Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
201 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
07.11.17, 11:01
Aktualisiert
07.11.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 846 /X.L.
Datum: 06.11.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.11.2017
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
28.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen,
Nettersheim u. Zingsheim
hier: Bewilligung Einzelantrag 2017
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, für die Maßnahmen aus dem Einzelantrag 2017 im
Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (Städtebau) entsprechende Haushaltsveranschlagungen im Haushaltsplan 2018 ff. vorzunehmen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 587):
Der Gemeinderat nimmt das zwischenzeitlich modifizierte Maßnahmenprogramm 2017 zustimmend zur Kenntnis und beschließt, für die in der
Begründung zur Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung Einzelanträge für das Programmjahr 2017 zu stellen.
Der Förderantrag wurde form- und fristgerecht Ende des vergangenen Jahres bei
der Bezirksregierung Köln eingereicht.
Am 26.09.2017 wurde der Bewilligungsbescheid durch die Regierungspräsidentin
Walsken in Köln persönlich überreicht. Die Fördersumme beläuft sich bei einem
Fördersatz in Höhe von 50% auf insgesamt 1.143.161,00 Euro. Alle beantragten
Maßnahmen wurden ohne Abstriche bewilligt. Im Einzelnen werden folgende
Maßnahmen gefördert:
1.
Gestaltungsleitfaden
Aufbauend auf der Bauberatung wird ein Gestaltungsleitfaden gefördert, der
wichtige Tipps für Hauseigentümer und Bauwillige enthält. Ziel ist eine Entwicklung der Orte im Sinne der Eifeler Baukultur.
2.
Freiraumgestaltung im Bereich Eifelhöhenklinik
Die Anbindung der Eifelhöhenklinik zum Ortskern wird im Bereich Dr. KonradAdenauer-Straße gefördert. Weiterhin ist am Ortsausgang in Richtung Bahrhaus
ein Kreisel in Planung.
3.
Sporzentrum Nettersheim
Die Entwicklung einer Erlebnis- und Sportlandschaft rund um den neuen Kunstrasenplatz einschließlich Beleuchtung wird gefördert. Hierin inbegriffen sind auch
Optimierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Haustechnik, Duschen etc.) im
Sportler- und Tennisheim. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage 641
verwiesen.
4.
Generationenplatz Zingsheim
Diese Förderung bezieht sich auf den Spielplatz zwischen Turn-/Schwimmhalle
/Grundschule/Kindergarten. Der Spielplatz wird zum Dorfplatz mit Angeboten für
alle Generationen ausgebaut. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage 611
verwiesen.
3
5.
Turn- und ehemalige Schwimmhalle Zingsheim
Bestandteil der Förderung ist die Sanierung und energetische Optimierung der
Turn- und ehemaligen Schwimmhalle in Zingsheim. Schwerpunkte sind hierbei
die Barrierefreiheit und behindertengerechte Ausstattung sowie die Modernisierung der Sanitäreinrichtungen.
6.
Dorfgemeinschaftshaus Zingsheim
Gefördert wird die Sanierung und die Modernisierung des Dorfgemeinschaftshauses in Zingsheim innen wie außen. Das Obergeschoss wird hierbei für die Vereins- und Jugendarbeit hergerichtet. Weiterhin erhält die Terrasse zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität eine teilweise Überdachung. In diesem Zusammenhang wird auf Vorlage 840 verwiesen.
Gefördert werden kann auch der Ankauf von Potenzialflächen im Bereich Dorfgemeinschaftshaus.
7.
Koordinierungsstelle
Zingsheim
Katastrophenschutz/Feuerwehrgerätehaus
Das Feuerwehrgerätehaus in Zingsheim einschließlich der dort untergebrachten
Koordinierungsstelle Katastrophenschutz wird gefördert (Sanierung und Modernisierung). Weiterhin wird rechts neben der Feuerwehrgarage ein Anbau in Holzbauweise zur Erweiterung der Unterstell- und Lagermöglichkeiten hergestellt.
Für diese Maßnahme konnte der förderunschädliche vorzeitige Maßnahmenbeginn
erreicht werden, so dass mit der Umsetzung bereits in Kooperation mit der
Löschgruppe Zingsheim begonnen wurde.
8.
Fassaden- und Hofprogramm
Die Förderung bietet Unterstützungsmöglichkeiten für Private innerhalb der festgesetzten Sanierungsgebiete bei der Instandsetzung und Neugestaltung von Fassaden und Höfen.
9.
Verfügungsfonds
Der Verfügungsfonds bietet Unterstützungsmöglichkeiten für private Initiativen
zur Belebung und Attraktivierung der Ortskerne.
Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Haushaltsplan 2018 ff. – wie bereits
der Haushaltskommission am 18.10.2017 vorgestellt – entsprechende Mittel zu
veranschlagen.
gez. Pracht
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Bürgermeister