Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
2,9 MB
Datum
04.07.2017
Erstellt
21.04.17, 09:01
Aktualisiert
21.04.17, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Bericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Juli 2015
und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2015
Förderschulzweckverband
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Dahlem
Hinweis:
„Dieser Prüfungsbericht richtet sich – unbeschadet eines etwaigen, gesetzlich begründeten Rechts
Dritter zum Empfang oder zur Einsichtnahme – ausschließlich an die Organe der Kommune. Soweit
nicht im Rahmen der Auftragsvereinbarung zwischen der Kommune und DHPG ausdrücklich erlaubt, ist
eine Weitergabe an Dritte nicht gestattet.“
dhpg
13
.0
4.
20
17
Bericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Juli 2015
und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2015
KO
PI
E
Förderschulzweckverband
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Dahlem
dhpg
Inhaltsverzeichnis
1. Prüfungsauftrag
1
2. Grundsätzliche Feststellungen
3
2.1
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den gesetzlichen Vertreter
3
2.2
Feststellung zur Einhaltung von Gesetz und Satzungen
5
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
6
3.1
Prüfungsgegenstand
6
3.2
Art und Umfang der Prüfung
7
4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
4.1
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
10
10
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
10
4.1.2
Jahresabschluss
10
13
.0
4.
20
17
4.1.1
4.1.2.1
Bilanz
4.1.2.2
Ergebnisrechnung und Teilrechnungen
11
4.1.2.3
Finanzrechnung und Teilrechnungen
11
4.1.2.4
Anhang
12
4.1.3
4.2
Lagebericht
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
4.2.1
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
4.2.2
Wesentliche Bewertungsgrundlagen, deren Änderung und
sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
4.2.2.2
12
13
13
13
Allgemeine Feststellungen
13
Feststellungen zu den Posten der Bilanz zum 31. Juli 2015
14
KO
PI
E
4.2.2.1
11
5. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
15
5.1
Vermögenslage
15
5.2
Schuldenlage
16
5.3
Ertragslage
17
5.4
Finanzlage
18
6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
20
7. Schlussbemerkung
21
dhpg
Anlagen
Jahresabschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk
Bilanz zum 31. Juli 2015
Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Juli 2015
Finanzrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Juli 2015
Teilergebnisrechnung 2015
Teilfinanzrechnung - A. Zahlungsnachweis 2015
Teilfinanzrechnung - B. Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen 2015
Anhang für das Haushaltsjahr 2015
Anlagenspiegel zum 31. Juli 2015
Forderungsspiegel zum 31. Juli 2015
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Juli 2015
Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern
Lagebericht für das Haushaltsjahr 2015
Bestätigungsvermerk
Ergänzende Angaben
13
.0
4.
20
17
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5.1
Anlage 5.2
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
KO
PI
E
Anlage 13 Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Anlage 14 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002
dhpg
1. Prüfungsauftrag
Der ehemalige
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim,
Dahlem,
13
.0
4.
20
17
(im Folgenden auch Förderschulzweckverband genannt) war als Zweckverband nach § 18 Abs. 1 des
Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (GkG NRW)
i.V.m. § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) dazu verpflichtet, den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnis- und Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz sowie Anhang - durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsversammlung gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 GO
NRW prüfen zu lassen.
Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 5 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss eines bestehenden Zweckverbandes über das Ergebnis seiner Prüfung einen Prüfungsbericht zu
erstellen und gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 6 GO NRW einen Bestätigungsvermerk in seinen Prüfungsbericht mit aufzunehmen.
Infolge der Auflösung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim - Dahlem - Nettersheim zum
31. Juli 2015 durch Beschluss der ehemaligen Schulverbandsversammlung vom 18. Dezember 2014 ist
der Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsversammlung als Organ des Zweckverbandes weggefallen.
KO
PI
E
Ein aufgelöster Zweckverband in Abwicklung wird durch den Abwickler vertreten. Nach § 20 Abs. 5 GkG
NRW gilt ein Zweckverband nach seiner Auflösung als fortbestehend, soweit der Zweck der Abwicklung
es erfordert. Allerdings endet mit der vollzogenen Auflösung, also mit dem Ablauf des 31. Juli 2015, der
Rechtsstatus des Zweckverbandes als Körperschaft des öffentlichen Rechts, so dass auch zeitgleich
seine bisherigen Organe, insbesondere die Verbandsversammlung, die Ausschüsse der Verbandsversammlung sowie der Verbandsvorsteher, nicht mehr bestehen. In diesem Fall ist der Abwickler als besonderes Organ des aufgelösten Zweckverbandes dessen allein vorhandener gesetzlicher Vertreter. Er
nimmt die Rechte und Kompetenzen aller Organe des ehemaligen Zweckverbandes wahr. Der Abwickler übt sein Amt solange aus, bis die Abwicklung des Zweckverbandes erfolgt und beendet ist; er ist
nicht an Wahlzeiten oder Amtszeiten gebunden.
Für die Bestellung und die Beauftragung eines Abschlussprüfers, die zeitlich nach dem Auflösungsstichtag eines aufgelösten Zweckverbandes stattfinden und, die die noch nicht geprüften Haushaltsjahre bis
zum Auflösungsstichtag betreffen, ist der Abwickler zuständig.
Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 103 Abs. 5 GO NRW kann sich der Rechnungsprüfungsausschuss bzw. der Abwickler eines aufgelösten Zweckverbandes Dritter als Prüfer bedienen, an die damit
durch Vergabe eines externen Prüfungsauftrages die Erstellung des Prüfungsberichtes und die Erteilung
eines Bestätigungsvermerks delegiert wird.
Seite 1
dhpg
In diesem Zusammenhang hat uns der Abwickler des ehemaligen Förderschulzweckverbandes am 20.
April 2016 schriftlich beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Juli 2015 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Juli 2015 gemäß § 18 Abs. 1
GkG NRW i.V.m. § 101 GO NRW zu prüfen und hierüber zu berichten.
Wir bestätigen gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 103 Abs. 7 GO NRW, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften der Unabhängigkeit beachtet haben.
Hinsichtlich der Durchführung und des Umfanges unserer Prüfung verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt 3 (Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung).
13
.0
4.
20
17
Über die bei unserer Prüfung getroffenen Feststellungen wird der nachfolgende Bericht erstattet. Bei der
Berichterstellung haben wir die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen
(IDW PS 450) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), Düsseldorf, beachtet. Auftragsgemäß haben wir den Prüfungsbericht um Erläuterungen zu den rechtlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen des Förderschulzweckverbandes (Anlage 13) erweitert.
Entsprechend den Vorgaben aus dem IDW Prüfungsstandard: Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft (IDW PS 730), haben wir die Bestandteile des Jahresabschlusses
sowie den Lagebericht des Förderschulzweckverbandes in den Anlagen 1 bis 11 dieses Berichtes wiedergegeben.
KO
PI
E
Die Prüfung erfolgte in berufsüblichem Umfang. Für die Durchführung gelten die am 18./20. April 2016
vereinbarten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002, die diesem Bericht als Anlage 14 beigefügt sind. Diese regeln auch unsere Verantwortlichkeit Dritten gegenüber. Abweichend von § 9 Abs. 2 der beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen ist unsere Haftung in den dort genannten Fällen vertraglich beschränkt
auf 10 Millionen € entsprechend der gesetzlichen Vorgaben für die Part mbB. Alle weiteren Regelungen
der Allgemeinen Auftragsbedingungen zu unserer Haftung bleiben hiervon unberührt.
Seite 2
dhpg
2. Grundsätzliche Feststellungen
2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den gesetzlichen Vertreter
Der gesetzliche Vertreter des Zweckverbandes hat im Lagebericht, welcher als Anlage 11 diesem Bericht beigefügt ist, und im Jahresabschluss, insbesondere im Anhang, welcher als Anlage 6 diesem Bericht beigefügt ist, und in den weiteren geprüften Unterlagen, die wirtschaftliche Lage des Förderschulzweckverbandes beurteilt.
Folgende, die Entwicklung des Förderschulzweckverbandes betreffende Angaben des gesetzlichen Vertreters im Jahresabschluss und im Lagebericht des Haushaltsjahres 2015 sind zur Beurteilung der Lage
des Förderschulzweckverbandes als wesentlich hervorzuheben:
13
.0
4.
20
17
Im einführenden Teil des Lageberichtes wird die Entwicklung der Lehrer- und Schülerzahlen der Jahre
2013 bis 2015 dargestellt sowie die Zusammensetzung der Umlagegrundlagen nach Mitgliedsgemeinden für vorgenannte Jahre.
Bei dem Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim handelt es sich um einen Zweckverband, dessen nicht durch Erträge zu deckende Aufwendungen mittels einer Umlage der beteiligten
Kommunen zu finanzieren sind. Sofern das Jahresergebnis einen Überschuss aufweist, ist dieser satzungsgemäß im übernächsten Jahr zur Minderung der Umlage einzusetzen. Weist das Jahresergebnis
einen Fehlbetrag aus, hat ein Ausgleich durch die beteiligten Kommunen zu erfolgen.
KO
PI
E
Der sich operativ ergebende Fehlbetrag 2015 in Höhe von 9.129,24 € wurde gemäß der Auseinandersetzungsvereinbarung vom 16. April 2015 mit den Sonderposten aus Umlageüberzahlungen verrechnet,
so dass sich die Ergebnisrechnung ausgeglichen darstellt.
Im zweiten Abschnitt des Lageberichtes werden die Veränderungen bzw. Entwicklungen der Bilanzpositionen im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr erläutert.
Auf der Aktivseite weist die Bilanz mit 94,62 % der Bilanzsumme von 296 T€ überwiegend Anlagevermögen aus. Die Passivseite ist im Wesentlichen durch Sonderposten in Höhe von 168 T€ bestimmt.
Die Erträge des Jahres 2015 liegen um 5.799,86 € über dem Plan. Berücksichtigt ist bereits die im
Haushaltsplan vorgesehene ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens aus Umlageüberzahlungen
des Jahres 2013 und 2014 in Höhe von 27.231,33 €.
Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 123 T€ überschreitet den Planansatz
um 2 T€. Den Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und aus Investitionstätigkeit in Höhe von 123 T€
sowie aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 4 T€ stehen Einzahlungen in Höhe von 99 T€ gegenüber,
sodass sich der Liquiditätsbestand um 28 T€ vermindert hat.
Die vorgenannten Angaben werden unter Punkt 5 dieses Berichtes durch analytische Darstellungen wesentlicher Punkte der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ergänzt.
Seite 3
dhpg
Zu den künftigen Entwicklungen des Förderschulzweckverbandes sowie den Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung enthält der Jahresabschluss zum 31. Juli 2015 und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2015 die folgenden, wesentlichen Aussagen:
Der gesetzliche Vertreter prognostiziert einen spürbaren Rückgang der Schülerzahlen in den nächsten
Jahren.
13
.0
4.
20
17
Eine Sicherung des Schulstandortes der Georg-Schule in Schmidtheim für einige Jahre wurde durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden Dahlem, Blankenheim und Nettersheim
sowie dem Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden zum Zusammenschluss mit der weiteren Förderschule im Südkreis Euskirchen (Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden) des Sonderschulzweckverbandes unter Beibehaltung der beiden Standorte realisiert. Im Zuge dessen wurde der Förderschulzweckverband zum 31.07.2015 aufgelöst.
KO
PI
E
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage des Förderschulzweckverbandes einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung insgesamt plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung durch den gesetzlichen
Vertreter ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Unsere Prüfung hat keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Chancen und Risiken des Förderschulzweckverbandes falsch eingeschätzt werden.
Seite 4
dhpg
2.2 Feststellung zur Einhaltung von Gesetz und Satzungen
Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung
Als Prüfer haben wir auch über bei der Durchführung unserer Prüfung festgestellte Unrichtigkeiten und
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zu berichten.
Die gesetzlichen Vorschriften sind die für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
geltenden Rechnungslegungsnormen im Sinne des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 95 GO NRW und §§
37 ff. der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW). Hierzu gehören die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sowie Angabe- und Erläuterungspflichten im Anhang und Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichtes.
13
.0
4.
20
17
Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht wurden gemäß den vorgenannten Vorschriften aufgestellt.
Der vom Verwaltungsleiter am 7. April 2017 aufgestellte und vom bestellten Abwickler für den Förderschulzweckverband am 7. April 2017 bestätigte Jahresabschlussentwurf für das Jahr 2015 wurde den
für ausstehende Beschlüsse zuständigen Gremien der ehemaligen Zweckverbandsträgerkommunen am
7. April 2017 zugeleitet. Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW soll der vom Verbandsvorsteher bestätigte Jahresabschlussentwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres der Verbandsversammlung zur Kenntnisnahme zugeleitet werden. Insofern wurde gegen die
vorgenannte gesetzliche Frist verstoßen. Der Verstoß ist nicht mit Sanktionen oder verfahrensrechtlichen Folgen verbunden.
KO
PI
E
Gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW ist der geprüfte Jahresabschluss bis zum
31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres durch Beschluss der Zweckverbandsversammlung festzustellen. Es wurde gegen die gesetzliche Feststellungsfrist verstoßen. Der Verstoß ist
nicht mit Sanktionen oder weiteren verfahrensrechtlichen Folgen behaftet.
Der Zweckverband hat für Vermögensgegenstände in den Bereichen der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie der Vorräte Festwerte gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 34 Abs. 1 GemHVO NRW
gebildet und in der haushaltsrechtlichen Bilanz des Zweckverbandes zum 31. Juli 2015 ausgewiesen.
Die Festwerte werden seit ihrer erstmaligen Bilanzierung in der Eröffnungsbilanz des Zweckverbandes
auf den 1. Januar 2009 unverändert fortgeführt. Der Förderschulzweckverband hat damit gegen die Verpflichtung aus § 34 Abs. 1 Satz 2 GemHVO NRW verstoßen, die vorschreibt, dass in der Regel alle drei
Jahre eine körperliche Bestandaufnahme der von der Festwertbildung erfassten Vermögensgegenstände zu erfolgen hat. Der festgestellte Verordnungsverstoß ist aus Prüfersicht für die Gesamtbeurteilung
der Ordnungsmäßigkeit der haushaltsrechtlichen Rechnungslegung nicht wesentlich und daher nicht relevant für die prüferische Gesamturteilsbildung.
Bei der Durchführung unserer Prüfung haben wir mit Ausnahme der vorgenannten Verstöße keine berichtspflichtigen Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen die Vorschriften zur haushaltsrechtlichen Rechnungslegung festgestellt.
Seite 5
dhpg
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
3.1 Prüfungsgegenstand
Gegenstand der Prüfung des Jahresabschlusses im Sinne des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 Abs.
1 GO NRW sind:
-
die Buchführung,
die Inventur,
das Inventar,
die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände,
der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen
und Anhang sowie
der Lagebericht.
13
.0
4.
20
17
-
Die Aufstellung der vorgenannten Rechnungslegungs- und Rechenschaftswerke nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und der sie ergänzenden Bestimmungen des GkG
NRW, der GO NRW sowie der GemHVO NRW liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters
des Förderschulzweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss nebst den übrigen genannten Rechnungslegungs- und Rechenschaftswerken abzugeben.
KO
PI
E
Den Lagebericht haben wir auch daraufhin überprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und uns insgesamt eine zutreffende Vorstellung
von der Lage des Förderschulzweckverbandes vermittelt; dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen
und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften, z.B. devisen-, preis-, vergabe- und arbeitsrechtlicher Vorschriften, gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Prüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben.
Ebenso war nicht Gegenstand der Prüfung die Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten oder doloser
Handlungen. Unsere Prüfungshandlungen sind daher ihrem Wesen nach nicht darauf ausgerichtet,
schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und außerhalb der Rechnungslegung begangene Ordnungswidrigkeiten aufzudecken. Anhaltspunkte, die eine Ausdehnung der Prüfung in dieser
Hinsicht hätten erforderlich werden lassen, haben sich jedoch nicht ergeben. Eine Prüfung des Versicherungsschutzes im Hinblick auf vorhandene Risiken war ebenfalls nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung.
Seite 6
dhpg
3.2 Art und Umfang der Prüfung
Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und unter dem Datum vom 17. Mai 2016 mit
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Vorjahresabschluss, der von den zuständigen Gremien der ehemaligen Trägerkommunen des Förderschulzweckverbandes in den Ratssitzungen
am 31. Mai bzw. 5. Juli 2016 festgestellt worden ist.
13
.0
4.
20
17
Wir haben unsere Prüfung nach den Bestimmungen des GkG NRW, der GO NRW sowie der GemHVO
NRW unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW), Düsseldorf,
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung, das Inventar, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von
wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben auf der Basis
von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die Einschätzung basiert insbesondere auf Erkenntnissen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser
Prüfungsurteil bildet.
KO
PI
E
Im Rahmen der Prüfungsplanung haben wir uns einen Überblick über die Geschäftstätigkeit und das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Förderschulzweckverbandes sowie dessen Rechnungswesen
verschafft und eine analytische Durchsicht des Jahresabschlusses vorgenommen. Die Prüfungsstrategie wurde von uns nach den hierbei gewonnenen Erkenntnissen auf Grundlage des risikoorientierten
Prüfungsansatzes unter Beachtung der Effektivität des internen Kontrollsystems des Förderschulzweckverbandes festgelegt.
Das interne Kontrollsystem des Förderschulzweckverbandes haben wir untersucht, soweit uns dies für
eine ordnungsgemäße Rechnungslegung von Bedeutung erschien. Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit
der bei der Gesellschaft eingerichteten internen Kontrollen von der Richtigkeit des zu überprüfenden
Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir die Untersuchung von Einzelvorgängen weitgehend eingeschränkt. Im Wesentlichen haben wir Einzelfallprüfungen auf der Basis von Stichproben und bewusster Auswahl sowie analytische Prüfungshandlungen durchgeführt.
Anschließend wurde unter Beachtung der Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit ein
Prüfungsprogramm entwickelt, welches Art und Umfang der vorzunehmenden Prüfungshandlungen festlegt. Dabei wurden aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse folgende Prüfungsschwerpunkte bestimmt:
-
Prüfung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises des Sachanlagevermögens,
Prüfung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises der Sonderposten.
Die Auswahl der im Rahmen der Einzelfallprüfung zu prüfenden Geschäftsvorfälle erfolgte unter Anwendung stichprobengestützter Prüfungsverfahren, wobei die Methode der bewussten Auswahl angewandt wurde. Die zu prüfenden Elemente wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeu-
Seite 7
dhpg
tung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung
der gesetzlichen, haushaltsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen.
Der Nachweis der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte durch ein Anlagenverzeichnis, durch
Debitoren- und Kreditorenlisten, durch Kontoauszüge und Darlehensmitteilungen von Kreditinstituten
und durch weitere eigene Unterlagen des Förderschulzweckverbandes.
Das Anlagevermögen haben wir insbesondere hinsichtlich der vollständigen Erfassung, der korrekten
Bewertung sowie der Bilanzpostenzuordnung geprüft. Darüber hinaus haben wir uns von der Richtigkeit
der angesetzten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände überzeugt. Weiterhin wurde durch uns
überprüft, ob die Ausübung der Ansatz- und Bewertungswahlrechte entsprechend den gesetzlichen Regelungen erfolgt.
13
.0
4.
20
17
Die Vorräte, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wir insbesondere hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft.
Die Sonderposten wurden auf Vollständigkeit und Bewertung, insbesondere auf die korrespondierende
Erfassung und Bewertung zu Posten des Anlagevermögens, überprüft.
Bei den Rückstellungen richteten sich unsere Prüfungstätigkeiten vor allem auf die vollständige Erfassung aller wesentlichen, erkennbaren Risiken.
Die Verbindlichkeiten wurden hauptsächlich hinsichtlich der vollständigen und zutreffenden Erfassung
der Kreditoren sowie der Abwicklung der Zahlungen überprüft. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden durch Kontoauszüge sowie Kreditverträge nachgewiesen.
KO
PI
E
Die Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen wurden anhand der Vertragsunterlagen sowie der Bankbestätigungen hinsichtlich Vollständigkeit und Höhe geprüft.
Wir haben die Prüfung mit zeitlicher Unterbrechung von März bis zum 13. April 2017 in unserem Büro in
Bornheim durchgeführt. Die Vorarbeiten und die Berichtsabfassung wurden ebenfalls in unserem Büro in
Bornheim erledigt.
Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in unseren Arbeitspapieren festgehalten.
Über Art und Umfang sowie die Ergebnisse unserer Prüfung erstatten wir den nachfolgenden Bericht,
der nach den Grundsätzen des IDW Prüfungsstandards zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft (IDW PS 730) erstellt wurde. Das Prüfungsergebnis ist entsprechend den Vorschriften des GkG NRW und der GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammengefasst.
Der gesetzliche Vertreter des Förderschulzweckverbandes sowie alle beauftragten Personen haben die
uns in analoger Anwendung des § 320 Abs. 2 HGB geforderten Auskünfte und Nachweise bereitwillig,
vollständig und rechtzeitig erteilt. Er hat uns am 13. April 2017 die Vollständigkeit der Buchführung, des
Seite 8
dhpg
KO
PI
E
13
.0
4.
20
17
Inventars, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes schriftlich bestätigt. Er hat uns insbesondere
versichert, dass in den Unterlagen der Finanzbuchhaltung alle Geschäftsvorfälle, die für das Haushaltsjahr buchungspflichtig waren, erfasst und belegt sind und in dem vorliegenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Rückstellungen und Abgrenzungen sowie
sämtliche Aufwendungen und Erträge und sämtliche Ein- und Auszahlungen enthalten, ferner alle Wagnisse berücksichtigt und alle erforderlichen Angaben gemacht sind. In der Erklärung wird außerdem versichert, dass im Lagebericht alle Vorgänge von besonderer Bedeutung erläutert, sowie alle erwarteten
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung dargestellt sind.
Seite 9
dhpg
4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
13
.0
4.
20
17
Der Förderschulzweckverband verwendet für das Rechnungswesen das IT-Anwendungssystem newsystem®kommunal der INFOMA Software-Consulting GmbH, Ulm. Die Lohnbuchhaltung erfolgt über
das System LOGA 2001 der P&I Personal & Informatik AG, Wiesbaden. Die Anlagenbuchhaltung erfolgt
als Nebenbuchhaltung ebenfalls rechnergestützt; zur Anwendung kommt das System newsystem®kommunal der INFOMA Software-Consulting GmbH, Ulm. Hierfür liegt eine Softwarebescheinigung gemäß IDW PS 880 und den Vorschriften des NKFG NRW der Rechnungsprüfung der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur, Frechen, vom 4. April 2012 vor.
Das von dem Förderschulzweckverband eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sieht angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Abläufe im Rechnungswesen
vor. Die Bücher des Förderschulzweckverbandes werden ordnungsgemäß geführt. Der verwendete
Kontenplan gewährleistet eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle werden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege sind ordentlich und leicht
greifbar aufbewahrt. Nach unseren Feststellungen entsprechen Buchführung und Belegwesen den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung.
KO
PI
E
Die aus weiteren geprüften Unterlagen, wie z.B. Niederschriften, Verträgen und Dienstanweisungen entnommenen Informationen, wurden ordnungsgemäß in der Buchführung, dem Jahresabschluss und dem
Lagebericht abgebildet.
4.1.2 Jahresabschluss
Die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses ergibt sich für den Förderschulzweckverband aus § 18 Abs.
1 GkG NRW i.V.m. § 101 GO NRW. Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 3 GO NRW
sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die Prüfung einzubeziehen. Der vorliegende Jahresabschluss
zum 31. Juli 2015 wurde nach den geltenden Vorschriften des GkG NRW, des NKFEG NRW, der
GemHVO NRW und der GO NRW aufgestellt.
Von dem Wahlrecht, gesetzlich vorgeschriebene Angaben im Anhang zu machen, wurde weitgehend
Gebrauch gemacht.
Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Juli 2015 ist aus der Buchführung, dem Inventar und den sonstigen Aufzeichnungen des Förderschulzweckverbandes ordnungsgemäß unter Beachtung der Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften entwickelt worden. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Gliederungschema des § 41 GemHVO NRW.
Seite 10
dhpg
4.1.2.1 Bilanz
Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögens- und Schuldposten sind ausreichend nachgewiesen und
richtig und vollständig erfasst. Sie sind unter Beachtung der für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet. Der
Ausweis ist nach den Vorschriften der GemHVO NRW vorschriftsmäßig erfolgt. Die Prüfung ergab keine
Beanstandungen.
4.1.2.2 Ergebnisrechnung und Teilrechnungen
13
.0
4.
20
17
In der Ergebnisrechnung und den Teilrechnungen sind gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18
Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 38 Abs. 1 Satz 1 und 40 Abs. 1 GemHVO NRW sämtliche Aufwendungen
und Erträge periodengerecht und getrennt voneinander erfasst und ordnungsgemäß ausgewiesen worden.
Bei der Aufstellung der Ergebnisrechnung wurde die Vorschrift des § 38 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. §§ 2 und
38 Abs. 2 GemHVO NRW entsprechend beachtet. Die Gliederung entspricht der vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) mit Runderlass empfohlenen Mustervorlage für die Ergebnisrechnung gemäß Anlage 18 zur VV Muster zur GO und GemHVO.
KO
PI
E
Die Aufstellung der Teilrechnungen erfolgte gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG
NRW i.V.m. §§ 40 Abs. 1, 4 und 38 Abs. 2 GemHVO NRW. Die Gliederung entspricht im Wesentlichen
der vom MIK NRW mit Runderlass empfohlenen Mustervorlage für die Teilergebnisrechnungen gemäß
Anlage 19 zur VV Muster zur GO und GemHVO.
Im Berichtsjahr hat es weder Ermächtigungsübertragungen noch Fortschreibungen des Haushaltsplans
gegeben, so dass keine gesonderten Angaben gemäß § 18 Abs. 1 GkG i.V.m. § 22 Abs. 4 GemHVO
NRW erfolgen.
4.1.2.3 Finanzrechnung und Teilrechnungen
In der Finanzrechnung und den Teilrechnungen werden sämtliche im Haushaltsjahr 2015 eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18 Abs. 1
GkG NRW i.V.m. §§ 39 Satz 1 und 40 Abs. 1 GemHVO NRW getrennt voneinander erfasst und ordnungsgemäß ausgewiesen.
Bei der Aufstellung der Finanzrechnung wurde die Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 39
Satz 3 und 38 Abs. 2 GemHVO NRW entsprechend beachtet. Die Gliederung entspricht der vom MIK
NRW mit Runderlass empfohlenen Mustervorlage für die Finanzrechnung gemäß Anlage 20 zur VV
Muster zur GO und GemHVO.
Die Aufstellung der Teilrechnungen erfolgte gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG
Seite 11
dhpg
NRW i.V.m. §§ 40 Abs. 1, 4 und 38 Abs. 2 GemHVO NRW. Die Gliederung entspricht im Wesentlichen
der vom MIK NRW mit Runderlass empfohlenen Mustervorlage für die Teilfinanzrechnungen gemäß Anlage 21 A und 21 B zur VV Muster zur GO und GemHVO.
Im Berichtsjahr hat es weder Ermächtigungsübertragungen noch Fortschreibungen des Haushaltsplans
gegeben, so dass keine gesonderten Angaben gemäß § 18 Abs. 1 GkG i.V.m. § 22 Abs. 4 GemHVO
NRW erfolgen.
4.1.2.4 Anhang
13
.0
4.
20
17
In dem vom Förderschulzweckverband aufgestellten Anhang sind die auf den Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten
Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zum Jahresabschluss sind
vollständig und zutreffend dargestellt. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
Gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 44 Abs. 3 GemHVO NRW ist dem Anhang ein Anlagenspiegel,
ein Forderungsspiegel sowie ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO NRW beizufügen.
Der vom Förderschulzweckverband aufgestellte Anlagenspiegel, Forderungsspiegel sowie der Verbindlichkeitenspiegel entspricht jeweils den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Prüfung ergab keine
Beanstandungen.
KO
PI
E
4.1.3 Lagebericht
Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 37 Abs. 2 GemHVO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW beizufügen.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss sowie mit den von uns bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Förderschulzweckverbandes. Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die nach § 48
GemHVO NRW erforderlichen Angaben werden vollständig und zutreffend gemacht.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enthält und
er damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Seite 12
dhpg
4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses
4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Es ist festzustellen, dass die Gesamtaussage des Jahresabschlusses, wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang ergibt, unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Vorschriften des GkG NRW, der GO
NRW und GemHVO NRW ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes vermittelt.
13
.0
4.
20
17
Die Gesamtaussage des Jahresabschlusses wurde im Rahmen des gesetzlich Zulässigen durch Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen sowie durch Sachverhaltsgestaltungen beeinflusst. Im Folgenden werden daher die wesentlichen Bewertungsgrundlagen sowie die Änderungen von Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses erläutert.
4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen, deren Änderung und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
4.2.2.1 Allgemeine Feststellungen
Zu der Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einzelnen verweisen wir auf den
beigefügten Anhang (vgl. Anlage 6). Im Übrigen geben wir zu den wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen noch nachstehende weitere, zusätzliche Erläuterungen:
KO
PI
E
Die Bewertung des Vermögens und der Schulden erfolgt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 32 Abs. 1 GemHVO NRW).
Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden grundsätzlich einzeln
bewertet (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO NRW).
Das Realisations- bzw. Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht werden beachtet (§ 18 Abs. 1
GkG NRW i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO NRW).
Vermögensgegenstände werden nur in die Bilanz aufgenommen, wenn der Förderschulzweckverband
wirtschaftlicher Eigentümer ist (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 33 Abs. 1 GemHVO NRW).
Von den Bewertungsvereinfachungsverfahren (Gruppenbewertung, Festwertbildung) wurde in zulässigem Umfang Gebrauch gemacht (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 34 GemHVO NRW).
Seite 13
dhpg
4.2.2.2 Feststellungen zu den Posten der Bilanz zum 31. Juli 2015
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare
Abschreibungen gemäß der örtlich festgelegten Nutzungsdauer bewertet. Betrugen die Anschaffungsoder Herstellungskosten weniger als netto 410,00 €, wurden diese gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m.
§ 33 Abs. 4 GemHVO NRW als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst. Die Abschreibung erfolgte vollständig im Jahr der Anschaffung.
13
.0
4.
20
17
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, die unter Zugrundelegung der örtlich festgelegten Nutzungsdauern nach der linearen Methode vorgenommen werden. Betrugen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten weniger als netto 410,00 €, wurden diese gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 33 Abs. 4
GemHVO NRW als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst. Die Abschreibung erfolgte vollständig im Jahr der Anschaffung.
Von dem Wahlrecht, aktivierte Eigenleistungen als Anschaffungsnebenkosten bzw. Herstellungskosten
bei der Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen zu berücksichtigen, wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum
Nennwert.
KO
PI
E
Die Bewertung der Sonderposten aus Zuwendungen erfolgt in Höhe der jeweils erhaltenen Zuwendung, soweit diese bereits für den vorgesehenen investiven Zweck verwendet wurde. Bei unentgeltlichen
Vermögensübertragungen erfolgt die Bewertung des Sonderpostens in Höhe des aktivierten Vermögensgegenstandes. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes.
Der Sonderposten aus Umlageüberzahlungen beinhaltet die nicht benötigten Mittel der Verbandsumlage, die gemäß § 10 der Satzung des Förderschulzweckverbandes im übernächsten Haushaltsjahr zur
Verminderung der Verbandsumlage eingesetzt werden bzw. zum Ausgleich des Jahresfehlbetrags zum
Abwicklungszeitpunkt.
Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW berücksichtigt
alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Bewertung.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Seite 14
dhpg
5. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
In den nachfolgenden Erläuterungen werden zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des
Förderschulzweckverbandes zu analytischen Vergleichszwecken den Zahlen des Haushaltsjahrs 2015
die Zahlen des Vorjahres gegenübergestellt.
5.1 Vermögenslage
31.07.2015
T€
%
2
0,7
2
13
.0
4.
20
17
Immaterielle Vermögensgegenstände
31.12.2014
T€
%
Veränderung
T€
0,6
0
Bauten auf fremden Grund und Boden
Betriebs- und Geschäftsausstattung
177
101
59,8
34,1
183
106
53,8
31,2
-6
-5
Sachanlagen
278
93,9
289
85,0
-11
280
94,6
291
85,6
-11
10
3,4
13
3,8
-3
6
2,0
36
10,6
-30
16
5,4
49
14,4
-33
296
100,0
340
100,0
-44
mittel- und langfristig gebundenes
Vermögen
Vorräte
Öffentlich-rechtliche Forderungen
Vermögen
KO
PI
E
kurzfristig gebundenes Vermögen
Zur Erläuterung der Vermögenslage verweisen wir auf die Kennzahlenanalyse gemäß dem NKF-Kennzahlenset NRW auf Seite 19 dieses Berichtes.
Seite 15
dhpg
5.2 Schuldenlage
Die Eigen- und Fremdkapitalstruktur ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:
31.07.2015
T€
%
31.12.2014
T€
%
Veränderung
T€
110
37,2
5
1,5
105
Eigenkapital
110
37,2
5
1,5
105
Sonderposten für Zuwendungen/sonstiges
Sonderposten für Umlageüberzahlungen
166
2
56,1
0,6
172
29
50,6
8,5
-6
-27
168
56,7
201
59,1
-33
Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten
0
0,0
64
18,8
-64
langfristiges Fremdkapital
0
0,0
64
18,8
-64
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
sonstige Verbindlichkeiten
erhaltene Anzahlungen
10
0
3,3
0,0
8
45
2,4
13,2
2
-45
4
4
0
1,4
1,4
0,0
12
0
5
3,5
0,0
1,5
-8
4
-5
mittel- und kurzfristiges Fremdkapital
18
6,1
70
20,6
-52
296
100,0
340
Vermögen
KO
PI
E
Sonderposten
13
.0
4.
20
17
Allgemeine Rücklage
100,0
-44
Zur Erläuterung der Schuldenlage verweisen wir auf die Kennzahlenanalyse gemäß dem NKF-Kennzahlenset NRW auf Seite 19 dieses Berichtes.
Seite 16
dhpg
5.3 Ertragslage
Ergebnis des
Vorjahres
T€
Ertrags- und Aufwandsarten
1.
2. +
3. +
4. +
5. +
6. +
7. +
8. +
9.+/-
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
11.
12.
13.
14.
15.
16.
-
T€
Ist-Ergebnis
2015
T€
Vergleich
Ansatz/Ist
T€
0
210
0
5
0
0
0
0
0
0
127
0
4
0
0
0
0
0
0
134
0
3
0
0
0
0
0
0
-7
0
-1
0
0
0
0
0
215
131
137
-6
13
.0
4.
20
17
10. = Ordentliche Erträge
Ansatz 2015
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
-25
0
-123
-19
-2
-43
-15
0
-81
-11
-3
-20
-14
0
-91
-11
-2
-18
1
0
-10
0
1
2
-212
-130
-136
-6
3
1
1
0
19. + Finanzerträge
20. - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
0
-3
0
-1
0
-1
0
0
21. = Finanzergebnis
(= Zeilen 19 und 20)
-3
-1
-1
0
22. = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 18 und 21)
0
0
0
0
23. + Außerordentliche Erträge
24. - Außerordentliche Aufwendungen
0
0
0
0
0
0
0
0
25. = Außerordentliches Ergebnis
(= Zeilen 23 und 24)
0
0
0
0
26. = Jahresergebnis
(= Zeilen 22 und 25)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
17. = Ordentliche Aufwendungen
KO
PI
E
18. = Ordentliches Ergebnis
(= Zeilen 10 und 17)
27.
28.
29.
30.
31.
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
0
0
Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen
0
0
0
0
Verrechnete Aufwendungen bei
Vermögensgegenständen
Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen
0
0
Verrechnungssaldo
(= Zeile 27 bis 30)
0
0
Seite 17
dhpg
5.4 Finanzlage
Ergebnis Ansatz 2015 Ist-Ergebnis
2015
des
Vorjahres
T€
T€
T€
Ein- und Auszahlungsarten
0
101
0
4
0
0
0
0
0
96
0
3
0
0
0
0
0
-5
0
-1
0
0
0
0
9. = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
189
105
99
6
10.
11.
12.
13.
14.
15.
Personalauszahlungen
Versorgungsauszahlungen
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
Transferauszahlungen
Sonstige Auszahlungen
-25
0
-120
-3
-4
-33
-15
0
-81
-1
-3
-20
-15
0
-93
-1
1
-15
0
0
-12
0
4
5
16. = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfereinzahlungen
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen, Kostenumlagen
Sonstige Einzahlungen
Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
T€
0
184
0
5
0
0
0
0
+
+
+
+
+
+
+
13
.0
4.
20
17
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Vergleich
Ansatz/Ist
-185
-120
-123
3
17.=
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9 und 16)
4
-15
-24
9
18. +
19. +
20. +
21. +
22. +
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen
Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten
Sonstige Investitionseinzahlungen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
23. = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
0
0
0
0
24.
25.
26.
27.
28.
29.
0
0
-1
0
0
0
0
0
-2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
30. = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-1
-2
0
2
31. = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Zeilen 23 und 30)
-1
-2
0
2
3
-17
-24
7
33. + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
34. + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
35. - Tilgung und Gewährung von Darlehen
36. - Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
0
0
-15
0
0
0
-4
0
0
0
-4
0
0
0
0
0
37. = Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-15
-4
-4
0
38. = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln
(= Zeilen 32 und 37)
-12
-21
-28
7
0
12
0
21
0
28
0
7
0
0
0
0
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
Sonstige Investitionsauszahlungen
KO
PI
E
-
32. = Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (= Zeilen 17 und 31)
39. + Anfangsbestand an Finanzmitteln
40. + Bestand an fremden Finanzmitteln
41.=
Liquide Mittel (= Zeilen 38, 39 und 40)
Seite 18
dhpg
Zur Erläuterung der Finanz- sowie Ertragslage verweisen wir auf die Kennzahlenanalyse gemäß dem
NKF-Kennzahlenset NRW im Folgenden.
Ausgewählte Kennzahlen zur Haushaltsanalyse:
31.12.2015
31.12.2014
%
37,2
1,6
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
[= kurzfristige Verbindlichkeiten : Bilanzsumme]
%
2,6
7,4
Anlagendeckungsgrad II
[= (Eigenkapital + Sonderposten Zuwendungen
u. Beiträge + langfristiges Fremdkapital)
: Anlagevermögen]
%
97,5
81,8
Zuwendungsquote
[=Erträge aus Zuwendungen : Ordentliche Erträge]
%
8,0
7,0
Anlagenintensität
[= Anlagevermögen : Bilanzsumme]
%
94,6
85,6
Sach- und Dienstleistungsintensität
[= Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
: Ordentliche Aufwendungen]
%
67,1
57,8
Liquidität II. Grades
[= Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen
: kurzfristige Verbindlichkeiten]
%
83,2
142,3
Zinslastquote
[= Finanzaufwendungen : ordentliche Aufwendungen]
%
0,9
1,3
Allgemeine Umlagenquote
[= Allgemeine Umlage : Ordentliche Erträge]
%
89,8
90,6
KO
PI
E
13
.0
4.
20
17
Eigenkapitalquote I
[= Eigenkapital : Bilanzsumme]
Seite 19
dhpg
6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des ehemaligen Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Juli 2015 haben wir den als Anlage 12 beigefügten, uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, datiert auf den 13. April 2017, wie folgt erteilt:
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
13
.0
4.
20
17
Wir haben den Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung
der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Juli 2015 geprüft. Die Buchführung, die Inventur und die Aufstellung dieser Unterlagen nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit und den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des gesetzlichen
Vertreters des Förderschulzweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.
KO
PI
E
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 101 Abs. 1 und 95 GO NRW sowie nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld des Förderschulzweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters des Förderschulzweckverbandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss
den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des Förderschulzweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Bornheim, den 13. April 2017
dhpg Dr. Harzem & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Klaus Schmitz-Toenneßen
Wirtschaftsprüfer
gez. Astrid Stönner
Wirtschaftsprüferin"
Seite 20
dhpg
7. Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen sowie den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) gefertigt.
Bornheim, den 13. April 2017
13
.0
4.
20
17
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form
(einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme,
sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird.
KO
PI
E
dhpg Dr. Harzem & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Klaus Schmitz-Toenneßen
Wirtschaftsprüfer
gez. Astrid Stönner
Wirtschaftsprüferin
Seite 21
KO
PI
E
13
.0
4.
20
17
dhpg
ANLAGEN
13
.0
4.
20
17
dhpg
KO
PI
E
Jahresabschluss,
Lagebericht und Bestätigungsvermerk
dhpg
Bilanz zum 31.07.2015
Förderschulzweckverband Blankenheim - Dahlem - Nettersheim
AKTIVA
1.
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
Anlagevermögen
1.2
Sachanlagen
Stand
Stand
31.07.2015
31.12.2014
280.438,22 €
290.936,95 €
2.251,84 €
2.428,79 €
278.186,38 €
288.508,16 €
176.970,26 €
182.899,12 €
101.216,12 €
105.609,04 €
0,00 €
0,00 €
15.949,70 €
48.981,51 €
9.623,21 €
13.289,27 €
6.326,49 €
35.692,24 €
6.313,24 €
35.392,70 €
0,00 €
286,29 €
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
13,25 €
13,25 €
3.
0,00 €
18,35 €
296.387,92 €
339.936,81 €
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
13
.0
4.
20
17
1. Anbau
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
2.
2.1
Umlaufvermögen
Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
KO
PI
E
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen u. Forderungen aus Transferleistungen
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme Aktiva
Anlage 1/1
dhpg
PASSIVA
Stand
Stand
31.07.2015
31.12.2014
1.
Eigenkapital
110.155,72 €
5.457,78 €
1.1
Allgemeine Rücklage
110.154,72 €
5.456,78 €
1.3
Ausgleichsrücklage
1,00 €
1,00 €
2.
Sonderposten
168.047,32 €
200.840,46 €
2.1
für Zuwendungen
163.336,19 €
168.806,78 €
1.877,82 €
29.109,15 €
2.2
Sonderposten für Umlageüberzahlungen
1.
Umlageüberzahlung 2013
2.
Umlageüberzahlung 2014
2.4
Sonstige Sonderposten
3.
Rückstellungen
3.3
Instandhaltungsrückstellung
3.4
sonstige Rückstellungen
1. Prüfungskosten, Leistungszulage
13
.0
4.
20
17
1. Anbau
0,00 €
18.102,09 €
1.877,82 €
11.007,06 €
2.833,31 €
2.924,53 €
10.585,00 €
8.085,00 €
0,00 €
0,00 €
10.585,00 €
8.085,00 €
7.599,88 €
125.553,57 €
Verbindlichkeiten
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
0,00 €
109.003,72 €
4.2.5
von Kreditinstituten
0,00 €
109.003,72 €
4.5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.031,25 €
12.042,63 €
4.7
sonstige Verbindlichkeiten
3.322,74 €
0,00 €
4.8
erhaltene Anzahlungen
245,89 €
4.507,22 €
5.
Rechnungsabgrenzungsposten
0,00 €
0,00 €
296.387,92 €
339.936,81 €
KO
PI
E
4.
Bilanzsumme Passiva
Dahlem, den
07.04.2017
aufgestellt:
gez. Helmut Etten
(Kämmerer der Gemeinde Dahlem)
bestätigt:
gez. Jan Lembach
(Bürgermeister
der Gemeinde Dahlem als
bestellter Abwickler für den FÖS
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim)
Anlage 1/2
dhpg
Gesamtergebnisrechnung 2015
(01.01.2015 bis 31.07.2015)
Nr.
Bezeichnung
01
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Ergebnis des
Ansatz lfd.
Ist-Ergebnis d.
Vorjahres
HH-Jahr
HH-Jahres
2014
2015
2015
Vergleich
Ansatz/Ist
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
4141000
Zuw. lfd. Zwecke vom Land
210.425,01
127.468,00
134.335,69
-6.867,69
5.133,04
4.807,00
4.567,77
239,23
4148000
Zuw. lfd Zwecke vom übrigen Bereich
4161000
Ertr. Aufl. SoPo aus Zuwendung
990,00
-990,00
9.378,14
5.585,00
5.470,59
114,41
4161002
4189001
Ertr. Aufl. SoPo Umlageüberzahlung Vorjahre
16.050,63
21.000,00
27.231,33
-6.231,33
Verbandsumlage Gemeinden gem. § 19 GkG
179.294,00
96.076,00
96.076,00
03
+ Sonstige Transfererträge
569,20
+ Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte
5.048,00
3.990,00
2.718,00
1.272,00
4321003
Erstattung Mittagsverpflegung
5.048,00
3.990,00
2.718,00
1.272,00
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
109,88
204,17
-204,17
109,88
91,22
-91,22
112,95
-112,95
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
4571000
Ertr. aus der Aufl. von sonstigen SoPo
4591000
Andere sonstige ordentliche Erträge
13
.0
4.
20
17
04
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/- Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
-
5012000
Entgelte tariflich Beschäftigte
5022000
Beiträge ZVK tariflich Beschäftigte
5032000
Beiträge ges. Soz.-Vers. tariflich Beschäftigte
12
-
Versorgungsaufwendungen
13
-
5232000
5232001
Erstattung für Inanspruchnahme KDVZ
5241000
Unterh. u. Bewirtsch. Grundstücke u. baul. Anl.
5255000
Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens
5271000
Lernmittel
5281000
Aufw. für sonstige Sachleistungen
5281012
Kosten der Schulbücherei
5281018
Betreuung gebundene Ganztags.
5291004
Schülerbeförderungskosten
5291006
Untersuchungskosten Praktikum
14
-
5711000
AfA auf SAV u. immaterielles Vermögen
15
-
5318004
Zuwendung an Förderverein"Schule 8-1"
16
-
5412000
Fahrtkosten
5412002
Bes. Aufw. f. Beschäftigte/Aus- u. Fortbildungen
5421000
Aufwandsentschädigung Funktionsträger
5422000
Mieten und Pachten Gebäude, Einrichtungen u. a.
5429005
Überprüfung Arbeitsplätze GUV u. a.
215.582,89
131.458,00
137.257,86
-5.799,86
-25.176,24
-14.944,00
-14.469,88
-474,12
-19.784,69
-11.649,00
-11.430,29
-218,71
-1.306,32
-684,00
-639,26
-44,74
-4.085,23
-2.611,00
-2.400,33
-210,67
Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
-122.928,39
-80.692,00
-91.280,05
10.588,05
Erstattung für Aufw. an Gemeinde/n bzw. Kreis
-18.779,08
-11.422,00
-12.404,10
982,10
-1.979,12
-4.500,00
-1.297,13
-3.202,87
-41.302,01
-24.792,00
-35.175,84
10.383,84
-3.398,23
-3.430,00
-3.507,11
77,11
-7.610,83
-10.966,00
-11.287,57
321,57
KO
PI
E
Personalaufwendungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige Aufwendungen
-7.653,60
-175,00
-175,00
-9.269,82
-8.674,00
-8.842,30
168,30
-32.885,70
-16.500,00
-18.766,00
2.266,00
-50,00
-233,00
-19.273,60
-11.159,00
-11.075,88
-233,00
-19.273,60
-11.159,00
-11.075,88
-83,12
-2.436,09
-2.917,00
-1.693,66
-1.223,34
-83,12
-2.436,09
-2.917,00
-1.693,66
-1.223,34
-42.990,22
-20.426,00
-17.524,17
-2.901,83
-470,88
-292,00
-277,88
-14,12
-1.187,25
-467,00
-1.900,00
1.433,00
-19,80
-100,00
-15.300,00
-8.925,00
-8.925,00
-166,36
-99,00
-99,96
-100,00
0,96
Anlage 2/1
dhpg
Gesamtergebnisrechnung 2015
(01.01.2015 bis 31.07.2015)
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Ergebnis des
Ansatz lfd.
Ist-Ergebnis d.
Vorjahres
HH-Jahr
HH-Jahres
2014
2015
2015
Nr.
Bezeichnung
5429007
Arbeitsmedizinische Betreuung
-406,04
-76,00
5431000
Geschäftsaufwendungen
-1.999,59
-30,00
5431001
Porto und Fernmeldegebühren
-1.327,34
-904,00
5431002
Bücher, Zeitschriften, Prospekte u. a.
5431009
Abschluss-und Prüfungskosten
5441000
5499000
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
-105,41
Vergleich
Ansatz/Ist
29,41
-30,00
-850,59
-53,41
-583,00
-265,19
-317,81
-6.500,00
-2.550,00
-3.950,00
Unfall-,Haftpflicht-u so.Versicherungsbeiträge
-5.051,22
-2.450,00
-2.550,14
100,14
Übr. sonst. Aufw. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-11.007,06
-212.804,54
-130.138,00
-136.043,64
5.905,64
2.778,35
1.320,00
1.214,22
105,78
-2.791,60
-1.320,00
-1.214,22
-105,78
-2.791,60
-1.320,00
-1.214,22
-105,78
-2.778,35
-1.320,00
-1.214,22
-105,78
19
+ Finanzerträge
4617000
Zinserträge von Kreditinstituten
13
.0
4.
20
17
-434,50
-5.620,18
20
-
5517000
Zinsaufwendungen Kreditinstitute
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit
23
+ Außerordentliche Erträge
24
-
25
= Außerordentliches Ergebnis
26
= Jahresergebnis
27
Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
28
Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen
29
Verrechnete Aufw. bei Vermögensgegenständen
5471000
Wertveränderung bewegliches Sachanlagevermögen
30
Verrechnete Aufw. bei Finanzanlagen
31
Verrechnungssaldo
KO
PI
E
Außerordentliche Aufwendungen
13,25
13,25
-75,11
75,11
75,11
Anlage 2/2
dhpg
Gesamtfinanzrechnung 2015
(01.01.2015 bis 31.07.2015)
Nr.
01
Bezeichnung
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Ergebnis des
Ansatz d.
Ist-Ergebnis d.
Vorjahres
HH-Jahres
HH-Jahres
2014
2015
2015
Vergleich
Ansatz/Ist
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
6141000
Zuw. lfd. Zwecke vom Land
6189001
Verbandsumlage Gemeinden gem. § 19 GkG
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
183.765,70
100.883,00
96.495,39
4.387,61
4.387,61
4.807,00
419,39
96.076,00
96.076,00
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
4.773,50
3.990,00
2.807,00
1.183,00
6321003
Erstattung Mittagsverpflegung
4.773,50
3.990,00
2.807,00
1.183,00
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
32,82
6617000
Zinsen von Kreditinstituten
32,82
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
13
.0
4.
20
17
4.471,70
179.294,00
7012000
Entgelte tariflich Beschäftigte
7022000
Beiträge ZVK tariflich Beschäftigte
7032000
Beiträge ges. Soz.-Vers. tariflich Beschäftigte
11
12
- Versorgungsauszahlungen
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
188.572,02
104.873,00
99.302,39
5.570,61
-25.001,63
-14.944,00
-14.548,74
-395,26
-19.648,57
-11.649,00
-11.430,29
-218,71
-1.294,46
-684,00
-718,12
34,12
-4.058,60
-2.611,00
-2.400,33
-210,67
-119.906,99
-80.692,00
-92.902,66
12.210,66
-19.304,91
-11.422,00
-11.499,28
77,28
Erstattung für Aufw. an Gemeinde/n bzw. Kreis
7232001
Erstattung für Inanspruchnahme KDVZ
7241000
Unterh. u. Bewirtsch. Grundstücke u. baul. Anl.
7255000
Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens
-2.930,13
7271000
Lernmittel
-7.249,87
7281000
Aufw für sonstige Sachleistungen
7281012
Kosten der Schulbücherei
7281018
Betreuung gebundene Ganztags.
7291004
Schülerbeförderungskosten
7291006
Untersuchungskosten Praktikum
13
7517000
14
KO
PI
E
7232000
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
Zinsauszahlungen Kreditinstitute
- Transferauszahlungen
-828,97
-4.500,00
89,21
-4.589,21
-48.282,56
-24.792,00
-28.439,94
3.647,94
-3.430,00
-2.517,11
-912,89
-10.966,00
-11.269,22
303,22
-7.910,75
-175,00
-175,00
-468,30
-8.674,00
-17.643,82
8.969,82
-32.881,50
-16.500,00
-21.622,50
5.122,50
-50,00
-233,00
-2.801,24
-1.320,00
-1.214,22
-2.801,24
-1.320,00
-1.214,22
-105,78
-4.362,81
-2.917,00
769,56
-3.686,56
-233,00
-105,78
7312000
Zuw. u. Zusch. f. lfd. Zwecke an Gemeinden
-1.963,50
7318004
Zuwendung an Förderverein"Schule 8-1"
-2.399,31
-2.917,00
769,56
-3.686,56
-33.140,86
-20.426,00
-14.900,66
-5.525,34
-508,97
-292,00
-253,32
-38,68
-1.187,25
-467,00
-1.900,00
1.433,00
-19,80
-100,00
-15.300,00
-8.925,00
15
- Sonstige Auszahlungen
7412000
Fahrtkosten
7412002
Bes. Aufw. f. Beschäftigte/Aus- u. Fortbildungen
7421000
Aufwandsentschädigung Funktionsträger
7422000
Mieten und Pachten Gebäude, Einrichtungen u. a.
7429005
Überprüfung Arbeitsplätze GUV u. a.
-166,36
-99,00
-99,96
0,96
7429007
Arbeitsmedizinische Betreuung
-406,04
-76,00
-105,41
29,41
7431000
Geschäftsaufwendungen
-1.999,20
-30,00
7431001
Porto und Fernmeldegebühren
-1.447,34
-904,00
-801,64
-102,36
7431002
Bücher, Zeitschriften, Prospekte u. a.
-434,50
-583,00
-265,19
-317,81
-100,00
-8.925,00
-30,00
Anlage 3/1
dhpg
Gesamtfinanzrechnung 2015
(01.01.2015 bis 31.07.2015)
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Ergebnis des
Ansatz d.
Ist-Ergebnis d.
Vorjahres
HH-Jahres
HH-Jahres
2014
2015
2015
Vergleich
Ansatz/Ist
Bezeichnung
7431009
Abschluss-und Prüfungskosten
-6.620,18
-6.500,00
7441000
Unfall-,Haftpflicht-u so.Versicherungsbeiträge
-5.051,22
-2.450,00
-2.550,14
100,14
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-185.213,53
-120.299,00
-122.796,72
2.497,72
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
3.358,49
-15.426,00
-23.494,33
8.068,33
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
7831000
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
Erwerb Vermögensgegenst. >410 €
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
7812000
13
.0
4.
20
17
Nr.
IV.Zuweisung an Gemeinde
-6.500,00
-685,70
-1.700,00
-577,15
-1.122,85
-685,70
-1.700,00
-577,15
-1.122,85
-315,35
-315,35
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-1.001,05
-1.700,00
-577,15
-1.122,85
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23 und 30 )
-1.001,05
-1.700,00
-577,15
-1.122,85
32
= Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (Z. 17, 31)
2.357,44
-17.126,00
-24.071,48
6.945,48
33
+ Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
34
+ Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
35
- Tilgung und Gewährung von Darlehen
-14.587,71
-4.306,00
-4.305,78
-0,22
7927000
Tilgung Investitionsk. ordentl. Kreditinstitute
-14.587,71
-4.306,00
-4.305,78
-0,22
36
- Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
37
= Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-14.587,71
-4.306,00
-4.305,78
-0,22
38
= Änderung des Bestandes an eigenen
Finanzmitteln (Z 32,37)
-12.230,27
-21.432,00
-28.377,26
6.945,26
39
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln
40
+ Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln
-12.230,27
-21.432,00
-28.377,26
6.945,26
41
Liquide Mittel (Zeilen 38, 39 und 40)
KO
PI
E
29
Anlage 3/2
dhpg
Teilergebnisrechnung 2015
(01.01.2015 bis 31.07.2015)
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
03
03.221
03.221.000
Schulträgeraufgaben
Sonderschule
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Ergebnis des
Ansatz lfd.
Ist-Ergebnis d.
Vorjahres
HH-Jahr
HH-Jahres
2014
2015
2015
Bezeichnung
01
Vergleich
Ansatz/Ist
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
4141000
Zuw. lfd. Zwecke vom Land
4148000
Zuw. lfd Zwecke vom übrigen Bereich
4161000
Ertr. Aufl. SoPo aus Zuwendung
4161002
Ertr. Aufl. SoPo Umlageüberz. Vorjahre
4189001
Verbandsumlage Gemeinden gem. § 19 GkG
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte
4321003
Erstattung Mittagsverpflegung
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
+ Sonstige ordentliche Erträge
4571000
Ertr. aus der Aufl. von sonstigen SoPo
4591000
Andere sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/- Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
134.335,69
5.133,04
4.807,00
4.567,77
239,23
990,00
-990,00
569,20
-6.867,69
9.378,14
5.585,00
5.470,59
114,41
16.050,63
21.000,00
27.231,33
-6.231,33
179.294,00
96.076,00
96.076,00
5.048,00
3.990,00
2.718,00
1.272,00
5.048,00
3.990,00
2.718,00
1.272,00
109,88
204,17
-204,17
109,88
91,22
-91,22
112,95
-112,95
215.582,89
131.458,00
137.257,86
-5.799,86
-25.176,24
-14.944,00
-14.469,88
-474,12
-19.784,69
-11.649,00
-11.430,29
-218,71
11
-
5012000
Entgelte tariflich Beschäftigte
5022000
Beiträge ZVK tariflich Beschäftigte
-1.306,32
-684,00
-639,26
-44,74
5032000
Beiträge ges. Soz.-Vers. tariflich Beschäftigte
-4.085,23
-2.611,00
-2.400,33
-210,67
12
-
Versorgungsaufwendungen
13
-
Aufwend. für Sach- & Dienstleistungen
-122.928,39
-80.692,00
-91.280,05
10.588,05
5232000
Erstattung für Aufw. an Gemeinde/n bzw. Kreis
-18.779,08
-11.422,00
-12.404,10
982,10
5232001
Erstattung für Inanspruchnahme KDVZ
5241000
Unterh. u. Bewirtsch. Grundstücke u. baul. Anl.
5255000
Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens
-3.398,23
-3.430,00
-3.507,11
77,11
5271000
Lernmittel
-7.610,83
-10.966,00
-11.287,57
321,57
5281000
Aufw. für sonstige Sachleistungen
-7.653,60
5281012
Kosten der Schulbücherei
5281018
Betreuung gebundene Ganztags.
5291004
Schülerbeförderungskosten
5291006
Untersuchungskosten Praktikum
KO
PI
E
Personalaufwendungen
127.468,00
13
.0
4.
20
17
07
210.425,01
14
-
5711000
AfA auf SAV u. immaterielles Vermögen
Bilanzielle Abschreibungen
15
-
5318004
Zuwendung an Förderverein"Schule 8-1"
16
-
5412000
Fahrtkosten
5412002
Bes. Aufw. f. Beschäftigte/Aus- u. Fortbildungen
5421000
Aufwandsentschädigung Funktionsträger
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
-1.979,12
-4.500,00
-1.297,13
-3.202,87
-41.302,01
-24.792,00
-35.175,84
10.383,84
-175,00
-175,00
-9.269,82
-8.674,00
-8.842,30
168,30
-32.885,70
-16.500,00
-18.766,00
2.266,00
-50,00
-233,00
-19.273,60
-11.159,00
-11.075,88
-19.273,60
-11.159,00
-11.075,88
-83,12
-2.436,09
-2.917,00
-1.693,66
-1.223,34
-233,00
-83,12
-2.436,09
-2.917,00
-1.693,66
-1.223,34
-42.990,22
-20.426,00
-17.524,17
-2.901,83
-470,88
-292,00
-277,88
-14,12
-1.187,25
-467,00
-1.900,00
1.433,00
-19,80
-100,00
-100,00
Anlage 4/1
dhpg
Teilergebnisrechnung 2015
(01.01.2015 bis 31.07.2015)
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
03
03.221
03.221.000
Schulträgeraufgaben
Sonderschule
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Ergebnis des
Ansatz lfd.
Ist-Ergebnis d.
Vorjahres
HH-Jahr
HH-Jahres
2014
2015
2015
Vergleich
Ansatz/Ist
Nr.
Bezeichnung
5422000
Mieten und Pachten Gebäude, Einrichtungen u. a.
5429005
Überprüfung Arbeitsplätze GUV u. a.
5429007
Arbeitsmedizinische Betreuung
5431000
Geschäftsaufwendungen
5431001
Porto und Fernmeldegebühren
-1.327,34
-904,00
-850,59
-53,41
5431002
Bücher, Zeitschriften, Prospekte u. a.
-434,50
-583,00
-265,19
-317,81
5431009
Abschluss-und Prüfungskosten
-5.620,18
-6.500,00
-2.550,00
-3.950,00
5441000
Unfall-,Haftpflicht-u so.Versicherungsbeiträge
-5.051,22
-2.450,00
-2.550,14
100,14
5499000
Übr. sonst. Aufw. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-11.007,06
17
= Ordentliche Aufwendungen
-212.804,54
-130.138,00
-136.043,64
5.905,64
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
2.778,35
1.320,00
1.214,22
105,78
-2.791,60
-1.320,00
-1.214,22
-105,78
-2.791,60
-1.320,00
-1.214,22
-105,78
-2.778,35
-1.320,00
-1.214,22
-105,78
+ Finanzerträge
4617000
Zinserträge von Kreditinstituten
-8.925,00
-8.925,00
-166,36
-99,00
-99,96
-406,04
-76,00
-105,41
-1.999,59
-30,00
13
.0
4.
20
17
19
-15.300,00
-
5517000
Zinsaufwendungen Kreditinstitute
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit
23
+ Außerordentliche Erträge
24
-
25
= Außerordentliches Ergebnis
26
= Jahresergebnis
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
-
29
= Ergebnis (Z. 26, 27, 28)
29,41
-30,00
13,25
13,25
KO
PI
E
20
0,96
Außerordentliche Aufwendungen
Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
Anlage 4/2
dhpg
Teilfinanzrechnung 2015
(01.01.2015 bis 31.07.2015)
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
03
03.221
03.221.000
Bezeichnung
Schulträgeraufgaben
Sonderschule
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Ergebnis des
Ansatz d.
Ist-Ergebnis d.
Vorjahres
HH-Jahres
HH-Jahres
2014
2015
2015
Vergleich
Ansatz/Ist
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
6141000
Zuw. lfd. Zwecke vom Land
6189001
Verbandsumlage Gemeinden gem. § 19 GkG
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
183.765,70
100.883,00
96.495,39
4.387,61
4.387,61
4.471,70
4.807,00
419,39
179.294,00
96.076,00
96.076,00
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
4.773,50
3.990,00
2.807,00
1.183,00
6321003
Erstattung Mittagsverpflegung
4.773,50
3.990,00
2.807,00
1.183,00
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
188.572,02
104.873,00
99.302,39
5.570,61
-25.001,63
-14.944,00
-14.548,74
-395,26
-19.648,57
-11.649,00
-11.430,29
-218,71
-1.294,46
-684,00
-718,12
34,12
-4.058,60
-2.611,00
-2.400,33
-210,67
-119.906,99
-80.692,00
-92.902,66
12.210,66
-19.304,91
-11.422,00
-11.499,28
77,28
13
.0
4.
20
17
04
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
32,82
6617000
Zinsen von Kreditinstituten
32,82
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
7012000
Entgelte tariflich Beschäftigte
7022000
Beiträge ZVK tariflich Beschäftigte
7032000
Beiträge ges. Soz.-Vers. tariflich Beschäftigte
12
- Versorgungsauszahlungen
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
KO
PI
E
11
7232000
Erstattung für Aufw. an Gemeinde/n bzw. Kreis
7232001
Erstattung für Inanspruchnahme KDVZ
7241000
Unterh. u. Bewirtsch. Grundstücke u. baul. Anl.
7255000
-828,97
-4.500,00
89,21
-4.589,21
-48.282,56
-24.792,00
-28.439,94
3.647,94
Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens
-2.930,13
-3.430,00
-2.517,11
-912,89
7271000
Lernmittel
-7.249,87
-10.966,00
-11.269,22
303,22
7281000
Aufw für sonstige Sachleistungen
7281012
Kosten der Schulbücherei
7281018
Betreuung gebundene Ganztags.
7291004
Schülerbeförderungskosten
7291006
Untersuchungskosten Praktikum
13
7517000
14
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
Zinsauszahlungen Kreditinstitute
- Transferauszahlungen
-7.910,75
-175,00
-175,00
-468,30
-8.674,00
-17.643,82
8.969,82
-32.881,50
-16.500,00
-21.622,50
5.122,50
-50,00
-233,00
-2.801,24
-1.320,00
-1.214,22
-2.801,24
-1.320,00
-1.214,22
-105,78
-4.362,81
-2.917,00
769,56
-3.686,56
-233,00
-105,78
7312000
Zuw. u. Zusch. f. lfd. Zwecke an Gemeinden
-1.963,50
7318004
Zuwendung an Förderverein"Schule 8-1"
-2.399,31
-2.917,00
769,56
-3.686,56
-33.140,86
-20.426,00
-14.900,66
-5.525,34
-508,97
-292,00
-253,32
-38,68
-1.187,25
-467,00
-1.900,00
1.433,00
15
- Sonstige Auszahlungen
7412000
Fahrtkosten
7412002
Bes. Aufw. f. Beschäftigte/Aus- u. Fortbildungen
7421000
Aufwandsentschädigung Funktionsträger
7422000
Mieten und Pachten Gebäude, Einrichtungen u. a.
7429005
7429007
7431000
Geschäftsaufwendungen
-19,80
-100,00
-15.300,00
-8.925,00
-100,00
Überprüfung Arbeitsplätze GUV u. a.
-166,36
-99,00
-99,96
0,96
Arbeitsmedizinische Betreuung
-406,04
-76,00
-105,41
29,41
-1.999,20
-30,00
-8.925,00
-30,00
Anlage 5.1/1
dhpg
Teilfinanzrechnung 2015
(01.01.2015 bis 31.07.2015)
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
03
03.221
03.221.000
Schulträgeraufgaben
Sonderschule
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Ergebnis des
Ansatz d.
Ist-Ergebnis d.
Vorjahres
HH-Jahres
HH-Jahres
2014
2015
2015
Nr.
Bezeichnung
7431001
Porto und Fernmeldegebühren
7431002
Bücher, Zeitschriften, Prospekte u. a.
7431009
7441000
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
27
28
7812000
-904,00
-801,64
-102,36
-434,50
-583,00
-265,19
-317,81
Abschluss-und Prüfungskosten
-6.620,18
-6.500,00
Unfall-,Haftpflicht-u so.Versicherungsbeiträge
-5.051,22
-2.450,00
-2.550,14
100,14
-185.213,53
-120.299,00
-122.796,72
2.497,72
3.358,49
-15.426,00
-23.494,33
8.068,33
-685,70
-1.700,00
-577,15
-1.122,85
-685,70
-1.700,00
-577,15
-1.122,85
13
.0
4.
20
17
7831000
-1.447,34
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
Erwerb Vermögensgegenst. >410 €
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
KO
PI
E
26
Vergleich
Ansatz/Ist
IV.Zuweisung an Gemeinde
-6.500,00
-315,35
-315,35
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-1.001,05
-1.700,00
-577,15
-1.122,85
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23 und 30 )
-1.001,05
-1.700,00
-577,15
-1.122,85
Anlage 5.1/2
dhpg
Teilfinanzrechnung B
Investitionen: 03.221.000 Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Förderschulzweckverband
Ergebnis des
Vorjahres
2014
Nr. Bezeichnung
-1.001
Ist-Ergebnis d.
HH-Jahres
2015
-1.700
-577
Vergleich
Ansatz/Ist
2015
-1.123
KO
PI
E
13
.0
4.
20
17
INV. unter der WERTGRENZE 20.000 Summe
Fort. Ansatz d.
HH-Jahres
2015
Anlage 5.2
dhpg
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.07.2015
Einleitung
Förderschulzweckverband Blankenheim – Dahlem - Nettersheim
Der Förderschulzweckverband Blankenheim – Dahlem - Nettersheim, im Folgenden „FÖS“
genannt, hat zum 01.01.2009 sein Rechnungswesen von der Kameralistik auf das System
der doppelten Buchführung (Doppik) umgestellt.
13
.0
4.
20
17
Die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) erforderte die
Erstellung einer Eröffnungsbilanz gem. § 18 Abs. 1 GkG i. V. m. § 92 (1) GO NRW. Diese
stellt
einen
wesentlichen
Bestandteil
des
neuen
Rechnungswesens
dar.
Die
Eröffnungsbilanz und der Anhang haben zum Bilanzstichtag unter Beachtung der
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Buchführung
ein
den
tatsächlichen
Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des FÖS zu vermitteln. Erstmals
wurde somit für den Zweckverband eine systematische Gegenüberstellung von Vermögen
(Kapitalverwendung) sowie der Schulden und des Eigenkapitals (Finanzierung des Kapitals)
KO
PI
E
durchgeführt, welche die wirtschaftliche Lage des FÖS darlegt.
Gesetzliche Grundlage des Jahresabschlusses
§ 95 Gemeindeordnung
Gemäß § 18 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG)
finden auf die Wirtschaftsführung des Zweckverbandes mit Ausnahme der Vorschriften über
die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung, über die Auslegung des Haushaltsplanes
und der Jahresrechnung sowie über das Rechnungsprüfungsamt die Vorschriften über die
Gemeindewirtschaft sinngemäß Anwendung. Soweit nachfolgend auf die sinngemäß
anzuwendenden
Vorschriften
der
Gemeindehaushaltsverordnung
NRW
(GemHVO)
eingegangen wird, wird auf eine Bezugnahme auf die Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW
insoweit verzichtet.
Der Förderschulzweckverband Blankenheim – Dahlem - Nettersheim (kurz: FÖS) hat nach
Anlage 6/1
dhpg
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.07.2015
§ 95 GO NRW sowie § 37 GemHVO NRW zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss
aufzustellen,
in
dem
das
Ergebnis
der
Haushaltswirtschaft
des
Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Dies erfolgt aufgrund der Auflösung des FÖS nunmehr
letztmalig zum 31.07.2015. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss
Ø der Ergebnisrechnung,
Ø der Finanzrechnung,
Ø den Teilrechnungen,
Ø der Bilanz sowie
Ø dem Anhang.
13
.0
4.
20
17
besteht aus
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen. In diesem wird gem. § 48 GemHVO
NRW ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und
Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr gegeben.
GemHVO
KO
PI
E
Entsprechend sind dem Anhang des Jahresabschlusses ein Anlagenspiegel nach § 45
NRW,
ein Forderungsspiegel
nach
§
46
GemHVO
NRW
sowie
ein
Verbindlichkeitsspiegel nach § 47 GemHVO NRW beizufügen.
In
Ausführung
der
Beschlüsse
der
Schulverbandsversammlung
des
Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim vom 18.12.2014 wurde der
Förderschulzweckverband nach Vorlage der erforderlichen Genehmigungen zum 31.07.2015
aufgelöst. Mit Wirkung zum 01.08.2015 wurde mit dem Sonderschulzweckverband
Hellenthal-Kall-Schleiden eine Dependance als Teilstandort der Astrid Lindgren-Schule
eingegangen.
Mit der Auflösung des Zweckverbandes endet der Rechtsstatus als Körperschaft öffentlichen
Rechts und die Organe des Zweckverbandes, hier die „Schulverbandsversammlung“ sowie
der
„Rechnungsprüfungsausschuss“
gelten
im
Stadium
der
Abwicklung
nicht
als
fortbestehend. Der allein erforderliche gesetzliche Vertreter ist hier der Abwickler (Liquidator)
als besonderes Organ. Gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 18.12.2014 wurde
mit den erforderlichen, der Abwicklung des Förderschulzweckverbandes dienenden
Maßnahmen, die seit Jahren mit der Geschäftsführung betraute Gemeinde Dahlem
Anlage 6/2
dhpg
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.07.2015
beauftragt
bzw.
diese
-vertreten
durch
den
Bürgermeister
und
ehemaligen
Verbandsvorsteher- zum Abwickler bestellt.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wird gem. § 95 (3) GO NRW vom stv. Kämmerer
der Gemeinde Dahlem aufgestellt und durch den bestellten Abwickler bestätigt. Dieser leitet
den bestätigten Entwurf den Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim zu.
Auf Basis des Auftrags- und Honorarangebotes wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
beauftragt.
13
.0
4.
20
17
dhpg Dr. Harzem & Partner mbB mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Juli 2015
Im Anschluss an die Prüfung fassen die Räte der Gemeinden Blankenheim, Dahlem und
Nettersheim nach Erhalt des Prüfungsberichts Beschluss über die Feststellung des
Jahresabschlusses,
Verbandsvorstehers.
die
Verwendung
des
Überschusses
und
die
Entlastung
des
In § 10 der Satzung des Förderschulzweckverbandes ist festgelegt, dass nicht benötigte
Mittel der Verbandsumlage der allgemeinen Rücklage (dem Sonderposten) zugeführt und im
übernächsten Haushaltsjahr zur Verminderung der Verbandsumlage eingesetzt werden
KO
PI
E
müssen. Der Überschuss des Jahres 2013 wurde in 2015 aufgelöst. Das Defizit des Jahres
2015 wird mit der Umlageüberzahlung 2014 verrechnet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Damit die Bilanz die Aufgaben der Rechnungslegung und Information durch Vermittlung
eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens- und
Finanzlage der Gemeinde erfüllen kann, muss sie nach bestimmten Regeln über Form und
Inhalt aufgestellt werden. Ansatz und Bewertung von Vermögen und Schulden stehen dabei
im
Mittelpunkt
der
Betrachtung.
Dabei
ist
zu
beachten,
dass
Ansatz
und
Bewertungsvorschriften voneinander zu trennen sind. Während die Ansatzvorschriften nur
festlegen, ob ein Aktiv- oder Passivposten dem Grunde nach überhaupt ausgewiesen
werden muss, regeln die Bewertungsvorschriften, mit welchem Wert sein Ansatz zu erfolgen
hat. Erfasst und bewertet sind demnach alle Vermögensgegenstände, an denen der FÖS
das wirtschaftliche Eigentum innehat.
Anlage 6/3
dhpg
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.07.2015
Die Zugehörigkeit zum Anlagevermögen ist somit nach wirtschaftlichen und nicht nach
zivilrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen.
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
(GoB) aufzustellen.
Bei
der
Erfassung
und
Bewertung
von
Vermögensgegenständen,
Schulden
und
Rechnungsabgrenzungsposten finden die derzeit gültigen Vorschriften zum NKF NRW
13
.0
4.
20
17
§§ 32 – 36 GemHVO NRW und die §§ 41 - 43 GemHVO NRW i.V.m. §§ 55 und 56 GemHVO
NRW) Anwendung. Soweit das NKF keine eigenständigen Rechtsvorschriften beinhaltet,
sind die einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zugrunde zu legen. Ergänzend
werden die Ausführungen in der derzeit geltenden 7. Handreichung des Innenministeriums
NRW herangezogen.
Die Ermittlung der Wertansätze der Eröffnungsbilanz erfolgte gemäß § 54 (1) GemHVO
NRW i.V.m. § 92 (3) GO NRW stichtagsbezogen auf der Grundlage vorsichtig geschätzter
Zeitwerte und geeigneter Verfahren, um ein möglichst realistisches und aktuelles Bild der
KO
PI
E
Vermögens- und Schuldenlage des FÖS zu erhalten. Die in der Eröffnungsbilanz
angesetzten Werte für die einzelnen Vermögensgegenstände gelten für die künftigen
Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten und bilden insoweit ihre
wertmäßige Obergrenze.
Bei der Ermittlung der Wertansätze von Vermögensgegenständen werden die Vorschriften
des § 33 GemHVO NRW
beachtet. Dementsprechend sind in die Bilanz nur
Vermögensgegenstände aufgenommen, die selbständig bewertbar sind und bei denen der
FÖS das wirtschaftliche Eigentum innehat. Wirtschaftliches Eigentum wird stets dann
angenommen, wenn dem FÖS dauerhaft, d.h. für die wirtschaftliche Nutzungsdauer, Besitz,
Gefahr, Nutzungen und Lasten zustehen und wenn er über das Verwertungsrecht verfügt
und somit die tatsächliche Verfügungsgewalt ausübt.
Als weiterer Bewertungsgrundsatz wird das Prinzip der Einzelbewertung nach § 32 (1) Nr. 2
GemHVO NRW angewendet. Es besagt, dass Vermögen und Schulden zum Bilanzstichtag
einzeln zu bewerten sind. Davon sind Vermögensgegenstände ausgenommen, die nicht
Anlage 6/4
dhpg
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.07.2015
selbständig
nutzbar
sind
und
die
mit
anderen
Vermögensgegenständen
eine
Bewertungseinheit bilden.
In begründeten Fällen wird für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens eine
Vereinfachung der Bewertung im Wege der Festbewertung gem. § 34 (1) GemHVO NRW
bzw. der Gruppenbewertung gem. § 34 (3) GemHVO NRW durchgeführt, soweit hierzu die
gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren. An dieser Stelle wird auf die Eröffnungsbilanz
Entsprechend
dem
Grundsatz
Vermögensgegenstände
und
13
.0
4.
20
17
verwiesen.
der
Vollständigkeit
Schulden
dargestellt.
sind
in
der
Lediglich
Bilanz
die
sämtliche
Bewertung
von
geringwertigen Wirtschaftsgütern (GwG) erfolgte gem. § 33 (4) GemHVO NRW i.V.m. § 56
(1) GemHVO NRW in vereinfachter Form.
Bei GwG handelt es sich normalerweise um Vermögensgegenstände des beweglichen
Anlagevermögens, die selbständig genutzt werden können, einer Abnutzung unterliegen und
deren Anschaffungs- und Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 € ohne
Umsatzsteuer nicht überschreiten. Hierbei kann ein Wahlrecht ausgeübt werden. Mit
und
ergänzend
als
Bestandteil
KO
PI
E
Beschluss,
der
Haushaltssatzung
eines
jeden
Haushaltsjahres, wird durch den FÖS von der Möglichkeit der Sofortabschreibung gem. § 33
(4) GemHVO NRW Gebrauch gemacht.
Für
die
Bestimmung
der
wirtschaftlichen
Nutzungsdauer
von
abnutzbaren
Vermögensgegenständen ist gemäß § 35 (3) GemHVO NRW die vom Innenministerium
bekanntgegebene Abschreibungstabelle für Kommunen zugrunde gelegt worden. Innerhalb
des dort vorgegebenen Rahmens ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen
Verhältnisse die Bestimmung der Nutzungsdauer vorgenommen worden. Die örtliche
Abschreibungstabelle mit den festgelegten Nutzungsdauern für Vermögensgegenstände ist
im Anhang beigefügt.
Entsprechend den Bestimmungen des § 35 GemHVO NRW ist beim FÖS der Wertansatz für
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, im
Rahmen
der
Zeitwertermittlung
um
planmäßige
lineare
Abschreibungen
unter
Berücksichtigung der festgesetzten Restnutzungsdauern vermindert. Andere zulässige
Abschreibungsmethoden i. S. d. § 35 (1) GemHVO NRW sind nicht angewendet worden.
Anlage 6/5
dhpg
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.07.2015
Weitere Angaben sind den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen zu entnehmen.
Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden des FÖS zum
KO
PI
E
13
.0
4.
20
17
Stichtag 31.07.2015.
Anlage 6/6
dhpg
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.07.2015
AKTIVA
Anlagevermögen
Ø Immaterielle Vermögensgegenstände
Ø Sachanlagen
Ø Vorräte
13
.0
4.
20
17
Umlaufvermögen
Ø Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Ø Aktive Rechnungsabgrenzung
Immaterielle Vermögensgegenstände
2.251,84 €
KO
PI
E
Immaterielle Vermögensgegenstände sind Rechte und Werte mit besonderen Vorteilen, zu
deren Erlangung beim FÖS Aufwendungen entstanden und die einer Bewertung fähig sind
(Lizenzen usw.).
Unentgeltlich erworbene oder selbsthergestellte immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens dürfen nicht aktiviert werden. EDV-Software gehört grundsätzlich zu den
immateriellen Vermögensgegenständen (Ausnahme: Betriebs- und Systemsoftware gehört
zur Hardware und somit zu den materiellen Vermögensgegenständen).
Sofern die Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind sie über die voraussichtliche Nutzungsdauer
linear
abzuschreiben.
Enthalten
ist
des
Weiteren
das
Nutzungsrecht
für
die
Inanspruchnahme eines neu hergerichteten Duschraumes für inkontinente Kinder. Dieser
wurde aufgrund des schulbedingten Sonderbedarfes durch den Schulträger FÖS finanziert
und bei der Gemeinde Dahlem als Eigentümerin des vermieteten Gebäudes aktiviert.
Anlage 6/7
dhpg
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.07.2015
Sachanlagen
Unter Sachanlagen werden die materiellen Vermögensgegenstände des FÖS erfasst, die für
Zwecke der Herstellung und Lieferung von Dienstleistungen und Wirtschaftsgütern, zur
Überlassung an Dritte oder für eigene Verwaltungszwecke vorhanden sind und vom FÖS
länger als ein Haushaltsjahr (Periode) genutzt werden. In der kommunalen Bilanz ist deshalb
eine
Trennung
zwischen
unbeweglichem
Sachanlagevermögen,
z.B.
unbebauten
Grundstücken, und beweglichem Sachanlagevermögen, vorzunehmen. Die Sachanlagen
13
.0
4.
20
17
sind daher in
Ø Bauten auf fremdem Grund und Boden
und
Ø Betriebs- und Geschäftsausstattung
zu untergliedern (vgl. § 41 Abs. 3 Nr. 1.2. GemHVO).
Zum Jahresabschlussstichtag verfügt der FÖS im Bereich des Sachanlagevermögens über
KO
PI
E
Bauten auf fremdem Grund und Boden und Betriebs- und Geschäftsausstattung wie folgt:
Bauten auf fremdem Grund und Boden
176.970,26 €
Diesem Bilanzposten sind Bauten zuzuordnen, die sich nicht auf eigenem, sondern auf
gemeindlichem Grund und Boden befinden. Das bestehende Rechtsverhältnis zwischen dem
FÖS
und
der
Gemeinde
als
Grundstückseigentümer
beinhaltet
entgegen
den
grundstücksgleichen Rechten kein das Grundverhältnis sicherndes dingliches Recht. Es ist
vielmehr ein vertraglich gesichertes Recht, z.B. durch Miet- oder Pachtvertrag und ggf. mit
dauernder dinglicher Sicherung des Nutzungsverhältnisses durch eine beschränkte
persönliche Dienstbarkeit. Der gemeindliche Grundstückseigentümer gestattet dadurch dem
FÖS, eine bauliche Anlage auf seinem Grund und Boden vorzuhalten. Dieser Bilanzposten
hat besondere Bedeutung für den Bereich der baulichen Anlagen des FÖS in Form von
Betriebsvorrichtungen, z.B.
Erweiterung des Schulgebäudes. Diese FÖS-Einrichtungen
stellen keine betrieblichen Einrichtungen dar, sondern selbständige bauliche Einheiten, die
sich nicht auf FÖS-Grundstück befinden.
Anlage 6/8
dhpg
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.07.2015
Bei der Ermittlung der Wertansätze wurden die historischen Anschaffungskosten der
Eröffnungsbilanz um den Betrag der Abschreibung für Abnutzung innerhalb des Zeitraums
vom 01.01.2009 bis zum 31.07.2015 vermindert.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
101.216,12 €
Die Vermögensgegenstände des FÖS wurden grundsätzlich einzeln erfasst. Bei der
Ermittlung der Wertansätze wurden die historischen Anschaffungskosten abzüglich der bis
13
.0
4.
20
17
zum Eröffnungsbilanzstichtag zu berücksichtigenden Alterswertabschläge auf Basis von
Rechnungen oder Inventarverzeichnissen zugrunde gelegt. Zur Berechnung der vorsichtig
geschätzten
Zeitwerte
wurden
sodann
angemessene
pauschale
Wertaufschläge
berücksichtigt. Zur Berechnung der vorsichtig geschätzten Zeitwerte wurde sodann eine
Indizierung vorgenommen.
Bei den Vermögensgegenständen, deren Zeitwert weniger als 410,00 € und mehr als
60,00 € ohne Umsatzsteuer beträgt, liegt eine wertmäßige Bedeutung für den FÖS vor,
daher besteht Aktivierungspflicht. Im Rahmen der Eröffnungsbilanz basiert die Festlegung
KO
PI
E
der wirtschaftlichen Restnutzungsdauern auch hier auf den o.g. Gesichtspunkten.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden in 2015 nicht angeschafft. Einem Anlagenzugang in
Höhe von 577,15 € steht der Werteverzehr im Wege der AfA mit 4.970,07 € gegenüber. Es
ergibt sich ein Bilanzwert zum 31.07.2015 in Höhe von 101.216,12 €.
Für Feuerlöscher und Erste Hilfe Kasten,
Chemieunterricht,
Biologieunterricht,
Werkzeuge, Werkunterricht, Physikunterricht,
Musikunterricht
Unterrichtsmaterial
für
Lehrer,
Klassenzimmerausstattung, Schulbücher, Schulbücherei und Gesellschafts-/ und Lernspiele
wurden gem. § 34 Abs. 1 GemHVO NRW Festwerte gebildet. Eine Anpassung der Festwerte
erfolgte im Haushaltsjahr nicht.
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
0,00 €
Bei den „Anlagen im Bau“ sind für die noch nicht fertig gestellten Sachanlagen die
Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Im Zeitraum 01.01.2015
bis
31.07.2015 waren keine Zugänge zu verzeichnen.
Anlage 6/9
dhpg
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.07.2015
Umlaufvermögen
Vorräte
9.623,21 €
Das Vorratsvermögen wird im Rahmen des § 256 HGB im FiFo-Verfahren (First in – First
out) bewertet und unter Beachtung des Niederstwertprinzips max. mit den tatsächlichen
Anschaffungskosten bewertet und entsprechend der Vorratsmenge mit 9.623,21 € in den
Jahresabschluss aufgenommen. Eine Anpassung des bestehenden Festwertes für das
enthalten.
13
.0
4.
20
17
Depotmaterial ist in 2015 nicht erfolgt, es ist weiterhin ein Wert in Höhe von 750,00 €
Öffentlich-rechtliche Forderungen
6.313,24 €
Die ausgewiesenen öffentlich-rechtlichen Forderungen in Höhe von 6.313,24 € ergeben sich
im Wesentlichen aus Überzahlungen bezüglich der Endabrechnung der KDVZ-Umlage der
Jahre 2014 und 2015. Der üblicherweise in dieser Position enthaltene Bestand der liquiden
Mittel des FÖS, welcher in der Einheitskasse der Gemeinde Dahlem verwaltet wird, ist zum
Abschlussstichtag negativ und somit bei den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
0,00 €
KO
PI
E
Privatrechtliche Forderungen
Zum Abschlussstichtag sind keine privatrechtlichen Forderungen auszuweisen.
Sonstige Vermögensgegenstände
13,25 €
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich lediglich um Zinsforderungen.
Die aus Forderungen gegen Dritte resultierenden Einzahlungen, welche bei der
Gemeindekasse Dahlem nach dem 31.07.2015 eingegangen sind, werden wie auch die
Forderungen
des
FÖS
gegen
die
Gemeinde
Dahlem
bei
der
Liquidation
und
vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten berücksichtigt.
Aktive Rechnungsabgrenzung
0,00 €
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Jahresabschlussstichtag nicht auszuweisen.
SUMME AKTIVA
296.387,92 €
Anlage 6/10
dhpg
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.07.2015
PASSIVA
Ø Eigenkapital
Ø Sonderposten
Ø Rückstellungen
Eigenkapital
13
.0
4.
20
17
Ø Verbindlichkeiten
110.155,72 €
Die Posten des Vermögens werden auf der Aktivseite der Bilanz und die Posten der
Schulden auf der Passivseite ausgewiesen. Da der Betrag des Vermögens größer als der
Betrag der Schulden ist, wird auf der Passivseite der Bilanz der Saldo aus Vermögen
abzüglich Schulden als Eigenkapital ausgewiesen.
Zum 31.07.2015 beträgt das Eigenkapital des FÖS 110.155,72 € und gliedert sich wie folgt:
Allgemeine Rücklage
KO
PI
E
Ausgleichsrücklage
110.154,72 €
1,00 €
Mit Blick auf die bevorstehende Auflösung des FÖS wurden die Verbindlichkeiten aus
Krediten für Investitionen bereits zuvor durch die Gemeinden Blankenheim, Dahlem und
Nettersheim vollständig abgelöst, wodurch sich das Eigenkapital durch Einlagen der
Trägerkommunen gegenüber 2014 erheblich erhöht.
Die Ausgleichsrücklage wird lediglich in Höhe des gesetzlich geforderten Mindestbetrages
von 1,00 € ausgewiesen.
Anlage 6/11
dhpg
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.07.2015
Sonderposten
168.047,32 €
In der Bilanz des FÖS müssen die Finanzleistungen Dritter, die durch die Hingabe von
Kapital zur Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen erfolgen und zur
Aufgabenerledigung des FÖS beitragen, gesondert angesetzt werden, damit in der Bilanz
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage
des FÖS vermittelt wird. Die von Dritten erhaltenen Finanzmittel dürfen nicht von den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten des damit finanzierten Vermögensgegenstandes in
13
.0
4.
20
17
Abzug gebracht werden, sondern sind zu passivieren und gem. den Abschreibungen des ihm
zugeordneten abnutzbaren Vermögensgegenstandes auf Grundlage der Nutzungsdauer
korrespondierend ertragswirksam aufzulösen.
Sonderposten aus Zuwendung und sonstige Sonderposten
166.169,50 €
Zum 31.07.2015 sind Sonderposten aus Zuwendungen in Höhe von 163.336,19 € sowie
sonstige Sonderposten von 2.833,31 € in der Bilanz enthalten. Diese setzen sich zusammen
aus den Landeszuweisungen zum Anbau des Schulgebäudes sowie aus der Zuwendung des
KO
PI
E
Jahres 2011 seitens des Fördervereins der Georg-Schule zum Neubau eines Zaunes auf
dem Gelände des Zweckverbandes Kronenburger See. Dieser wurde benötigt, um die
Sportgeräte für den Ruderunterricht zu sichern. Zugänge waren in 2015
nicht zu
verzeichnen. Die ertragswirksamen Auflösungen erfolgen analog der Abschreibungen der
dazugehörigen Wirtschaftsgüter und belaufen sich im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.07.2015
auf insgesamt 5.561,81 €.
Sonderposten aus Umlageüberzahlungen
1.877,82 €
In § 10 der Satzung des Förderschulzweckverbandes ist festgelegt, dass nicht benötigte
Mittel der Verbandsumlage der allgemeinen Rücklage und somit dem hierfür gebildeten
„Sonderposten für Umlageüberzahlungen“ zugeführt und im übernächsten Haushaltsjahr zur
Verminderung der Verbandsumlage eingesetzt werden müssen. Folglich wurde die
Umlageüberzahlung des Jahres 2013 im Haushaltsjahr 2015
über 18.102,09 €
ertragswirksam aufgelöst. Die Umlageüberzahlung des Jahres 2014 wurde zum Ausgleich
der Ergebnisrechnung zum 31.07.2015 in Höhe von 9.129,24 € ertragswirksam aufgelöst,
hiernach verbleibt ein Restbetrag über 1.877,82 €.
Anlage 6/12
dhpg
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.07.2015
Instandhaltungsrückstellung
0,00 €
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses 2015 liegen keine Erkenntnisse vor,
Sonstige Rückstellungen
13
.0
4.
20
17
welche die Bildung einer Instandhaltungsrückstellung erforderlich machen.
10.585,00 €
Die sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW setzen sich zum
31.07.2015 aus folgenden Position zusammen:
Bemerkung
Betrag
2.500,00 €
Prüfungskosten zum Jahresabschluss 2013
2.500,00 €
KO
PI
E
Prüfungskosten zum Jahresabschluss 2012
Prüfungskosten zum Jahresabschluss 2014
2.500,00 €
Prüfungskosten zum Jahresabschluss 2015
2.500,00 €
Leistungszulage und Betragsrundung
Insgesamt:
585,00 €
10.585,00 €
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dhpg Dr. Harzem & Partner mbB wurde mit der
gutachterlichen und prüferischen Begleitung sowie der Durchführung der Prüfung des
Jahresabschlusses des FÖS bis einschließlich zum 31.07.2015 beauftragt. Die hierfür zu
entrichtenden Honorare wurden in die Rückstellung aufgenommen. Die Kosten für bisher
nicht entrichtete Leistungszulagen sind ebenfalls enthalten.
Anlage 6/13
dhpg
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.07.2015
Verbindlichkeiten aus Krediten vom privaten Kreditmarkt
0,00 €
Bei Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen nach § 86 GO NRW sind dem FÖS von
einem Dritten Geldbeträge mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden, das
aufgenommene Kapital dem Kreditgeber zurückzuzahlen.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen wurden durch die Gemeinden
Blankenheim,
Dahlem
und
Nettersheim
vollständig
abgelöst,
somit
sind
keine
13
.0
4.
20
17
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen auszuweisen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.031,25 €
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.031,25 € handelt
es sich um Verpflichtungen aufgrund von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen, bei
welchen die Zahlung durch den FÖS zum 31.07.2015 noch aussteht. Der Ausgleich der
Verbindlichkeiten erfolgt zunächst durch die Gemeinde Dahlem. Mit den Gemeinden
Blankenheim und Nettersheim erfolgt im Wege der Liquidation und vermögensrechtlichen
KO
PI
E
Auseinandersetzung eine anteile Abrechnung durch den bestellten Abwickler.
Sonstige Verbindlichkeiten
3.322,74 €
Die sonstigen Verbindlichkeiten, als Auffangposten für die nicht unter einem der
vorhergehenden Bilanzposten gesondert auszuweisenden Verbindlichkeiten, belaufen sich
zum Jahresabschlussstichtag auf 3.322,74 € und beinhalten den Liquiditätsfehltbetrag des
FÖS in der Einheitskasse der Gemeinde Dahlem, welcher im Wege der Liquidation und
vermögensrechtlichen Auseinandersetzung auszugleichen ist.
Erhaltene Anzahlungen
245,89 €
Bei den erhaltenen Anzahlungen handelt es sich um Zuwendungen, deren Verwendung noch
nicht erfolgt ist. Nach der Auflösung des FÖS wurde der Betrag über 245,89 € durch den
Liquidator an den Zuwendungsgeber zurückgezahlt.
SUMME PASSIVA
296.387,92 €
Anlage 6/14
dhpg
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.07.2015
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung weist die Erträge und Aufwendungen der Periode getrennt nach
Ertrags- und Aufwandsarten in zusammengefassten Positionen aus und unterscheidet nach
dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis.
Den ordentlichen Erträgen in Höhe von 137.257,86 € stehen ordentliche Aufwendungen über
136.043,64 € sowie Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen von 1.214,22 € gegenüber,
13
.0
4.
20
17
somit ist die Ergebnisrechnung ausgeglichen.
Es haben sich im Zeitruam 01.01.2015 bis 31.07.2015 keine besonderen Geschäftsvorfälle
ereignet, welche den außerordentlichen Erträgen oder außerordentlichen Aufwendungen
zuzuordnen sind.
Erläuterungen zur Finanzrechnung
KO
PI
E
Die Finanzrechnung stellt neben der Bilanz und der Ergebnisrechnung die dritte Komponente
des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar. In der Finanzrechnung 2015
werden auf der Grundlage des Bruttoprinzips alle erhaltenen Einzahlungen und geleisteten
Auszahlungen im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.07.2015 nachgewiesen.
Die Gliederung der Finanzrechnung entspricht im Wesentlichen der Gliederung der
Ergebnisrechnung. Insoweit gelten die Ausführungen zur Ergebnisrechnung entsprechend.
Zusätzlich werden in der Finanzrechnung die Zahlungsströme für die Investitionstätigkeit
sowie die Veränderungen des Bestandes an Finanzmitteln abgebildet. Derartige Vorgänge
werden in der Ergebnisrechnung allenfalls in Form des Abschreibungsaufwands bzw. bei
Investitionszuschüssen in Form der ertragswirksamen Auflösung von Sonderposten
dargestellt.
Abweichungen zwischen Ergebnisrechnung und Finanzrechnung ergeben sich durch die in
der Ergebnisrechnung enthaltenen zahlungsunwirksamen Geschäftsvorfälle wie zum
Beispiel
Erträge
Abschreibungen,
aus
der
Auflösung
Zuführungen,
von
Sonderposten
Inanspruchnahme
von
oder
Rückstellungen,
Rückstellungen
oder
Rechnungsabgrenzungen.
Anlage 6/15
dhpg
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.07.2015
Im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.07.2015 hat sich der Bestand an fremden Finanzmitteln
entsprechend den Ein- und Auszahlungen der Finanzrechnung im Saldo um 28.377,26 € wie
folgt reduziert.
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
Saldo aus Investitionstätigkeit
-23.494,33 €
- 577,15 €
- 4.305,78 €
Veränderung des Bestandes der liquiden Mittel
-28.377,26 €
13
.0
4.
20
17
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
Saldiert mit dem Vortrag (dem Wert zum 31.12.2014) über 25.054,52 € ergibt sich somit ein
Dezizit in Höhe von 3.322,74 €. Die liquiden Mittel werden in der Einheitskasse der
Gemeinde Dahlem verwaltet, folglich ist dort ein Liquiditätsdefizit entstanden, welches im
KO
PI
E
Wege der Liquidation und vermögensrechtlichen Auseinandersetzung auszugleichen ist.
Anlage 6/16
dhpg
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.07.2015
Bestehende Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Gem. § 44 (1) S. 3 GemHVO NRW sind bestehende Haftungsverhältnisse, zu welchen
beispielsweise übernommene Bürgschaften und bestellte Sicherheiten zählen, sowie
sonstige finanzielle Verpflichtungen des FÖS zu erläutern.
Haftungsverpflichtungen bestehen beim FÖS nicht. Finanzielle Verpflichtungen von
besonderer Bedeutung bestehen lediglich in Form eines Mietvertrages mit der Gemeinde
13
.0
4.
20
17
Dahlem für den Altbauteil des Schulgebäudes in Höhe von jährlich 15.300,00 €. Der
Mietvertrag wurde mit der Auflösung der FÖS im Zuge der Dependance von dem neuen
Schulträger übernommen.
Dahlem, den 07.04.2017
KO
PI
E
aufgestellt:
- gez. Helmut Etten Kämmerer
der Gemeinde Dahlem
bestätigt:
- gez. Jan Lembach Bürgermeister
der Gemeinde Dahlem als
bestellter Abwickler für den FÖS
Blankenheim-DahlemNettersheim
Anlage 6/17
dhpg
Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015
Anlagenspiegel zum 31.07.2015 gem. § 45 GemHVO NRW
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand
31.12.2014
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
434.855,22 €
Zugänge
Umbuchungen
im Haushaltsjahr
Abgänge
577,15 €
5.165,27 €
-
€
185,25 €
1.368,50 €
3.611,52 €
-
€
€
-
€
-
€
-
€
1. Software
2. Nutzungsrecht Duschkabine Altbau
II. Sachanlagen
429.689,95 €
1. Bauten auf Fremdem Grund und Boden
243.751,12 €
229.256,00 €
13.600,00 €
895,12 €
185.938,83 €
1.1.Neubau
Gebäude
Außenanlage
Zaun Ruderverein
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung
577,15 €
-
€
-
€
-
€
-
€
€
- €
577,15 €
-
€
-
€
11.075,88 €
-
€
€
176,95 €
-
€
- €
- €
176,95 €
-
-
Buchwert
Kumulierte
Abschreibungen
31.07.2015
31.12.2014
€
154.994,15 €
280.438,22 €
290.936,95 €
-
€
2.913,43 €
2.251,84 €
2.428,79 €
€
€
€
-
€
€
€
184,25 €
1.367,50 €
1.361,68 €
1,00 €
1,00 €
2.249,84 €
1,00 €
1,00 €
2.426,79 €
-
€
10.898,93 €
-
€
-
€
152.080,72 €
278.186,38 €
288.508,16 €
-
€
5.928,86 €
5.572,20 €
330,55 €
26,11 €
4.970,07 €
-
€
-
€
66.780,86 €
62.886,18 €
3.730,57 €
164,11 €
85.299,86 €
176.970,26 €
166.369,82 €
9.869,43 €
731,01 €
101.216,12 €
171.942,02 €
10.199,98 €
757,12 €
-
€
-
€
-
€
182.899,12 €
105.609,04 €
KO
PI
E
K-ABC Battery for children
WIN GSV-Lizenz
-
Abschreibungen
im Haushaltsjahr
13
.0
4.
20
17
Bezeichung
Abschreibung
Abgang
Abschreibung Zuschreibungen
im Haushaltsjahr im Haushaltsjahr
Anlage 7
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.07.2015
dhpg
Forderungsspiegel
Förderschulzweckverband Blankenheim - Dahlem - Nettersheim
Forderungsspiegel gem. § 46 GemHVO NRW zum 31.07.2015
13
.0
4.
20
17
Der Forderungsspiegel soll den Stand und die Entwicklung der bestehenden Ansprüche des
Zweckverbandes für das abgelaufene Haushaltsjahr detailliert nachweisen. Er ist daher
mindestens nach den im Umlaufvermögen in der kommunalen Bilanz anzusetzenden Posten
für Forderungen der Kommunen zu gliedern.
Arten der Forderungen
Gesamtbetrag
am
31.07.2015
EUR
KO
PI
E
2.1 öffentlich-rechtliche
Forderungen
6.313,24
mit einer Restlaufzeit von
bis zu 1
1 bis 5
mehr als
Jahr
Jahren
5 Jahren
EUR
EUR
EUR
6.313,24
Gesamtbetrag
am
31.12.2014
EUR
35.392,70
2.2 Privatrechtliche
Forderungen
2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
3 Summe aller Forderungen
286,29
13,25
6.326,49
13,25
6.326,49
13,25
35.692,24
Anlage 8
dhpg
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.07.2015
Verbindlichkeitsspiegel
Förderschulzweckverband Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
Verbindlichkeitsspiegel gem. § 47 GemHVO NRW zum 31.07.2015
Der Verbindlichkeitsspiegel löst die kamerale Übersicht über die Schulden ab. Er weist den
Stand und die Entwicklung der Verbindlichkeiten im Haushaltsjahr detaillierter nach. Die
Verbindlichkeiten sind daher nach den wichtigsten Arten, z. B. aus Krediten, aus Lieferungen
und Leistungen, aus Transferleistungen, abzubilden. Bei den Verbindlichkeiten aus der
vorzunehmen.
Arten der Verbindlichkeiten
13
.0
4.
20
17
Aufnahme von Krediten für Investitionen ist zudem eine Differenzierung nach Gläubigern
Gesamtbetrag
am
31.07.2015
EUR
EUR
KO
PI
E
1. Anleihen
2. Verbindlichkeiten aus
Krediten für
Investitionen
2.1 von verbundenen
Unternehmen
2.2 von Beteiligungen
2.3 von Sondervermögen
2.4 vom öffentlichen Bereich
2.5 von Kreditinstituten
3. Verbindlichkeiten aus
Krediten zur
Liquiditätssicherung
4. Verbindlichkeiten aus
Vorgängen, die
Kreditaufnahmen
wirtschaftlich
gleichkommen
5. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und
Leistungen
mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5
>1 bis 5
bis zu
Jahre
Jahre
1 Jahr
4.031,25
EUR
EUR
Gesamtbetrag
am
31.12.2014
EUR
109.003,72
109.003,72
4.031,25
12.042,63
Anlage 9/1
dhpg
Anhang zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
zum 31.07.2015
Arten der Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag
am 31.07.2015
EUR
EUR
3.322,74
245,89
245,89
13
.0
4.
20
17
3.322,74
EUR
7.599,88
7.599,88
EUR
Gesamtbetrag
am 31.12.2014
EUR
4.507,22
125.553,57
KO
PI
E
6. Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen
7. Sonstige
Verbindlichkeiten
8. Erhaltene
Anzahlungen
9. Summe aller
Verbindlichkeiten
Nachrichtlich anzugeben:
Haftungsverhältnisse aus
der Bestellung von
Sicherheiten: z.B.
Bürgschaften u.a.
mit einer Restlaufzeit von
bis zu
1 bis 5
mehr als 5
1 Jahr
Jahre
Jahre
Anlage 9/2
dhpg
NKF Rahmentabelle und örtliche Nutzungsdauern der Gemeinde Dahlem
sowie des Zweckverbandes Kronenburger See und
des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Nr.
Nutzungsdauer
(in Jahren)
Vermögensgegenstand
Gebäude und bauliche Anlagen
Abwasserhebeanlagen (baulicher Teil) Pumpwerk
Abwasserkanäle
Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, baulicher Teil)
Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, baulicher Teil) Kläranlage
Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke) Kläranlage
Badekabinen
Baubuden
Behelfsbauten
Einlaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke)
Feuerwehrgerätehäuser (massiv)
Feuerwehrgerätehäuser (sonstige Bauweise)
Friedhofskapellen
Garagen (massiv)
Garagen (Fertigbau)
Garagen (Leichtbau)
Gebäude, Verwaltungs- (massiv)
Gebäude, Verwaltungs- (Leichtbau)
Gebäude, Büro- (massiv)
Gebäude, Büro- (Leichtbau)
Gebäude, Funktions- für Sportanlagen (Sozialgebäude, Umkleidekabinen,...) (massiv) Umkleide im Gebäude
Gebäude, Funktions- für Sportanlagen (Sozialgebäude, Umkleidekabinen,...) (Fertigbau)
Gebäude, Funktions- für Sportanlagen (Sozialgebäude, Umkleidekabinen,...) (Leichtbau)
Gebäude, Betriebs- (massiv)
Gebäude, Betriebs- (Fertigbau)
Gebäude, Betriebs- (Leichtbau)
Gebäude, Lager (massiv)
Gebäude, Lager (Fertigbau)
Gebäude, Lager (Leichtbau)
Gebäude, Industrie- und Werkstätten mit und ohne Sozialtrakt (massiv)
Gebäude, Industrie- und Werkstätten mit und ohne Sozialtrakt (Leichtbau)
Gebäude, Schul- (massiv)
Gebäude, Schul- (Leichtbau)
Gebäude, Toiletten- (massiv)
Gebäude, Toiletten- (Fertigbau)
Gebäude, Toiletten- (Leichtbau)
Gebäude, Unterkunfts-, Wohnheime (massiv)
Gebäude, Unterkunfts-, Wohnheime (Fertigbau)
Gebäude, Unterkunfts-, Wohnheime (Leichtbau)
Gemeindezentren, Bürgerhäuser, Saalbauten
Geräteblockhaus Kiga
Grundstücksanschlusskanäle (Kanalhausanschlüsse) HA + Kanäle
Hallen (massiv)
Hallen (in Leichtbauweise)
Hallen, Fahrzeug (massiv)
Hallen, Fahrzeug (Leichtbau)
Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- (massiv)
Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- (Fertigbau)
Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- (Leichtbau)
Hallenbäder
Häuser, Wohn- und Geschäfts-, gemischt genutzt, MehrfamilienJugendzentren (massiv)
Jugendzentren (Fertigbau)
Jugendzentren (Leichtbau)
Kindergärten, Kindertagesstätten (massiv)
Kindergärten, Kindertagesstätten (Fertigbau)
Kindergärten, Kindertagesstätten (Leichtbau)
Lagergebäude (massiv)
Lagergebäude (Fertigbau)
Lagergebäude (Leichtbau)
Leichenhallen
Pegelhaus Zu-/Ablauf
Pumpenhäuser
Silobauten (Kunststoff und Stahl)
Stauanlage - Untergrundverpresseung
Stahlanlage - Damm Hauptsperre
40
67
30
40
50
20
8
20
50
80
40
80
50
40
30
80
35
70
35
50
50
50
70
70
70
60
40
30
60
50
70
25
25
20
15
70
70
60
60
20
67
60
30
50
30
50
50
40
50
70
50
50
40
60
50
40
50
40
30
70
50
50
20
100
100
KO
PI
E
13
.0
4.
20
17
1
1.01
1.02
1.03
1.04
1.05
1.06
1.07
1.08
1.09
1.10
1.11
1.12
1.13
1.14
1.15
1.16
1.17
1.18
1.19
1.20
1.21
1.22
1.23
1.24
1.25
1.26
1.27
1.28
1.29
1.30
1.31
1.32
1.33
1.34
1.35
1.36
1.37
1.38
1.39
1.40
1.41
1.42
1.43
1.44
1.45
1.46
1.47
1.48
1.49
1.50
1.51
1.52
1.53
1.54
1.55
1.56
1.57
1.58
1.59
1.60
1.61
1.62
1.63
1.64
1.65
Anlage 10/1
dhpg
1.66
1.67
1.68
1.69
1.70
1.71
1.72
1.73
1.74
1.75
1.76
1.77
1.78
1.79
1.80
1.81
1.82
1.83
1.84
1.85
Stauanlage - Prallwand Entnahme
Stauanlage - Damm Vorsperre
Stauanlage - Betonbauteile
Stauanlage - Stahlbauteile
Stauanlage - Tosbecken
Stauanlage - Betonflächen Tosbecken
Stauanlage - Asphaltdichtung
Stauanlage - Mastixversiegelung
Stauanlage - Pegelanlage
Stauanlage - SM 3-6 Bauteil
Stauanlage - Beobachtungsbrunnen
Stauanlage - Brücke Vorbecken
Stauanlage - Betonfläche Einlauf
Stauanlage - Betronfläche Grundablass
Straßenabläufe einschl. Anschlusskanäle
Trafostationshäuser
Vereins-, Jugendheime, Tagesstätten (massiv)
Vereins-, Jugendheime, Tagesstätten (Fertigbau)
Vereins-, Jugendheime, Tagesstätten (Leichtbau)
Wohncontainer
Straßen, Wege, Plätze (Grundstückseinrichtungen)
Barrieren (Sportplätze)
Betonmauer
Bolzplätze (rote Erde)
Bootssteg
Brücken (Holzkonstruktion)
Brücken (Mauerwerk oder Beton)
Brücken (Stahlkonstruktion)
Brunnen
Drahtzaun
Drainagen (aus Beton oder Mauerwerk)
Drainagen (aus Ton oder Kunststoff)
Fahrradständer (mobil)
Gewässer naturnah ausgebaut (Renaturierung)
Grünanlagen
Holzzaun
Löschwasserteiche
Offene Gräben (soweit Bestandteil der kommunalen Entwässerung)
Orientierungssysteme
Parkplätze (in Kies, Schotter, Schlacken)
Parkplätze (mit Packlage)
Pflastersteinwege
Plattenwege
Ruhebänke
Straßen- und Stadtmobiliar (Poller etc.)
Schilderbrücken
Spielkombinationen Kletterburg
Spielplätze
Sportplätze (Rasen- und Hartplätze)
Stahlzaun
Stauanlage Wegebau
hiervon Unterbau
Straßen (Gemeindestraße/Platz bituminös ausgebaut)
Straßen (Gemeindestraße/Platz bituminös Einstreudecke)
Straßen (Gemeindestraße/Platz Pflaster)
Straßen (Gemeindestraße/Platz mineralisch)
Wasserspeicher
Wegebau Unterbau
Wegebau Asphalt
Wirtschaftsweg (unbefestigt)
Wirtschaftsweg (mineralisch)
Wirtschaftsweg (bituminös)
Ziegelmauer
20
30
15
15
30
80
80
20
17
33
13
10
35
15
5
40
25
10
9
60
15
15
10
8
10
15
12
20
20
40
80
60
40
60
20
20
80
40
5
10
20
30
KO
PI
E
13
.0
4.
20
17
2
2.01
2.02
2.03
2.04
2.05
2.06
2.07
2.08
2.09
2.10
2.11
2.12
2.13
2.14
2.15
2.16
2.17
2.18
2.19
2.20
2.21
2.22
2.23
2.24
2.25
2.26
2.27
2.28
2.29
2.30
2.31
2.32
2.33
2.34
2.35
2.36
2.37
2.38
2.39
2.40
2.41
2.42
100
100
100
80
100
20
40
15
40
72
40
25
30
20
50
50
60
50
40
10
3
Technische Anlagen (Betriebsanlagen)
3.01
3.02
3.03
3.04
3.05
3.06
3.07
3.08
3.09
3.10
Abwasserhebeanlagen (maschineller Teil, Schneckenpumpen)
Abwasserhebeanlagen (maschineller Teil, sonstige Pumpen)
Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Belebungsanlage mit Druckbelüftung)
Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Belebungsanlage mit Oberflächenbelüfter)
Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil des Nachklärbeckens)
Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Tropfkörperanlage)
Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, maschineller Teil des Absetzbeckens)
Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, maschineller Teil des Sandfanges)
Abwasserreinigungsanlagen (Schaltwerte, elektrischer Teil)
Abwasserreinigungsanlagen, mechanische Stufe, maschineller Teil der Rechenanlage)
13
13
16
16
16
25
16
12
15
10
Anlage 10/2
dhpg
Abzugsvorrichtungen
Akkumulatoren
Alarmanlagen
Alarmgeber (Rettungsdienst)
Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (maschinelle Einrichtungen)
Beleuchtungsanlagen
Beschallungsanlagen
Brandmeldeanlage
Brennstofftanks
Druckkessel
Druckluftanlagen (mobil)
Druckluftanlagen (stationär)
Druckrohrleitungen für Abwässer
Druckrohrleitungen für Sickerwasser
Gaststätteneinbauten
Gerüste (mobil)
Kabelleitungen
Kabelleitungen (erdverlegt)
Kabelnetz für Telekommunikatonsanlagen
Kälteanlagen
Klimaanlagen
Martinshornanlage
Maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entwässerung, Dauer- und Schneckenpumpen
Maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entwässerung, sonstige Pumpen
Mess- und Regeleinrichtungen (allgemein)
Messeinrichtungen (allgeimein)
Notstromaggregate
Pausensignalanlagen
Photovoltaikanlagen
Schaukästen
Wegeschranken
Solaranlagen
Sonstige maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entwässerung, z.B. Schieber, Regler
Stauanlage - Anlagensteuerung Automatisierung
Stauanlage -SM 3-6 Messtechnik
Stauanlage - Umbau SW-Leitung
Stauanlage - Sicherheitstechnik
Telekommunikationseinrichtungen
Vermessungsgeräte (mechanisch)
10
10
15
10
20
30
15
10
25
10
10
10
40
20
8
10
35
35
20
14
15
10
15
10
18
18
20
12
20
9
10
10
25
30
40
71
70
15
12
13
.0
4.
20
17
3.11
3.12
3.13
3.14
3.15
3.16
3.17
3.18
3.19
3.20
3.21
3.22
3.23
3.24
3.25
3.26
3.27
3.28
3.29
3.30
3.31
3.32
3.33
3.34
3.35
3.36
3.37
3.38
3.39
3.40
3.41
3.42
3.43
3.44
3.45
3.46
3.47
3.48
3.49
Maschinen und Geräte, Betriebsausstattung
Abfallbehälter und -körbe
Atemschutzgerät
Atmungsgeräte
Bädereinrichtungen
Bänke aus Holz
Bänke aus Metall oder Kunststoff
Bänke aus Stein, Mauerwerk
Beckeneinstiegsleitern
Beckenreiniger
Belüftungsgeräte (mobil)
Bestuhlung von Trauerhallen
Betonkleinmischer
Bohnermaschinen
Bohrhämmer
Bohrmaschinen (mobil)
Bohrmaschinen (stationär)
Bühnenausstattung
Bühnenbeleuchtungs-Stellwerk
Bühnenzubehör
Dampfhochdruckreiniger
Desinfektionsgeräte
Feuerlöschgeräte
Feuerwehrleitern (mechanisch)
Feuerwehrschutzanzug (Gas-Säure-Kontaminations-Schutzanzug)
Folienschweißgeräte
Friedhofskreuze
Handkehrmaschinen
Hartplatzpflegegerät
Hobelmaschinen (mobil)
Hobelmaschinen (stationär)
Kanalleuchte mit Anschluss
Kommunikationssysteme
Kompressor
Kücheneinrichtung
10
12
6
12
8
20
30
20
12
10
20
6
5
5
5
16
20
20
20
8
10
8
20
4
13
25
6
7
9
16
8
10
10
15
KO
PI
E
4
4.01
4.02
4.03
4.04
4.05
4.06
4.07
4.08
4.09
4.10
4.11
4.12
4.13
4.14
4.15
4.16
4.17
4.18
4.19
4.20
4.21
4.22
4.23
4.24
4.25
4.26
4.27
4.28
4.29
4.30
4.31
4.32
4.33
4.34
Anlage 10/3
dhpg
Küchengeräte
Ladegerät
Lagerbehälter für Treibstoffe, Altöl etc. (oberirdisch)
Lötgeräte
Mähgeräte ((Aufsitz-) Rasen-, Sichel-, Spindel-, Balken-, Kreisel-, Frontauslagemäher usw.)
Messgeräte (Abwasser)
Mülltonnen
Netzwerkserver
Presslufthämmer
Rüttelplatten
Sägen aller Art (mobil); Kettensäge
Sägen aller Art (stationär)
Salzstreuer für den Winterdienst
Sargversenk- und Hebeanlagen (stationär)
Sargversenk- und Hebeanlagen (transportabel)
Sauerstoff-Schutzgerät
Saugschläuche
Schallpegelmesser
Schiebeleiter
Schleifmaschinen (mobil)
Schleifmaschinen (stationär)
Schmutzwasserpumpe
Schneeräumschild
Schweißgeräte
Schredder
Skelett, Torso, Demonstrationspuppe
Software (Betriebssysteme und Netzwerk) siehe auch unter 5. !
Spielgeräte (Wippe, Rutsche, Schaukel, Klettergeräte usw.)
Sportgeräte (Fitness- und Turngeräte)
Stampfer
Straßenschilder
Streuautomaten für den Winterdienst
Teerkocher, -spritze
Trennmaschinen (mobil)
Verkehrsüberwachungsgeräte (mobil) Tempo-Infogerät
Vorbaukehrmaschinen
Werkzeuge
Winterdienstgeräte (allgemein)
10
10
25
13
9
12
12
5
7
11
8
14
10
20
12
10
10
8
10
8
15
10
10
13
6
15
5
8
15
11
20
8
10
7
5
7
8
10
13
.0
4.
20
17
4.35
4.36
4.37
4.38
4.39
4.40
4.41
4.42
4.43
4.44
4.45
4.46
4.47
4.48
4.49
4.50
4.51
4.52
4.53
4.54
4.55
4.56
4.57
4.58
4.59
4.60
4.61
4.62
4.63
4.64
4.65
4.66
4.67
4.68
4.69
4.70
4.71
4.72
Büro- und Geschäftsausstattung (einschl. Software)
Aktenvernichter
Audiogeräte
Autotelefone
Beamer; Videobeamer
Bepflanzungen in Gebäuden
Bildschirme
Brief- und Paketwaagen
Büchereiregalsystem für Präsenzbestand
Büromaschinen (z.B. Rechenmaschinen, Brieföffner usw.)
Büromöbel
Cassettenrecorder
CD-Player
Datensichtgeräte
Dia-Projektor
Drucker
DVD Player
Faxgeräte
Fernseher
Fernsprechnebenstellenanlagen (ISDN-Anlage)
Filmgeräte
Flipcharts
Fotogeräte
Frankiermaschinen
Funksprechgerät/Handfunksprechgerät
Glasvitrinen
Großrechner
Handy
Kameras (Wärmebild- / Spezial- / Digital / Polaroid-)
Klimageräte (mobil)
Kommunikationsendgeräte (allgemein)
Kopiergeräte
Laboreinrichtungen
Lagereinrichtungen
Laptops
Laubbläser / Laubsauger
10
5
5
8
10
5
12
15
10
20
7
7
8
8
5
7
7
10
10
7
8
7
8
8
10
7
5
7
11
8
7
14
8
5
5
KO
PI
E
5
5.01
5.02
5.03
5.04
5.05
5.06
5.07
5.08
5.09
5.10
5.11
5.12
5.13
5.14
5.15
5.16
5.17
5.18
5.19
5.20
5.21
5.22
5.23
5.24
5.25
5.26
5.27
5.28
5.29
5.30
5.31
5.32
5.33
5.34
5.35
Anlage 10/4
dhpg
Lautsprecher
Lehr- und Lernmaterial
Leinwände
Magnetwand
Metaplantafel
Mobilfunkendgeräte
Overheadprojektoren
Panzerschränke
Personalcomputer
Pinnwand
Plotter
Präsentationsgeräte
Projektionsgeräte
Projektionswände (mobil)
Projektoren
Radios
Räumgeräte
Raumheizgeräte (mobil)
Recorder
Regalsystem einer Handbibliothek
Reißwölfe
Scanner (u. ä. Peripheriegeräte)
Schreibmaschinen
Software (Anwendungen Spezial)
Software (Anwendungen Standard)
Software (Betriebssysteme und Netzwerk)
Stahlregal
Stahlschränke
Stellwände
Tafeln Info/HinweisTeppiche (normale)
Tresore
Verstärker
Videogeräte
Vitrinen
Wandtafeln, Leinwände in Schulen
Werkstatteinrichtungen
Workstations
Zeiterfassungsgeräte
Fahrzeuge
Anhänger
Barkassen
Einsatzleitwagen
Fahrräder
Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschfahrzeug
Hubwagen
Kleintraktoren
Kleintransporter
Kombiwagen
Lastkraftwagen
Loipenspurgerät
Mannschaftstransportfahrzeuge
Mehrzweckfahrzeug
Motorboot
Personenkraftwagen
Streufahrzeuge
Traktoren
10
20
14
8
20
10
8
10
8
10
10
10
10
12
10
10
10
KO
PI
E
6
6.01
6.02
6.03
6.04
6.05
6.06
6.07
6.08
6.09
6.10
6.11
6.12
6.13
6.14
6.15
6.16
6.17
7
4
10
8
8
5
8
30
5
8
3
8
10
10
8
7
9
9
7
15
8
5
9
5
5
5
10
20
20
20
8
30
7
10
9
25
15
5
10
13
.0
4.
20
17
5.36
5.37
5.38
5.39
5.40
5.41
5.42
5.43
5.44
5.45
5.46
5.47
5.48
5.49
5.50
5.51
5.52
5.53
5.54
5.55
5.56
5.57
5.58
5.59
5.60
5.61
5.62
5.63
5.64
5.65
5.66
5.67
5.68
5.69
5.70
5.71
5.72
5.73
5.74
7
Sonstige Anlagegüter
7.01
7.02
7.03
7.04
7.05
7.06
7.07
7.08
7.09
7.10
7.11
7.12
7.13
7.14
7.15
7.16
Betten
Brennofen (Töpferwerkstatt)
Defibrillator
EC-Kartenleser
Einbauküchen
Erste-Hilfe-Kasten (Notfallkoffer)
Fahnenmasten
Geldprüfgeräte
Geschirrspülmaschinen
Getränkeautomaten
Hochdruckreiniger
Industriestaubsauger
Kühleinrichtungen
Kühlschränke
Laborgeräte
Landkarten (große für Schule)
15
25
7
8
18
4
10
7
10
7
8
7
10
10
13
12
Anlage 10/5
dhpg
Leitern
Mikroskope
Mikrowellengeräte
Regaleinrichtungen (allgemein)
Reinigungsgeräte (fahrbar)
Schneepflüge
Schulsportgeräte
Staubsauger
Wasserautomaten
Wäschetrockner
Waschmaschinen
Wasserhochdruckreiniger
Wasserspielgeräte
Bergungsfässer
Leitungsroller (Kabeltrommel)
Rollwagen
Probeentnahmesatz
Umfüllpumpe
CSA-Schutzanzüge
Kombinationsschaumrohr
VA-Kiste für Feuerwehrauto
Kombigerät (Rettungsgeräte Spreizer/Schere etc.)
Hitzeschutzanzüge
Tauchpumpe
Tragkraftspritzen
Sargwagen
Musikinstrumente, -zubehör
Blas- und Schlaginstrumente
Tasteninstrumente
Streichinstrumente
elektronisches Stimmgerät
Gitarrenverstärker
Klavierbank
Mikrofonanlage
Mischpulte
Mixer / Verstärker
Orchesterpult
10
15
8
10
5
20
5
10
5
3
KO
PI
E
8
8.01
8.02
8.03
8.04
8.05
8.06
8.07
8.08
8.09
8.10
18
13
8
18
9
10
10
7
5
8
10
8
15
10
10
15
20
20
20
15
15
15
10
15
25
20
13
.0
4.
20
17
7.17
7.18
7.19
7.20
7.21
7.22
7.23
7.24
7.25
7.26
7.27
7.28
7.29
7.30
7.31
7.32
7.33
7.34
7.35
7.36
7.37
7.38
7.39
7.40
7.41
7.42
Anlage 10/6
dhpg
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.07.2015
Allgemeines -Statistische Angaben1. Zahl der Lehrkräfte
Schuljahr
2013/2014
Schuljahr
2014/2015
a) Vollzeitkräfte
12
10
b) Teilzeitkräfte
4
4
2. Zahl der Schüler
13
.0
4.
20
17
Lehrkräfte
Mitgliedsgemeinden
Blankenheim
Dahlem
Nettersheim
KO
PI
E
Sonstige
(außerhalb
Verbandsgebiet)
Insgesamt
Schuljahr
2013/2014
Zahl
%
Schuljahr
2014/2015
Zahl
%
20
26,32
20
27,03
28
36,83
24
32,43
13
17,11
15
20,27
15
19,74
15
20,27
76
100,00
74
100,00
Grafische Darstellung der Schüleranzahl
20,27%
27,03%
Blankenheim
Dahlem
Nettersheim
Sonstige
20,27%
32,43%
Anlage 11/1
dhpg
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.07.2015
3. Umlagengrundlagen
Umlagegrundlagen der Kreisumlage (Steuerkraft und Schlüsselzuweisung)
Mitgliedsgemeinden
2013
Absolut
€
%
2014
Absolut
€
%
8.415.982
43,66
9.018.859
44,70
Dahlem
4.252.577
22,07
4.282.019
21,22
Nettersheim
6.604.212
34,27
6.877.518
34,08
Insgesamt
13
.0
4.
20
17
Blankenheim
19.272.771 100,00 20.178.396 100,00
Graphische Darstellung der Umlagegrundlagen der
Kreisumlage (Steuerkraft und Schlüsselzuweisung) :
6.877.518 €
KO
PI
E
9.018.859 €
Blankenheim
Dahlem
Nettersheim
4.282.019 €
Anlage 11/2
dhpg
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.07.2015
Eckdaten der Bilanz/Entwicklungen
13
.0
4.
20
17
Der Lagebericht ist so zu verfassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des FÖS vermittelt wird. Dazu ist
ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft
über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von
besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Jahresabschlussstichtag eingetreten
sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende,
dem Umfang der in der Verbandssatzung festgelegten Aufgabenerfüllung entsprechende
Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens- und Schuldenlage des
Zweckverbandes zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und
Kennzahlen nach § 12 GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens- und
Schuldenlage des FÖS sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die in dem
Jahresabschluss dargestellten Wertansätze erläutert werden. Auch ist auf die Chancen und
Risiken für die künftige Entwicklung des FÖS einzugehen; zugrunde liegende Annahmen
sind anzugeben.
Bei dem FÖS handelt es sich um einen Zweckverband, dessen nicht durch Erträge zu
deckende Aufwendungen mittels einer Umlage der beteiligten Kommunen zu finanzieren
sind. Auf Grundlage der jeweiligen Haushaltsplandaten wird jährlich der Bedarf der
Umlagezahlungen zum Ausgleich des Ergebnisplanes ermittelt.
Sofern das Jahresergebnis einen Überschuss aufweist, ist dieser im übernächsten Jahr zur
Minderung der Umlage einzusetzen. Weist das Jahresergebnis einen Fehlbetrag aus, hat ein
Ausgleich durch die beteiligten Kommunen zu erfolgen.
KO
PI
E
Die Ergebnisrechnung des Jahresabschlusses zum 31.07.2015 stellt sich in Erträgen und
Aufwendungen ausgeglichen dar. Berücksichtigt ist hierbei bereits, dass die im Jahr 2013
dem Sonderposten für Umlageüberzahlungen zugeführte Überzahlung von 18.102,09 € dem
Sonderposten entnommen wurde und zur Entlastung der Ergebnisrechnung beiträgt,
ebenso die Entnahme der Überdeckung des Jahres 2014 über 9.129,24 €.
Die Bilanz des FÖS stellt sich zum Stichtag 31.07.2015 wie folgt dar:
AKTIVA
1. Anlagevermögen
2. Umlaufvermögen
3. Aktive Rechnungsabgr.
BETRAG PASSIVA
280.438,22 € 1. Eigenkapital
15.949,70 € 2. Sonderposten
0,00 € 3. Rückstellungen
4. Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgr.
BILANZSUMME AKTIVA
296.387,92 € BILANZSUMME PASSIVA
BETRAG
110.155,72 €
168.047,32 €
10.585,00 €
7.599,88 €
0,00 €
296.387,92 €
Bei einer Bilanzsumme in Höhe von 296.387,92 € wird eine Allgemeine Rücklage von
(Eigenkapital im engeren Sinn) 110.155,72 € ausgewiesen.
Anlage 11/3
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.07.2015
dhpg
Auf die Vorgänge von besonderer Bedeutung wird insbesondere im Rahmen der
Vermögens- und Kapitalstruktur sowie bei den Chancen und Risiken eingegangen.
AKTIVA
Anlagevermögen
280.438,22 €
13
.0
4.
20
17
Als Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind,
dauernd der Aufgabenerfüllung des Zweckverbandes zu dienen(§ 33 Abs. 1 Satz 2
GemHVO NRW). Zum Jahresabschluss am 31.07.2015 liegt das Anlagevermögen des FÖS
insgesamt bei 280.438,22 € und gliedert sich in die Positionen „Immaterielle
Vermögensgegenstände“ und „Sachanlagevermögen“.
Immaterielle Vermögensgegenstände
2.251,84 €
Der Wert der immateriellen Vermögensgegenstände, vermindert um den periodengerechten
Werteverzehr der Abschreibung über 176,95 €, beläuft sich zum Jahresabschluss per
31.07.2015 auf 2.251,84 €.
Sachanlagen
278.186,38 €
KO
PI
E
Das Sachanlagevermögen besteht aus den Positionen:
Bauten auf fremden Grund und Boden
176.970,26 €
Unter Berücksichtigung der AfA über 5.928,86 € reduziert sich der Wert der Bauten auf
fremden Grund und Boden im Haushaltsjahr 2015 auf 176.970,26 €.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
101.216,12 €
Es sind neben der AfA in Höhe von 4.970,07 € auch die Anlagenzugänge aus
Anschaffungen über 577,15 € berücksichtigt. Es ergibt sich im Vergleich zur Bilanz 2014 eine
Wertminderung in Höhe von 4.392,92 €.
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
0,00 €
Zum Jahresabschlussstichtag sind keine geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau
auszuweisen.
Anlage 11/4
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.07.2015
Umlaufvermögen
dhpg
15.949,70 €
Vorräte
9.623,21 €
Der Wert des Materialdepots wurde mit 750,00 € unverändert beibehalten. Entsprechend
dem Heizölbestand zum 31.07.2015 wurde unter Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips ein Wertansatz in Höhe von 8.873,21 € gebildet.
Öffentlich-rechtliche Forderungen
6.313,24 €
Privatrechtliche Forderungen
Zum
Jahresabschlussstichtag
auszuweisen.
13
.0
4.
20
17
Die Forderungen resultieren im Wesentlichen aus Endabrechnungen der KDZV-Umlage für
Vorjahre gegenüber der Gemeinde Dahlem.
31.07.2015
Sonstige Vermögensgegenstände
sind
keine
privatrechtlichen
0,00 €
Forderungen
13,25 €
KO
PI
E
Es wurden Forderungen gegen die Gemeinde aus anteiligen Zinsen vom Girokonto
aufgenommen.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich die Bilanzsumme im Zeitraum 01.01.2015 bis
31.07.2015 um 43.548,89 € reduziert.
Das Anlagevermögen hat sich durch die Abschreibungen innerhalb des v. g. Zeitraumes um
11.075,88 € vermindert. Diesen stehen lediglich Zugänge durch Anschaffungen in Höhe von
577,15 € gegenüber. Die Position des Umlaufvermögens reduziert sich im Wesentlichen
durch die geringeren öffentlich-rechtlichen Forderungen. Die hierin enthaltenen und bei der
Gemeindekasse Dahlem verwalteten liquiden Mittel haben sich in der v. g. Periode um
28.377,26 € vermindert. Saldiert mit dem Bestandsvortrag per 31.12.2014 ergibt sich ein
Negativbetrag, welcher bei den Verbindlichkeiten aufgenommen wurde.
Anlage 11/5
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.07.2015
dhpg
PASSIVA
Eigenkapital
110.155,72 €
Das Eigenkapital ist der rechnerische Überschuss des gesamten Vermögens über alle
Schulden. Bestandteile des Eigenkapitals sind die Allgemeine Rücklage, die Sonderrücklage
und die Ausgleichsrücklage sowie der Jahresfehlbetrag.
Allgemeine Rücklage
Ausgleichsrücklage
Allgemeine Rücklage
13
.0
4.
20
17
Das Eigenkapital beläuft sich per 31.07.2015 auf insgesamt 110.155,72 € und setzt sich aus
folgenden Positionen zusammen:
110.154,72 €
1,00 €
110.154,72 €
Die Allgemeine Rücklage erhöht sich erheblich durch die Ablösung der Verbindlichkeiten aus
Krediten für Investitionen durch die Mitgliedsgemeinden des FÖS.
Ausgleichsrücklage
1,00 €
KO
PI
E
Die Ausgleichsrücklage beinhaltet lediglich den gesetzlich geforderten Mindestwert und weist
somit 1,00 € aus.
Sonderposten
168.047,32 €
Sonderposten für Zuwendungen
163.336,19 €
In erheblichem Umfang wurden in der Vergangenheit Investitionsvorhaben mit Hilfe von
Zuwendungen finanziert. Der hierfür gebildete Sonderposten wird jährlich korrespondierend
zu der Abschreibung für Abnutzung der dazugehörigen Wirtschaftsgüter aufgelöst. Im
Haushaltsjahr 2015 entlastet er die Ergebnisrechnung mit 5.470,59 €.
Sonderposten aus Umlageüberzahlungen
1.877,82 €
Die Bilanzposition des Sonderpostens für Umlageüberzahlungen wurde durch die Auflösung
der Überdeckung des Jahres 2013 um 18.102,09 € gemindert. Des Weiteren wurde die
Überdeckung des Jahres 2014 zum Ausgleich der Ergebnisrechnung mit einem Betrag in
Höhe von 9.129,24 € ertragswirksam aufgelöst. Der verbleibende Restbetrag beläuft sich auf
1.877,82 €.
Anlage 11/6
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.07.2015
Sonstige Sonderposten
dhpg
2.833,31 €
Es handelt sich bei den sonstigen Sonderposten um eine passivierte Zuwendung seitens des
Fördervereins der Georg-Schule-Dahlem zur Finanzierung eines Zaunes sowie zur
Neuanschaffung einer Freizeitecke. Der Ertrag aus der Auflösung beläuft sich auf 91,22 €.
Rückstellungen
10.585,00 €
Verbindlichkeiten
13
.0
4.
20
17
Instandhaltungsrückstellungen bestehen zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses am
31.07.2015 nicht. Bezüglich der Details der „sonstigen Rückstellungen“ wird auf die
Ausführungen des Anhanges verwiesen.
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
7.599,88 €
0,00 €
Bei dieser Position ist der Teil der Schulden darzustellen, welcher nach Höhe und Fälligkeit
aufgrund von Kreditaufnahmen für Investitionen von Kreditinstituten besteht. Neben den
ordentlichen Tilgungsleistungen in 2015 in Höhe von 4.305,78 € wurde der vorhandene
Restdarlehensbetrag durch die Mitgliedskommunen des FÖS vollständig abgelöst.
KO
PI
E
Liquiditätskredite bestehen zum v. g. Jahresabschlussstichtag nicht.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.031,25 €
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.031,25 € wurden
bestehende Verpflichtungen aufgrund von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen
ausgewiesen, welche durch den Liquidator mittels Zahlung ausgeglichen werden.
Sonstige Verbindlichkeiten
3.322,74 €
Die sonstigen Verbindlichkeiten zum 31.07.2015 belaufen sich auf 3.322,74 € und resultieren
aus dem Liquiditätsdefizit des FÖS in der Einheitskasse der Gemeinde Dahlem zum v. g.
Datum. Ein Ausgleich erfolgt im Wege der Liquidation und vermögensrechtlichen
Auseinandersetzung.
Erhaltene Anzahlungen
245,89 €
Die erhaltenen Anzahlungen bestehen aus nicht in Anspruch genommenen Zuwendungen,
welche durch den Liquidator nach der Auflösung des FÖS an den Zuwendungsgeber
zurückgezahlt wurden.
Anlage 11/7
dhpg
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.07.2015
Passive Rechnungsabgrenzung
0,00 €
Zum Jahresabschlussstichtag ist kein passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen.
Der Aufbau der Passiva der Bilanz des FÖS zum 31.07.2015 stellt sich graphisch bei einer
Bilanzsumme von 296.387,92 € wie folgt dar:
Eigenkapital
2,56 %
13
.0
4.
20
17
34,09 %
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
3,57%
KO
PI
E
Ertrags- und Finanzlage
59,78 %
Die Erträge des Jahres 2015 belaufen sich im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.07.2015 nach der
Ergebnisrechnung einschließlich der Finanzerträge auf insgesamt 137.257,86 €.
Berücksichtigt ist bereits die im Haushaltsplan vorgesehene ertragswirksame Auflösung des
Sonderpostens aus Umlageüberzahlungen des Jahres 2013 in Höhe von 18.102,09 € sowie
die Auflösung des Sonderpostens aus Umlageüberzahlungen des Jahres 2014 mit einem
Teilbetrag über 9.129,24 €.
Um 5.905,64 € übersteigen die ordentlichen Aufwendungen den Planansatz. Ursächlich ist
hierfür im Wesentlichen die Herstellung eines Türdurchbruchs, welcher nicht veranschlagt
war, aufgrund des zwingenden Bedarfs jedoch in Ausführung der Gremienbeschlüsse in
2015 hergestellt werden musste. Unter Berücksichtigung der Finanzaufwendungen über
1.214,22 € stellt sich die Ergebnisrechnung ausgeglichen dar.
Die Summe der Einzahlungen beläuft sich im v. g. Zeitraum auf 99.302,39 €. Diesen stehen
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (122.796,72 €), aus der Investitions(577,15 €) und Finanzierungstätigkeit (4.305,78 €) gegenüber.
Die Finanzrechnung schließt zum 31.07.2015 mit einem negativen Saldo von 28.377,26 €.
Verrechnet mit Bestand in der Einheitskasse der Gemeinde Dahlem per 31.12.2014 über
25.054,52 € ergibt sich ein negativer Liquiditätsbestand von 3.322,74 € wie bei den
Verbindlichkeiten dargestellt.
Anlage 11/8
dhpg
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.07.2015
Kennzahlen zur Bewertung der Vermögens- und Schuldenlage
sowie der Finanz- und Ertragslage
Bezeichnung / Formel
Eigenkapitalquote I
Ergebnis
Vorjahr
(1,61 %)
Eigenkapital x 100
Bilanzsumme
Anlagendeckungsgrad II
Eigenkapital +
Sonderposten für
Zuwendungen
und Beiträge +
lfr. Fremdkapital x 100
Anlagevermögen
273.491,91 € x 100
280.438,22 €
Vorjahr
(81,79 %)
97,52%
Vorjahr
(7,38 %)
kurzfristige
Verbindlichkeiten x 100
Bilanzsumme
7.599,88 € x 100
296.387,92 €
Anlagenintensität
Anlagevermögen x 100
Bilanzsumme
280.438,22 € x 100
296.387,92 €
Liquidität 2. Grades
2,56 %
Vorjahr
(85,59 %)
94,62 %
Vorjahr
(142,31 %)
Liq.Mittel + kurzfr. Ford. x 100
kurzfr. Verbindlichkeiten
6.326,49 € x 100
7.599,88 €
Der Anlagendeckungsgrad II gibt Auskunft,
inwieweit das langfristige Vermögen mit
langfristigem Kapital finanziert ist.
langfristige Verbindlichkeiten = Laufzeiten
über fünf Jahre
KO
PI
E
Kurzfristige
Verbindlichkeitsquote
37,17 %
Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in
welchem Umfang das Vermögen des
Zweckverbandes
durch
Eigenkapital
finanziert
ist.
Je
höher
die
Eigenkapitalquote
I
ist,
desto
unabhängiger ist der Zweckverband von
externen Kapitalgebern.
13
.0
4.
20
17
110.155,72 € x 100
296.387,92 €
Erläuterung
83,24 %
Die
kurzfristige
Verbindlichkeitsquote
verdeutlicht, wie hoch der Anteil der
kurzfristigen Verbindlichkeiten an der
Bilanzsumme ist. Da Haushaltsfehlbeträge
i.d.R. über Kassenkredite finanziert
werden, ist diese Kennzahl ein Indikator
dafür, wie stark sich die aufgelaufenen
Defizite
auf
die
Finanzlage
des
Zweckverbandes auswirken.
kurzfristige Verbindlichkeiten = Laufzeiten
bis zu einem Jahr
Die Anlagenintensität gibt Hinweise auf die
finanzielle
Anpassungsfähigkeit
und
Flexibilität eines Zweckverbandes. Eine
hohe Anlagenintensität hat i.d.R. hohe
Fixkosten in Form von Abschreibungen zur
Folge.
Die
Liquidität
2.
Grades
gibt
stichtagsbezogen Auskunft über die
kurzfristige Liquidität des Zweckverbandes. Sie zeigt auf in welchem Umfang
die kurzfristigen Verbindlichkeiten durch
die vorhandenen liquiden Mittel und die
kurzfristigen Forderungen gedeckt werden
können.
Anlage 11/9
dhpg
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.07.2015
Zinslastquote
Finanzaufwendungen x 100
ordentliche Aufwendungen
1.214,22 € x 100
136.043,64 €
Allgemeine Umlagequote
Vorjahr
(1,31 %)
0,89 %
Vorjahr
(90,61 %)
Allgemeine Umlagen x 100
ordentliche Erträge
Zuwendungsquote
Erträge aus Zuwendungen x 100
ordentliche Erträge
11.028,36 € x 100
137.257,86 €
89,84 %
Die Allgemeine Umlagenquote spiegelt
wider, wie groß der Anteil der Umlage an
den gesamten ordentlichen Erträgen des
betrachteten Jahres ist. (Die Verwendung
der Umlageüberzahlungen der Vorjahre
wurde berücksichtigt)
13
.0
4.
20
17
123.307,33 € x 100
137.257,86 €
Die Zinslastquote weist auf, welche
Belastung
aus
Finanzaufwendungen
zusätzlich
zu
den
(ordentlichen)
Aufwendungen
aus
laufender
Verwaltungstätigkeit besteht.
Vorjahr
(7,00 %)
8,03 %
Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis
darauf, inwieweit der Zweckverband von
Zuwendungen und somit Leistungen Dritter
abhängig ist. (Die Erträge aus der
Auflösung der SoPo wurden hier
berücksichtigt)
Die aufgeführten Kennzahlen sind dem NKF-Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen
(Runderlass des Innenministeriums NRW vom 19.02.2008) entnommen.
KO
PI
E
Bei der Gegenüberstellung der Kennzahlen zum Vorjahr ist zu berücksichtigen, dass der
Jahresabschluss 2015 aufgrund der Auflösung des FÖS per 31.07.2015 erstellt wurde.
Die Eigenkapitalquote und der Anlagendeckungsgrad II sind im Wesentlichen durch die
Veränderung bei den langfristigen Verbindlichkeiten geprägt und den hieraus resultierenden
Anstieg des Eigenkapitals, ausgelöst durch die vollständige Ablösung des Investitionskredits
in 2015 durch die am FÖS beteiligten Kommunen.
Da sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten per 31.07.2015 gegenüber dem Vorjahr um rd.
17,5 T€ reduzieren, sich aber die Bilanzsumme um rd. 43,5 T€ vermindert, sinkt die
kurzfristige Verbindlichkeitsquote auf 2,56 %.
Den Abschreibungen des Jahres 2015 in Höhe von 11.075,88 € stehen lediglich
Investitionen über 577,15 € gegenüber, somit reduziert sich das Anlagevermögen in der v. g.
Periode um rd. 3,6 %. Aufgrund der um rd. 12,8 % gesunkenen Bilanzsumme steigt die
Anlagenintensität nicht unerheblich.
Entsprechend dem Ergebnis der Finanzrechnung vermindern sich die liquiden Mittel im
Zeitraum 01.01.2015 bis 31.07.2015 um insgesamt 28.377,26 €. Dies führt zu einem
negativen Liquiditätsbestand bei den in der Einheitskasse der Gemeinde Dahlem verwalteten
liquiden Mitteln, wodurch sich die kurzfristigen Forderungen vermindern. Durch die v. g.
Ablösung der Investitionskredite reduzieren sich auch die kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die
Liquidität 2. Grades verändert sich im Wesentlichen durch die v. g. Sachverhalte.
Anlage 11/10
dhpg
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.07.2015
Vorgänge von besonderer Bedeutung
Es haben sich keine speziellen Sachverhalte nach Schluss des Haushaltsjahres ergeben
(§ 48 S. 3 GemHVO).
Chancen und Risiken
Gemäß § 48 GemHVO soll der Lagebericht auch auf die Chancen und Risiken für die
künftige Entwicklung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
eingehen und die zugrunde liegenden Annahmen aufzeigen.
13
.0
4.
20
17
Der Lagebericht ist in dieser Hinsicht zukunftsorientiert. Unter Risiko lässt sich der mit einer
nicht unerheblichen Wahrscheinlichkeit zu erwartende Eintritt einer ungünstigen Entwicklung
verstehen. Begründete Aussichten auf günstige Entwicklungen stellen dem gegenüber
Chancen dar.
KO
PI
E
Die Berichterstattung über die Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung sollte
prinzipiell dazu dienen, den Adressaten des Lageberichts in die Lage zu versetzen, sich
selbst ein Bild über die Risiken und Chancen, deren Eintrittswahrscheinlichkeiten und
Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Förderschulzweckverbandes zu machen.
Insbesondere sind bestandsgefährdende Risiken und solche mit wesentlichem Einfluss auf
die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes zu
beschreiben und zu erläutern. Es ist darauf zu achten, dass die Berichterstattung über die
Chancen nicht dazu führt, dass ein zu positives Bild von der Lage des
Förderschulzweckverbandes vermittelt wird. Hierbei dürfen Risiken nicht mit Chancen
saldiert werden.
Um die künftige Entwicklung mit Hilfe von Chancen und Risiken möglichst nachvollziehbar
darzustellen, ist es wichtig, die grundsätzlich vorhandenen Informationen nicht zu
überhäufen, da ansonsten der Blick auf das Wesentliche verloren geht. Daher bietet sich
eine kurze Schwerpunktanalyse an.
Auf der Basis des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit wurde der
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim aus den bezeichneten drei
Kommunen gebildet.
Grundlage der Verbandsarbeit bildet die am 30.03.1974 in Kraft getretene Verbandssatzung
und die schulrechtlichen Vorschriften des Landes NRW. Aufgabe des Verbandes ist es, als
Schulträger eine Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie
emotionale und soziale Entwicklung zu unterhalten.
Die durch eigene Einnahmen des Zweckverbandes nicht gedeckten Ausgaben werden durch
eine Umlage der Mitgliedskörperschaften des Förderschulzweckverbandes ausgeglichen. Als
umlagefinanzierter Verband sind die wirtschaftlichen Risiken als gering einzustufen. Bei
Maßnahmen sowohl pflichtiger wie auch –sofern Raum dafür nach dem Haushaltsrecht
besteht- freiwilliger Art sind solche nicht nur auf die eigene Leistungsfähigkeit, sondern vielmehr auf das finanzielle Leistungsvermögen der den Verband tragenden
Mitgliedskommunen auszurichten.
Anlage 11/11
dhpg
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.07.2015
Zentrale Vorschrift für die Haushaltswirtschaft des Förderschulzweckverbandes ist § 75 Abs.
2 Satz 1 GO, wonach der Haushalt des Förderschulzweckverbandes in jedem Jahr in
Planung und Rechnung ausgeglichen sein muss.
Der Teilergebnisplan des Jahres 2015 weist ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus.
13
.0
4.
20
17
Die zum Haushaltsausgleich beitragende Umlage wird in ihrer Höhe maßgeblich durch die
Aufwandsseite beeinflusst, da sich die übrigen Ertragspositionen nicht im gleichen Maße
steigern lassen. Auch die Veränderung des Rechnungsstils führte zu Erschwernissen beim
Haushaltsausgleich. Beispielsweise erschwerten die umlagerelevanten Abschreibungen im
Gegensatz zum seitherigen kameralen System den Haushaltsausgleich, die durch eine
Umlageanhebung ausgeglichen wurde. Dass die Nettomehrbelastung moderat ausfiel, ist auf
die abschreibungsbezogene Sonderpostenauflösung zurückzuführen.
Da das Land seit dem Jahr 2014 die schulische Inklusion und damit die konsequente
Umsetzung der auf der UN-Behindertenrechtskonvention basierenden Inklusion, d.h. die
gemeinsame Beschulung Behinderter und Nichtbehinderter an den allgemeinen Schulen
anstrebt, ergibt sich ein Rückgang der Schülerzahlen bei den Förderschulen.
KO
PI
E
Die bisherige Ausnahmeregelung, wonach die Mindestgröße für Förderschulen von 144
Schülern um bis zu 50 % unterschritten werden durfte, wurde durch Rechtsverordnung
aufgehoben.
Nach der neuen Mindestgrößenverordnung sind für einen geordneten Schulbetrieb einer
Förderschule, die im Verbund geführt wird, 144 Schüler erforderlich. Soweit diese Anzahl
unterschritten wird, kann eine Förderschule mit Genehmigung der Oberen
Schulaufsichtsbehörde als Teilstandorten geführt werden. In diesem Fall sind an jedem
Teilstandort mindestens die Hälfte der Schülerzahl und somit 72 Schüler/innen erforderlich.
Die neue Gesetzesregelung, verbunden mit der Mindestgrößenverordnung, die
demografische Entwicklung und die Auswirkungen der Inklusion ergeben einen zwingenden
Handlungsbedarf. Mit der Zielrichtung, den Schulstandort der Georg-Schule in Schmidtheim
möglichst lange zu sichern, erfolgte eine Fusion mit der Förderschule in Schleiden.
Im Zuge dessen wurde der ehemalige Förderschulzweckverband Blankenheim-DahlemNettersheim zum 31.07.2015 aufgelöst. Zum 01.08.2015 wurden im Wege einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit beide Förderschulen zu einer einheitlichen Schule mit zwei Standorten
verbunden.
Die Schulträgeraufgaben wurden dem Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden
übertragen, die finanziellen Lasten für den Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule in
Schmidtheim tragen weiterhin die Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim.
Mit der Zusammenlegung der beiden Schulen in Schleiden und in Schmidtheim unter
Beibehaltung der beiden Standorte ist ein Förderzentrum von anfänglich über 200 Schülern
entstanden, das für einige Jahre als tragfähig angesehen werden kann und zur
Standortsicherung beiträgt. Weiterhin wird hierdurch ein schulortnahes Förderschulangebot
sichergestellt.
Anlage 11/12
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.07.2015
dhpg
Persönliche Angaben gem. § 95 Abs. 2 GO
(Stand 31.07.2015)
Am Schluss des Lageberichts sind gem. § 95 Abs. 2 der GO für den Verbandsvorsteher,
des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim folgende Angaben
offen zu legen:
Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
2.
Ausgeübter Beruf
3.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs.1 Satz
3 des Aktiengesetzes
4.
Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in
öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form
5.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
13
.0
4.
20
17
1.
Lembach, Jan
Bürgermeister
Verbandsvorsteher
Betriebsleiter
3.
-
4.
Verbandsvorsteher des
Förderschulzweckverbandes
Blankenheim-DahlemNettersheim, Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Kronenburger See,
Betriebsleiter des Abwasserwerkes der Gemeinde Dahlem, Vorsitzender des
Ortsverbands Dahlem Volksbund Deutsche Kriegsgräberführsorge e.V.
5.
stv. Vorsitzender der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Oleftal, stv.
Mitglied im KDVZ-Verwaltungsrat, Abgeordneter im Waldbesitzerverband NRW,
Abgeordneter der Mitgliederversammlung des Naturparks Nordeifel e.V.,
Abgeordneter der Mitgliederversammlung des NRW Städte und Gemeindebundes,
stv. Vorsitzender des Fremdenverkehrsverein Erholungsgebiet Oberes Kylltal e.V.,
Mitgliedschaft Jagdgenossenschaften Kronenburg, Dahlem und Baasem,
Vorsitzender der Fischereigenossenschaft Gemeinde Dahlem,
KO
PI
E
1.
2.
Anlage 11/13
dhpg
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.07.2015
Persönliche Angaben
Mitglieder Verbandsversammlung
(Stand 31.07.2015)
Mitglieder Gemeinde Blankenheim
13
.0
4.
20
17
Rolf Hartmann, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, Bürgermeister
Ingo Bings, Friedhofsweg 15, 53945 Blankenheim, Verwaltungsangestellter
stv. Mitglieder Gemeinde Blankenheim
Erwin Nelles, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, Gemeindeoberamtsrat
Maria Sigel-Wings, Am Birnbaum 8, 53949 Blankenheim, Logopädin
Mitglieder Gemeinde Dahlem
Helmut Etten, Rathaus, 53949 Dahlem, Gemeindeoberamtsrat
Hans Josef Schmitt, Schulstr. 47, 53949 Dahlem, Dipl.-Betriebswirt
stv. Mitglieder Gemeinde Dahlem
KO
PI
E
Frank Hütter, Rathaus, 53949 Dahlem, Verwaltungsfachwirt
Manfred Kolf, Ursprungstr. 17, 53949 Dahlem, kaufm. Angestellter
Mitglieder Gemeinde Nettersheim
Wilfried Pracht, Zingsheim, Krausstr. 2, 53947 Nettersheim, Bürgermeister
Ferdi Geißler, Klosterstr. 28, 53947 Nettersheim, Rentner
stv. Mitglieder Gemeinde Nettersheim
Alfred Piehler, Zingsheim, Krausstr. 2, 53947 Nettersheim, Gemeindeoberamtsrat
Christiane Hickert, Klosterstraße 22, 53947 Nettersheim, Kaufm. Angestellte
Anlage 11/14
dhpg
Lagebericht zum Jahresabschluss
des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim- Dahlem- Nettersheim
zum 31.07.2015
Persönliche Angaben
Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
(Stand 31.07.2015)
13
.0
4.
20
17
Hans Josef Schmitt, Schulstr. 47, 53949 Dahlem, Dipl.-Betriebswirt
Ingo Bings, Friedhofsweg 15, 53945 Blankenheim, Verwaltungsangestellter
Ferdi Geißler, Klosterstr. 28, 53947 Nettersheim, Rentner
Dahlem, den 07.04.2017
KO
PI
E
aufgestellt:
- gez. Helmut Etten Kämmerer
der Gemeinde Dahlem
bestätigt:
- gez. Jan Lembach Bürgermeister
der Gemeinde Dahlem als
bestellter Abwickler für den FÖS
Blankenheim-DahlemNettersheim
Anlage 11/15
dhpg
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim,
Dahlem
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
13
.0
4.
20
17
Wir haben den Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, - bestehend aus
Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur,
das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht für das
Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Juli 2015 geprüft. Die Buchführung, die Inventur und die Aufstellung dieser Unterlagen nach
dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit und den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des
gesetzlichen Vertreters des Förderschulzweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.
KO
PI
E
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 101 Abs. 1 und 95 GO NRW sowie nach § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die
sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Förderschulzweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters des Förderschulzweckverbandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des Förderschulzweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Bornheim, den 13. April 2017
dhpg Dr. Harzem & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Klaus Schmitz-Toenneßen
Wirtschaftsprüfer
gez. Astrid Stönner
Wirtschaftsprüferin
Anlage 12
13
.0
4.
20
17
dhpg
KO
PI
E
Ergänzende Angaben
dhpg
Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Netterheim,
Dahlem
Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
Förderschulzweckverband
Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Sitz:
Dahlem
Aufgaben:
Der Förderschulzweckverband ist Schulträger einer Förderschule mit den Förderschwerpunkten
Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale
Entwicklung.
Verbandssatzung:
KO
PI
E
Verbandsversammlung:
13
.0
4.
20
17
Name:
Inkraftgetreten am 30. März 1974, zuletzt geändert durch Beschluss vom 5. April 2007.
Die Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes besteht aus folgenden Verbandsmitgliedern:
- Gemeinde Blankenheim (2 Vertreter)
- Gemeinde Dahlem (2 Vertreter)
- Gemeinde Nettersheim (2 Vertreter)
Die Verbandsversammlung tagte letztmalig im
Haushaltsjahr 2014. Im Rahmen dieser Sitzung
wurden folgende, wesentliche Beschlüsse gefasst:
Sitzung der Verbandsversammlung vom 18. Dezember 2014:
- Auflösung des Förderschulzweckverbandes
zum 31. Juli 2015
- Beschluss der Haushaltssatzung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Juli 2015
Nach Auflösung des Förderschulzweckverbandes
Anlage 13/1
dhpg
zum 31. Juli 2015 sind für die noch ausstehenden
Beschlüsse die entsprechenden Gremien der
ehemaligen Zweckverbandsträgerkommunen zuständig.
Die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 wurden
von den zuständigen Gremien der ehemaligen
Trägerkommunen des Förderschulzweckverbandes in den jeweiligen Ratssitzungen am 31. Mai
bzw. 5. Juli 2016 festgestellt.
Jan Lembach
Bürgermeister der Gemeinde Dahlem
13
.0
4.
20
17
Verbandsvorsteher:
KO
PI
E
Nach der Auflösung des Förderschulzweckverbandes zum 31. Juli 2015 ist der Bürgermeister
der Gemeinde Dahlem, Herr Jan Lembach, als
Abwickler für den Förderschulzweckverband bestellt.
Anlage 13/2
KO
PI
E
13
.0
4.
20
17
dhpg
KO
PI
E
13
.0
4.
20
17
dhpg