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Beschlussvorlage (Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
239 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
10.11.17, 09:01
Aktualisiert
15.11.17, 13:00
Beschlussvorlage (Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim) Beschlussvorlage (Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim) Beschlussvorlage (Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim) Beschlussvorlage (Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/Kr Vorlage 803 /X.L. Datum: 09.11.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.11.2017 Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 28.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, mit potenziellen Investoren/Bauträgern Verhandlungen zur Realisierung einer Seniorenresidenz sowie dem Bau von Mehrfamilienhäusern für „Wohnen zu Zweit“ im Bereich Rosenthalstraße/Klosterstraße in Nettersheim zu führen mit dem Ziele, dass zeitnah durch diese eine Gesamtkonzeption der beabsichtigten Vorhaben vorgelegt wird, welche u.a. planerische Details darstellt. Begründung: In der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 12.09.2017 wurde unter Grundstücksangelegenheiten – Vorlage 765 – erläutert, dass Kontakt mit mehreren Interessenten zur Ansiedlung von Mehrfamilienhäusern mit einzelnen Eigentumswohnungen für „Wohnen zu Zweit“ sowie einer weiteren Seniorenresidenz im Bereich Rosenthalstraße/Klosterstraße in Nettersheim bestehen würde, so dass in der Ausschusssitzung von allen Fraktionen zum Ausdruck gebracht wurde, dass eine derartige Entwicklung für die Gemeinde wünschenswert sei und ein bisher noch ungedeckter Bedarf in der Infrastrukturlandschaft der Gemeinde hierdurch abgedeckt werden könnte. Zwischenzeitlich haben weitere Gespräche mit den Interessenten stattgefunden. Hierbei wurde das grundsätzliche Interesse für eine Ansiedlung in Nettersheim bekräftigt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass wie im Pflegeplan des Kreises Euskirchen 2015 bereits festgestellt, eine weitere Pflegeeinrichtung in der Eifelgemeinde Nettersheim bedingt durch die gute Verkehrsanbindung einen Einflussbereich weit über die Gemeindegrenzen hinaus besitzt, so dass eine Kapazitätserweiterung sowohl für eine zusätzliche Seniorenresidenz wie auch für den Wohnbereich Betreutes Wohnen/Wohnen zu Zweit erforderlich wird. Nicht zuletzt aufgrund der Vielzahl der gemeindlichen Initiativen zur Kompensation der allgemeinen und ortsspezifischen Probleme und Defizite im ländlichen Raum ist die Gemeinde zu einem attraktiven Wohnstandort und zu einer weit über die Grenzen des Kreises Euskirchen hinaus bekannten kultur- und naturtouristischen Gemeinde mit zahlreichen Alleinstellungsmerkmalen geworden, so dass nicht nur jün- 3 gere sondern auch ältere Bevölkerungsgruppen Interesse an einer Ansiedlung in der Eifelgemeinde Nettersheim zeigen. Dies wird auch durch die vorliegende Einwohnerstatistik bekräftigt, welche aufzeigt, dass seit Ende 2013 bis Ende 2016 wiederum eine positive Einwohnerentwicklung gegeben ist. Dieser Trend dürfte im Zusammenhang mit der Ausweisung der neuen Baugebiete in Nettersheim, Marmagen und Zingsheim in den Folgejahren bestätigt werden, so dass langfristig gesehen die Eifelgemeinde von einer Einwohnerentwicklung zwischen 7.500 und 8.000 Einwohner ausgehen kann. Damit der nachhaltige Bedarf sowohl für eine Seniorenresidenz wie auch für die Wohneinheiten für „Wohnen zu Zeit“ in Nettersheim von einer neutralen Seite begutachtet wird, hat die Gemeinde ein Fachbüro mit der Erstellung einer Expertise beauftragt mit dem Titel: Entwicklungsperspektiven für Wohnen und Leben im Alter im Zentralort Nettersheim. Diese Analyse wird in den nächsten Tagen fertiggestellt sein, so dass diese ergänzend zur Vorlage nachgereicht wird. Hinsichtlich des Standortes der jeweiligen Objekte hat sich im Rahmen der weiteren Gespräche gezeigt, dass vordringlich für Investoren/Bauträger ist, dass die Grundstückslage nicht im Hangbereich liegt, da hierdurch für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen die fußläufige Erreichbarkeit zentraler Infrastruktureinrichtungen im Ort Nettersheim erschwert wird. Hieraus resultierend stellt der Grundstücksbereich entlang der Rosenthalstraße für Investoren/Bauträger die optimale Lage zur Realisierung der einzelnen Einrichtungen dar. Hierein einbezogen werden können ebenfalls auch der Grundstücksbereich der gemeindlichen Flächen „Röderpesch“ sowie das angrenzende Kloster. Für diese Flächen wurde ebenfalls Interesse bei Investoren geweckt, wobei insbesondere für den Bereich des Klosters noch vertiefende Untersuchungen bzw. Abstimmungen mit den Interessenten erfolgen müssen, dies auch vor dem Hintergrund, dass möglicherweise Alternativlösungen zur Nutzung der Flächen für die Gemeinde von Interesse sind. Bei dem Standort Rosenthalstraße hat sich bei den einzelnen Gesprächen gezeigt, dass die beabsichtigte Anlegung des Kurgartens auf der gegenüberliegenden Seite des Genfbaches mit unmittelbarer Anbindung über ein Brückenbauwerk als sinnvolle 4 und ergänzende Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes und Leben von älteren Menschen gesehen werden kann. Ein weiterer Aspekt im Zusammenhang mit der Realisierung der angedachten Maßnahmen ist sicherlich auch, dass hierdurch eine erhebliche Anzahl neuer Arbeitsplätze innerhalb der Gemeinde angeboten werden können. Es ist nunmehr beabsichtigt, dass im Rahmen der weiteren Verhandlungen mit den Investoren vereinbart wird, dass ein konkretes Planungskonzept vorgelegt wird, welches auch planerische Details darstellt, so dass auf dieser Grundlage weitere Erörterungen und Abstimmungen in den nächsten Sitzungsphasen erfolgen können. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister