Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
140 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
08.11.17, 13:00
Aktualisiert
08.11.17, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Kr
Vorlage 781 /X.L.
Datum: 07.11.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Städtebauliches Konzept Nettersheim
hier:Teilbereich Begegnungsstätte
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, für den Teilbereich der Begegnungsstätte einschließlich Umfeld der Steinfelder Straße in Nettersheim ein städtebauliches Konzept durch ein
Fachbüro
zu
erstellen,
welches
mögliche
zukünftige
Nutzungs-
/Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigt.
Begründung:
Aufgrund der städtebaulichen und infrastrukturellen Entwicklung des Teilbereiches Steinfelder Straße hat dieser Dorfmittelpunkt zu einer Attraktivitätssteigerung des Zentralortes Nettersheim geführt, so dass dieser Ausbaubereich nicht
nur von der einheimischen Bevölkerung sondern auch im Rahmen des Tourismus
sowie durch eine Vielzahl von Schulklassen außerhalb des Gemeindegebietes
ganzjährig in Anspruch genommen wird. Hierin einbezogen ist auch die Begegnungsstätte Steinfelder Straße 8.
Die Begegnungsstätte wurde seinerzeit durch eine Förderung über Städtebauförderungsmittel erworben und entsprechend saniert bzw. umgebaut. Zwischenzeitlich ist die Zweckbindungsfrist für das Objekt abgelaufen, sodass zukünftige Nutzungsmöglichkeiten untersucht werden sollten. Hierin einzubeziehen wäre das
unmittelbar angrenzende Umfeld der Begegnungsstätte. Insbesondere auch Nutzungs-/Gestaltungsmöglichkeiten für die im im hinteren Bereich der Begegnungsstätte befindlichen gemeindliche Grundstücksflächen, angrenzend an die Neustraße, die bisher lediglich als Grünfläche genutzt werden.
Mit den notwendigen Untersuchungen zur Erstellung einer Gesamtkonzeption wäre ein Fachbüro zu beauftragen, mit dem Ziele das mögliche Maßnahmen im
Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes umgesetzt werden. Das
Untersuchungsgebiet ist aus dem beigefügten Lageplanauszug ersichtlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister