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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Abwasser hier: Entlastung des Betriebsleiters)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
174 kB
Datum
21.11.2017
Erstellt
08.11.17, 11:00
Aktualisiert
08.11.17, 11:00
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Abwasser
hier: Entlastung des Betriebsleiters) Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Abwasser
hier: Entlastung des Betriebsleiters)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 811 /X.L. Datum: 08.11.2017 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 21.11.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss 2016 Eigenbetrieb Abwasser hier: Entlastung des Betriebsleiters Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja abschließender Prüfvermerk GPA JA Abwasser 2016 Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasser, zugleich Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.07.2017 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Abwasser zum 31.12.2016 vorbehaltlos Entlastung. Begründung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasser zum 31.12.2016 in seiner Sitzung vom 04.07.2017 beraten und festgestellt. Daraufhin ist er zusammen mit dem Testat der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne zur Erteilung des abschließenden Prüfvermerks zugeleitet worden. Ausweislich des dortigen Schreibens vom 11.07.2017 hat die Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt zu keinen Einwendungen geführt. In der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist in § 5 Absatz 5 geregelt, dass der Betriebsausschuss über die Entlastung des Betriebsleiters entscheidet und diesbezüglich wiederum der Betriebsausschuss nach § 4 der Eigenbetriebsverordnung NRW über den Gemeinderat zu entlasten ist. In Vorjahren wurde durchgehend über den Betriebsausschuss bis zum Gemeinderat über die Entlastung des Betriebsleiters entschieden. Ab diesem Jahr soll – auch nach entsprechendem Einwand der Gemeindeprüfungsanstalt – nach den Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung eine separate Beschlussvorlage bezüglich der Entlastung des Betriebsleiters für den Betriebsausschuss und eine weitere Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss und Gemeinderat hinsichtlich der Entlastung des Betriebsausschusses erfolgen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister