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Beschlussvorlage (Denkmalpflege; Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen (Pauschalzuweisungen))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
22.09.17, 09:27
Aktualisiert
22.09.17, 09:27
Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen (Pauschalzuweisungen)) Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen (Pauschalzuweisungen))

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Erweiterung =============== GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 782 /X.L. Datum: 22.09.2017 An den Gemeinderat Sitzungstag: 26.09.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Denkmalpflege; Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen (Pauschalzuweisungen) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Veranschlagung im Haushaltsjahr 2018 Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2018 Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen in Hohe von 15.000,00 € zu beantragen und einen Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe von 15.000,00 € im Haushaltsplan 2018 bereitzustellen. Begründung: Die Landesregierung beabsichtigt, den Etat für Denkmalförderung gegenüber den vergangenen Jahren deutlich aufzustocken. Möglicherweise wird dies bereits im Jahr 2018 umgesetzt. Die Beratungen zum Haushalt 2018 haben begonnen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW wird voraussichtlich auch im Haushaltsjahr 2018 wieder Fördermittel für Pauschalzuweisungen zur Verfügung stellen. Es bittet daher die Kommunen, frühzeitig ihren Bedarf zur Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen Privater für das Haushaltsjahr 2018 anzumelden, wobei zusätzlich zu den im eigenen Haushalt hierfür ausgewiesenen Mitteln Landesmittel in selber Höhe zugewiesen werden, die zusammen mit eigenen Mitteln als Zuschüsse zu bewilligen sind. Nach wie vor besteht Interesse seitens von Denkmaleigentümern, Pauschalzuweisungen für kleinere Sanierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden in Anspruch zu nehmen, so dass vorgeschlagen wird, bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2018 Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen in Höhe von 15.000,00 € zu beantragen und einen Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe von 15.000,00 € im Haushaltsplan 2014 außerplanmäßig bereit zu stellen, so dass damit ein Gesamtfördervolumen in Höhe von 30.000,00 € zur Verfügung steht. Es wird darüber hinaus vorgeschlagen, durch Sponsorengelder den Eigenanteil der Gemeinde für die Erhaltung der denkmalwerten und ortsbildprägenden Gebäude zu finanzieren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister