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Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich Schallschutz)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
205 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
10.11.17, 09:01
Aktualisiert
10.11.17, 09:01
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
hier:	Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich Schallschutz) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 641 /X.L. Z.1 Datum: 10.11.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.11.2017 Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 28.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim hier: Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich Schallschutz Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, zur Entwicklung des Sportzentrums in Nettersheim die im Rahmen der Städtebauförderung (Interkommunales Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim, Einzelantrag 2017) beantragten und zwischenzeitlich bewilligten Maßnahmen in Kooperation mit dem TC Nettersheim und der SG Sportfreunde 69 umzusetzen. Notwendige Auftragsvergaben sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 512): Der Gemeinderat beschließt, für die Entwicklung des Sportzentrums Nettersheim in Abstimmung mit der SG Sportfreunde 69 und dem TC Nettersheim sowie unter Beteiligung der Anwohner aus dem Neubaugebiet G 14 eine Planung zu erarbeiten und auf dieser Grundlage im Rahmen der Städtebauförderung für das Programmjahr 2017 einen Einzelantrag zu stellen. Darüber hinaus sind zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2017 zu veranschlagen. Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.04.2017 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 641): Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Sportzentrum Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Gemeinderat die weiteren notwendigen Planungsleistungen auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen. Der Einzelantrag wurde Ende des vergangen Jahres form- und fristgerecht bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Zudem liegt zwischenzeitlich die Bewilligung vor (siehe Vorlage 846). Für die Entwicklung des Sportzentrums einschließlich Sportler-/Tennisheim werden bei einem Fördersatz von 50% insgesamt Fördermittel in Höhe von rund 184.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Hierüber können folgende Maßnahmen abgewickelt werden:       Optimierung der Beleuchtungssituation (Einschließlich Erneuerung Flutlichtanlage Kunstrasenplatz in LED-Technik) Schallschutz in Richtung Neubaugebiet G 14 Fußwegevernetzung Aktionsfelder und Bewegungsparcours (Erlebnisspielplatz, siehe Vorlage 742) Energetische Sanierung Sportlerheim/Tennisheim Sanierung der Sanitäreinrichtungen im Tennisheim Am 09.11.2017 hat zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise ein Gesprächstermin mit dem TC Nettersheim und der SG Sportfreunde 69 stattgefun- 3 den. Dabei wurde besprochen, dass als 1. Bauabschnitt die Schallschutzwand in Richtung Neubaugebiet G 14, die Erneuerung der Flutlichtanlage sowie die Maßnahmen im Sportlerheim/Tennisheim durchgeführt werden. Die beiden Vereine haben zugesagt, zur Deckung des Eigenanteils Eigenleistungen einzubringen, die über Bautagebuch nachzuweisen sind und im Rahmen der Förderung mit 15,00 Euro pro Stunde anerkannt werden. Die übrigen notwendigen Auftragsvergaben sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu beauftragen. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Haushaltsplan 2018 ff. – wie bereits der Haushaltskommission am 18.10.2017 vorgestellt – entsprechende Mittel zu veranschlagen. Siehe in diesem Zusammenhang ebenfalls Vorlage 846. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister