Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
74 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
30.03.17, 13:00
Aktualisiert
30.03.17, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
SATZUNG
zur Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Nettersheim vom 23.06.2014
2. Änderungssatzung
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung
mit § 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. 1994 S. 666 ff) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV NRW 2013, Seite 878 ff), in seiner Sitzung
am 04.04.2017 mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder folgende
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim – 2.
Änderungssatzung – beschlossen:
Artikel I
§ 15
Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfallersatz
(4)
(f) Der Höchstbetrag für den Verdienstausfall darf den in der EntschVO festgelegten
Höchstbetrag von 80,00 € je Stunde nicht überschreiten.
(6)
Von der Regelung, wonach Vorsitzende von Ausschüssen des Rates grundsätzlich
eine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach § 46 S. 1 Nr. 2 GO NRW i. V. m §
3 Abs. 1 Nr. 6 EntschVO erhalten, werden folgende Ausschüsse gemäß § 46 Satz
2 GO NRW ausgenommen:
-
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Betriebsausschuss
Ausschuss für Familie, Jugend, Schule, Soziales und Sport
Rechnungsprüfungsausschuss
Artikel II
Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim
– 2. Änderungssatzung – tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Nettersheim, 04.04.2017
Bürgermeister