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Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim hier: Maßnahmenprogramm 2018)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
278 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
07.11.17, 11:01
Aktualisiert
08.11.17, 11:00
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim
hier:	Maßnahmenprogramm 2018) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III -Cr Vorlage 844 /X.L. Datum: 06.11.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.11.2017 Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 28.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim hier: Maßnahmenprogramm 2018 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu stellen. Darüber hinaus sind zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2018 ff. zu veranschlagen. Begründung: Durch die Testierung des Gesamtantrages im Jahre 2016 konnte für die im interkommunalen Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim beschriebenen Maßnahmen eine Förderkulisse im Rahmen Städtebau zunächst bis zum Jahre 2020 aufgebaut werden. Für die Jahre 2016 und 2017 sind Einzelanträge vorgelegt worden, die zwischenzeitlich auch bewilligt wurden. Für das Programmjahr 2018 soll der Bezirksregierung Köln bis Ende des Jahres ein weiterer Einzelantrag vorgelegt werden. Hierin sind die nachstehenden Maßnahmen aufzunehmen. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind – wie bereits der Haushaltskommission am 18.10.2017 vorgestellt - zudem entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2018 ff. zu veranschlagen. 1. Generationenplatz Zingsheim (2. Bauabschnitt) In diesem Zusammenhang wird zunächst auf Vorlage 611 verwiesen. Um nach der Realisierung des 1. Bauabschnittes den 2. Bauabschnitt angehen zu können, ist hierfür ein Einzelantrag 2018 zu stellen. Der 2. Bauabschnitt bezieht sich auf den Bereich Schulhof mit angrenzenden Grün- und Spielflächen. 2. Grundschulverbund Nettersheim – Schulstandort Zingsheim Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 622): Der Gemeinderat beschließt, für die Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung des Grundschulverbundes Nettersheim – Schulstandort Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung (Interkommunales Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim) einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu stellen. Der hierfür notwendige zusätzliche Finanzbedarf ist überplanmäßig bereitzustellen. In Kooperation mit der Schulleitung und den involvierten Planungsbüros wurde in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv an der Einzelantragsstellung 2018 gearbeitet. 3 Hinsichtlich der Einzelantragsstellung 2018 wurden im Besonderen folgende standortspezifischen Punkte weitergehend untersucht:            Multifunktionale Nutzung Bauliche Maßnahmen zur Realisierung des Raumkonzeptes Baulicher Sanierungsbedarf Haustechnik Barrierefreiheit (Organisation im Erdgeschoss) Behinderten-WC Fassadensanierung Sanierung Sonnenschutz in Richtung Waldstraße Flachdachsanierung Optimierung Aula Brandschutz Die für die Antragsstellung benötigte Kostenberechnung und Entwurfsplanung befinden sich kurz vor der Fertigstellung. Nach erfolgter Endabstimmung mit der Schulleitung kann auf dieser Grundlage dann der Einzelantrag 2018 gestellt werden. Eine form- und fristgerechte Vorlage bei der Bezirksregierung Köln im Dezember dieses Jahres kann sichergestellt werden. 3. Grundschulverbund Nettersheim – Schulstandort Marmagen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 642): Der Gemeinderat beschließt, für die Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung des Grundschulverbundes Nettersheim – Schulstandort Marmagen im Rahmen der Städtebauförderung (Interkommunales Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim) einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu stellen. Der hierfür notwendige zusätzliche Finanzbedarf ist überplanmäßig bereitzustellen. In Kooperation mit der Schulleitung und den involvierten Planungsbüros wurde in den vergangenen Wochen und Monaten auch hier intensiv an der Einzelantragsstellung 2018 gearbeitet. Für den Schulstandort Marmagen sind im Besonderen folgende standortspezifischen Punkte weitergehend untersucht worden:         Multifunktionale Nutzung Bauliche Maßnahmen zur Realisierung des Raumkonzeptes Baulicher Sanierungsbedarf Haustechnik Barrierefreiheit Behinderten-WC und Sanierung der Sanitäreinrichtungen Fassadensanierung Erneuerung der Fenster und Türen 4  Brandschutz Die für die Antragsstellung benötigte Kostenberechnung und Entwurfsplanung befinden sich kurz vor der Fertigstellung. Nach erfolgter Endabstimmung mit der Schulleitung kann auf dieser Grundlage dann der Einzelantrag 2018 gestellt werden. Eine form- und fristgerechte Vorlage bei der Bezirksregierung Köln im Dezember dieses Jahres kann sichergestellt werden. 4. Schulzweckverband Nettersheim Blankenheim-Nettersheim – Schulstandort In den vorangegangenen Sitzungsphasen wurde eingehend über den Sachstand informiert. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen 633 und 696 verwiesen. Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.04.2017 beschlossen, neben den Maßnahmen aus dem Einzelantrag 2016 einen Einzelantrag für das Programmjahr 2018 zu stellen. In Abstimmung mit der Schulleitung und der Gemeinde Nettersheim als Belegenheitskommune sind hierin alle übrigen Bereiche aufzunehmen, die noch einer Überarbeitung bzw. Entwicklung bedürfen, um das Schulzentrum zu optimieren sowie an zukünftige Bedarfe anzupassen. Der zukünftige schulische Entwicklungsbedarf wurde entsprechend der Vorlage 633 auch der Beschlussvorlage in der Verbandsversammlung zugrunde gelegt. Weiterhin hat die Verbandsversammlung in der Sitzung die notwendigen Planungsleistungen für die Einzelantragsstellung 2018 beschlossen. Seitdem wurde intensiv mit der Schulleitung und den involvierten Planern an dem Planungskonzept gearbeitet. Hierbei wurden im Besonderen folgende standortspezifischen Punkte weitergehend untersucht:       Multifunktionale Nutzung Bauliche Maßnahmen zur Realisierung des Raumkonzeptes Baulicher Sanierungsbedarf Haustechnik Barrierefreiheit und behindertengerechte Ausstattung Brandschutz Die für die Antragsstellung benötigte Kostenberechnung und Entwurfsplanung befinden sich kurz vor der Fertigstellung. Nach erfolgter Endabstimmung mit der Schulleitung und dem Schulträger kann auf dieser Grundlage dann der Einzelantrag 2018 gestellt werden. Eine form- und fristgerechte Vorlage bei der Bezirksregierung Köln im Dezember dieses Jahres kann sichergestellt werden. 5 Nach Bewilligung sind die Fördermittel an den Schulzweckverband BlankenheimNettersheim weiterzuleiten, der für die Umsetzung und die Bereitstellung des Eigenanteils verantwortlich ist. Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen ist ab 2018 vorgesehen. Im Schuljahr 2018/2019 steht das Schulgebäude komplett leer, so dass in diesem Zeitraum auch der Schwerpunkt der Maßnahmenumsetzung geplant ist. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister