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Beschlussvorlage (Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen")

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
162 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
06.11.17, 11:58
Aktualisiert
06.11.17, 11:58
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 804 /X.L. Datum: 06.11.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.11.2017 Betriebsausschuss Sitzungstag: 21.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen" Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, nach entsprechender Planung die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Die Acht Morgen“ in Marmagen im Jahre 2018 durchzuführen und im Haushaltsplan bzw. in den Wirtschaftsplänen 2018 entsprechende Mittel zu berücksichtigen. Weiterhin beschließt der Rat, die erforderlichen Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper auf der Grundlage der HOAI zu vergeben. Begründung: Nachdem der Bebauungsplan „Die Acht Morgen“ in Marmagen zwischenzeitlich rechtskräftig ist, liegen der Gemeinde bereits mehrere Anfragen für den Erwerb von Grundstücksflächen innerhalb des Baugebietes vor. Aufgrund dessen ist beabsichtigt, die Planung für die Erschließungsarbeiten kurzfristig vorzubereiten und auf dieser Grundlage die Ausschreibung durchzuführen. Hierbei ist angedacht, dass der Ausbau zunächst als „Baustraße“ mit einer 4,0 m breiten bituminösen Fahrbahn und Beleuchtungsanlage erfolgt. Die verbleibenden Reststreifen sollen zunächst in Schotter mit entsprechendem Unterbau ausgebaut werden. Bei überwiegender Bebauung des Erschließungsgebietes wäre dann zum späteren Zeitpunkt der Endausbau zu veranlassen. Die Wasserversorgung ist durch den Wasserverband Oleftal durchzuführen. Neben den notwendigen Kabelverlegearbeiten durch die jeweiligen Versorgungsunternehmen ist des Weiteren die Verlegung von Glasfaserkabel innerhalb des Baugebietes bis zu den zukünftigen Gebäuden beabsichtigt. Hinsichtlich der Erschließung des Teilbereiches „Steinfelder Weg“ ist beabsichtigt, dass die hier bereits vorhandene bituminöse Fahrbahn als „Baustraße“ beibehalten wird und entsprechende Leitungsverlegungen möglichst neben der jetzigen Fahrbahn erfolgen. Bezüglich der Entwässerung des Plangebietes haben durchgeführte Untersuchungen ergeben, dass eine Versickerung der Niederschlagswässer durch Versickerungsanlagen im Gebiet nicht möglich ist. Aufgrund dessen war zunächst ange- 3 dacht, eine Entwässerung im Trennsystem durchzuführen. Im Rahmen der weiteren Untersuchungen zeigt sich jedoch, dass mögliche Anschlusspunkte für Schmutzwasser im Bereich der Jahnstraße sowie des Querdurchlasses im Bereich der Kölner Straße zur Einleitung in den Marmagener Bach für eine Ableitung in freiem Gefälle nicht genutzt werden können. Daher wird derzeit eine Ableitung der Abwässer des Erschließungsgebietes im Mischsystem geprüft. Dazu müssen entsprechende Netznachweise des Entlastungsverhaltens des Regenüberlaufbeckens Marmagen technisch untersucht werden. Da in der Vergangenheit bereits einige Teilgebiete der Ortslage Marmagen im Rahmen von Fremdwassermaßnahmen von Mischsystem auf Trennsystem umgestellt werden, könnte damit die Baugebietsfläche ausgeglichen werden. Bei einem Anschluss im Mischsystem an den vorhandenen Sammler Richtung Kläranlage Marmagen wäre die Kölner Straße zu kreuzen, und im weiteren Verlauf bis zum notwendigen Anschlusspunkt müssten Privatflächen in Anspruch genommen werden. Hier werden derzeit entsprechende Verhandlungen mit Grundstückseigentümern geführt. Die letztendliche Entscheidung, ob eine Ableitung der Abwässer im Mischsystem möglich ist, muss in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden erfolgen. Hierfür ist am 15.11.2017 ein Abstimmungsgespräch terminiert. Das Ergebnis dieses Gespräches soll in der Sitzung des Betriebsausschusses am 21.11.2017 erläutert und die mögliche Planung durch den gemeindlichen Fachplaner vorgestellt werden. Mit den notwendigen Ingenieurleistungen wäre das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen. Im Haushaltsplan sowie in den Wirtschaftsplänen 2018 werden entsprechende Mittel zur Erschließung des Baugebietes „Die Acht Morgen“ in Marmagen veranschlagt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister