Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim hier: Bewilligung Einzelantrag 2017)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
201 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
07.11.17, 11:01
Aktualisiert
07.11.17, 11:01
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim
hier:	Bewilligung Einzelantrag 2017) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim
hier:	Bewilligung Einzelantrag 2017) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim
hier:	Bewilligung Einzelantrag 2017)

öffnen download melden Dateigröße: 201 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 846 /X.L. Datum: 06.11.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.11.2017 Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 28.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim hier: Bewilligung Einzelantrag 2017 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, für die Maßnahmen aus dem Einzelantrag 2017 im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (Städtebau) entsprechende Haushaltsveranschlagungen im Haushaltsplan 2018 ff. vorzunehmen. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 587): Der Gemeinderat nimmt das zwischenzeitlich modifizierte Maßnahmenprogramm 2017 zustimmend zur Kenntnis und beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung Einzelanträge für das Programmjahr 2017 zu stellen. Der Förderantrag wurde form- und fristgerecht Ende des vergangenen Jahres bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Am 26.09.2017 wurde der Bewilligungsbescheid durch die Regierungspräsidentin Walsken in Köln persönlich überreicht. Die Fördersumme beläuft sich bei einem Fördersatz in Höhe von 50% auf insgesamt 1.143.161,00 Euro. Alle beantragten Maßnahmen wurden ohne Abstriche bewilligt. Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen gefördert: 1. Gestaltungsleitfaden Aufbauend auf der Bauberatung wird ein Gestaltungsleitfaden gefördert, der wichtige Tipps für Hauseigentümer und Bauwillige enthält. Ziel ist eine Entwicklung der Orte im Sinne der Eifeler Baukultur. 2. Freiraumgestaltung im Bereich Eifelhöhenklinik Die Anbindung der Eifelhöhenklinik zum Ortskern wird im Bereich Dr. KonradAdenauer-Straße gefördert. Weiterhin ist am Ortsausgang in Richtung Bahrhaus ein Kreisel in Planung. 3. Sporzentrum Nettersheim Die Entwicklung einer Erlebnis- und Sportlandschaft rund um den neuen Kunstrasenplatz einschließlich Beleuchtung wird gefördert. Hierin inbegriffen sind auch Optimierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Haustechnik, Duschen etc.) im Sportler- und Tennisheim. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage 641 verwiesen. 4. Generationenplatz Zingsheim Diese Förderung bezieht sich auf den Spielplatz zwischen Turn-/Schwimmhalle /Grundschule/Kindergarten. Der Spielplatz wird zum Dorfplatz mit Angeboten für alle Generationen ausgebaut. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage 611 verwiesen. 3 5. Turn- und ehemalige Schwimmhalle Zingsheim Bestandteil der Förderung ist die Sanierung und energetische Optimierung der Turn- und ehemaligen Schwimmhalle in Zingsheim. Schwerpunkte sind hierbei die Barrierefreiheit und behindertengerechte Ausstattung sowie die Modernisierung der Sanitäreinrichtungen. 6. Dorfgemeinschaftshaus Zingsheim Gefördert wird die Sanierung und die Modernisierung des Dorfgemeinschaftshauses in Zingsheim innen wie außen. Das Obergeschoss wird hierbei für die Vereins- und Jugendarbeit hergerichtet. Weiterhin erhält die Terrasse zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität eine teilweise Überdachung. In diesem Zusammenhang wird auf Vorlage 840 verwiesen. Gefördert werden kann auch der Ankauf von Potenzialflächen im Bereich Dorfgemeinschaftshaus. 7. Koordinierungsstelle Zingsheim Katastrophenschutz/Feuerwehrgerätehaus Das Feuerwehrgerätehaus in Zingsheim einschließlich der dort untergebrachten Koordinierungsstelle Katastrophenschutz wird gefördert (Sanierung und Modernisierung). Weiterhin wird rechts neben der Feuerwehrgarage ein Anbau in Holzbauweise zur Erweiterung der Unterstell- und Lagermöglichkeiten hergestellt. Für diese Maßnahme konnte der förderunschädliche vorzeitige Maßnahmenbeginn erreicht werden, so dass mit der Umsetzung bereits in Kooperation mit der Löschgruppe Zingsheim begonnen wurde. 8. Fassaden- und Hofprogramm Die Förderung bietet Unterstützungsmöglichkeiten für Private innerhalb der festgesetzten Sanierungsgebiete bei der Instandsetzung und Neugestaltung von Fassaden und Höfen. 9. Verfügungsfonds Der Verfügungsfonds bietet Unterstützungsmöglichkeiten für private Initiativen zur Belebung und Attraktivierung der Ortskerne. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Haushaltsplan 2018 ff. – wie bereits der Haushaltskommission am 18.10.2017 vorgestellt – entsprechende Mittel zu veranschlagen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister