Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
157 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
26.10.17, 13:00
Aktualisiert
26.10.17, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 615 /X.L. Z.2
Datum: 26.10.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Masterplan Nettersheim;
Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvorund
Hofflächen
aus
dem
Masterplan
Nettersheim
im
Sanierungsgebiet
Nettersheim einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € für den Neuanstrich der
Fassade am Objekt Kleingasse 30, Nettersheim, bei Gesamtkosten in Höhe von
6.051,18 € zu gewähren.
Begründung:
Am Wohngebäude Kleingasse 30, Nettersheim, soll die Fassade insgesamt instand gesetzt und mit einem Anstrich versehen werden. Mit dem Eigentümer
wurde aufgrund dessen im Rahmen eines Bauberatungsgespräches der Umfang
der Arbeiten sowie die Materialwahl besprochen.
Die Förderungen aus dem Masterplan Nettersheim sehen einen Zuschuss in Höhe
von 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten, jedoch nicht mehr als 30,00 €
pro Quadratmeter (ausgemessener) aufgewerteter Fassaden- bzw. Hausvor/Hoffläche und je Projekt max. 3.000,00 € vor. Das vorgelegte Kostenangebot für
die Überarbeitung und den Neuanstrich der Fassade beläuft sich auf 6.051,18 €.
Bislang wurden aus diesem Programm Fördermittel in Höhe von 23.212,56 € bereit gestellt.
Aufgrund der Höhe des Kostenangebotes wird empfohlen, dem Eigentümer die
max. Förderung in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren.
gez. Pracht
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Bürgermeister