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Beschlussvorlage (Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung Köln )

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
197 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
26.10.17, 13:00
Aktualisiert
26.10.17, 13:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M 6 Vorlage 795 /X.L. Datum: 26.10.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gemeindliche Entwicklung im Regionalplan der Bezirksregierung Köln Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes der Bezirksregierung Köln a) gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen und seinen Kommunen eine zielgerichtete Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) nochmals herbeizuführen und ein entsprechendes Schreiben an das Ministerium zu erlassen, b) die nachfolgend in der Begründung dargestellten Kriterien zur baulichen Entwicklung der 11 Ortschaften der Eifelgemeinde Nettersheim gegenüber der Bezirksregierung Köln zu fordern und als Zielsetzungen auch im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu übernehmen, c) Bereitschaft der Eifelgemeinde Nettersheim zu signalisieren, Wohnbedarfe aus den Ballungsräumen für das Gemeindegebiet Nettersheim aufzunehmen, d) die Ortschaften Tondorf und Zingsheim als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ auszuweisen, e) die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten der kleineren Dörfer für die kommenden 10 – 15 Jahre auf 10 % festzusetzen mit dem Ziel, eine Entschärfung der Festsetzungen im LEP zu erreichen. Begründung: Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes der Bezirksregierung Köln wird diese alle betroffenen Kommunen im Regierungsbezirk Köln zu KommunalEinzelgesprächen einladen. Das Einzelgespräch mit der Eifelgemeinde Nettersheim hat am 04.10.2017 im Regierungsgebäude stattgefunden. Dabei wurde von Seiten der Bezirksregierung Köln erklärt, dass man zunächst die Zielvorstellungen der baulichen Entwicklungen in Erfahrung bringen und auf der Grundlage des LEP dokumentieren wolle. Es wurde dargelegt, dass es sich um einen rein informellen Austausch handele, wobei es Ziel sei, in der derzeitigen Legislaturperiode des Regionalrates (2020) die Beschlussfassung und Rechtskraft des Regionalplanes zu erreichen. Der Zeitplan für die Aufstellung des Regionalplans ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. 3 Seitens der Gemeinde wurde bei diesem Gespräch darauf hingewiesen, dass der LEP nicht als abschließend zu betrachten sei, da durch den Städte- und Gemeindebund ein umfangreiches Papier über die Forderungen an den neuen Landtag und die neue Landesregierung erstellt wurde, in dem auch eine Nachbesserung im Hinblick auf die Flächenentwicklung aufgenommen ist. Durch die Aufstellung eines Kreisentwicklungskonzeptes über den Kreis Euskirchen sollte angestrebt werden, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des LEP vorgetragenen Bedenken und Anregungen für die bauliche Entwicklung der ländlichen Region aufzunehmen und sie gemeinsam auch für die kleinen, prägenden Dörfer aufrecht zu erhalten. Seitens der Bezirksregierung Köln ist vorgesehen, kleinere Ortschaften mit einem baulichen Entwicklungspotential von 5 % für die kommenden 10 – 15 Jahre festzuschreiben. Dem sollte widersprochen werden, da dies nur max. 5 – 10 Baugrundstücke ausmachen würde und dadurch die bauliche Entwicklung und somit auch die Bevölkerungsentwicklung beeinträchtigt würde. Angestrebt werden sollte ein Entwicklungspotential von 10 %. Es sollte darüber hinaus beantragt werden, die Orte Zingsheim und Tondorf als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) auszuweisen mit der nachfolgenden Begründung: Während Tondorf durch den nahen Autobahnanschluss (Blankenheim/ Nettersheim), vorhandene ärztliche Versorgung, Kleingewerbe, Kindergarten und einen Dorfladen einen Zuzug zu verzeichnen hat, ist Zingsheim durch Grundschule, Kindergarten, Rathaus, Autobahnanschluss (Nettersheim) und jetzt neu durch einen Discounter geprägt. Auch hier sind wohnbauliche Entwicklungen verbunden mit Zuzug zu verzeichnen. Die Eifelgemeinde Nettersheim hat durch Aufstellung des Masterplans Nettersheim und des integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts den Bedarf der Menschen aufgenommen und durch Städtebauförderung umgesetzt bzw. wird ihn noch weiterhin umsetzen. Hier ist als Beispiel die Umgestaltung des Bahnhofs Nettersheim anzuführen, die dazu beiträgt, dass sich die Bevölkerungszahlen positiv entwickeln und die Baulandnachfrage, insbesondere in Nettersheim steigt. Da jedoch private Baulandflächen zur Bebauung nicht zur Verfügung stehen, sollte die Gemeinde bestrebt sein, der Nachfrage durch Flächenerwerb und weitere Ausweisung von Wohnbauflächen gerecht zu werden. Aktuell kann derzeit auf ca. 4 120 Baugrundstücke in gemeindlichem Eigentum in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim verwiesen werden. Insbesondere aus dem städtischen Raum ist eine starke Baulandnachfrage aber auch Interesse am Erwerb von Immobilien zu verzeichnen, so dass sich die Bevölkerungsentwicklung entgegen der