Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
205 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
10.11.17, 09:01
Aktualisiert
10.11.17, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 641 /X.L. Z.1
Datum: 10.11.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.11.2017
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
28.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
05.12.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
12.12.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen,
Nettersheim und Zingsheim
hier: Entwicklung Sportzentrum Nettersheim einschließlich Schallschutz
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, zur Entwicklung des Sportzentrums in Nettersheim
die im Rahmen der Städtebauförderung (Interkommunales Entwicklungskonzept
Blankenheim-Nettersheim, Einzelantrag 2017) beantragten und zwischenzeitlich
bewilligten Maßnahmen in Kooperation mit dem TC Nettersheim und der SG
Sportfreunde 69 umzusetzen.
Notwendige Auftragsvergaben sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 512):
Der Gemeinderat beschließt, für die Entwicklung des Sportzentrums
Nettersheim in Abstimmung mit der SG Sportfreunde 69 und dem TC
Nettersheim sowie unter Beteiligung der Anwohner aus dem Neubaugebiet G 14 eine Planung zu erarbeiten und auf dieser Grundlage im Rahmen der Städtebauförderung für das Programmjahr 2017 einen Einzelantrag zu stellen. Darüber hinaus sind zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2017 zu veranschlagen.
Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.04.2017 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 641):
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Sportzentrum
Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin beschließt der Gemeinderat die weiteren notwendigen Planungsleistungen auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen.
Der Einzelantrag wurde Ende des vergangen Jahres form- und fristgerecht bei
der Bezirksregierung Köln eingereicht. Zudem liegt zwischenzeitlich die Bewilligung vor (siehe Vorlage 846).
Für die Entwicklung des Sportzentrums einschließlich Sportler-/Tennisheim werden bei einem Fördersatz von 50% insgesamt Fördermittel in Höhe von rund
184.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Hierüber können folgende Maßnahmen
abgewickelt werden:
Optimierung der Beleuchtungssituation (Einschließlich Erneuerung Flutlichtanlage Kunstrasenplatz in LED-Technik)
Schallschutz in Richtung Neubaugebiet G 14
Fußwegevernetzung
Aktionsfelder und Bewegungsparcours (Erlebnisspielplatz, siehe Vorlage
742)
Energetische Sanierung Sportlerheim/Tennisheim
Sanierung der Sanitäreinrichtungen im Tennisheim
Am 09.11.2017 hat zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise ein Gesprächstermin mit dem TC Nettersheim und der SG Sportfreunde 69 stattgefun-
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den. Dabei wurde besprochen, dass als 1. Bauabschnitt die Schallschutzwand in
Richtung Neubaugebiet G 14, die Erneuerung der Flutlichtanlage sowie die Maßnahmen im Sportlerheim/Tennisheim durchgeführt werden.
Die beiden Vereine haben zugesagt, zur Deckung des Eigenanteils Eigenleistungen einzubringen, die über Bautagebuch nachzuweisen sind und im Rahmen der
Förderung mit 15,00 Euro pro Stunde anerkannt werden.
Die übrigen notwendigen Auftragsvergaben sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu beauftragen.
Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Haushaltsplan 2018 ff. – wie bereits
der Haushaltskommission am 18.10.2017 vorgestellt – entsprechende Mittel zu
veranschlagen. Siehe in diesem Zusammenhang ebenfalls Vorlage 846.
gez. Pracht
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Bürgermeister