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Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
211 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
27.10.17, 11:01
Aktualisiert
27.10.17, 11:01
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 764 /X.L. Z.1 Datum: 26.10.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren: Lfd.Nr. Objekt Maßnahme 1 Pfalzstraße 7, Zingsheim 2 Pfalzstraße Zingsheim 3 Webergasse 2, Marmagen Urgasse 10, Marmagen Überarbeitung und Anstrich von Fenstern sowie der Einzäunung Überarbeitung von Fenstern mit Neuanstrich sowie Anstrich der Fachwerkfassade Instandsetzung der Stützmauer 4 13, Reinigung, Ausbesserung und Anstrich der Fassadenflächen Gesamtkosten der Maßnahme, € Fördersumme, € 1.645,70 € 820,00 € 3.702,44 € 1.850,00 € 7378,00 € 3.000,00 € 6.217,86 € 3.000,00 € Begründung: Im Rahmen der Bauberatung wurden Objekteigentümern über die Möglichkeiten zur Verbesserung der Gebäudeansichten durch Reinigungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und somit des Erscheinungsbildes informiert. Es wurden daraufhin nachfolgende Förderanträge vorgelegt: Objekt Pfalzstraße 7, Zingsheim Das Gebäude wurde im Jahre 1922 als Wohn- und Geschäftsgebäude errichtet. Zwischenzeitlich wurde es jedoch aufgrund von Eigentumswechseln gänzlich der Wohnnutzung zugeführt. Die im Gebäude vorhandenen Holzfenster bedürfen dringend einer Überarbeitung sowie eines Anstriches. Des Weiteren beabsichtigen die Eigentümer, die Einzäunung insgesamt zu überarbeiten und neu zu streichen. Nach den vorliegenden Kostenangeboten belaufen sich die Kosten für diese Maßnahmen auf insgesamt 1.645,70 €, so dass vorgeschlagen wird, einen Zuschuss in Höhe von 820,00 € zu gewähren. 3 Objekt Pfalzstraße 13, Zingsheim Die kleine Fachwerkwinkelhofanlage wurde am 12.11.1987 in die Denkmalliste der Eifelgemeinde Nettersheim eingetragen. Im Rahmen von Eigentumswechseln wurde die Hofanlage nach und nach instandgesetzt, um- und ausgebaut, aber auch durch einen kleinen Anbau erweitert. Die jetzigen Eigentümer beabsichtigen, die im Gebäude vorhandenen Holzfenster, aber auch die Fachwerkfassade zu überarbeiten und neu zu streichen. Mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege wurden die vorgesehenen Maßnahmen abgestimmt und das Benehmen hierzu hergestellt. Es wird vorgeschlagen, zu den Gesamtkosten in Höhe von 3.702,44 € einen Zuschuss in Höhe von 1.850,00 € zu gewähren. 3. Hausvorfläche am Objekt Webergasse 2, Marmagen Das Objekt Webergasse 2 wird aufgrund der Topografie durch eine straßenseitige, etwa 1,60 m hohe Bruchsteinmauer gestützt. Im Mauerwerk und in den Verfugungen zeigen sich Risse, die dadurch entstanden sind, dass die Verfugungen mit wesentlich härterem Trasszement, der den Mauersteinen nicht zuträglich ist, vorgenommen wurden. Bei der Instandsetzungsmaßnahme soll nunmehr Trasskalkmörtel zur Anwendung kommen. Die Maßnahme wird überwiegend in Handarbeit ausgeführt werden, so dass gegenüber den geringeren Materialkosten ein hoher Stundenaufwand erforderlich wird. Das Angebot für die Instandsetzung der Bruchsteinmauer beläuft sich auf 7.378,00 €, so dass vorgeschlagen wird, den höchstmöglichen Zuschuss von 3.000,00 € zu gewähren. 4. Objekt Urgasse 10, Marmagen Die Hofanlage Urgasse 10, Marmagen, befindet sich im historischen Ortskern von Marmagen in unmittelbarer Nähe zur Burg. Sie stellt ortsbildprägende Bausubstanz dar. Die Fachwerkbereiche sollen sowohl im Bereich des Fachwerks als auch der Gefache gereinigt, beigearbeitet, abgeschliffen und neu gestrichen werden. Aber auch die übrigen Fassadenflächen sollen einer Reinigung unterzogen und mit einem Neuanstrich versehen werden. Die zu verwendenden Materialien hierfür wurden im Rahmen eines Bauberatungstermins im Juli d. J. abgestimmt. Das 4 entsprechende Kostenangebot beläuft sich auf 6.217,86 €. Es wird vorgeschlagen, dem Antragsteller den höchstmöglichen Zuschuss von 3.000,00 € zu gewähren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister