Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ort Zingsheim, Altes Pastorat; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
159 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
26.10.17, 13:00
Aktualisiert
26.10.17, 13:00
Beschlussvorlage (55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ort Zingsheim, Altes Pastorat;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ort Zingsheim, Altes Pastorat;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ort Zingsheim, Altes Pastorat;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

öffnen download melden Dateigröße: 159 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 830 /X.L. Datum: 26.10.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.11.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ort Zingsheim, Altes Pastorat; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, a) den Flächennutzungsplan der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ort Zingsheim, Teilbereich „Altes Pastorat“, dahingehend zu ändern, das bisher ausgewiesene „Gemischte Bauflächen“ (M) künftig als „Wohnbauflächen“ (W) festgesetzt werden. Der Betroffene Bereich ist aus dem beigefügten Planauszug ersichtlich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Der Aufstellungsbeschluss zu dieser 55. Änderung wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. b) Der Aufstellungsbeschluss zu dieser 55. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ort Zingsheim, Teilbereich „Altes Pastorat“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Begründung: Seit Mai d. J. besteht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) die Möglichkeit, für Bebauungspläne mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 qm, durch die die Zulässigkeit von Wohnungen auf Flächen begründet wird und die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, das beschleunigte Verfahren gem. § 13 b BauGB anzuwenden. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes kann nur bis zum 31.12.2019 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB ist bis zum Dezember 2021 zu fassen. Es ist vorgesehen, im Anschluss an das Baugebiet L 6 – Altes Pastorat – weitere Grundstücksflächen zu erwerben, städtebaulich zu entwickeln und zu erschließen, damit diese an Bauwillige weiterveräußert werden können. Grundsätzliches Interesse zum Erwerb liegt bereits vor. Bei dem städtebaulich zu entwickelnden Teilbereich handelt es sich um eine Fläche von rd. 8.500 qm. Der Flächennutzungsplan weist den zu entwickelnden Teilbereich als „Gemischte Baufläche“ (M) aus. Voraussetzung für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 b BauGB ist jedoch die Entwicklung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ (WA)- oder „Reinen Wohngebietes (W), so dass der Flächennutzungsplan der weiterführenden Planung entge- 3 genstehen würde. Gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Die zuvor beschriebene Situation wurde bei der Landesplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Köln vorgetragen. Von dort wurde signalisiert, dass ein beschleunigtes Verfahren gem. § 13 b BauGB durchgeführt werden kann, wenn der Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche“ (W) berichtigt oder geändert wird. Da ohnehin die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vorgesehen ist, soll die 55. Änderung in diesem Zuge mit aufgenommen und fortgeführt werden. Auf dieser Grundlage wurde nunmehr bei der Landesplanungsbehörde eine entsprechende Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) vorbereitet und vorgelegt. Zur Verdeutlichung des Planungswillens der Gemeinde wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ort Zingsheim, Teilbereich „Altes Pastorat“ entsprechend dem beigefügten Planauszug und wie zuvor dargestellt gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen und den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Damit ist das Verfahren eingeleitet. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister