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Beschlussvorlage (Masterplan Nettersheim; Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
157 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
26.10.17, 13:00
Aktualisiert
26.10.17, 13:00
Beschlussvorlage (Masterplan Nettersheim;
Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm) Beschlussvorlage (Masterplan Nettersheim;
Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 615 /X.L. Z.2 Datum: 26.10.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Masterplan Nettersheim; Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvorund Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € für den Neuanstrich der Fassade am Objekt Kleingasse 30, Nettersheim, bei Gesamtkosten in Höhe von 6.051,18 € zu gewähren. Begründung: Am Wohngebäude Kleingasse 30, Nettersheim, soll die Fassade insgesamt instand gesetzt und mit einem Anstrich versehen werden. Mit dem Eigentümer wurde aufgrund dessen im Rahmen eines Bauberatungsgespräches der Umfang der Arbeiten sowie die Materialwahl besprochen. Die Förderungen aus dem Masterplan Nettersheim sehen einen Zuschuss in Höhe von 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten, jedoch nicht mehr als 30,00 € pro Quadratmeter (ausgemessener) aufgewerteter Fassaden- bzw. Hausvor/Hoffläche und je Projekt max. 3.000,00 € vor. Das vorgelegte Kostenangebot für die Überarbeitung und den Neuanstrich der Fassade beläuft sich auf 6.051,18 €. Bislang wurden aus diesem Programm Fördermittel in Höhe von 23.212,56 € bereit gestellt. Aufgrund der Höhe des Kostenangebotes wird empfohlen, dem Eigentümer die max. Förderung in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister