Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
168 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
07.11.17, 11:01
Aktualisiert
07.11.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Kur
Vorlage 842 /X.L.
Datum: 06.11.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Dorfentwicklungsprozess mit Fördermöglichkeiten für Private und den
öffentlichen Bereich
hier: Sachstandsbericht
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, den Dorfentwicklungsprozess im Jahr 2018 weiter
fortzuführen und mit den Dorfgemeinschaften Förderanträge für die Leitprojekte
vorzubereiten.
Begründung:
Im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung finden derzeit Dorfentwicklungsprozesse in den Orten der Eifelgemeinde Nettersheim statt. Diese Konzepte
bilden die Grundlage für Dorferneuerungs- oder dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, für die Fördermittel beantragt werden können.
1. Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 535 / X.L.):
Der Gemeinderat beschließt, unter Einbeziehung der Orte Bouderath,
Buir, Engelgau, Frohngau, Holzmülheim, Pesch und Roderath sowie der
vorliegenden Entwicklungskonzepte (Marmagen Nettersheim, Zingsheim
und Tondorf) ein Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK)
für die Gesamtgemeinde zu erarbeiten. Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2017 zu veranschlagen. Weiterhin ist im Rahmen
der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung, ein Förderantrag zu stellen. Die notwendigen Planungsaufträge sind im Rahmen der
vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben.
Die Erarbeitung des Integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK)
wurde durch die Bezirksregierung Köln mit einer Zuwendung in Höhe 49.286,42 €
unterstützt. Der Fördersatz liegt bei 75 % der Nettokosten.
Weiterhin wurde die Planungsgruppe MWM aus Aachen mit der Erarbeitung des
IKEKs beauftragt.
Auf der Grundlage des Vorgenannten wurden seit Beginn diesen Jahres in allen
Orten Bürgerveranstaltungen und Ortsbegehungen durchgeführt. Im Vordergrund
standen dabei die Interessen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger.
Eingehend analysiert wurden dabei die Dorfzentren, die im Rahmen der Dorfentwicklung im Vordergrund stehen.
Das Entwicklungskonzept soll bis zum Ende diesen Jahres im Entwurf fertiggestellt werden und der Bezirksregierung zur Testierung vorgelegt werden. Parallel
soll das Entwicklungskonzept dem Gemeinderat zur Zustimmung vorgelegt werden.
3
Nach Testierung des Integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes durch die
Bezirksregierung Köln kann im Rahmen der Dorferneuerung oder im Rahmen
dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen (Unterpunkte der
integrierten ländlichen Entwicklung) ein Fördersatz in Höhe von 65 % der Nettokosten für Maßnahmen im öffentlichen Bereich und in Höhe von 35 % der Nettokosten für Maßnahmen im privaten Bereich beantragt werden.
Im Jahr 2018 sollen dann nach Bedarf die Förderanträge für die Leitprojekte in
Zusammenarbeit mit den Dorfgemeinschaften vorbereitet werden.
2. Dorfinnentwicklungskonzept (DIEK) Tondorf
Im Dorfentwicklungsprozess Tondorf wurde zwischenzeitlich der Förderantrag für
das erste Leitprojekt, den Dorfsaal Tondorf gestellt und steht kurz vor der Bewilligung. Um jedoch bereits vor Bewilligung mit den Baumaßnahmen beginnen zu
können wurde seitens der Gemeinde ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Bezirksregierung Köln gestellt.
Seitens der Gemeinde werden derzeit als Grundlage für die weiteren
Umsetzungschritte die Einleitung des Bauantragsverfahrens, ein Nutzungsvertrag
mit dem Heimatverein sowie der Grundstücksankauf für die Erweiterung des
Dorfsaales vorbereitet.
Mit dem Heimatverein wurde abgestimmt, dass unmittelbar nach den karnevalistischen Veranstaltungen im Februar 2018 mit den Maßnahmen schwerpunktmäßig begonnen werden soll. Ziel ist es, die Baumaßnahmen bis September 2018
soweit fertigzustellen, dass die Kirmes im Oktober ohne Beeinträchtigungen
stattfinden kann.
Um die Finanzierung sicherstellen zu können, wurden in der Investitionsplanung
2018 – wie bereits in der Haushaltskommission am 18.10.2017 vorgestellt - entsprechende Veranschlagungen vorgenommen.
3. Fördermöglichkeiten für Private
Im Bereich der Förderung von Privaten wird angestrebt, auch im Rahmen der
integrierten ländlichen Entwicklung eine Bauberatung aufzubauen, die den Interessenten die Eifeler Baukultur nahe bringt und gleichzeitig bei der Förderantragstellung behilftlich ist. Hierzu sind mit den zuständigen Fachbehörden noch Abstimmungen vorzunehmen.
gez. Pracht
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Bürgermeister