Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
140 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
06.11.17, 11:58
Aktualisiert
06.11.17, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Kr
Vorlage 784 /X.L.
Datum: 06.11.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des Gemeindegebietes
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, der Errichtung von D1-Sendemasten durch die Deutsche
Funkturm GmbH innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim zunächst nicht
zuzustimmen und über Alternativstandorte bzw. zusätzliche Nutzung bereits bestehender Anlagen zu verhandeln.
Begründung:
Die Deutsche Funkturm GmbH ist für den Ausbau der bekannten D1-Mobilfunknetze der Telekom Deutschland GmbH zuständig. Aufgrund dessen wurde bei der
Gemeinde der Antrag auf Errichtung eines D1-Sendemastes auf dem gemeindlichen Grundstück Gemarkung Frohngau Flur 15 Nr. 35 unmittelbar an der Autobahn im Bereich der Römerstraße gestellt. Des Weiteren ist beabsichtigt, im Bereich der Autobahnbrücke bei Zingsheim einen weiteren Sendemast auf Privatfläche zu errichten. Bei den Anlagen handelt es sich um Stahlgittermasten mit einer
Höhe von 40 m. Der Standort unmittelbar an der Autobahn ist daher von Wichtigkeit, da hierüber für die Zukunft ferngesteuerte Autos realisiert werden sollen.
Des Weiteren ist durch das Aufstellen der Maste eine bessere D1-Versorgung für
die umliegenden Gebiete gewährleistet.
Bei einem ersten Abstimmungsgespräch wurde weiterhin erklärt, dass derartige
Maste in einem turnusmäßigen Abstand auch außerhalb des Gemeindegebietes
entlang der Autobahn A 1 errichtet werden sollen. Sofern der Aufstellung eines
Sendemastes zugestimmt wird, würde der Betreiber eine langfristige Mietdauer
anstreben und einen entsprechenden Mietzins zahlen.
Da derartige Sendemaste sicherlich das Landschaftsbild stark beeinträchtigen,
sollte der Aufstellung von Sendemasten innerhalb des Gemeindegebietes zunächst nicht zugestimmt und mit dem Mobilfunkbetreiber Alternativstandorte
bzw. zusätzliche Nutzung von bereits bestehenden Anlagen innerhalb des Gemeindegebietes verhandelt werden. Hierbei sollte auch die angedachte Masthöhe
von 40 m in Frage gestellt werden. Gleichzeitig sollte mit Nachbarkommunen entlang der Autobahn Kontakt aufgenommen werden, damit ggf. kreisweit eine einheitliche Lösung gefunden werden kann.
gez. Pracht
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Bürgermeister