vorliegenden „Kennzahlen der Bezirksregierung Köln für die Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung bis zum Jahr 2035“ (s. Anlage 2) für die Gemeinde Nettersheim nach oben entwickelt und diesen aufgrund dessen widersprochen werden muss. Seitens der Eifelgemeinde Nettersheim wird der Zuzug aus dem städtischen Raum durchaus begrüßt. Angelegt ist derzeit ein Radius von 45 Min., ausgehend vom Hauptbahnhof Köln für Pendlerströme. Dieser sollte nach Auffassung der Gemeinde auch vom Bahnhof Köln-Süd zugrunde gelegt werden, damit die Gemeinde Nettersheim in den Einzugsbereich auch der Stadt Köln gelangt und somit von „Überschwappeffekten“ profitieren kann. Des Weiteren ist die Gemeinde derzeit in allen Ortschaften unterwegs, um im Rahmen der Dorfentwicklung auch hier die Bedarfe in der Bevölkerung aufzunehmen und umzusetzen. Ziel der Eifelgemeinde Nettersheim sollte es sein, im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans auch den Flächennutzungsplan, der im Jahre 1972 Rechtskraft erlangt hat, neu aufzustellen und damit Synergien zu erzielen und ggf. eine kostengünstigere Realisierung zu erreichen. Auf der Grundlage der „Grundlagenkarte Kommunalgespräch Nettersheim“ (s. Anlage 3) wurden gegenüber der Bezirksregierung Köln nachfolgende Inhalte dargestellt: Zielsetzungen zum ASB Marmagen: 286-01 286-02 286-03 Keine bauliche Entwicklung vorsehen, da teilweise ökologisch wertvolle Flächen. Entwicklungsmöglichkeiten für die Eifelhöhenklinik in nördlicher Richtung sollten vorgesehen werden, damit der attraktive Standort erhalten bleibt. Teilweise bereits umgesetzt; im übrigen Erweiterungsmöglichkeiten bis einschl. ehem. Ortsumgehung Marmagen. 5 286-04 286-05 Wasserschutzgebiet „Zum Keine bauliche Entwicklung vorsehen, wg. Waldnähe und Schutzgebiet Gillesbachtal. Südl. Sittard keine bauliche Entwicklung vorsehen wg. Waldnähe, ausgenommen südl. Bereich der Bauunternehmung Müller, da bereits Erschließungsstraße vorhanden. Die Festsetzung ist zu prüfen, da die Quelle durch den Versorger Wasserverband Oleftal nicht mehr genutzt wird und aufgegeben wurde. Mertesberg“ Zielsetzungen zum ASB Nettersheim: 323-01 Die bauliche Entwicklungsfläche mit Ausnahme des Sportplatzgeländes ist in Umsetzung und soll beibehalten werden. 323-02 Hierzu ist nochmals eine Betrachtung und Abstimmung vorzunehmen. 323-03 Eine Entwicklungsfläche in einem Abstand von 30 m zur Erschließungsstraße sollte berücksichtigt werden. Die baul. Entwicklungsfläche, die tatsächlich die Erweiterungsfläche des Friedhofes dargestellt, ist entsprechend zu korrigieren. 323-04 Eine Entwicklungsfläche westlich der Bahnhofstraße sollte berücksichtigt werden. In südlicher Richtung angrenzend an das Baugebiet G 13 keine Entwicklungsfläche vorsehen. 323-05 Kein Entwicklungswunsch aufgrund der Topografie sowie der Nähe zum Urfttal. Hier ist die ausgewiesene SO-Fläche für „Einzelhandel“ nochmals zu prüfen, da derzeit davon ausgegangen wird, dass diese nicht korrekt dargestellt ist. Ehem. Klos- Nördl. des Klostergrundstückes sollte Entwicklungspotential im Zuteranlage sammenhang mit der Nutzung der ehem. Klosteranlage geschaffen Nettersheim (Quartierswerden. Nach den derzeitigen Entwicklungschancen können ein zentrum) Altenpflegeheim oder ein Seniorenwohnheim angesiedelt werden, so dass Synergieeffekte mit dem Quartierszentrum geschaffen werden können. Eine Ausweisung als „Sondergebiet“ ist wünschenswert. ASB 282 Diese Fläche sollte zunächst beibehalten werden. Im Zusammenhang mit 323-02 und ehem. Klosteranlage sind nochmalige Abstimmungen vorzunehmen. ASB 280 Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Quartierszentrums ist eine nochmalige Abstimmung erforderlich. Eine Entwicklung beider Flächen wird nicht in Aussicht gestellt. Flächen zwi- Eine bauliche Entwicklung ist nicht empfehlenswert (außer Grundschen Bahnhofstraße und stück unmittelbar an die Bahnhofstraße grenzend, das bereits beUrft baut ist). Eine gärtnerische Nutzung ist zu bevorzugen. Plateaufläche Keine bauliche Entwicklung vorsehen, da Bodendenkmal „Burganzwischen „Auf Bennfeld“ und lage“. „Alte Burg“ Ehem. Betriebsgelände Fa. Schmitz, Urftstraße Die derzeit Die derzeitige Gewerbebrache könnte nach LEP zur Entwicklung als Feriengebiet genutzt werden. im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie für die Kommunen 6 Hellenthal, Schleiden, Kall und Nettersheim an ein Planungsbüro beauftragten Ermittlungen zur Durchführung von Maßnahmen im Oberlauf der Gewässer, verursacht durch unkontrollierte Einleitung von Regenwässer der Fahrbahnen der BAB 1 in die angrenzenden Gewässer sind in den Regionalplan aufzunehmen. Zur Neuordnung von Flächen sollten für die Kommunen wieder Flurbereinigungsverfahren zugelassen werden. Die Regulierung von ökologischen und artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollten im Rahmen des Projektes Stadt-/Landpatenschaften im Regionalplan aufgenommen werden. In der Grundlagenkarte ist die Abgrabungsfläche zwischen Frohngau und Holzmülheim nicht dargestellt, so dass hier eine Korrektur vorzunehmen ist. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister