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Beschlussvorlage (Städtebauliches Konzept Nettersheim hier:Teilbereich Begegnungsstätte)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
140 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
08.11.17, 13:00
Aktualisiert
08.11.17, 13:00
Beschlussvorlage (Städtebauliches Konzept Nettersheim
hier:Teilbereich Begegnungsstätte) Beschlussvorlage (Städtebauliches Konzept Nettersheim
hier:Teilbereich Begegnungsstätte)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 781 /X.L. Datum: 07.11.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Städtebauliches Konzept Nettersheim hier:Teilbereich Begegnungsstätte Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, für den Teilbereich der Begegnungsstätte einschließlich Umfeld der Steinfelder Straße in Nettersheim ein städtebauliches Konzept durch ein Fachbüro zu erstellen, welches mögliche zukünftige Nutzungs- /Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigt. Begründung: Aufgrund der städtebaulichen und infrastrukturellen Entwicklung des Teilbereiches Steinfelder Straße hat dieser Dorfmittelpunkt zu einer Attraktivitätssteigerung des Zentralortes Nettersheim geführt, so dass dieser Ausbaubereich nicht nur von der einheimischen Bevölkerung sondern auch im Rahmen des Tourismus sowie durch eine Vielzahl von Schulklassen außerhalb des Gemeindegebietes ganzjährig in Anspruch genommen wird. Hierin einbezogen ist auch die Begegnungsstätte Steinfelder Straße 8. Die Begegnungsstätte wurde seinerzeit durch eine Förderung über Städtebauförderungsmittel erworben und entsprechend saniert bzw. umgebaut. Zwischenzeitlich ist die Zweckbindungsfrist für das Objekt abgelaufen, sodass zukünftige Nutzungsmöglichkeiten untersucht werden sollten. Hierin einzubeziehen wäre das unmittelbar angrenzende Umfeld der Begegnungsstätte. Insbesondere auch Nutzungs-/Gestaltungsmöglichkeiten für die im im hinteren Bereich der Begegnungsstätte befindlichen gemeindliche Grundstücksflächen, angrenzend an die Neustraße, die bisher lediglich als Grünfläche genutzt werden. Mit den notwendigen Untersuchungen zur Erstellung einer Gesamtkonzeption wäre ein Fachbüro zu beauftragen, mit dem Ziele das mögliche Maßnahmen im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes umgesetzt werden. Das Untersuchungsgebiet ist aus dem beigefügten Lageplanauszug ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister