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Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
74 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
30.03.17, 13:00
Aktualisiert
30.03.17, 13:00
Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

SATZUNG zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim vom 23.06.2014 2. Änderungssatzung Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. 1994 S. 666 ff) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV NRW 2013, Seite 878 ff), in seiner Sitzung am 04.04.2017 mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim – 2. Änderungssatzung – beschlossen: Artikel I § 15 Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfallersatz (4) (f) Der Höchstbetrag für den Verdienstausfall darf den in der EntschVO festgelegten Höchstbetrag von 80,00 € je Stunde nicht überschreiten. (6) Von der Regelung, wonach Vorsitzende von Ausschüssen des Rates grundsätzlich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach § 46 S. 1 Nr. 2 GO NRW i. V. m § 3 Abs. 1 Nr. 6 EntschVO erhalten, werden folgende Ausschüsse gemäß § 46 Satz 2 GO NRW ausgenommen: - Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Betriebsausschuss Ausschuss für Familie, Jugend, Schule, Soziales und Sport Rechnungsprüfungsausschuss Artikel II Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim – 2. Änderungssatzung – tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Nettersheim, 04.04.2017 Bürgermeister