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Beschlussvorlage (Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des Gemeindegebietes)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
140 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
06.11.17, 11:58
Aktualisiert
06.11.17, 11:58
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 784 /X.L. Datum: 06.11.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des Gemeindegebietes Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, der Errichtung von D1-Sendemasten durch die Deutsche Funkturm GmbH innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim zunächst nicht zuzustimmen und über Alternativstandorte bzw. zusätzliche Nutzung bereits bestehender Anlagen zu verhandeln. Begründung: Die Deutsche Funkturm GmbH ist für den Ausbau der bekannten D1-Mobilfunknetze der Telekom Deutschland GmbH zuständig. Aufgrund dessen wurde bei der Gemeinde der Antrag auf Errichtung eines D1-Sendemastes auf dem gemeindlichen Grundstück Gemarkung Frohngau Flur 15 Nr. 35 unmittelbar an der Autobahn im Bereich der Römerstraße gestellt. Des Weiteren ist beabsichtigt, im Bereich der Autobahnbrücke bei Zingsheim einen weiteren Sendemast auf Privatfläche zu errichten. Bei den Anlagen handelt es sich um Stahlgittermasten mit einer Höhe von 40 m. Der Standort unmittelbar an der Autobahn ist daher von Wichtigkeit, da hierüber für die Zukunft ferngesteuerte Autos realisiert werden sollen. Des Weiteren ist durch das Aufstellen der Maste eine bessere D1-Versorgung für die umliegenden Gebiete gewährleistet. Bei einem ersten Abstimmungsgespräch wurde weiterhin erklärt, dass derartige Maste in einem turnusmäßigen Abstand auch außerhalb des Gemeindegebietes entlang der Autobahn A 1 errichtet werden sollen. Sofern der Aufstellung eines Sendemastes zugestimmt wird, würde der Betreiber eine langfristige Mietdauer anstreben und einen entsprechenden Mietzins zahlen. Da derartige Sendemaste sicherlich das Landschaftsbild stark beeinträchtigen, sollte der Aufstellung von Sendemasten innerhalb des Gemeindegebietes zunächst nicht zugestimmt und mit dem Mobilfunkbetreiber Alternativstandorte bzw. zusätzliche Nutzung von bereits bestehenden Anlagen innerhalb des Gemeindegebietes verhandelt werden. Hierbei sollte auch die angedachte Masthöhe von 40 m in Frage gestellt werden. Gleichzeitig sollte mit Nachbarkommunen entlang der Autobahn Kontakt aufgenommen werden, damit ggf. kreisweit eine einheitliche Lösung gefunden werden kann. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister