pflege- und Pamperstonne – weiterhin in bewährter Form den Bürgerinnen und Bürgern angeboten werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister