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Beschlussvorlage (Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
139 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
25.10.17, 13:22
Aktualisiert
25.10.17, 13:22
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 831 /X.L. Datum: 25.10.2017 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 07.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 05.12.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 12.12.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zur Kartell- und beihilferechtlichen Problematik in der forstlichen Betreuung zur Kenntnis. Begründung: Zwischen der Gemeinde Nettersheim und dem Landesbetrieb Wald- und Holz NRW besteht ein Betriebsleitungsvertrag. Desweiteren nutzt die Gemeinde Nettersheim die entgeltliche Beteiligung am Holzverkauf der Landesforstverwaltung (Holzverkaufshilfe). Das seit Jahren laufende Verfahren des Bundeskartellamtes (BKartA) gegen das Land Baden-Württemberg beeinflusst die durch die Landesforstverwaltung NRW wahrgenommene forstliche Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz NRW (MUNLV) zusammen mit den Vertretern des Landesbetriebes Wald- und Holz NRW hatten zu dieser Thematik am 11. September 2017 ein Gespräch mit dem Bundeskartellamt. Das MUNLV hat nach diesem Gesprächstermin ein Informationsschreiben, welches als Anhang dieser Vorlage beigefügt ist, zur Kenntnis gegeben. Da die Inhalte nicht abschließend sind, wird die Verwaltung über die wichtigsten Inhalte des Fortgangs dieses Dialoges berichten. Sicherlich ist zu erwarten, dass es notwendiger weise Veränderungen in der forstlichen Betreuung durch den Landesbetrieb Wald- und Holz NRW geben wird. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister