Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Prüfungsbericht 2015_WP)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
2,9 MB
Datum
04.07.2017
Erstellt
21.04.17, 09:01
Aktualisiert
21.04.17, 09:01

Inhalt der Datei

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Juli 2015 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2015 Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Dahlem Hinweis: „Dieser Prüfungsbericht richtet sich – unbeschadet eines etwaigen, gesetzlich begründeten Rechts Dritter zum Empfang oder zur Einsichtnahme – ausschließlich an die Organe der Kommune. Soweit nicht im Rahmen der Auftragsvereinbarung zwischen der Kommune und DHPG ausdrücklich erlaubt, ist eine Weitergabe an Dritte nicht gestattet.“ dhpg 13 .0 4. 20 17 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Juli 2015 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2015 KO PI E Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Dahlem dhpg Inhaltsverzeichnis 1. Prüfungsauftrag 1 2. Grundsätzliche Feststellungen 3 2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den gesetzlichen Vertreter 3 2.2 Feststellung zur Einhaltung von Gesetz und Satzungen 5 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 6 3.1 Prüfungsgegenstand 6 3.2 Art und Umfang der Prüfung 7 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 10 10 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 10 4.1.2 Jahresabschluss 10 13 .0 4. 20 17 4.1.1 4.1.2.1 Bilanz 4.1.2.2 Ergebnisrechnung und Teilrechnungen 11 4.1.2.3 Finanzrechnung und Teilrechnungen 11 4.1.2.4 Anhang 12 4.1.3 4.2 Lagebericht Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen, deren Änderung und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 4.2.2.2 12 13 13 13 Allgemeine Feststellungen 13 Feststellungen zu den Posten der Bilanz zum 31. Juli 2015 14 KO PI E 4.2.2.1 11 5. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage 15 5.1 Vermögenslage 15 5.2 Schuldenlage 16 5.3 Ertragslage 17 5.4 Finanzlage 18 6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 20 7. Schlussbemerkung 21 dhpg Anlagen Jahresabschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk Bilanz zum 31. Juli 2015 Ergebnisrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Juli 2015 Finanzrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Juli 2015 Teilergebnisrechnung 2015 Teilfinanzrechnung - A. Zahlungsnachweis 2015 Teilfinanzrechnung - B. Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen 2015 Anhang für das Haushaltsjahr 2015 Anlagenspiegel zum 31. Juli 2015 Forderungsspiegel zum 31. Juli 2015 Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Juli 2015 Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern Lagebericht für das Haushaltsjahr 2015 Bestätigungsvermerk Ergänzende Angaben 13 .0 4. 20 17 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5.1 Anlage 5.2 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 KO PI E Anlage 13 Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Anlage 14 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 dhpg 1. Prüfungsauftrag Der ehemalige Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, 13 .0 4. 20 17 (im Folgenden auch Förderschulzweckverband genannt) war als Zweckverband nach § 18 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) i.V.m. § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) dazu verpflichtet, den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnis- und Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz sowie Anhang - durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsversammlung gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 GO NRW prüfen zu lassen. Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 5 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss eines bestehenden Zweckverbandes über das Ergebnis seiner Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen und gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 6 GO NRW einen Bestätigungsvermerk in seinen Prüfungsbericht mit aufzunehmen. Infolge der Auflösung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim - Dahlem - Nettersheim zum 31. Juli 2015 durch Beschluss der ehemaligen Schulverbandsversammlung vom 18. Dezember 2014 ist der Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsversammlung als Organ des Zweckverbandes weggefallen. KO PI E Ein aufgelöster Zweckverband in Abwicklung wird durch den Abwickler vertreten. Nach § 20 Abs. 5 GkG NRW gilt ein Zweckverband nach seiner Auflösung als fortbestehend, soweit der Zweck der Abwicklung es erfordert. Allerdings endet mit der vollzogenen Auflösung, also mit dem Ablauf des 31. Juli 2015, der Rechtsstatus des Zweckverbandes als Körperschaft des öffentlichen Rechts, so dass auch zeitgleich seine bisherigen Organe, insbesondere die Verbandsversammlung, die Ausschüsse der Verbandsversammlung sowie der Verbandsvorsteher, nicht mehr bestehen. In diesem Fall ist der Abwickler als besonderes Organ des aufgelösten Zweckverbandes dessen allein vorhandener gesetzlicher Vertreter. Er nimmt die Rechte und Kompetenzen aller Organe des ehemaligen Zweckverbandes wahr. Der Abwickler übt sein Amt solange aus, bis die Abwicklung des Zweckverbandes erfolgt und beendet ist; er ist nicht an Wahlzeiten oder Amtszeiten gebunden. Für die Bestellung und die Beauftragung eines Abschlussprüfers, die zeitlich nach dem Auflösungsstichtag eines aufgelösten Zweckverbandes stattfinden und, die die noch nicht geprüften Haushaltsjahre bis zum Auflösungsstichtag betreffen, ist der Abwickler zuständig. Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 103 Abs. 5 GO NRW kann sich der Rechnungsprüfungsausschuss bzw. der Abwickler eines aufgelösten Zweckverbandes Dritter als Prüfer bedienen, an die damit durch Vergabe eines externen Prüfungsauftrages die Erstellung des Prüfungsberichtes und die Erteilung eines Bestätigungsvermerks delegiert wird. Seite 1 dhpg In diesem Zusammenhang hat uns der Abwickler des ehemaligen Förderschulzweckverbandes am 20. April 2016 schriftlich beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Juli 2015 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Juli 2015 gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 GO NRW zu prüfen und hierüber zu berichten. Wir bestätigen gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 103 Abs. 7 GO NRW, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften der Unabhängigkeit beachtet haben. Hinsichtlich der Durchführung und des Umfanges unserer Prüfung verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt 3 (Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung). 13 .0 4. 20 17 Über die bei unserer Prüfung getroffenen Feststellungen wird der nachfolgende Bericht erstattet. Bei der Berichterstellung haben wir die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), Düsseldorf, beachtet. Auftragsgemäß haben wir den Prüfungsbericht um Erläuterungen zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Förderschulzweckverbandes (Anlage 13) erweitert. Entsprechend den Vorgaben aus dem IDW Prüfungsstandard: Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft (IDW PS 730), haben wir die Bestandteile des Jahresabschlusses sowie den Lagebericht des Förderschulzweckverbandes in den Anlagen 1 bis 11 dieses Berichtes wiedergegeben. KO PI E Die Prüfung erfolgte in berufsüblichem Umfang. Für die Durchführung gelten die am 18./20. April 2016 vereinbarten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002, die diesem Bericht als Anlage 14 beigefügt sind. Diese regeln auch unsere Verantwortlichkeit Dritten gegenüber. Abweichend von § 9 Abs. 2 der beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen ist unsere Haftung in den dort genannten Fällen vertraglich beschränkt auf 10 Millionen € entsprechend der gesetzlichen Vorgaben für die Part mbB. Alle weiteren Regelungen der Allgemeinen Auftragsbedingungen zu unserer Haftung bleiben hiervon unberührt. Seite 2 dhpg 2. Grundsätzliche Feststellungen 2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den gesetzlichen Vertreter Der gesetzliche Vertreter des Zweckverbandes hat im Lagebericht, welcher als Anlage 11 diesem Bericht beigefügt ist, und im Jahresabschluss, insbesondere im Anhang, welcher als Anlage 6 diesem Bericht beigefügt ist, und in den weiteren geprüften Unterlagen, die wirtschaftliche Lage des Förderschulzweckverbandes beurteilt. Folgende, die Entwicklung des Förderschulzweckverbandes betreffende Angaben des gesetzlichen Vertreters im Jahresabschluss und im Lagebericht des Haushaltsjahres 2015 sind zur Beurteilung der Lage des Förderschulzweckverbandes als wesentlich hervorzuheben: 13 .0 4. 20 17 Im einführenden Teil des Lageberichtes wird die Entwicklung der Lehrer- und Schülerzahlen der Jahre 2013 bis 2015 dargestellt sowie die Zusammensetzung der Umlagegrundlagen nach Mitgliedsgemeinden für vorgenannte Jahre. Bei dem Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim handelt es sich um einen Zweckverband, dessen nicht durch Erträge zu deckende Aufwendungen mittels einer Umlage der beteiligten Kommunen zu finanzieren sind. Sofern das Jahresergebnis einen Überschuss aufweist, ist dieser satzungsgemäß im übernächsten Jahr zur Minderung der Umlage einzusetzen. Weist das Jahresergebnis einen Fehlbetrag aus, hat ein Ausgleich durch die beteiligten Kommunen zu erfolgen. KO PI E Der sich operativ ergebende Fehlbetrag 2015 in Höhe von 9.129,24 € wurde gemäß der Auseinandersetzungsvereinbarung vom 16. April 2015 mit den Sonderposten aus Umlageüberzahlungen verrechnet, so dass sich die Ergebnisrechnung ausgeglichen darstellt. Im zweiten Abschnitt des Lageberichtes werden die Veränderungen bzw. Entwicklungen der Bilanzpositionen im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr erläutert. Auf der Aktivseite weist die Bilanz mit 94,62 % der Bilanzsumme von 296 T€ überwiegend Anlagevermögen aus. Die Passivseite ist im Wesentlichen durch Sonderposten in Höhe von 168 T€ bestimmt. Die Erträge des Jahres 2015 liegen um 5.799,86 € über dem Plan. Berücksichtigt ist bereits die im Haushaltsplan vorgesehene ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens aus Umlageüberzahlungen des Jahres 2013 und 2014 in Höhe von 27.231,33 €. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 123 T€ überschreitet den Planansatz um 2 T€. Den Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und aus Investitionstätigkeit in Höhe von 123 T€ sowie aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 4 T€ stehen Einzahlungen in Höhe von 99 T€ gegenüber, sodass sich der Liquiditätsbestand um 28 T€ vermindert hat. Die vorgenannten Angaben werden unter Punkt 5 dieses Berichtes durch analytische Darstellungen wesentlicher Punkte der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ergänzt. Seite 3 dhpg Zu den künftigen Entwicklungen des Förderschulzweckverbandes sowie den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung enthält der Jahresabschluss zum 31. Juli 2015 und der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2015 die folgenden, wesentlichen Aussagen: Der gesetzliche Vertreter prognostiziert einen spürbaren Rückgang der Schülerzahlen in den nächsten Jahren. 13 .0 4. 20 17 Eine Sicherung des Schulstandortes der Georg-Schule in Schmidtheim für einige Jahre wurde durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden Dahlem, Blankenheim und Nettersheim sowie dem Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden zum Zusammenschluss mit der weiteren Förderschule im Südkreis Euskirchen (Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden) des Sonderschulzweckverbandes unter Beibehaltung der beiden Standorte realisiert. Im Zuge dessen wurde der Förderschulzweckverband zum 31.07.2015 aufgelöst. KO PI E Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnen Erkenntnissen ist die Beurteilung der Lage des Förderschulzweckverbandes einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung insgesamt plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung durch den gesetzlichen Vertreter ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Unsere Prüfung hat keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Chancen und Risiken des Förderschulzweckverbandes falsch eingeschätzt werden. Seite 4 dhpg 2.2 Feststellung zur Einhaltung von Gesetz und Satzungen Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung Als Prüfer haben wir auch über bei der Durchführung unserer Prüfung festgestellte Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zu berichten. Die gesetzlichen Vorschriften sind die für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geltenden Rechnungslegungsnormen im Sinne des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 95 GO NRW und §§ 37 ff. der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW). Hierzu gehören die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sowie Angabe- und Erläuterungspflichten im Anhang und Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichtes. 13 .0 4. 20 17 Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht wurden gemäß den vorgenannten Vorschriften aufgestellt. Der vom Verwaltungsleiter am 7. April 2017 aufgestellte und vom bestellten Abwickler für den Förderschulzweckverband am 7. April 2017 bestätigte Jahresabschlussentwurf für das Jahr 2015 wurde den für ausstehende Beschlüsse zuständigen Gremien der ehemaligen Zweckverbandsträgerkommunen am 7. April 2017 zugeleitet. Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW soll der vom Verbandsvorsteher bestätigte Jahresabschlussentwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres der Verbandsversammlung zur Kenntnisnahme zugeleitet werden. Insofern wurde gegen die vorgenannte gesetzliche Frist verstoßen. Der Verstoß ist nicht mit Sanktionen oder verfahrensrechtlichen Folgen verbunden. KO PI E Gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW ist der geprüfte Jahresabschluss bis zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres durch Beschluss der Zweckverbandsversammlung festzustellen. Es wurde gegen die gesetzliche Feststellungsfrist verstoßen. Der Verstoß ist nicht mit Sanktionen oder weiteren verfahrensrechtlichen Folgen behaftet. Der Zweckverband hat für Vermögensgegenstände in den Bereichen der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie der Vorräte Festwerte gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 34 Abs. 1 GemHVO NRW gebildet und in der haushaltsrechtlichen Bilanz des Zweckverbandes zum 31. Juli 2015 ausgewiesen. Die Festwerte werden seit ihrer erstmaligen Bilanzierung in der Eröffnungsbilanz des Zweckverbandes auf den 1. Januar 2009 unverändert fortgeführt. Der Förderschulzweckverband hat damit gegen die Verpflichtung aus § 34 Abs. 1 Satz 2 GemHVO NRW verstoßen, die vorschreibt, dass in der Regel alle drei Jahre eine körperliche Bestandaufnahme der von der Festwertbildung erfassten Vermögensgegenstände zu erfolgen hat. Der festgestellte Verordnungsverstoß ist aus Prüfersicht für die Gesamtbeurteilung der Ordnungsmäßigkeit der haushaltsrechtlichen Rechnungslegung nicht wesentlich und daher nicht relevant für die prüferische Gesamturteilsbildung. Bei der Durchführung unserer Prüfung haben wir mit Ausnahme der vorgenannten Verstöße keine berichtspflichtigen Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen die Vorschriften zur haushaltsrechtlichen Rechnungslegung festgestellt. Seite 5 dhpg 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3.1 Prüfungsgegenstand Gegenstand der Prüfung des Jahresabschlusses im Sinne des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 GO NRW sind: - die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie der Lagebericht. 13 .0 4. 20 17 - Die Aufstellung der vorgenannten Rechnungslegungs- und Rechenschaftswerke nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und der sie ergänzenden Bestimmungen des GkG NRW, der GO NRW sowie der GemHVO NRW liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Förderschulzweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss nebst den übrigen genannten Rechnungslegungs- und Rechenschaftswerken abzugeben. KO PI E Den Lagebericht haben wir auch daraufhin überprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und uns insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Förderschulzweckverbandes vermittelt; dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften, z.B. devisen-, preis-, vergabe- und arbeitsrechtlicher Vorschriften, gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Prüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben. Ebenso war nicht Gegenstand der Prüfung die Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten oder doloser Handlungen. Unsere Prüfungshandlungen sind daher ihrem Wesen nach nicht darauf ausgerichtet, schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und außerhalb der Rechnungslegung begangene Ordnungswidrigkeiten aufzudecken. Anhaltspunkte, die eine Ausdehnung der Prüfung in dieser Hinsicht hätten erforderlich werden lassen, haben sich jedoch nicht ergeben. Eine Prüfung des Versicherungsschutzes im Hinblick auf vorhandene Risiken war ebenfalls nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. Seite 6 dhpg 3.2 Art und Umfang der Prüfung Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und unter dem Datum vom 17. Mai 2016 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Vorjahresabschluss, der von den zuständigen Gremien der ehemaligen Trägerkommunen des Förderschulzweckverbandes in den Ratssitzungen am 31. Mai bzw. 5. Juli 2016 festgestellt worden ist. 13 .0 4. 20 17 Wir haben unsere Prüfung nach den Bestimmungen des GkG NRW, der GO NRW sowie der GemHVO NRW unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW), Düsseldorf, festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung, das Inventar, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die Einschätzung basiert insbesondere auf Erkenntnissen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil bildet. KO PI E Im Rahmen der Prüfungsplanung haben wir uns einen Überblick über die Geschäftstätigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Förderschulzweckverbandes sowie dessen Rechnungswesen verschafft und eine analytische Durchsicht des Jahresabschlusses vorgenommen. Die Prüfungsstrategie wurde von uns nach den hierbei gewonnenen Erkenntnissen auf Grundlage des risikoorientierten Prüfungsansatzes unter Beachtung der Effektivität des internen Kontrollsystems des Förderschulzweckverbandes festgelegt. Das interne Kontrollsystem des Förderschulzweckverbandes haben wir untersucht, soweit uns dies für eine ordnungsgemäße Rechnungslegung von Bedeutung erschien. Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei der Gesellschaft eingerichteten internen Kontrollen von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir die Untersuchung von Einzelvorgängen weitgehend eingeschränkt. Im Wesentlichen haben wir Einzelfallprüfungen auf der Basis von Stichproben und bewusster Auswahl sowie analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Anschließend wurde unter Beachtung der Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit ein Prüfungsprogramm entwickelt, welches Art und Umfang der vorzunehmenden Prüfungshandlungen festlegt. Dabei wurden aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse folgende Prüfungsschwerpunkte bestimmt: - Prüfung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises des Sachanlagevermögens, Prüfung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises der Sonderposten. Die Auswahl der im Rahmen der Einzelfallprüfung zu prüfenden Geschäftsvorfälle erfolgte unter Anwendung stichprobengestützter Prüfungsverfahren, wobei die Methode der bewussten Auswahl angewandt wurde. Die zu prüfenden Elemente wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeu- Seite 7 dhpg tung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen, haushaltsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen. Der Nachweis der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte durch ein Anlagenverzeichnis, durch Debitoren- und Kreditorenlisten, durch Kontoauszüge und Darlehensmitteilungen von Kreditinstituten und durch weitere eigene Unterlagen des Förderschulzweckverbandes. Das Anlagevermögen haben wir insbesondere hinsichtlich der vollständigen Erfassung, der korrekten Bewertung sowie der Bilanzpostenzuordnung geprüft. Darüber hinaus haben wir uns von der Richtigkeit der angesetzten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände überzeugt. Weiterhin wurde durch uns überprüft, ob die Ausübung der Ansatz- und Bewertungswahlrechte entsprechend den gesetzlichen Regelungen erfolgt. 13 .0 4. 20 17 Die Vorräte, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wir insbesondere hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft. Die Sonderposten wurden auf Vollständigkeit und Bewertung, insbesondere auf die korrespondierende Erfassung und Bewertung zu Posten des Anlagevermögens, überprüft. Bei den Rückstellungen richteten sich unsere Prüfungstätigkeiten vor allem auf die vollständige Erfassung aller wesentlichen, erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten wurden hauptsächlich hinsichtlich der vollständigen und zutreffenden Erfassung der Kreditoren sowie der Abwicklung der Zahlungen überprüft. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden durch Kontoauszüge sowie Kreditverträge nachgewiesen. KO PI E Die Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen wurden anhand der Vertragsunterlagen sowie der Bankbestätigungen hinsichtlich Vollständigkeit und Höhe geprüft. Wir haben die Prüfung mit zeitlicher Unterbrechung von März bis zum 13. April 2017 in unserem Büro in Bornheim durchgeführt. Die Vorarbeiten und die Berichtsabfassung wurden ebenfalls in unserem Büro in Bornheim erledigt. Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in unseren Arbeitspapieren festgehalten. Über Art und Umfang sowie die Ergebnisse unserer Prüfung erstatten wir den nachfolgenden Bericht, der nach den Grundsätzen des IDW Prüfungsstandards zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft (IDW PS 730) erstellt wurde. Das Prüfungsergebnis ist entsprechend den Vorschriften des GkG NRW und der GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Der gesetzliche Vertreter des Förderschulzweckverbandes sowie alle beauftragten Personen haben die uns in analoger Anwendung des § 320 Abs. 2 HGB geforderten Auskünfte und Nachweise bereitwillig, vollständig und rechtzeitig erteilt. Er hat uns am 13. April 2017 die Vollständigkeit der Buchführung, des Seite 8 dhpg KO PI E 13 .0 4. 20 17 Inventars, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes schriftlich bestätigt. Er hat uns insbesondere versichert, dass in den Unterlagen der Finanzbuchhaltung alle Geschäftsvorfälle, die für das Haushaltsjahr buchungspflichtig waren, erfasst und belegt sind und in dem vorliegenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Rückstellungen und Abgrenzungen sowie sämtliche Aufwendungen und Erträge und sämtliche Ein- und Auszahlungen enthalten, ferner alle Wagnisse berücksichtigt und alle erforderlichen Angaben gemacht sind. In der Erklärung wird außerdem versichert, dass im Lagebericht alle Vorgänge von besonderer Bedeutung erläutert, sowie alle erwarteten Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung dargestellt sind. Seite 9 dhpg 4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 13 .0 4. 20 17 Der Förderschulzweckverband verwendet für das Rechnungswesen das IT-Anwendungssystem newsystem®kommunal der INFOMA Software-Consulting GmbH, Ulm. Die Lohnbuchhaltung erfolgt über das System LOGA 2001 der P&I Personal & Informatik AG, Wiesbaden. Die Anlagenbuchhaltung erfolgt als Nebenbuchhaltung ebenfalls rechnergestützt; zur Anwendung kommt das System newsystem®kommunal der INFOMA Software-Consulting GmbH, Ulm. Hierfür liegt eine Softwarebescheinigung gemäß IDW PS 880 und den Vorschriften des NKFG NRW der Rechnungsprüfung der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur, Frechen, vom 4. April 2012 vor. Das von dem Förderschulzweckverband eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sieht angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Abläufe im Rechnungswesen vor. Die Bücher des Förderschulzweckverbandes werden ordnungsgemäß geführt. Der verwendete Kontenplan gewährleistet eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle werden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege sind ordentlich und leicht greifbar aufbewahrt. Nach unseren Feststellungen entsprechen Buchführung und Belegwesen den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. KO PI E Die aus weiteren geprüften Unterlagen, wie z.B. Niederschriften, Verträgen und Dienstanweisungen entnommenen Informationen, wurden ordnungsgemäß in der Buchführung, dem Jahresabschluss und dem Lagebericht abgebildet. 4.1.2 Jahresabschluss Die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses ergibt sich für den Förderschulzweckverband aus § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 GO NRW. Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 3 GO NRW sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die Prüfung einzubeziehen. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Juli 2015 wurde nach den geltenden Vorschriften des GkG NRW, des NKFEG NRW, der GemHVO NRW und der GO NRW aufgestellt. Von dem Wahlrecht, gesetzlich vorgeschriebene Angaben im Anhang zu machen, wurde weitgehend Gebrauch gemacht. Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Juli 2015 ist aus der Buchführung, dem Inventar und den sonstigen Aufzeichnungen des Förderschulzweckverbandes ordnungsgemäß unter Beachtung der Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften entwickelt worden. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Gliederungschema des § 41 GemHVO NRW. Seite 10 dhpg 4.1.2.1 Bilanz Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögens- und Schuldposten sind ausreichend nachgewiesen und richtig und vollständig erfasst. Sie sind unter Beachtung der für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet. Der Ausweis ist nach den Vorschriften der GemHVO NRW vorschriftsmäßig erfolgt. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. 4.1.2.2 Ergebnisrechnung und Teilrechnungen 13 .0 4. 20 17 In der Ergebnisrechnung und den Teilrechnungen sind gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 38 Abs. 1 Satz 1 und 40 Abs. 1 GemHVO NRW sämtliche Aufwendungen und Erträge periodengerecht und getrennt voneinander erfasst und ordnungsgemäß ausgewiesen worden. Bei der Aufstellung der Ergebnisrechnung wurde die Vorschrift des § 38 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. §§ 2 und 38 Abs. 2 GemHVO NRW entsprechend beachtet. Die Gliederung entspricht der vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) mit Runderlass empfohlenen Mustervorlage für die Ergebnisrechnung gemäß Anlage 18 zur VV Muster zur GO und GemHVO. KO PI E Die Aufstellung der Teilrechnungen erfolgte gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 40 Abs. 1, 4 und 38 Abs. 2 GemHVO NRW. Die Gliederung entspricht im Wesentlichen der vom MIK NRW mit Runderlass empfohlenen Mustervorlage für die Teilergebnisrechnungen gemäß Anlage 19 zur VV Muster zur GO und GemHVO. Im Berichtsjahr hat es weder Ermächtigungsübertragungen noch Fortschreibungen des Haushaltsplans gegeben, so dass keine gesonderten Angaben gemäß § 18 Abs. 1 GkG i.V.m. § 22 Abs. 4 GemHVO NRW erfolgen. 4.1.2.3 Finanzrechnung und Teilrechnungen In der Finanzrechnung und den Teilrechnungen werden sämtliche im Haushaltsjahr 2015 eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 39 Satz 1 und 40 Abs. 1 GemHVO NRW getrennt voneinander erfasst und ordnungsgemäß ausgewiesen. Bei der Aufstellung der Finanzrechnung wurde die Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 39 Satz 3 und 38 Abs. 2 GemHVO NRW entsprechend beachtet. Die Gliederung entspricht der vom MIK NRW mit Runderlass empfohlenen Mustervorlage für die Finanzrechnung gemäß Anlage 20 zur VV Muster zur GO und GemHVO. Die Aufstellung der Teilrechnungen erfolgte gemäß der gesetzlichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG Seite 11 dhpg NRW i.V.m. §§ 40 Abs. 1, 4 und 38 Abs. 2 GemHVO NRW. Die Gliederung entspricht im Wesentlichen der vom MIK NRW mit Runderlass empfohlenen Mustervorlage für die Teilfinanzrechnungen gemäß Anlage 21 A und 21 B zur VV Muster zur GO und GemHVO. Im Berichtsjahr hat es weder Ermächtigungsübertragungen noch Fortschreibungen des Haushaltsplans gegeben, so dass keine gesonderten Angaben gemäß § 18 Abs. 1 GkG i.V.m. § 22 Abs. 4 GemHVO NRW erfolgen. 4.1.2.4 Anhang 13 .0 4. 20 17 In dem vom Förderschulzweckverband aufgestellten Anhang sind die auf den Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zum Jahresabschluss sind vollständig und zutreffend dargestellt. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. Gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 44 Abs. 3 GemHVO NRW ist dem Anhang ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel sowie ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO NRW beizufügen. Der vom Förderschulzweckverband aufgestellte Anlagenspiegel, Forderungsspiegel sowie der Verbindlichkeitenspiegel entspricht jeweils den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. KO PI E 4.1.3 Lagebericht Nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 37 Abs. 2 GemHVO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW beizufügen. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss sowie mit den von uns bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Förderschulzweckverbandes. Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben werden vollständig und zutreffend gemacht. Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enthält und er damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Seite 12 dhpg 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Es ist festzustellen, dass die Gesamtaussage des Jahresabschlusses, wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang ergibt, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Vorschriften des GkG NRW, der GO NRW und GemHVO NRW ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes vermittelt. 13 .0 4. 20 17 Die Gesamtaussage des Jahresabschlusses wurde im Rahmen des gesetzlich Zulässigen durch Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen sowie durch Sachverhaltsgestaltungen beeinflusst. Im Folgenden werden daher die wesentlichen Bewertungsgrundlagen sowie die Änderungen von Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses erläutert. 4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen, deren Änderung und sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 4.2.2.1 Allgemeine Feststellungen Zu der Beschreibung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einzelnen verweisen wir auf den beigefügten Anhang (vgl. Anlage 6). Im Übrigen geben wir zu den wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen noch nachstehende weitere, zusätzliche Erläuterungen: KO PI E Die Bewertung des Vermögens und der Schulden erfolgt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 32 Abs. 1 GemHVO NRW). Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden grundsätzlich einzeln bewertet (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO NRW). Das Realisations- bzw. Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht werden beachtet (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO NRW). Vermögensgegenstände werden nur in die Bilanz aufgenommen, wenn der Förderschulzweckverband wirtschaftlicher Eigentümer ist (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 33 Abs. 1 GemHVO NRW). Von den Bewertungsvereinfachungsverfahren (Gruppenbewertung, Festwertbildung) wurde in zulässigem Umfang Gebrauch gemacht (§ 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 34 GemHVO NRW). Seite 13 dhpg 4.2.2.2 Feststellungen zu den Posten der Bilanz zum 31. Juli 2015 Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der örtlich festgelegten Nutzungsdauer bewertet. Betrugen die Anschaffungsoder Herstellungskosten weniger als netto 410,00 €, wurden diese gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 33 Abs. 4 GemHVO NRW als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst. Die Abschreibung erfolgte vollständig im Jahr der Anschaffung. 13 .0 4. 20 17 Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, die unter Zugrundelegung der örtlich festgelegten Nutzungsdauern nach der linearen Methode vorgenommen werden. Betrugen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten weniger als netto 410,00 €, wurden diese gemäß § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 33 Abs. 4 GemHVO NRW als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst. Die Abschreibung erfolgte vollständig im Jahr der Anschaffung. Von dem Wahlrecht, aktivierte Eigenleistungen als Anschaffungsnebenkosten bzw. Herstellungskosten bei der Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen zu berücksichtigen, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. KO PI E Die Bewertung der Sonderposten aus Zuwendungen erfolgt in Höhe der jeweils erhaltenen Zuwendung, soweit diese bereits für den vorgesehenen investiven Zweck verwendet wurde. Bei unentgeltlichen Vermögensübertragungen erfolgt die Bewertung des Sonderpostens in Höhe des aktivierten Vermögensgegenstandes. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes. Der Sonderposten aus Umlageüberzahlungen beinhaltet die nicht benötigten Mittel der Verbandsumlage, die gemäß § 10 der Satzung des Förderschulzweckverbandes im übernächsten Haushaltsjahr zur Verminderung der Verbandsumlage eingesetzt werden bzw. zum Ausgleich des Jahresfehlbetrags zum Abwicklungszeitpunkt. Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Bewertung. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Seite 14 dhpg 5. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage In den nachfolgenden Erläuterungen werden zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes zu analytischen Vergleichszwecken den Zahlen des Haushaltsjahrs 2015 die Zahlen des Vorjahres gegenübergestellt. 5.1 Vermögenslage 31.07.2015 T€ % 2 0,7 2 13 .0 4. 20 17 Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2014 T€ % Veränderung T€ 0,6 0 Bauten auf fremden Grund und Boden Betriebs- und Geschäftsausstattung 177 101 59,8 34,1 183 106 53,8 31,2 -6 -5 Sachanlagen 278 93,9 289 85,0 -11 280 94,6 291 85,6 -11 10 3,4 13 3,8 -3 6 2,0 36 10,6 -30 16 5,4 49 14,4 -33 296 100,0 340 100,0 -44 mittel- und langfristig gebundenes Vermögen Vorräte Öffentlich-rechtliche Forderungen Vermögen KO PI E kurzfristig gebundenes Vermögen Zur Erläuterung der Vermögenslage verweisen wir auf die Kennzahlenanalyse gemäß dem NKF-Kennzahlenset NRW auf Seite 19 dieses Berichtes. Seite 15 dhpg 5.2 Schuldenlage Die Eigen- und Fremdkapitalstruktur ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht: 31.07.2015 T€ % 31.12.2014 T€ % Veränderung T€ 110 37,2 5 1,5 105 Eigenkapital 110 37,2 5 1,5 105 Sonderposten für Zuwendungen/sonstiges Sonderposten für Umlageüberzahlungen 166 2 56,1 0,6 172 29 50,6 8,5 -6 -27 168 56,7 201 59,1 -33 Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten 0 0,0 64 18,8 -64 langfristiges Fremdkapital 0 0,0 64 18,8 -64 Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sonstige Verbindlichkeiten erhaltene Anzahlungen 10 0 3,3 0,0 8 45 2,4 13,2 2 -45 4 4 0 1,4 1,4 0,0 12 0 5 3,5 0,0 1,5 -8 4 -5 mittel- und kurzfristiges Fremdkapital 18 6,1 70 20,6 -52 296 100,0 340 Vermögen KO PI E Sonderposten 13 .0 4. 20 17 Allgemeine Rücklage 100,0 -44 Zur Erläuterung der Schuldenlage verweisen wir auf die Kennzahlenanalyse gemäß dem NKF-Kennzahlenset NRW auf Seite 19 dieses Berichtes. Seite 16 dhpg 5.3 Ertragslage Ergebnis des Vorjahres T€ Ertrags- und Aufwandsarten 1. 2. + 3. + 4. + 5. + 6. + 7. + 8. + 9.+/- Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen 11. 12. 13. 14. 15. 16. - T€ Ist-Ergebnis 2015 T€ Vergleich Ansatz/Ist T€ 0 210 0 5 0 0 0 0 0 0 127 0 4 0 0 0 0 0 0 134 0 3 0 0 0 0 0 0 -7 0 -1 0 0 0 0 0 215 131 137 -6 13 .0 4. 20 17 10. = Ordentliche Erträge Ansatz 2015 Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen -25 0 -123 -19 -2 -43 -15 0 -81 -11 -3 -20 -14 0 -91 -11 -2 -18 1 0 -10 0 1 2 -212 -130 -136 -6 3 1 1 0 19. + Finanzerträge 20. - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 0 -3 0 -1 0 -1 0 0 21. = Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) -3 -1 -1 0 22. = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 18 und 21) 0 0 0 0 23. + Außerordentliche Erträge 24. - Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 0 0 25. = Außerordentliches Ergebnis (= Zeilen 23 und 24) 0 0 0 0 26. = Jahresergebnis (= Zeilen 22 und 25) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 17. = Ordentliche Aufwendungen KO PI E 18. = Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 10 und 17) 27. 28. 29. 30. 31. Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 0 0 Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 0 0 0 0 Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 0 0 Verrechnungssaldo (= Zeile 27 bis 30) 0 0 Seite 17 dhpg 5.4 Finanzlage Ergebnis Ansatz 2015 Ist-Ergebnis 2015 des Vorjahres T€ T€ T€ Ein- und Auszahlungsarten 0 101 0 4 0 0 0 0 0 96 0 3 0 0 0 0 0 -5 0 -1 0 0 0 0 9. = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 189 105 99 6 10. 11. 12. 13. 14. 15. Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Transferauszahlungen Sonstige Auszahlungen -25 0 -120 -3 -4 -33 -15 0 -81 -1 -3 -20 -15 0 -93 -1 1 -15 0 0 -12 0 4 5 16. = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfereinzahlungen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen, Kostenumlagen Sonstige Einzahlungen Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen T€ 0 184 0 5 0 0 0 0 + + + + + + + 13 .0 4. 20 17 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Vergleich Ansatz/Ist -185 -120 -123 3 17.= Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9 und 16) 4 -15 -24 9 18. + 19. + 20. + 21. + 22. + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten Sonstige Investitionseinzahlungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 23. = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 0 0 0 24. 25. 26. 27. 28. 29. 0 0 -1 0 0 0 0 0 -2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 30. = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -1 -2 0 2 31. = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Zeilen 23 und 30) -1 -2 0 2 3 -17 -24 7 33. + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 34. + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 35. - Tilgung und Gewährung von Darlehen 36. - Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung 0 0 -15 0 0 0 -4 0 0 0 -4 0 0 0 0 0 37. = Saldo aus Finanzierungstätigkeit -15 -4 -4 0 38. = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (= Zeilen 32 und 37) -12 -21 -28 7 0 12 0 21 0 28 0 7 0 0 0 0 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen Sonstige Investitionsauszahlungen KO PI E - 32. = Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (= Zeilen 17 und 31) 39. + Anfangsbestand an Finanzmitteln 40. + Bestand an fremden Finanzmitteln 41.= Liquide Mittel (= Zeilen 38, 39 und 40) Seite 18 dhpg Zur Erläuterung der Finanz- sowie Ertragslage verweisen wir auf die Kennzahlenanalyse gemäß dem NKF-Kennzahlenset NRW im Folgenden. Ausgewählte Kennzahlen zur Haushaltsanalyse: 31.12.2015 31.12.2014 % 37,2 1,6 Kurzfristige Verbindlichkeitsquote [= kurzfristige Verbindlichkeiten : Bilanzsumme] % 2,6 7,4 Anlagendeckungsgrad II [= (Eigenkapital + Sonderposten Zuwendungen u. Beiträge + langfristiges Fremdkapital) : Anlagevermögen] % 97,5 81,8 Zuwendungsquote [=Erträge aus Zuwendungen : Ordentliche Erträge] % 8,0 7,0 Anlagenintensität [= Anlagevermögen : Bilanzsumme] % 94,6 85,6 Sach- und Dienstleistungsintensität [= Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen : Ordentliche Aufwendungen] % 67,1 57,8 Liquidität II. Grades [= Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen : kurzfristige Verbindlichkeiten] % 83,2 142,3 Zinslastquote [= Finanzaufwendungen : ordentliche Aufwendungen] % 0,9 1,3 Allgemeine Umlagenquote [= Allgemeine Umlage : Ordentliche Erträge] % 89,8 90,6 KO PI E 13 .0 4. 20 17 Eigenkapitalquote I [= Eigenkapital : Bilanzsumme] Seite 19 dhpg 6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des ehemaligen Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Juli 2015 haben wir den als Anlage 12 beigefügten, uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, datiert auf den 13. April 2017, wie folgt erteilt: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 13 .0 4. 20 17 Wir haben den Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Juli 2015 geprüft. Die Buchführung, die Inventur und die Aufstellung dieser Unterlagen nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit und den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Förderschulzweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. KO PI E Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 101 Abs. 1 und 95 GO NRW sowie nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Förderschulzweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters des Förderschulzweckverbandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des Förderschulzweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Bornheim, den 13. April 2017 dhpg Dr. Harzem & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Klaus Schmitz-Toenneßen Wirtschaftsprüfer gez. Astrid Stönner Wirtschaftsprüferin" Seite 20 dhpg 7. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen sowie den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) gefertigt. Bornheim, den 13. April 2017 13 .0 4. 20 17 Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. KO PI E dhpg Dr. Harzem & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Klaus Schmitz-Toenneßen Wirtschaftsprüfer gez. Astrid Stönner Wirtschaftsprüferin Seite 21 KO PI E 13 .0 4. 20 17 dhpg ANLAGEN 13 .0 4. 20 17 dhpg KO PI E Jahresabschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk dhpg Bilanz zum 31.07.2015 Förderschulzweckverband Blankenheim - Dahlem - Nettersheim AKTIVA 1. 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Anlagevermögen 1.2 Sachanlagen Stand Stand 31.07.2015 31.12.2014 280.438,22 € 290.936,95 € 2.251,84 € 2.428,79 € 278.186,38 € 288.508,16 € 176.970,26 € 182.899,12 € 101.216,12 € 105.609,04 € 0,00 € 0,00 € 15.949,70 € 48.981,51 € 9.623,21 € 13.289,27 € 6.326,49 € 35.692,24 € 6.313,24 € 35.392,70 € 0,00 € 286,29 € 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 13,25 € 13,25 € 3. 0,00 € 18,35 € 296.387,92 € 339.936,81 € 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 13 .0 4. 20 17 1. Anbau 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 2. 2.1 Umlaufvermögen Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände KO PI E 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen u. Forderungen aus Transferleistungen 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Aktiva Anlage 1/1 dhpg PASSIVA Stand Stand 31.07.2015 31.12.2014 1. Eigenkapital 110.155,72 € 5.457,78 € 1.1 Allgemeine Rücklage 110.154,72 € 5.456,78 € 1.3 Ausgleichsrücklage 1,00 € 1,00 € 2. Sonderposten 168.047,32 € 200.840,46 € 2.1 für Zuwendungen 163.336,19 € 168.806,78 € 1.877,82 € 29.109,15 € 2.2 Sonderposten für Umlageüberzahlungen 1. Umlageüberzahlung 2013 2. Umlageüberzahlung 2014 2.4 Sonstige Sonderposten 3. Rückstellungen 3.3 Instandhaltungsrückstellung 3.4 sonstige Rückstellungen 1. Prüfungskosten, Leistungszulage 13 .0 4. 20 17 1. Anbau 0,00 € 18.102,09 € 1.877,82 € 11.007,06 € 2.833,31 € 2.924,53 € 10.585,00 € 8.085,00 € 0,00 € 0,00 € 10.585,00 € 8.085,00 € 7.599,88 € 125.553,57 € Verbindlichkeiten 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 0,00 € 109.003,72 € 4.2.5 von Kreditinstituten 0,00 € 109.003,72 € 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.031,25 € 12.042,63 € 4.7 sonstige Verbindlichkeiten 3.322,74 € 0,00 € 4.8 erhaltene Anzahlungen 245,89 € 4.507,22 € 5. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 0,00 € 296.387,92 € 339.936,81 € KO PI E 4. Bilanzsumme Passiva Dahlem, den 07.04.2017 aufgestellt: gez. Helmut Etten (Kämmerer der Gemeinde Dahlem) bestätigt: gez. Jan Lembach (Bürgermeister der Gemeinde Dahlem als bestellter Abwickler für den FÖS Blankenheim-Dahlem-Nettersheim) Anlage 1/2 dhpg Gesamtergebnisrechnung 2015 (01.01.2015 bis 31.07.2015) Nr. Bezeichnung 01 Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Ergebnis des Ansatz lfd. Ist-Ergebnis d. Vorjahres HH-Jahr HH-Jahres 2014 2015 2015 Vergleich Ansatz/Ist Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4141000 Zuw. lfd. Zwecke vom Land 210.425,01 127.468,00 134.335,69 -6.867,69 5.133,04 4.807,00 4.567,77 239,23 4148000 Zuw. lfd Zwecke vom übrigen Bereich 4161000 Ertr. Aufl. SoPo aus Zuwendung 990,00 -990,00 9.378,14 5.585,00 5.470,59 114,41 4161002 4189001 Ertr. Aufl. SoPo Umlageüberzahlung Vorjahre 16.050,63 21.000,00 27.231,33 -6.231,33 Verbandsumlage Gemeinden gem. § 19 GkG 179.294,00 96.076,00 96.076,00 03 + Sonstige Transfererträge 569,20 + Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 5.048,00 3.990,00 2.718,00 1.272,00 4321003 Erstattung Mittagsverpflegung 5.048,00 3.990,00 2.718,00 1.272,00 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 109,88 204,17 -204,17 109,88 91,22 -91,22 112,95 -112,95 07 + Sonstige ordentliche Erträge 4571000 Ertr. aus der Aufl. von sonstigen SoPo 4591000 Andere sonstige ordentliche Erträge 13 .0 4. 20 17 04 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - 5012000 Entgelte tariflich Beschäftigte 5022000 Beiträge ZVK tariflich Beschäftigte 5032000 Beiträge ges. Soz.-Vers. tariflich Beschäftigte 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - 5232000 5232001 Erstattung für Inanspruchnahme KDVZ 5241000 Unterh. u. Bewirtsch. Grundstücke u. baul. Anl. 5255000 Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens 5271000 Lernmittel 5281000 Aufw. für sonstige Sachleistungen 5281012 Kosten der Schulbücherei 5281018 Betreuung gebundene Ganztags. 5291004 Schülerbeförderungskosten 5291006 Untersuchungskosten Praktikum 14 - 5711000 AfA auf SAV u. immaterielles Vermögen 15 - 5318004 Zuwendung an Förderverein"Schule 8-1" 16 - 5412000 Fahrtkosten 5412002 Bes. Aufw. f. Beschäftigte/Aus- u. Fortbildungen 5421000 Aufwandsentschädigung Funktionsträger 5422000 Mieten und Pachten Gebäude, Einrichtungen u. a. 5429005 Überprüfung Arbeitsplätze GUV u. a. 215.582,89 131.458,00 137.257,86 -5.799,86 -25.176,24 -14.944,00 -14.469,88 -474,12 -19.784,69 -11.649,00 -11.430,29 -218,71 -1.306,32 -684,00 -639,26 -44,74 -4.085,23 -2.611,00 -2.400,33 -210,67 Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen -122.928,39 -80.692,00 -91.280,05 10.588,05 Erstattung für Aufw. an Gemeinde/n bzw. Kreis -18.779,08 -11.422,00 -12.404,10 982,10 -1.979,12 -4.500,00 -1.297,13 -3.202,87 -41.302,01 -24.792,00 -35.175,84 10.383,84 -3.398,23 -3.430,00 -3.507,11 77,11 -7.610,83 -10.966,00 -11.287,57 321,57 KO PI E Personalaufwendungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige Aufwendungen -7.653,60 -175,00 -175,00 -9.269,82 -8.674,00 -8.842,30 168,30 -32.885,70 -16.500,00 -18.766,00 2.266,00 -50,00 -233,00 -19.273,60 -11.159,00 -11.075,88 -233,00 -19.273,60 -11.159,00 -11.075,88 -83,12 -2.436,09 -2.917,00 -1.693,66 -1.223,34 -83,12 -2.436,09 -2.917,00 -1.693,66 -1.223,34 -42.990,22 -20.426,00 -17.524,17 -2.901,83 -470,88 -292,00 -277,88 -14,12 -1.187,25 -467,00 -1.900,00 1.433,00 -19,80 -100,00 -15.300,00 -8.925,00 -8.925,00 -166,36 -99,00 -99,96 -100,00 0,96 Anlage 2/1 dhpg Gesamtergebnisrechnung 2015 (01.01.2015 bis 31.07.2015) Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Ergebnis des Ansatz lfd. Ist-Ergebnis d. Vorjahres HH-Jahr HH-Jahres 2014 2015 2015 Nr. Bezeichnung 5429007 Arbeitsmedizinische Betreuung -406,04 -76,00 5431000 Geschäftsaufwendungen -1.999,59 -30,00 5431001 Porto und Fernmeldegebühren -1.327,34 -904,00 5431002 Bücher, Zeitschriften, Prospekte u. a. 5431009 Abschluss-und Prüfungskosten 5441000 5499000 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) -105,41 Vergleich Ansatz/Ist 29,41 -30,00 -850,59 -53,41 -583,00 -265,19 -317,81 -6.500,00 -2.550,00 -3.950,00 Unfall-,Haftpflicht-u so.Versicherungsbeiträge -5.051,22 -2.450,00 -2.550,14 100,14 Übr. sonst. Aufw. aus lfd. Verwaltungstätigkeit -11.007,06 -212.804,54 -130.138,00 -136.043,64 5.905,64 2.778,35 1.320,00 1.214,22 105,78 -2.791,60 -1.320,00 -1.214,22 -105,78 -2.791,60 -1.320,00 -1.214,22 -105,78 -2.778,35 -1.320,00 -1.214,22 -105,78 19 + Finanzerträge 4617000 Zinserträge von Kreditinstituten 13 .0 4. 20 17 -434,50 -5.620,18 20 - 5517000 Zinsaufwendungen Kreditinstitute Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 23 + Außerordentliche Erträge 24 - 25 = Außerordentliches Ergebnis 26 = Jahresergebnis 27 Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 28 Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 29 Verrechnete Aufw. bei Vermögensgegenständen 5471000 Wertveränderung bewegliches Sachanlagevermögen 30 Verrechnete Aufw. bei Finanzanlagen 31 Verrechnungssaldo KO PI E Außerordentliche Aufwendungen 13,25 13,25 -75,11 75,11 75,11 Anlage 2/2 dhpg Gesamtfinanzrechnung 2015 (01.01.2015 bis 31.07.2015) Nr. 01 Bezeichnung Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Ergebnis des Ansatz d. Ist-Ergebnis d. Vorjahres HH-Jahres HH-Jahres 2014 2015 2015 Vergleich Ansatz/Ist Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 6141000 Zuw. lfd. Zwecke vom Land 6189001 Verbandsumlage Gemeinden gem. § 19 GkG 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 183.765,70 100.883,00 96.495,39 4.387,61 4.387,61 4.807,00 419,39 96.076,00 96.076,00 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 4.773,50 3.990,00 2.807,00 1.183,00 6321003 Erstattung Mittagsverpflegung 4.773,50 3.990,00 2.807,00 1.183,00 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 32,82 6617000 Zinsen von Kreditinstituten 32,82 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 13 .0 4. 20 17 4.471,70 179.294,00 7012000 Entgelte tariflich Beschäftigte 7022000 Beiträge ZVK tariflich Beschäftigte 7032000 Beiträge ges. Soz.-Vers. tariflich Beschäftigte 11 12 - Versorgungsauszahlungen - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 188.572,02 104.873,00 99.302,39 5.570,61 -25.001,63 -14.944,00 -14.548,74 -395,26 -19.648,57 -11.649,00 -11.430,29 -218,71 -1.294,46 -684,00 -718,12 34,12 -4.058,60 -2.611,00 -2.400,33 -210,67 -119.906,99 -80.692,00 -92.902,66 12.210,66 -19.304,91 -11.422,00 -11.499,28 77,28 Erstattung für Aufw. an Gemeinde/n bzw. Kreis 7232001 Erstattung für Inanspruchnahme KDVZ 7241000 Unterh. u. Bewirtsch. Grundstücke u. baul. Anl. 7255000 Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens -2.930,13 7271000 Lernmittel -7.249,87 7281000 Aufw für sonstige Sachleistungen 7281012 Kosten der Schulbücherei 7281018 Betreuung gebundene Ganztags. 7291004 Schülerbeförderungskosten 7291006 Untersuchungskosten Praktikum 13 7517000 14 KO PI E 7232000 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Zinsauszahlungen Kreditinstitute - Transferauszahlungen -828,97 -4.500,00 89,21 -4.589,21 -48.282,56 -24.792,00 -28.439,94 3.647,94 -3.430,00 -2.517,11 -912,89 -10.966,00 -11.269,22 303,22 -7.910,75 -175,00 -175,00 -468,30 -8.674,00 -17.643,82 8.969,82 -32.881,50 -16.500,00 -21.622,50 5.122,50 -50,00 -233,00 -2.801,24 -1.320,00 -1.214,22 -2.801,24 -1.320,00 -1.214,22 -105,78 -4.362,81 -2.917,00 769,56 -3.686,56 -233,00 -105,78 7312000 Zuw. u. Zusch. f. lfd. Zwecke an Gemeinden -1.963,50 7318004 Zuwendung an Förderverein"Schule 8-1" -2.399,31 -2.917,00 769,56 -3.686,56 -33.140,86 -20.426,00 -14.900,66 -5.525,34 -508,97 -292,00 -253,32 -38,68 -1.187,25 -467,00 -1.900,00 1.433,00 -19,80 -100,00 -15.300,00 -8.925,00 15 - Sonstige Auszahlungen 7412000 Fahrtkosten 7412002 Bes. Aufw. f. Beschäftigte/Aus- u. Fortbildungen 7421000 Aufwandsentschädigung Funktionsträger 7422000 Mieten und Pachten Gebäude, Einrichtungen u. a. 7429005 Überprüfung Arbeitsplätze GUV u. a. -166,36 -99,00 -99,96 0,96 7429007 Arbeitsmedizinische Betreuung -406,04 -76,00 -105,41 29,41 7431000 Geschäftsaufwendungen -1.999,20 -30,00 7431001 Porto und Fernmeldegebühren -1.447,34 -904,00 -801,64 -102,36 7431002 Bücher, Zeitschriften, Prospekte u. a. -434,50 -583,00 -265,19 -317,81 -100,00 -8.925,00 -30,00 Anlage 3/1 dhpg Gesamtfinanzrechnung 2015 (01.01.2015 bis 31.07.2015) Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Ergebnis des Ansatz d. Ist-Ergebnis d. Vorjahres HH-Jahres HH-Jahres 2014 2015 2015 Vergleich Ansatz/Ist Bezeichnung 7431009 Abschluss-und Prüfungskosten -6.620,18 -6.500,00 7441000 Unfall-,Haftpflicht-u so.Versicherungsbeiträge -5.051,22 -2.450,00 -2.550,14 100,14 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit -185.213,53 -120.299,00 -122.796,72 2.497,72 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 3.358,49 -15.426,00 -23.494,33 8.068,33 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 7831000 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen Erwerb Vermögensgegenst. >410 € 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 7812000 13 .0 4. 20 17 Nr. IV.Zuweisung an Gemeinde -6.500,00 -685,70 -1.700,00 -577,15 -1.122,85 -685,70 -1.700,00 -577,15 -1.122,85 -315,35 -315,35 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -1.001,05 -1.700,00 -577,15 -1.122,85 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23 und 30 ) -1.001,05 -1.700,00 -577,15 -1.122,85 32 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (Z. 17, 31) 2.357,44 -17.126,00 -24.071,48 6.945,48 33 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 34 + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 35 - Tilgung und Gewährung von Darlehen -14.587,71 -4.306,00 -4.305,78 -0,22 7927000 Tilgung Investitionsk. ordentl. Kreditinstitute -14.587,71 -4.306,00 -4.305,78 -0,22 36 - Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung 37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit -14.587,71 -4.306,00 -4.305,78 -0,22 38 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (Z 32,37) -12.230,27 -21.432,00 -28.377,26 6.945,26 39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln -12.230,27 -21.432,00 -28.377,26 6.945,26 41 Liquide Mittel (Zeilen 38, 39 und 40) KO PI E 29 Anlage 3/2 dhpg Teilergebnisrechnung 2015 (01.01.2015 bis 31.07.2015) Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 03 03.221 03.221.000 Schulträgeraufgaben Sonderschule Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Ergebnis des Ansatz lfd. Ist-Ergebnis d. Vorjahres HH-Jahr HH-Jahres 2014 2015 2015 Bezeichnung 01 Vergleich Ansatz/Ist Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4141000 Zuw. lfd. Zwecke vom Land 4148000 Zuw. lfd Zwecke vom übrigen Bereich 4161000 Ertr. Aufl. SoPo aus Zuwendung 4161002 Ertr. Aufl. SoPo Umlageüberz. Vorjahre 4189001 Verbandsumlage Gemeinden gem. § 19 GkG 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 4321003 Erstattung Mittagsverpflegung 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen + Sonstige ordentliche Erträge 4571000 Ertr. aus der Aufl. von sonstigen SoPo 4591000 Andere sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 134.335,69 5.133,04 4.807,00 4.567,77 239,23 990,00 -990,00 569,20 -6.867,69 9.378,14 5.585,00 5.470,59 114,41 16.050,63 21.000,00 27.231,33 -6.231,33 179.294,00 96.076,00 96.076,00 5.048,00 3.990,00 2.718,00 1.272,00 5.048,00 3.990,00 2.718,00 1.272,00 109,88 204,17 -204,17 109,88 91,22 -91,22 112,95 -112,95 215.582,89 131.458,00 137.257,86 -5.799,86 -25.176,24 -14.944,00 -14.469,88 -474,12 -19.784,69 -11.649,00 -11.430,29 -218,71 11 - 5012000 Entgelte tariflich Beschäftigte 5022000 Beiträge ZVK tariflich Beschäftigte -1.306,32 -684,00 -639,26 -44,74 5032000 Beiträge ges. Soz.-Vers. tariflich Beschäftigte -4.085,23 -2.611,00 -2.400,33 -210,67 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- & Dienstleistungen -122.928,39 -80.692,00 -91.280,05 10.588,05 5232000 Erstattung für Aufw. an Gemeinde/n bzw. Kreis -18.779,08 -11.422,00 -12.404,10 982,10 5232001 Erstattung für Inanspruchnahme KDVZ 5241000 Unterh. u. Bewirtsch. Grundstücke u. baul. Anl. 5255000 Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens -3.398,23 -3.430,00 -3.507,11 77,11 5271000 Lernmittel -7.610,83 -10.966,00 -11.287,57 321,57 5281000 Aufw. für sonstige Sachleistungen -7.653,60 5281012 Kosten der Schulbücherei 5281018 Betreuung gebundene Ganztags. 5291004 Schülerbeförderungskosten 5291006 Untersuchungskosten Praktikum KO PI E Personalaufwendungen 127.468,00 13 .0 4. 20 17 07 210.425,01 14 - 5711000 AfA auf SAV u. immaterielles Vermögen Bilanzielle Abschreibungen 15 - 5318004 Zuwendung an Förderverein"Schule 8-1" 16 - 5412000 Fahrtkosten 5412002 Bes. Aufw. f. Beschäftigte/Aus- u. Fortbildungen 5421000 Aufwandsentschädigung Funktionsträger Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.979,12 -4.500,00 -1.297,13 -3.202,87 -41.302,01 -24.792,00 -35.175,84 10.383,84 -175,00 -175,00 -9.269,82 -8.674,00 -8.842,30 168,30 -32.885,70 -16.500,00 -18.766,00 2.266,00 -50,00 -233,00 -19.273,60 -11.159,00 -11.075,88 -19.273,60 -11.159,00 -11.075,88 -83,12 -2.436,09 -2.917,00 -1.693,66 -1.223,34 -233,00 -83,12 -2.436,09 -2.917,00 -1.693,66 -1.223,34 -42.990,22 -20.426,00 -17.524,17 -2.901,83 -470,88 -292,00 -277,88 -14,12 -1.187,25 -467,00 -1.900,00 1.433,00 -19,80 -100,00 -100,00 Anlage 4/1 dhpg Teilergebnisrechnung 2015 (01.01.2015 bis 31.07.2015) Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Produktbereich Produktgruppe Produkt 03 03.221 03.221.000 Schulträgeraufgaben Sonderschule Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Ergebnis des Ansatz lfd. Ist-Ergebnis d. Vorjahres HH-Jahr HH-Jahres 2014 2015 2015 Vergleich Ansatz/Ist Nr. Bezeichnung 5422000 Mieten und Pachten Gebäude, Einrichtungen u. a. 5429005 Überprüfung Arbeitsplätze GUV u. a. 5429007 Arbeitsmedizinische Betreuung 5431000 Geschäftsaufwendungen 5431001 Porto und Fernmeldegebühren -1.327,34 -904,00 -850,59 -53,41 5431002 Bücher, Zeitschriften, Prospekte u. a. -434,50 -583,00 -265,19 -317,81 5431009 Abschluss-und Prüfungskosten -5.620,18 -6.500,00 -2.550,00 -3.950,00 5441000 Unfall-,Haftpflicht-u so.Versicherungsbeiträge -5.051,22 -2.450,00 -2.550,14 100,14 5499000 Übr. sonst. Aufw. aus lfd. Verwaltungstätigkeit -11.007,06 17 = Ordentliche Aufwendungen -212.804,54 -130.138,00 -136.043,64 5.905,64 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 2.778,35 1.320,00 1.214,22 105,78 -2.791,60 -1.320,00 -1.214,22 -105,78 -2.791,60 -1.320,00 -1.214,22 -105,78 -2.778,35 -1.320,00 -1.214,22 -105,78 + Finanzerträge 4617000 Zinserträge von Kreditinstituten -8.925,00 -8.925,00 -166,36 -99,00 -99,96 -406,04 -76,00 -105,41 -1.999,59 -30,00 13 .0 4. 20 17 19 -15.300,00 - 5517000 Zinsaufwendungen Kreditinstitute Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 23 + Außerordentliche Erträge 24 - 25 = Außerordentliches Ergebnis 26 = Jahresergebnis 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - 29 = Ergebnis (Z. 26, 27, 28) 29,41 -30,00 13,25 13,25 KO PI E 20 0,96 Außerordentliche Aufwendungen Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen Anlage 4/2 dhpg Teilfinanzrechnung 2015 (01.01.2015 bis 31.07.2015) Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 03 03.221 03.221.000 Bezeichnung Schulträgeraufgaben Sonderschule Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Ergebnis des Ansatz d. Ist-Ergebnis d. Vorjahres HH-Jahres HH-Jahres 2014 2015 2015 Vergleich Ansatz/Ist Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 6141000 Zuw. lfd. Zwecke vom Land 6189001 Verbandsumlage Gemeinden gem. § 19 GkG 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 183.765,70 100.883,00 96.495,39 4.387,61 4.387,61 4.471,70 4.807,00 419,39 179.294,00 96.076,00 96.076,00 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 4.773,50 3.990,00 2.807,00 1.183,00 6321003 Erstattung Mittagsverpflegung 4.773,50 3.990,00 2.807,00 1.183,00 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 188.572,02 104.873,00 99.302,39 5.570,61 -25.001,63 -14.944,00 -14.548,74 -395,26 -19.648,57 -11.649,00 -11.430,29 -218,71 -1.294,46 -684,00 -718,12 34,12 -4.058,60 -2.611,00 -2.400,33 -210,67 -119.906,99 -80.692,00 -92.902,66 12.210,66 -19.304,91 -11.422,00 -11.499,28 77,28 13 .0 4. 20 17 04 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 32,82 6617000 Zinsen von Kreditinstituten 32,82 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 7012000 Entgelte tariflich Beschäftigte 7022000 Beiträge ZVK tariflich Beschäftigte 7032000 Beiträge ges. Soz.-Vers. tariflich Beschäftigte 12 - Versorgungsauszahlungen - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen KO PI E 11 7232000 Erstattung für Aufw. an Gemeinde/n bzw. Kreis 7232001 Erstattung für Inanspruchnahme KDVZ 7241000 Unterh. u. Bewirtsch. Grundstücke u. baul. Anl. 7255000 -828,97 -4.500,00 89,21 -4.589,21 -48.282,56 -24.792,00 -28.439,94 3.647,94 Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens -2.930,13 -3.430,00 -2.517,11 -912,89 7271000 Lernmittel -7.249,87 -10.966,00 -11.269,22 303,22 7281000 Aufw für sonstige Sachleistungen 7281012 Kosten der Schulbücherei 7281018 Betreuung gebundene Ganztags. 7291004 Schülerbeförderungskosten 7291006 Untersuchungskosten Praktikum 13 7517000 14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Zinsauszahlungen Kreditinstitute - Transferauszahlungen -7.910,75 -175,00 -175,00 -468,30 -8.674,00 -17.643,82 8.969,82 -32.881,50 -16.500,00 -21.622,50 5.122,50 -50,00 -233,00 -2.801,24 -1.320,00 -1.214,22 -2.801,24 -1.320,00 -1.214,22 -105,78 -4.362,81 -2.917,00 769,56 -3.686,56 -233,00 -105,78 7312000 Zuw. u. Zusch. f. lfd. Zwecke an Gemeinden -1.963,50 7318004 Zuwendung an Förderverein"Schule 8-1" -2.399,31 -2.917,00 769,56 -3.686,56 -33.140,86 -20.426,00 -14.900,66 -5.525,34 -508,97 -292,00 -253,32 -38,68 -1.187,25 -467,00 -1.900,00 1.433,00 15 - Sonstige Auszahlungen 7412000 Fahrtkosten 7412002 Bes. Aufw. f. Beschäftigte/Aus- u. Fortbildungen 7421000 Aufwandsentschädigung Funktionsträger 7422000 Mieten und Pachten Gebäude, Einrichtungen u. a. 7429005 7429007 7431000 Geschäftsaufwendungen -19,80 -100,00 -15.300,00 -8.925,00 -100,00 Überprüfung Arbeitsplätze GUV u. a. -166,36 -99,00 -99,96 0,96 Arbeitsmedizinische Betreuung -406,04 -76,00 -105,41 29,41 -1.999,20 -30,00 -8.925,00 -30,00 Anlage 5.1/1 dhpg Teilfinanzrechnung 2015 (01.01.2015 bis 31.07.2015) Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Produktbereich Produktgruppe Produkt 03 03.221 03.221.000 Schulträgeraufgaben Sonderschule Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Ergebnis des Ansatz d. Ist-Ergebnis d. Vorjahres HH-Jahres HH-Jahres 2014 2015 2015 Nr. Bezeichnung 7431001 Porto und Fernmeldegebühren 7431002 Bücher, Zeitschriften, Prospekte u. a. 7431009 7441000 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 27 28 7812000 -904,00 -801,64 -102,36 -434,50 -583,00 -265,19 -317,81 Abschluss-und Prüfungskosten -6.620,18 -6.500,00 Unfall-,Haftpflicht-u so.Versicherungsbeiträge -5.051,22 -2.450,00 -2.550,14 100,14 -185.213,53 -120.299,00 -122.796,72 2.497,72 3.358,49 -15.426,00 -23.494,33 8.068,33 -685,70 -1.700,00 -577,15 -1.122,85 -685,70 -1.700,00 -577,15 -1.122,85 13 .0 4. 20 17 7831000 -1.447,34 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen Erwerb Vermögensgegenst. >410 € - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen KO PI E 26 Vergleich Ansatz/Ist IV.Zuweisung an Gemeinde -6.500,00 -315,35 -315,35 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -1.001,05 -1.700,00 -577,15 -1.122,85 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23 und 30 ) -1.001,05 -1.700,00 -577,15 -1.122,85 Anlage 5.1/2 dhpg Teilfinanzrechnung B Investitionen: 03.221.000 Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Förderschulzweckverband Ergebnis des Vorjahres 2014 Nr. Bezeichnung -1.001 Ist-Ergebnis d. HH-Jahres 2015 -1.700 -577 Vergleich Ansatz/Ist 2015 -1.123 KO PI E 13 .0 4. 20 17 INV. unter der WERTGRENZE 20.000 Summe Fort. Ansatz d. HH-Jahres 2015 Anlage 5.2 dhpg Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015 Einleitung Förderschulzweckverband Blankenheim – Dahlem - Nettersheim Der Förderschulzweckverband Blankenheim – Dahlem - Nettersheim, im Folgenden „FÖS“ genannt, hat zum 01.01.2009 sein Rechnungswesen von der Kameralistik auf das System der doppelten Buchführung (Doppik) umgestellt. 13 .0 4. 20 17 Die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) erforderte die Erstellung einer Eröffnungsbilanz gem. § 18 Abs. 1 GkG i. V. m. § 92 (1) GO NRW. Diese stellt einen wesentlichen Bestandteil des neuen Rechnungswesens dar. Die Eröffnungsbilanz und der Anhang haben zum Bilanzstichtag unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des FÖS zu vermitteln. Erstmals wurde somit für den Zweckverband eine systematische Gegenüberstellung von Vermögen (Kapitalverwendung) sowie der Schulden und des Eigenkapitals (Finanzierung des Kapitals) KO PI E durchgeführt, welche die wirtschaftliche Lage des FÖS darlegt. Gesetzliche Grundlage des Jahresabschlusses § 95 Gemeindeordnung Gemäß § 18 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG) finden auf die Wirtschaftsführung des Zweckverbandes mit Ausnahme der Vorschriften über die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung, über die Auslegung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung sowie über das Rechnungsprüfungsamt die Vorschriften über die Gemeindewirtschaft sinngemäß Anwendung. Soweit nachfolgend auf die sinngemäß anzuwendenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) eingegangen wird, wird auf eine Bezugnahme auf die Vorschrift des § 18 Abs. 1 GkG NRW insoweit verzichtet. Der Förderschulzweckverband Blankenheim – Dahlem - Nettersheim (kurz: FÖS) hat nach Anlage 6/1 dhpg Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015 § 95 GO NRW sowie § 37 GemHVO NRW zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Dies erfolgt aufgrund der Auflösung des FÖS nunmehr letztmalig zum 31.07.2015. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss Ø der Ergebnisrechnung, Ø der Finanzrechnung, Ø den Teilrechnungen, Ø der Bilanz sowie Ø dem Anhang. 13 .0 4. 20 17 besteht aus Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen. In diesem wird gem. § 48 GemHVO NRW ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr gegeben. GemHVO KO PI E Entsprechend sind dem Anhang des Jahresabschlusses ein Anlagenspiegel nach § 45 NRW, ein Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO NRW sowie ein Verbindlichkeitsspiegel nach § 47 GemHVO NRW beizufügen. In Ausführung der Beschlüsse der Schulverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim vom 18.12.2014 wurde der Förderschulzweckverband nach Vorlage der erforderlichen Genehmigungen zum 31.07.2015 aufgelöst. Mit Wirkung zum 01.08.2015 wurde mit dem Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden eine Dependance als Teilstandort der Astrid Lindgren-Schule eingegangen. Mit der Auflösung des Zweckverbandes endet der Rechtsstatus als Körperschaft öffentlichen Rechts und die Organe des Zweckverbandes, hier die „Schulverbandsversammlung“ sowie der „Rechnungsprüfungsausschuss“ gelten im Stadium der Abwicklung nicht als fortbestehend. Der allein erforderliche gesetzliche Vertreter ist hier der Abwickler (Liquidator) als besonderes Organ. Gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 18.12.2014 wurde mit den erforderlichen, der Abwicklung des Förderschulzweckverbandes dienenden Maßnahmen, die seit Jahren mit der Geschäftsführung betraute Gemeinde Dahlem Anlage 6/2 dhpg Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015 beauftragt bzw. diese -vertreten durch den Bürgermeister und ehemaligen Verbandsvorsteher- zum Abwickler bestellt. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wird gem. § 95 (3) GO NRW vom stv. Kämmerer der Gemeinde Dahlem aufgestellt und durch den bestellten Abwickler bestätigt. Dieser leitet den bestätigten Entwurf den Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim zu. Auf Basis des Auftrags- und Honorarangebotes wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. 13 .0 4. 20 17 dhpg Dr. Harzem & Partner mbB mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Juli 2015 Im Anschluss an die Prüfung fassen die Räte der Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim nach Erhalt des Prüfungsberichts Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses, Verbandsvorstehers. die Verwendung des Überschusses und die Entlastung des In § 10 der Satzung des Förderschulzweckverbandes ist festgelegt, dass nicht benötigte Mittel der Verbandsumlage der allgemeinen Rücklage (dem Sonderposten) zugeführt und im übernächsten Haushaltsjahr zur Verminderung der Verbandsumlage eingesetzt werden KO PI E müssen. Der Überschuss des Jahres 2013 wurde in 2015 aufgelöst. Das Defizit des Jahres 2015 wird mit der Umlageüberzahlung 2014 verrechnet. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Damit die Bilanz die Aufgaben der Rechnungslegung und Information durch Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde erfüllen kann, muss sie nach bestimmten Regeln über Form und Inhalt aufgestellt werden. Ansatz und Bewertung von Vermögen und Schulden stehen dabei im Mittelpunkt der Betrachtung. Dabei ist zu beachten, dass Ansatz und Bewertungsvorschriften voneinander zu trennen sind. Während die Ansatzvorschriften nur festlegen, ob ein Aktiv- oder Passivposten dem Grunde nach überhaupt ausgewiesen werden muss, regeln die Bewertungsvorschriften, mit welchem Wert sein Ansatz zu erfolgen hat. Erfasst und bewertet sind demnach alle Vermögensgegenstände, an denen der FÖS das wirtschaftliche Eigentum innehat. Anlage 6/3 dhpg Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015 Die Zugehörigkeit zum Anlagevermögen ist somit nach wirtschaftlichen und nicht nach zivilrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten finden die derzeit gültigen Vorschriften zum NKF NRW 13 .0 4. 20 17 §§ 32 – 36 GemHVO NRW und die §§ 41 - 43 GemHVO NRW i.V.m. §§ 55 und 56 GemHVO NRW) Anwendung. Soweit das NKF keine eigenständigen Rechtsvorschriften beinhaltet, sind die einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zugrunde zu legen. Ergänzend werden die Ausführungen in der derzeit geltenden 7. Handreichung des Innenministeriums NRW herangezogen. Die Ermittlung der Wertansätze der Eröffnungsbilanz erfolgte gemäß § 54 (1) GemHVO NRW i.V.m. § 92 (3) GO NRW stichtagsbezogen auf der Grundlage vorsichtig geschätzter Zeitwerte und geeigneter Verfahren, um ein möglichst realistisches und aktuelles Bild der KO PI E Vermögens- und Schuldenlage des FÖS zu erhalten. Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte für die einzelnen Vermögensgegenstände gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten und bilden insoweit ihre wertmäßige Obergrenze. Bei der Ermittlung der Wertansätze von Vermögensgegenständen werden die Vorschriften des § 33 GemHVO NRW beachtet. Dementsprechend sind in die Bilanz nur Vermögensgegenstände aufgenommen, die selbständig bewertbar sind und bei denen der FÖS das wirtschaftliche Eigentum innehat. Wirtschaftliches Eigentum wird stets dann angenommen, wenn dem FÖS dauerhaft, d.h. für die wirtschaftliche Nutzungsdauer, Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten zustehen und wenn er über das Verwertungsrecht verfügt und somit die tatsächliche Verfügungsgewalt ausübt. Als weiterer Bewertungsgrundsatz wird das Prinzip der Einzelbewertung nach § 32 (1) Nr. 2 GemHVO NRW angewendet. Es besagt, dass Vermögen und Schulden zum Bilanzstichtag einzeln zu bewerten sind. Davon sind Vermögensgegenstände ausgenommen, die nicht Anlage 6/4 dhpg Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015 selbständig nutzbar sind und die mit anderen Vermögensgegenständen eine Bewertungseinheit bilden. In begründeten Fällen wird für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens eine Vereinfachung der Bewertung im Wege der Festbewertung gem. § 34 (1) GemHVO NRW bzw. der Gruppenbewertung gem. § 34 (3) GemHVO NRW durchgeführt, soweit hierzu die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren. An dieser Stelle wird auf die Eröffnungsbilanz Entsprechend dem Grundsatz Vermögensgegenstände und 13 .0 4. 20 17 verwiesen. der Vollständigkeit Schulden dargestellt. sind in der Lediglich Bilanz die sämtliche Bewertung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GwG) erfolgte gem. § 33 (4) GemHVO NRW i.V.m. § 56 (1) GemHVO NRW in vereinfachter Form. Bei GwG handelt es sich normalerweise um Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens, die selbständig genutzt werden können, einer Abnutzung unterliegen und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten. Hierbei kann ein Wahlrecht ausgeübt werden. Mit und ergänzend als Bestandteil KO PI E Beschluss, der Haushaltssatzung eines jeden Haushaltsjahres, wird durch den FÖS von der Möglichkeit der Sofortabschreibung gem. § 33 (4) GemHVO NRW Gebrauch gemacht. Für die Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren Vermögensgegenständen ist gemäß § 35 (3) GemHVO NRW die vom Innenministerium bekanntgegebene Abschreibungstabelle für Kommunen zugrunde gelegt worden. Innerhalb des dort vorgegebenen Rahmens ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse die Bestimmung der Nutzungsdauer vorgenommen worden. Die örtliche Abschreibungstabelle mit den festgelegten Nutzungsdauern für Vermögensgegenstände ist im Anhang beigefügt. Entsprechend den Bestimmungen des § 35 GemHVO NRW ist beim FÖS der Wertansatz für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, im Rahmen der Zeitwertermittlung um planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der festgesetzten Restnutzungsdauern vermindert. Andere zulässige Abschreibungsmethoden i. S. d. § 35 (1) GemHVO NRW sind nicht angewendet worden. Anlage 6/5 dhpg Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015 Weitere Angaben sind den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen zu entnehmen. Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden des FÖS zum KO PI E 13 .0 4. 20 17 Stichtag 31.07.2015. Anlage 6/6 dhpg Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015 AKTIVA Anlagevermögen Ø Immaterielle Vermögensgegenstände Ø Sachanlagen Ø Vorräte 13 .0 4. 20 17 Umlaufvermögen Ø Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Ø Aktive Rechnungsabgrenzung Immaterielle Vermögensgegenstände 2.251,84 € KO PI E Immaterielle Vermögensgegenstände sind Rechte und Werte mit besonderen Vorteilen, zu deren Erlangung beim FÖS Aufwendungen entstanden und die einer Bewertung fähig sind (Lizenzen usw.). Unentgeltlich erworbene oder selbsthergestellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dürfen nicht aktiviert werden. EDV-Software gehört grundsätzlich zu den immateriellen Vermögensgegenständen (Ausnahme: Betriebs- und Systemsoftware gehört zur Hardware und somit zu den materiellen Vermögensgegenständen). Sofern die Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind sie über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear abzuschreiben. Enthalten ist des Weiteren das Nutzungsrecht für die Inanspruchnahme eines neu hergerichteten Duschraumes für inkontinente Kinder. Dieser wurde aufgrund des schulbedingten Sonderbedarfes durch den Schulträger FÖS finanziert und bei der Gemeinde Dahlem als Eigentümerin des vermieteten Gebäudes aktiviert. Anlage 6/7 dhpg Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015 Sachanlagen Unter Sachanlagen werden die materiellen Vermögensgegenstände des FÖS erfasst, die für Zwecke der Herstellung und Lieferung von Dienstleistungen und Wirtschaftsgütern, zur Überlassung an Dritte oder für eigene Verwaltungszwecke vorhanden sind und vom FÖS länger als ein Haushaltsjahr (Periode) genutzt werden. In der kommunalen Bilanz ist deshalb eine Trennung zwischen unbeweglichem Sachanlagevermögen, z.B. unbebauten Grundstücken, und beweglichem Sachanlagevermögen, vorzunehmen. Die Sachanlagen 13 .0 4. 20 17 sind daher in Ø Bauten auf fremdem Grund und Boden und Ø Betriebs- und Geschäftsausstattung zu untergliedern (vgl. § 41 Abs. 3 Nr. 1.2. GemHVO). Zum Jahresabschlussstichtag verfügt der FÖS im Bereich des Sachanlagevermögens über KO PI E Bauten auf fremdem Grund und Boden und Betriebs- und Geschäftsausstattung wie folgt: Bauten auf fremdem Grund und Boden 176.970,26 € Diesem Bilanzposten sind Bauten zuzuordnen, die sich nicht auf eigenem, sondern auf gemeindlichem Grund und Boden befinden. Das bestehende Rechtsverhältnis zwischen dem FÖS und der Gemeinde als Grundstückseigentümer beinhaltet entgegen den grundstücksgleichen Rechten kein das Grundverhältnis sicherndes dingliches Recht. Es ist vielmehr ein vertraglich gesichertes Recht, z.B. durch Miet- oder Pachtvertrag und ggf. mit dauernder dinglicher Sicherung des Nutzungsverhältnisses durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Der gemeindliche Grundstückseigentümer gestattet dadurch dem FÖS, eine bauliche Anlage auf seinem Grund und Boden vorzuhalten. Dieser Bilanzposten hat besondere Bedeutung für den Bereich der baulichen Anlagen des FÖS in Form von Betriebsvorrichtungen, z.B. Erweiterung des Schulgebäudes. Diese FÖS-Einrichtungen stellen keine betrieblichen Einrichtungen dar, sondern selbständige bauliche Einheiten, die sich nicht auf FÖS-Grundstück befinden. Anlage 6/8 dhpg Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015 Bei der Ermittlung der Wertansätze wurden die historischen Anschaffungskosten der Eröffnungsbilanz um den Betrag der Abschreibung für Abnutzung innerhalb des Zeitraums vom 01.01.2009 bis zum 31.07.2015 vermindert. Betriebs- und Geschäftsausstattung 101.216,12 € Die Vermögensgegenstände des FÖS wurden grundsätzlich einzeln erfasst. Bei der Ermittlung der Wertansätze wurden die historischen Anschaffungskosten abzüglich der bis 13 .0 4. 20 17 zum Eröffnungsbilanzstichtag zu berücksichtigenden Alterswertabschläge auf Basis von Rechnungen oder Inventarverzeichnissen zugrunde gelegt. Zur Berechnung der vorsichtig geschätzten Zeitwerte wurden sodann angemessene pauschale Wertaufschläge berücksichtigt. Zur Berechnung der vorsichtig geschätzten Zeitwerte wurde sodann eine Indizierung vorgenommen. Bei den Vermögensgegenständen, deren Zeitwert weniger als 410,00 € und mehr als 60,00 € ohne Umsatzsteuer beträgt, liegt eine wertmäßige Bedeutung für den FÖS vor, daher besteht Aktivierungspflicht. Im Rahmen der Eröffnungsbilanz basiert die Festlegung KO PI E der wirtschaftlichen Restnutzungsdauern auch hier auf den o.g. Gesichtspunkten. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden in 2015 nicht angeschafft. Einem Anlagenzugang in Höhe von 577,15 € steht der Werteverzehr im Wege der AfA mit 4.970,07 € gegenüber. Es ergibt sich ein Bilanzwert zum 31.07.2015 in Höhe von 101.216,12 €. Für Feuerlöscher und Erste Hilfe Kasten, Chemieunterricht, Biologieunterricht, Werkzeuge, Werkunterricht, Physikunterricht, Musikunterricht Unterrichtsmaterial für Lehrer, Klassenzimmerausstattung, Schulbücher, Schulbücherei und Gesellschafts-/ und Lernspiele wurden gem. § 34 Abs. 1 GemHVO NRW Festwerte gebildet. Eine Anpassung der Festwerte erfolgte im Haushaltsjahr nicht. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0,00 € Bei den „Anlagen im Bau“ sind für die noch nicht fertig gestellten Sachanlagen die Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.07.2015 waren keine Zugänge zu verzeichnen. Anlage 6/9 dhpg Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015 Umlaufvermögen Vorräte 9.623,21 € Das Vorratsvermögen wird im Rahmen des § 256 HGB im FiFo-Verfahren (First in – First out) bewertet und unter Beachtung des Niederstwertprinzips max. mit den tatsächlichen Anschaffungskosten bewertet und entsprechend der Vorratsmenge mit 9.623,21 € in den Jahresabschluss aufgenommen. Eine Anpassung des bestehenden Festwertes für das enthalten. 13 .0 4. 20 17 Depotmaterial ist in 2015 nicht erfolgt, es ist weiterhin ein Wert in Höhe von 750,00 € Öffentlich-rechtliche Forderungen 6.313,24 € Die ausgewiesenen öffentlich-rechtlichen Forderungen in Höhe von 6.313,24 € ergeben sich im Wesentlichen aus Überzahlungen bezüglich der Endabrechnung der KDVZ-Umlage der Jahre 2014 und 2015. Der üblicherweise in dieser Position enthaltene Bestand der liquiden Mittel des FÖS, welcher in der Einheitskasse der Gemeinde Dahlem verwaltet wird, ist zum Abschlussstichtag negativ und somit bei den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. 0,00 € KO PI E Privatrechtliche Forderungen Zum Abschlussstichtag sind keine privatrechtlichen Forderungen auszuweisen. Sonstige Vermögensgegenstände 13,25 € Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich lediglich um Zinsforderungen. Die aus Forderungen gegen Dritte resultierenden Einzahlungen, welche bei der Gemeindekasse Dahlem nach dem 31.07.2015 eingegangen sind, werden wie auch die Forderungen des FÖS gegen die Gemeinde Dahlem bei der Liquidation und vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten berücksichtigt. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 € Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Jahresabschlussstichtag nicht auszuweisen. SUMME AKTIVA 296.387,92 € Anlage 6/10 dhpg Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015 PASSIVA Ø Eigenkapital Ø Sonderposten Ø Rückstellungen Eigenkapital 13 .0 4. 20 17 Ø Verbindlichkeiten 110.155,72 € Die Posten des Vermögens werden auf der Aktivseite der Bilanz und die Posten der Schulden auf der Passivseite ausgewiesen. Da der Betrag des Vermögens größer als der Betrag der Schulden ist, wird auf der Passivseite der Bilanz der Saldo aus Vermögen abzüglich Schulden als Eigenkapital ausgewiesen. Zum 31.07.2015 beträgt das Eigenkapital des FÖS 110.155,72 € und gliedert sich wie folgt: Allgemeine Rücklage KO PI E Ausgleichsrücklage 110.154,72 € 1,00 € Mit Blick auf die bevorstehende Auflösung des FÖS wurden die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen bereits zuvor durch die Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim vollständig abgelöst, wodurch sich das Eigenkapital durch Einlagen der Trägerkommunen gegenüber 2014 erheblich erhöht. Die Ausgleichsrücklage wird lediglich in Höhe des gesetzlich geforderten Mindestbetrages von 1,00 € ausgewiesen. Anlage 6/11 dhpg Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015 Sonderposten 168.047,32 € In der Bilanz des FÖS müssen die Finanzleistungen Dritter, die durch die Hingabe von Kapital zur Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen erfolgen und zur Aufgabenerledigung des FÖS beitragen, gesondert angesetzt werden, damit in der Bilanz ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des FÖS vermittelt wird. Die von Dritten erhaltenen Finanzmittel dürfen nicht von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des damit finanzierten Vermögensgegenstandes in 13 .0 4. 20 17 Abzug gebracht werden, sondern sind zu passivieren und gem. den Abschreibungen des ihm zugeordneten abnutzbaren Vermögensgegenstandes auf Grundlage der Nutzungsdauer korrespondierend ertragswirksam aufzulösen. Sonderposten aus Zuwendung und sonstige Sonderposten 166.169,50 € Zum 31.07.2015 sind Sonderposten aus Zuwendungen in Höhe von 163.336,19 € sowie sonstige Sonderposten von 2.833,31 € in der Bilanz enthalten. Diese setzen sich zusammen aus den Landeszuweisungen zum Anbau des Schulgebäudes sowie aus der Zuwendung des KO PI E Jahres 2011 seitens des Fördervereins der Georg-Schule zum Neubau eines Zaunes auf dem Gelände des Zweckverbandes Kronenburger See. Dieser wurde benötigt, um die Sportgeräte für den Ruderunterricht zu sichern. Zugänge waren in 2015 nicht zu verzeichnen. Die ertragswirksamen Auflösungen erfolgen analog der Abschreibungen der dazugehörigen Wirtschaftsgüter und belaufen sich im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.07.2015 auf insgesamt 5.561,81 €. Sonderposten aus Umlageüberzahlungen 1.877,82 € In § 10 der Satzung des Förderschulzweckverbandes ist festgelegt, dass nicht benötigte Mittel der Verbandsumlage der allgemeinen Rücklage und somit dem hierfür gebildeten „Sonderposten für Umlageüberzahlungen“ zugeführt und im übernächsten Haushaltsjahr zur Verminderung der Verbandsumlage eingesetzt werden müssen. Folglich wurde die Umlageüberzahlung des Jahres 2013 im Haushaltsjahr 2015 über 18.102,09 € ertragswirksam aufgelöst. Die Umlageüberzahlung des Jahres 2014 wurde zum Ausgleich der Ergebnisrechnung zum 31.07.2015 in Höhe von 9.129,24 € ertragswirksam aufgelöst, hiernach verbleibt ein Restbetrag über 1.877,82 €. Anlage 6/12 dhpg Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015 Instandhaltungsrückstellung 0,00 € Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses 2015 liegen keine Erkenntnisse vor, Sonstige Rückstellungen 13 .0 4. 20 17 welche die Bildung einer Instandhaltungsrückstellung erforderlich machen. 10.585,00 € Die sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW setzen sich zum 31.07.2015 aus folgenden Position zusammen: Bemerkung Betrag 2.500,00 € Prüfungskosten zum Jahresabschluss 2013 2.500,00 € KO PI E Prüfungskosten zum Jahresabschluss 2012 Prüfungskosten zum Jahresabschluss 2014 2.500,00 € Prüfungskosten zum Jahresabschluss 2015 2.500,00 € Leistungszulage und Betragsrundung Insgesamt: 585,00 € 10.585,00 € Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dhpg Dr. Harzem & Partner mbB wurde mit der gutachterlichen und prüferischen Begleitung sowie der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses des FÖS bis einschließlich zum 31.07.2015 beauftragt. Die hierfür zu entrichtenden Honorare wurden in die Rückstellung aufgenommen. Die Kosten für bisher nicht entrichtete Leistungszulagen sind ebenfalls enthalten. Anlage 6/13 dhpg Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015 Verbindlichkeiten aus Krediten vom privaten Kreditmarkt 0,00 € Bei Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen nach § 86 GO NRW sind dem FÖS von einem Dritten Geldbeträge mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden, das aufgenommene Kapital dem Kreditgeber zurückzuzahlen. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen wurden durch die Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim vollständig abgelöst, somit sind keine 13 .0 4. 20 17 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen auszuweisen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.031,25 € Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.031,25 € handelt es sich um Verpflichtungen aufgrund von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen, bei welchen die Zahlung durch den FÖS zum 31.07.2015 noch aussteht. Der Ausgleich der Verbindlichkeiten erfolgt zunächst durch die Gemeinde Dahlem. Mit den Gemeinden Blankenheim und Nettersheim erfolgt im Wege der Liquidation und vermögensrechtlichen KO PI E Auseinandersetzung eine anteile Abrechnung durch den bestellten Abwickler. Sonstige Verbindlichkeiten 3.322,74 € Die sonstigen Verbindlichkeiten, als Auffangposten für die nicht unter einem der vorhergehenden Bilanzposten gesondert auszuweisenden Verbindlichkeiten, belaufen sich zum Jahresabschlussstichtag auf 3.322,74 € und beinhalten den Liquiditätsfehltbetrag des FÖS in der Einheitskasse der Gemeinde Dahlem, welcher im Wege der Liquidation und vermögensrechtlichen Auseinandersetzung auszugleichen ist. Erhaltene Anzahlungen 245,89 € Bei den erhaltenen Anzahlungen handelt es sich um Zuwendungen, deren Verwendung noch nicht erfolgt ist. Nach der Auflösung des FÖS wurde der Betrag über 245,89 € durch den Liquidator an den Zuwendungsgeber zurückgezahlt. SUMME PASSIVA 296.387,92 € Anlage 6/14 dhpg Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung weist die Erträge und Aufwendungen der Periode getrennt nach Ertrags- und Aufwandsarten in zusammengefassten Positionen aus und unterscheidet nach dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis. Den ordentlichen Erträgen in Höhe von 137.257,86 € stehen ordentliche Aufwendungen über 136.043,64 € sowie Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen von 1.214,22 € gegenüber, 13 .0 4. 20 17 somit ist die Ergebnisrechnung ausgeglichen. Es haben sich im Zeitruam 01.01.2015 bis 31.07.2015 keine besonderen Geschäftsvorfälle ereignet, welche den außerordentlichen Erträgen oder außerordentlichen Aufwendungen zuzuordnen sind. Erläuterungen zur Finanzrechnung KO PI E Die Finanzrechnung stellt neben der Bilanz und der Ergebnisrechnung die dritte Komponente des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) dar. In der Finanzrechnung 2015 werden auf der Grundlage des Bruttoprinzips alle erhaltenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.07.2015 nachgewiesen. Die Gliederung der Finanzrechnung entspricht im Wesentlichen der Gliederung der Ergebnisrechnung. Insoweit gelten die Ausführungen zur Ergebnisrechnung entsprechend. Zusätzlich werden in der Finanzrechnung die Zahlungsströme für die Investitionstätigkeit sowie die Veränderungen des Bestandes an Finanzmitteln abgebildet. Derartige Vorgänge werden in der Ergebnisrechnung allenfalls in Form des Abschreibungsaufwands bzw. bei Investitionszuschüssen in Form der ertragswirksamen Auflösung von Sonderposten dargestellt. Abweichungen zwischen Ergebnisrechnung und Finanzrechnung ergeben sich durch die in der Ergebnisrechnung enthaltenen zahlungsunwirksamen Geschäftsvorfälle wie zum Beispiel Erträge Abschreibungen, aus der Auflösung Zuführungen, von Sonderposten Inanspruchnahme von oder Rückstellungen, Rückstellungen oder Rechnungsabgrenzungen. Anlage 6/15 dhpg Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015 Im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.07.2015 hat sich der Bestand an fremden Finanzmitteln entsprechend den Ein- und Auszahlungen der Finanzrechnung im Saldo um 28.377,26 € wie folgt reduziert. Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit -23.494,33 € - 577,15 € - 4.305,78 € Veränderung des Bestandes der liquiden Mittel -28.377,26 € 13 .0 4. 20 17 Saldo aus Finanzierungstätigkeit Saldiert mit dem Vortrag (dem Wert zum 31.12.2014) über 25.054,52 € ergibt sich somit ein Dezizit in Höhe von 3.322,74 €. Die liquiden Mittel werden in der Einheitskasse der Gemeinde Dahlem verwaltet, folglich ist dort ein Liquiditätsdefizit entstanden, welches im KO PI E Wege der Liquidation und vermögensrechtlichen Auseinandersetzung auszugleichen ist. Anlage 6/16 dhpg Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015 Bestehende Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Gem. § 44 (1) S. 3 GemHVO NRW sind bestehende Haftungsverhältnisse, zu welchen beispielsweise übernommene Bürgschaften und bestellte Sicherheiten zählen, sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen des FÖS zu erläutern. Haftungsverpflichtungen bestehen beim FÖS nicht. Finanzielle Verpflichtungen von besonderer Bedeutung bestehen lediglich in Form eines Mietvertrages mit der Gemeinde 13 .0 4. 20 17 Dahlem für den Altbauteil des Schulgebäudes in Höhe von jährlich 15.300,00 €. Der Mietvertrag wurde mit der Auflösung der FÖS im Zuge der Dependance von dem neuen Schulträger übernommen. Dahlem, den 07.04.2017 KO PI E aufgestellt: - gez. Helmut Etten Kämmerer der Gemeinde Dahlem bestätigt: - gez. Jan Lembach Bürgermeister der Gemeinde Dahlem als bestellter Abwickler für den FÖS Blankenheim-DahlemNettersheim Anlage 6/17 dhpg Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015 Anlagenspiegel zum 31.07.2015 gem. § 45 GemHVO NRW Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2014 A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 434.855,22 € Zugänge Umbuchungen im Haushaltsjahr Abgänge 577,15 € 5.165,27 € - € 185,25 € 1.368,50 € 3.611,52 € - € € - € - € - € 1. Software 2. Nutzungsrecht Duschkabine Altbau II. Sachanlagen 429.689,95 € 1. Bauten auf Fremdem Grund und Boden 243.751,12 € 229.256,00 € 13.600,00 € 895,12 € 185.938,83 € 1.1.Neubau Gebäude Außenanlage Zaun Ruderverein 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 577,15 € - € - € - € - € € - € 577,15 € - € - € 11.075,88 € - € € 176,95 € - € - € - € 176,95 € - - Buchwert Kumulierte Abschreibungen 31.07.2015 31.12.2014 € 154.994,15 € 280.438,22 € 290.936,95 € - € 2.913,43 € 2.251,84 € 2.428,79 € € € € - € € € 184,25 € 1.367,50 € 1.361,68 € 1,00 € 1,00 € 2.249,84 € 1,00 € 1,00 € 2.426,79 € - € 10.898,93 € - € - € 152.080,72 € 278.186,38 € 288.508,16 € - € 5.928,86 € 5.572,20 € 330,55 € 26,11 € 4.970,07 € - € - € 66.780,86 € 62.886,18 € 3.730,57 € 164,11 € 85.299,86 € 176.970,26 € 166.369,82 € 9.869,43 € 731,01 € 101.216,12 € 171.942,02 € 10.199,98 € 757,12 € - € - € - € 182.899,12 € 105.609,04 € KO PI E K-ABC Battery for children WIN GSV-Lizenz - Abschreibungen im Haushaltsjahr 13 .0 4. 20 17 Bezeichung Abschreibung Abgang Abschreibung Zuschreibungen im Haushaltsjahr im Haushaltsjahr Anlage 7 Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015 dhpg Forderungsspiegel Förderschulzweckverband Blankenheim - Dahlem - Nettersheim Forderungsspiegel gem. § 46 GemHVO NRW zum 31.07.2015 13 .0 4. 20 17 Der Forderungsspiegel soll den Stand und die Entwicklung der bestehenden Ansprüche des Zweckverbandes für das abgelaufene Haushaltsjahr detailliert nachweisen. Er ist daher mindestens nach den im Umlaufvermögen in der kommunalen Bilanz anzusetzenden Posten für Forderungen der Kommunen zu gliedern. Arten der Forderungen Gesamtbetrag am 31.07.2015 EUR KO PI E 2.1 öffentlich-rechtliche Forderungen 6.313,24 mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 1 bis 5 mehr als Jahr Jahren 5 Jahren EUR EUR EUR 6.313,24 Gesamtbetrag am 31.12.2014 EUR 35.392,70 2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 3 Summe aller Forderungen 286,29 13,25 6.326,49 13,25 6.326,49 13,25 35.692,24 Anlage 8 dhpg Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015 Verbindlichkeitsspiegel Förderschulzweckverband Blankenheim- Dahlem- Nettersheim Verbindlichkeitsspiegel gem. § 47 GemHVO NRW zum 31.07.2015 Der Verbindlichkeitsspiegel löst die kamerale Übersicht über die Schulden ab. Er weist den Stand und die Entwicklung der Verbindlichkeiten im Haushaltsjahr detaillierter nach. Die Verbindlichkeiten sind daher nach den wichtigsten Arten, z. B. aus Krediten, aus Lieferungen und Leistungen, aus Transferleistungen, abzubilden. Bei den Verbindlichkeiten aus der vorzunehmen. Arten der Verbindlichkeiten 13 .0 4. 20 17 Aufnahme von Krediten für Investitionen ist zudem eine Differenzierung nach Gläubigern Gesamtbetrag am 31.07.2015 EUR EUR KO PI E 1. Anleihen 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.1 von verbundenen Unternehmen 2.2 von Beteiligungen 2.3 von Sondervermögen 2.4 vom öffentlichen Bereich 2.5 von Kreditinstituten 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 >1 bis 5 bis zu Jahre Jahre 1 Jahr 4.031,25 EUR EUR Gesamtbetrag am 31.12.2014 EUR 109.003,72 109.003,72 4.031,25 12.042,63 Anlage 9/1 dhpg Anhang zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim zum 31.07.2015 Arten der Verbindlichkeiten Gesamtbetrag am 31.07.2015 EUR EUR 3.322,74 245,89 245,89 13 .0 4. 20 17 3.322,74 EUR 7.599,88 7.599,88 EUR Gesamtbetrag am 31.12.2014 EUR 4.507,22 125.553,57 KO PI E 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7. Sonstige Verbindlichkeiten 8. Erhaltene Anzahlungen 9. Summe aller Verbindlichkeiten Nachrichtlich anzugeben: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: z.B. Bürgschaften u.a. mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 bis 5 mehr als 5 1 Jahr Jahre Jahre Anlage 9/2 dhpg NKF Rahmentabelle und örtliche Nutzungsdauern der Gemeinde Dahlem sowie des Zweckverbandes Kronenburger See und des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Nr. Nutzungsdauer (in Jahren) Vermögensgegenstand Gebäude und bauliche Anlagen Abwasserhebeanlagen (baulicher Teil) Pumpwerk Abwasserkanäle Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, baulicher Teil) Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, baulicher Teil) Kläranlage Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke) Kläranlage Badekabinen Baubuden Behelfsbauten Einlaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke) Feuerwehrgerätehäuser (massiv) Feuerwehrgerätehäuser (sonstige Bauweise) Friedhofskapellen Garagen (massiv) Garagen (Fertigbau) Garagen (Leichtbau) Gebäude, Verwaltungs- (massiv) Gebäude, Verwaltungs- (Leichtbau) Gebäude, Büro- (massiv) Gebäude, Büro- (Leichtbau) Gebäude, Funktions- für Sportanlagen (Sozialgebäude, Umkleidekabinen,...) (massiv) Umkleide im Gebäude Gebäude, Funktions- für Sportanlagen (Sozialgebäude, Umkleidekabinen,...) (Fertigbau) Gebäude, Funktions- für Sportanlagen (Sozialgebäude, Umkleidekabinen,...) (Leichtbau) Gebäude, Betriebs- (massiv) Gebäude, Betriebs- (Fertigbau) Gebäude, Betriebs- (Leichtbau) Gebäude, Lager (massiv) Gebäude, Lager (Fertigbau) Gebäude, Lager (Leichtbau) Gebäude, Industrie- und Werkstätten mit und ohne Sozialtrakt (massiv) Gebäude, Industrie- und Werkstätten mit und ohne Sozialtrakt (Leichtbau) Gebäude, Schul- (massiv) Gebäude, Schul- (Leichtbau) Gebäude, Toiletten- (massiv) Gebäude, Toiletten- (Fertigbau) Gebäude, Toiletten- (Leichtbau) Gebäude, Unterkunfts-, Wohnheime (massiv) Gebäude, Unterkunfts-, Wohnheime (Fertigbau) Gebäude, Unterkunfts-, Wohnheime (Leichtbau) Gemeindezentren, Bürgerhäuser, Saalbauten Geräteblockhaus Kiga Grundstücksanschlusskanäle (Kanalhausanschlüsse) HA + Kanäle Hallen (massiv) Hallen (in Leichtbauweise) Hallen, Fahrzeug (massiv) Hallen, Fahrzeug (Leichtbau) Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- (massiv) Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- (Fertigbau) Hallen, Tennis-, Turn- und Sport- (Leichtbau) Hallenbäder Häuser, Wohn- und Geschäfts-, gemischt genutzt, MehrfamilienJugendzentren (massiv) Jugendzentren (Fertigbau) Jugendzentren (Leichtbau) Kindergärten, Kindertagesstätten (massiv) Kindergärten, Kindertagesstätten (Fertigbau) Kindergärten, Kindertagesstätten (Leichtbau) Lagergebäude (massiv) Lagergebäude (Fertigbau) Lagergebäude (Leichtbau) Leichenhallen Pegelhaus Zu-/Ablauf Pumpenhäuser Silobauten (Kunststoff und Stahl) Stauanlage - Untergrundverpresseung Stahlanlage - Damm Hauptsperre 40 67 30 40 50 20 8 20 50 80 40 80 50 40 30 80 35 70 35 50 50 50 70 70 70 60 40 30 60 50 70 25 25 20 15 70 70 60 60 20 67 60 30 50 30 50 50 40 50 70 50 50 40 60 50 40 50 40 30 70 50 50 20 100 100 KO PI E 13 .0 4. 20 17 1 1.01 1.02 1.03 1.04 1.05 1.06 1.07 1.08 1.09 1.10 1.11 1.12 1.13 1.14 1.15 1.16 1.17 1.18 1.19 1.20 1.21 1.22 1.23 1.24 1.25 1.26 1.27 1.28 1.29 1.30 1.31 1.32 1.33 1.34 1.35 1.36 1.37 1.38 1.39 1.40 1.41 1.42 1.43 1.44 1.45 1.46 1.47 1.48 1.49 1.50 1.51 1.52 1.53 1.54 1.55 1.56 1.57 1.58 1.59 1.60 1.61 1.62 1.63 1.64 1.65 Anlage 10/1 dhpg 1.66 1.67 1.68 1.69 1.70 1.71 1.72 1.73 1.74 1.75 1.76 1.77 1.78 1.79 1.80 1.81 1.82 1.83 1.84 1.85 Stauanlage - Prallwand Entnahme Stauanlage - Damm Vorsperre Stauanlage - Betonbauteile Stauanlage - Stahlbauteile Stauanlage - Tosbecken Stauanlage - Betonflächen Tosbecken Stauanlage - Asphaltdichtung Stauanlage - Mastixversiegelung Stauanlage - Pegelanlage Stauanlage - SM 3-6 Bauteil Stauanlage - Beobachtungsbrunnen Stauanlage - Brücke Vorbecken Stauanlage - Betonfläche Einlauf Stauanlage - Betronfläche Grundablass Straßenabläufe einschl. Anschlusskanäle Trafostationshäuser Vereins-, Jugendheime, Tagesstätten (massiv) Vereins-, Jugendheime, Tagesstätten (Fertigbau) Vereins-, Jugendheime, Tagesstätten (Leichtbau) Wohncontainer Straßen, Wege, Plätze (Grundstückseinrichtungen) Barrieren (Sportplätze) Betonmauer Bolzplätze (rote Erde) Bootssteg Brücken (Holzkonstruktion) Brücken (Mauerwerk oder Beton) Brücken (Stahlkonstruktion) Brunnen Drahtzaun Drainagen (aus Beton oder Mauerwerk) Drainagen (aus Ton oder Kunststoff) Fahrradständer (mobil) Gewässer naturnah ausgebaut (Renaturierung) Grünanlagen Holzzaun Löschwasserteiche Offene Gräben (soweit Bestandteil der kommunalen Entwässerung) Orientierungssysteme Parkplätze (in Kies, Schotter, Schlacken) Parkplätze (mit Packlage) Pflastersteinwege Plattenwege Ruhebänke Straßen- und Stadtmobiliar (Poller etc.) Schilderbrücken Spielkombinationen Kletterburg Spielplätze Sportplätze (Rasen- und Hartplätze) Stahlzaun Stauanlage Wegebau hiervon Unterbau Straßen (Gemeindestraße/Platz bituminös ausgebaut) Straßen (Gemeindestraße/Platz bituminös Einstreudecke) Straßen (Gemeindestraße/Platz Pflaster) Straßen (Gemeindestraße/Platz mineralisch) Wasserspeicher Wegebau Unterbau Wegebau Asphalt Wirtschaftsweg (unbefestigt) Wirtschaftsweg (mineralisch) Wirtschaftsweg (bituminös) Ziegelmauer 20 30 15 15 30 80 80 20 17 33 13 10 35 15 5 40 25 10 9 60 15 15 10 8 10 15 12 20 20 40 80 60 40 60 20 20 80 40 5 10 20 30 KO PI E 13 .0 4. 20 17 2 2.01 2.02 2.03 2.04 2.05 2.06 2.07 2.08 2.09 2.10 2.11 2.12 2.13 2.14 2.15 2.16 2.17 2.18 2.19 2.20 2.21 2.22 2.23 2.24 2.25 2.26 2.27 2.28 2.29 2.30 2.31 2.32 2.33 2.34 2.35 2.36 2.37 2.38 2.39 2.40 2.41 2.42 100 100 100 80 100 20 40 15 40 72 40 25 30 20 50 50 60 50 40 10 3 Technische Anlagen (Betriebsanlagen) 3.01 3.02 3.03 3.04 3.05 3.06 3.07 3.08 3.09 3.10 Abwasserhebeanlagen (maschineller Teil, Schneckenpumpen) Abwasserhebeanlagen (maschineller Teil, sonstige Pumpen) Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Belebungsanlage mit Druckbelüftung) Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Belebungsanlage mit Oberflächenbelüfter) Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil des Nachklärbeckens) Abwasserreinigungsanlagen (biologische Stufe, maschineller Teil der Tropfkörperanlage) Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, maschineller Teil des Absetzbeckens) Abwasserreinigungsanlagen (mechanische Stufe, maschineller Teil des Sandfanges) Abwasserreinigungsanlagen (Schaltwerte, elektrischer Teil) Abwasserreinigungsanlagen, mechanische Stufe, maschineller Teil der Rechenanlage) 13 13 16 16 16 25 16 12 15 10 Anlage 10/2 dhpg Abzugsvorrichtungen Akkumulatoren Alarmanlagen Alarmgeber (Rettungsdienst) Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (maschinelle Einrichtungen) Beleuchtungsanlagen Beschallungsanlagen Brandmeldeanlage Brennstofftanks Druckkessel Druckluftanlagen (mobil) Druckluftanlagen (stationär) Druckrohrleitungen für Abwässer Druckrohrleitungen für Sickerwasser Gaststätteneinbauten Gerüste (mobil) Kabelleitungen Kabelleitungen (erdverlegt) Kabelnetz für Telekommunikatonsanlagen Kälteanlagen Klimaanlagen Martinshornanlage Maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entwässerung, Dauer- und Schneckenpumpen Maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entwässerung, sonstige Pumpen Mess- und Regeleinrichtungen (allgemein) Messeinrichtungen (allgeimein) Notstromaggregate Pausensignalanlagen Photovoltaikanlagen Schaukästen Wegeschranken Solaranlagen Sonstige maschinelle Einrichtungen der kommunalen Entwässerung, z.B. Schieber, Regler Stauanlage - Anlagensteuerung Automatisierung Stauanlage -SM 3-6 Messtechnik Stauanlage - Umbau SW-Leitung Stauanlage - Sicherheitstechnik Telekommunikationseinrichtungen Vermessungsgeräte (mechanisch) 10 10 15 10 20 30 15 10 25 10 10 10 40 20 8 10 35 35 20 14 15 10 15 10 18 18 20 12 20 9 10 10 25 30 40 71 70 15 12 13 .0 4. 20 17 3.11 3.12 3.13 3.14 3.15 3.16 3.17 3.18 3.19 3.20 3.21 3.22 3.23 3.24 3.25 3.26 3.27 3.28 3.29 3.30 3.31 3.32 3.33 3.34 3.35 3.36 3.37 3.38 3.39 3.40 3.41 3.42 3.43 3.44 3.45 3.46 3.47 3.48 3.49 Maschinen und Geräte, Betriebsausstattung Abfallbehälter und -körbe Atemschutzgerät Atmungsgeräte Bädereinrichtungen Bänke aus Holz Bänke aus Metall oder Kunststoff Bänke aus Stein, Mauerwerk Beckeneinstiegsleitern Beckenreiniger Belüftungsgeräte (mobil) Bestuhlung von Trauerhallen Betonkleinmischer Bohnermaschinen Bohrhämmer Bohrmaschinen (mobil) Bohrmaschinen (stationär) Bühnenausstattung Bühnenbeleuchtungs-Stellwerk Bühnenzubehör Dampfhochdruckreiniger Desinfektionsgeräte Feuerlöschgeräte Feuerwehrleitern (mechanisch) Feuerwehrschutzanzug (Gas-Säure-Kontaminations-Schutzanzug) Folienschweißgeräte Friedhofskreuze Handkehrmaschinen Hartplatzpflegegerät Hobelmaschinen (mobil) Hobelmaschinen (stationär) Kanalleuchte mit Anschluss Kommunikationssysteme Kompressor Kücheneinrichtung 10 12 6 12 8 20 30 20 12 10 20 6 5 5 5 16 20 20 20 8 10 8 20 4 13 25 6 7 9 16 8 10 10 15 KO PI E 4 4.01 4.02 4.03 4.04 4.05 4.06 4.07 4.08 4.09 4.10 4.11 4.12 4.13 4.14 4.15 4.16 4.17 4.18 4.19 4.20 4.21 4.22 4.23 4.24 4.25 4.26 4.27 4.28 4.29 4.30 4.31 4.32 4.33 4.34 Anlage 10/3 dhpg Küchengeräte Ladegerät Lagerbehälter für Treibstoffe, Altöl etc. (oberirdisch) Lötgeräte Mähgeräte ((Aufsitz-) Rasen-, Sichel-, Spindel-, Balken-, Kreisel-, Frontauslagemäher usw.) Messgeräte (Abwasser) Mülltonnen Netzwerkserver Presslufthämmer Rüttelplatten Sägen aller Art (mobil); Kettensäge Sägen aller Art (stationär) Salzstreuer für den Winterdienst Sargversenk- und Hebeanlagen (stationär) Sargversenk- und Hebeanlagen (transportabel) Sauerstoff-Schutzgerät Saugschläuche Schallpegelmesser Schiebeleiter Schleifmaschinen (mobil) Schleifmaschinen (stationär) Schmutzwasserpumpe Schneeräumschild Schweißgeräte Schredder Skelett, Torso, Demonstrationspuppe Software (Betriebssysteme und Netzwerk) siehe auch unter 5. ! Spielgeräte (Wippe, Rutsche, Schaukel, Klettergeräte usw.) Sportgeräte (Fitness- und Turngeräte) Stampfer Straßenschilder Streuautomaten für den Winterdienst Teerkocher, -spritze Trennmaschinen (mobil) Verkehrsüberwachungsgeräte (mobil) Tempo-Infogerät Vorbaukehrmaschinen Werkzeuge Winterdienstgeräte (allgemein) 10 10 25 13 9 12 12 5 7 11 8 14 10 20 12 10 10 8 10 8 15 10 10 13 6 15 5 8 15 11 20 8 10 7 5 7 8 10 13 .0 4. 20 17 4.35 4.36 4.37 4.38 4.39 4.40 4.41 4.42 4.43 4.44 4.45 4.46 4.47 4.48 4.49 4.50 4.51 4.52 4.53 4.54 4.55 4.56 4.57 4.58 4.59 4.60 4.61 4.62 4.63 4.64 4.65 4.66 4.67 4.68 4.69 4.70 4.71 4.72 Büro- und Geschäftsausstattung (einschl. Software) Aktenvernichter Audiogeräte Autotelefone Beamer; Videobeamer Bepflanzungen in Gebäuden Bildschirme Brief- und Paketwaagen Büchereiregalsystem für Präsenzbestand Büromaschinen (z.B. Rechenmaschinen, Brieföffner usw.) Büromöbel Cassettenrecorder CD-Player Datensichtgeräte Dia-Projektor Drucker DVD Player Faxgeräte Fernseher Fernsprechnebenstellenanlagen (ISDN-Anlage) Filmgeräte Flipcharts Fotogeräte Frankiermaschinen Funksprechgerät/Handfunksprechgerät Glasvitrinen Großrechner Handy Kameras (Wärmebild- / Spezial- / Digital / Polaroid-) Klimageräte (mobil) Kommunikationsendgeräte (allgemein) Kopiergeräte Laboreinrichtungen Lagereinrichtungen Laptops Laubbläser / Laubsauger 10 5 5 8 10 5 12 15 10 20 7 7 8 8 5 7 7 10 10 7 8 7 8 8 10 7 5 7 11 8 7 14 8 5 5 KO PI E 5 5.01 5.02 5.03 5.04 5.05 5.06 5.07 5.08 5.09 5.10 5.11 5.12 5.13 5.14 5.15 5.16 5.17 5.18 5.19 5.20 5.21 5.22 5.23 5.24 5.25 5.26 5.27 5.28 5.29 5.30 5.31 5.32 5.33 5.34 5.35 Anlage 10/4 dhpg Lautsprecher Lehr- und Lernmaterial Leinwände Magnetwand Metaplantafel Mobilfunkendgeräte Overheadprojektoren Panzerschränke Personalcomputer Pinnwand Plotter Präsentationsgeräte Projektionsgeräte Projektionswände (mobil) Projektoren Radios Räumgeräte Raumheizgeräte (mobil) Recorder Regalsystem einer Handbibliothek Reißwölfe Scanner (u. ä. Peripheriegeräte) Schreibmaschinen Software (Anwendungen Spezial) Software (Anwendungen Standard) Software (Betriebssysteme und Netzwerk) Stahlregal Stahlschränke Stellwände Tafeln Info/HinweisTeppiche (normale) Tresore Verstärker Videogeräte Vitrinen Wandtafeln, Leinwände in Schulen Werkstatteinrichtungen Workstations Zeiterfassungsgeräte Fahrzeuge Anhänger Barkassen Einsatzleitwagen Fahrräder Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschfahrzeug Hubwagen Kleintraktoren Kleintransporter Kombiwagen Lastkraftwagen Loipenspurgerät Mannschaftstransportfahrzeuge Mehrzweckfahrzeug Motorboot Personenkraftwagen Streufahrzeuge Traktoren 10 20 14 8 20 10 8 10 8 10 10 10 10 12 10 10 10 KO PI E 6 6.01 6.02 6.03 6.04 6.05 6.06 6.07 6.08 6.09 6.10 6.11 6.12 6.13 6.14 6.15 6.16 6.17 7 4 10 8 8 5 8 30 5 8 3 8 10 10 8 7 9 9 7 15 8 5 9 5 5 5 10 20 20 20 8 30 7 10 9 25 15 5 10 13 .0 4. 20 17 5.36 5.37 5.38 5.39 5.40 5.41 5.42 5.43 5.44 5.45 5.46 5.47 5.48 5.49 5.50 5.51 5.52 5.53 5.54 5.55 5.56 5.57 5.58 5.59 5.60 5.61 5.62 5.63 5.64 5.65 5.66 5.67 5.68 5.69 5.70 5.71 5.72 5.73 5.74 7 Sonstige Anlagegüter 7.01 7.02 7.03 7.04 7.05 7.06 7.07 7.08 7.09 7.10 7.11 7.12 7.13 7.14 7.15 7.16 Betten Brennofen (Töpferwerkstatt) Defibrillator EC-Kartenleser Einbauküchen Erste-Hilfe-Kasten (Notfallkoffer) Fahnenmasten Geldprüfgeräte Geschirrspülmaschinen Getränkeautomaten Hochdruckreiniger Industriestaubsauger Kühleinrichtungen Kühlschränke Laborgeräte Landkarten (große für Schule) 15 25 7 8 18 4 10 7 10 7 8 7 10 10 13 12 Anlage 10/5 dhpg Leitern Mikroskope Mikrowellengeräte Regaleinrichtungen (allgemein) Reinigungsgeräte (fahrbar) Schneepflüge Schulsportgeräte Staubsauger Wasserautomaten Wäschetrockner Waschmaschinen Wasserhochdruckreiniger Wasserspielgeräte Bergungsfässer Leitungsroller (Kabeltrommel) Rollwagen Probeentnahmesatz Umfüllpumpe CSA-Schutzanzüge Kombinationsschaumrohr VA-Kiste für Feuerwehrauto Kombigerät (Rettungsgeräte Spreizer/Schere etc.) Hitzeschutzanzüge Tauchpumpe Tragkraftspritzen Sargwagen Musikinstrumente, -zubehör Blas- und Schlaginstrumente Tasteninstrumente Streichinstrumente elektronisches Stimmgerät Gitarrenverstärker Klavierbank Mikrofonanlage Mischpulte Mixer / Verstärker Orchesterpult 10 15 8 10 5 20 5 10 5 3 KO PI E 8 8.01 8.02 8.03 8.04 8.05 8.06 8.07 8.08 8.09 8.10 18 13 8 18 9 10 10 7 5 8 10 8 15 10 10 15 20 20 20 15 15 15 10 15 25 20 13 .0 4. 20 17 7.17 7.18 7.19 7.20 7.21 7.22 7.23 7.24 7.25 7.26 7.27 7.28 7.29 7.30 7.31 7.32 7.33 7.34 7.35 7.36 7.37 7.38 7.39 7.40 7.41 7.42 Anlage 10/6 dhpg Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.07.2015 Allgemeines -Statistische Angaben1. Zahl der Lehrkräfte Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 a) Vollzeitkräfte 12 10 b) Teilzeitkräfte 4 4 2. Zahl der Schüler 13 .0 4. 20 17 Lehrkräfte Mitgliedsgemeinden Blankenheim Dahlem Nettersheim KO PI E Sonstige (außerhalb Verbandsgebiet) Insgesamt Schuljahr 2013/2014 Zahl % Schuljahr 2014/2015 Zahl % 20 26,32 20 27,03 28 36,83 24 32,43 13 17,11 15 20,27 15 19,74 15 20,27 76 100,00 74 100,00 Grafische Darstellung der Schüleranzahl 20,27% 27,03% Blankenheim Dahlem Nettersheim Sonstige 20,27% 32,43% Anlage 11/1 dhpg Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.07.2015 3. Umlagengrundlagen Umlagegrundlagen der Kreisumlage (Steuerkraft und Schlüsselzuweisung) Mitgliedsgemeinden 2013 Absolut € % 2014 Absolut € % 8.415.982 43,66 9.018.859 44,70 Dahlem 4.252.577 22,07 4.282.019 21,22 Nettersheim 6.604.212 34,27 6.877.518 34,08 Insgesamt 13 .0 4. 20 17 Blankenheim 19.272.771 100,00 20.178.396 100,00 Graphische Darstellung der Umlagegrundlagen der Kreisumlage (Steuerkraft und Schlüsselzuweisung) : 6.877.518 € KO PI E 9.018.859 € Blankenheim Dahlem Nettersheim 4.282.019 € Anlage 11/2 dhpg Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.07.2015 Eckdaten der Bilanz/Entwicklungen 13 .0 4. 20 17 Der Lagebericht ist so zu verfassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des FÖS vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Jahresabschlussstichtag eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der in der Verbandssatzung festgelegten Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens- und Schuldenlage des Zweckverbandes zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens- und Schuldenlage des FÖS sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die in dem Jahresabschluss dargestellten Wertansätze erläutert werden. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung des FÖS einzugehen; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben. Bei dem FÖS handelt es sich um einen Zweckverband, dessen nicht durch Erträge zu deckende Aufwendungen mittels einer Umlage der beteiligten Kommunen zu finanzieren sind. Auf Grundlage der jeweiligen Haushaltsplandaten wird jährlich der Bedarf der Umlagezahlungen zum Ausgleich des Ergebnisplanes ermittelt. Sofern das Jahresergebnis einen Überschuss aufweist, ist dieser im übernächsten Jahr zur Minderung der Umlage einzusetzen. Weist das Jahresergebnis einen Fehlbetrag aus, hat ein Ausgleich durch die beteiligten Kommunen zu erfolgen. KO PI E Die Ergebnisrechnung des Jahresabschlusses zum 31.07.2015 stellt sich in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen dar. Berücksichtigt ist hierbei bereits, dass die im Jahr 2013 dem Sonderposten für Umlageüberzahlungen zugeführte Überzahlung von 18.102,09 € dem Sonderposten entnommen wurde und zur Entlastung der Ergebnisrechnung beiträgt, ebenso die Entnahme der Überdeckung des Jahres 2014 über 9.129,24 €. Die Bilanz des FÖS stellt sich zum Stichtag 31.07.2015 wie folgt dar: AKTIVA 1. Anlagevermögen 2. Umlaufvermögen 3. Aktive Rechnungsabgr. BETRAG PASSIVA 280.438,22 € 1. Eigenkapital 15.949,70 € 2. Sonderposten 0,00 € 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgr. BILANZSUMME AKTIVA 296.387,92 € BILANZSUMME PASSIVA BETRAG 110.155,72 € 168.047,32 € 10.585,00 € 7.599,88 € 0,00 € 296.387,92 € Bei einer Bilanzsumme in Höhe von 296.387,92 € wird eine Allgemeine Rücklage von (Eigenkapital im engeren Sinn) 110.155,72 € ausgewiesen. Anlage 11/3 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.07.2015 dhpg Auf die Vorgänge von besonderer Bedeutung wird insbesondere im Rahmen der Vermögens- und Kapitalstruktur sowie bei den Chancen und Risiken eingegangen. AKTIVA Anlagevermögen 280.438,22 € 13 .0 4. 20 17 Als Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd der Aufgabenerfüllung des Zweckverbandes zu dienen(§ 33 Abs. 1 Satz 2 GemHVO NRW). Zum Jahresabschluss am 31.07.2015 liegt das Anlagevermögen des FÖS insgesamt bei 280.438,22 € und gliedert sich in die Positionen „Immaterielle Vermögensgegenstände“ und „Sachanlagevermögen“. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.251,84 € Der Wert der immateriellen Vermögensgegenstände, vermindert um den periodengerechten Werteverzehr der Abschreibung über 176,95 €, beläuft sich zum Jahresabschluss per 31.07.2015 auf 2.251,84 €. Sachanlagen 278.186,38 € KO PI E Das Sachanlagevermögen besteht aus den Positionen: Bauten auf fremden Grund und Boden 176.970,26 € Unter Berücksichtigung der AfA über 5.928,86 € reduziert sich der Wert der Bauten auf fremden Grund und Boden im Haushaltsjahr 2015 auf 176.970,26 €. Betriebs- und Geschäftsausstattung 101.216,12 € Es sind neben der AfA in Höhe von 4.970,07 € auch die Anlagenzugänge aus Anschaffungen über 577,15 € berücksichtigt. Es ergibt sich im Vergleich zur Bilanz 2014 eine Wertminderung in Höhe von 4.392,92 €. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0,00 € Zum Jahresabschlussstichtag sind keine geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau auszuweisen. Anlage 11/4 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.07.2015 Umlaufvermögen dhpg 15.949,70 € Vorräte 9.623,21 € Der Wert des Materialdepots wurde mit 750,00 € unverändert beibehalten. Entsprechend dem Heizölbestand zum 31.07.2015 wurde unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips ein Wertansatz in Höhe von 8.873,21 € gebildet. Öffentlich-rechtliche Forderungen 6.313,24 € Privatrechtliche Forderungen Zum Jahresabschlussstichtag auszuweisen. 13 .0 4. 20 17 Die Forderungen resultieren im Wesentlichen aus Endabrechnungen der KDZV-Umlage für Vorjahre gegenüber der Gemeinde Dahlem. 31.07.2015 Sonstige Vermögensgegenstände sind keine privatrechtlichen 0,00 € Forderungen 13,25 € KO PI E Es wurden Forderungen gegen die Gemeinde aus anteiligen Zinsen vom Girokonto aufgenommen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich die Bilanzsumme im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.07.2015 um 43.548,89 € reduziert. Das Anlagevermögen hat sich durch die Abschreibungen innerhalb des v. g. Zeitraumes um 11.075,88 € vermindert. Diesen stehen lediglich Zugänge durch Anschaffungen in Höhe von 577,15 € gegenüber. Die Position des Umlaufvermögens reduziert sich im Wesentlichen durch die geringeren öffentlich-rechtlichen Forderungen. Die hierin enthaltenen und bei der Gemeindekasse Dahlem verwalteten liquiden Mittel haben sich in der v. g. Periode um 28.377,26 € vermindert. Saldiert mit dem Bestandsvortrag per 31.12.2014 ergibt sich ein Negativbetrag, welcher bei den Verbindlichkeiten aufgenommen wurde. Anlage 11/5 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.07.2015 dhpg PASSIVA Eigenkapital 110.155,72 € Das Eigenkapital ist der rechnerische Überschuss des gesamten Vermögens über alle Schulden. Bestandteile des Eigenkapitals sind die Allgemeine Rücklage, die Sonderrücklage und die Ausgleichsrücklage sowie der Jahresfehlbetrag. Allgemeine Rücklage Ausgleichsrücklage Allgemeine Rücklage 13 .0 4. 20 17 Das Eigenkapital beläuft sich per 31.07.2015 auf insgesamt 110.155,72 € und setzt sich aus folgenden Positionen zusammen: 110.154,72 € 1,00 € 110.154,72 € Die Allgemeine Rücklage erhöht sich erheblich durch die Ablösung der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen durch die Mitgliedsgemeinden des FÖS. Ausgleichsrücklage 1,00 € KO PI E Die Ausgleichsrücklage beinhaltet lediglich den gesetzlich geforderten Mindestwert und weist somit 1,00 € aus. Sonderposten 168.047,32 € Sonderposten für Zuwendungen 163.336,19 € In erheblichem Umfang wurden in der Vergangenheit Investitionsvorhaben mit Hilfe von Zuwendungen finanziert. Der hierfür gebildete Sonderposten wird jährlich korrespondierend zu der Abschreibung für Abnutzung der dazugehörigen Wirtschaftsgüter aufgelöst. Im Haushaltsjahr 2015 entlastet er die Ergebnisrechnung mit 5.470,59 €. Sonderposten aus Umlageüberzahlungen 1.877,82 € Die Bilanzposition des Sonderpostens für Umlageüberzahlungen wurde durch die Auflösung der Überdeckung des Jahres 2013 um 18.102,09 € gemindert. Des Weiteren wurde die Überdeckung des Jahres 2014 zum Ausgleich der Ergebnisrechnung mit einem Betrag in Höhe von 9.129,24 € ertragswirksam aufgelöst. Der verbleibende Restbetrag beläuft sich auf 1.877,82 €. Anlage 11/6 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.07.2015 Sonstige Sonderposten dhpg 2.833,31 € Es handelt sich bei den sonstigen Sonderposten um eine passivierte Zuwendung seitens des Fördervereins der Georg-Schule-Dahlem zur Finanzierung eines Zaunes sowie zur Neuanschaffung einer Freizeitecke. Der Ertrag aus der Auflösung beläuft sich auf 91,22 €. Rückstellungen 10.585,00 € Verbindlichkeiten 13 .0 4. 20 17 Instandhaltungsrückstellungen bestehen zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses am 31.07.2015 nicht. Bezüglich der Details der „sonstigen Rückstellungen“ wird auf die Ausführungen des Anhanges verwiesen. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 7.599,88 € 0,00 € Bei dieser Position ist der Teil der Schulden darzustellen, welcher nach Höhe und Fälligkeit aufgrund von Kreditaufnahmen für Investitionen von Kreditinstituten besteht. Neben den ordentlichen Tilgungsleistungen in 2015 in Höhe von 4.305,78 € wurde der vorhandene Restdarlehensbetrag durch die Mitgliedskommunen des FÖS vollständig abgelöst. KO PI E Liquiditätskredite bestehen zum v. g. Jahresabschlussstichtag nicht. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.031,25 € Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.031,25 € wurden bestehende Verpflichtungen aufgrund von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen ausgewiesen, welche durch den Liquidator mittels Zahlung ausgeglichen werden. Sonstige Verbindlichkeiten 3.322,74 € Die sonstigen Verbindlichkeiten zum 31.07.2015 belaufen sich auf 3.322,74 € und resultieren aus dem Liquiditätsdefizit des FÖS in der Einheitskasse der Gemeinde Dahlem zum v. g. Datum. Ein Ausgleich erfolgt im Wege der Liquidation und vermögensrechtlichen Auseinandersetzung. Erhaltene Anzahlungen 245,89 € Die erhaltenen Anzahlungen bestehen aus nicht in Anspruch genommenen Zuwendungen, welche durch den Liquidator nach der Auflösung des FÖS an den Zuwendungsgeber zurückgezahlt wurden. Anlage 11/7 dhpg Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.07.2015 Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 € Zum Jahresabschlussstichtag ist kein passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Der Aufbau der Passiva der Bilanz des FÖS zum 31.07.2015 stellt sich graphisch bei einer Bilanzsumme von 296.387,92 € wie folgt dar: Eigenkapital 2,56 % 13 .0 4. 20 17 34,09 % Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten 3,57% KO PI E Ertrags- und Finanzlage 59,78 % Die Erträge des Jahres 2015 belaufen sich im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.07.2015 nach der Ergebnisrechnung einschließlich der Finanzerträge auf insgesamt 137.257,86 €. Berücksichtigt ist bereits die im Haushaltsplan vorgesehene ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens aus Umlageüberzahlungen des Jahres 2013 in Höhe von 18.102,09 € sowie die Auflösung des Sonderpostens aus Umlageüberzahlungen des Jahres 2014 mit einem Teilbetrag über 9.129,24 €. Um 5.905,64 € übersteigen die ordentlichen Aufwendungen den Planansatz. Ursächlich ist hierfür im Wesentlichen die Herstellung eines Türdurchbruchs, welcher nicht veranschlagt war, aufgrund des zwingenden Bedarfs jedoch in Ausführung der Gremienbeschlüsse in 2015 hergestellt werden musste. Unter Berücksichtigung der Finanzaufwendungen über 1.214,22 € stellt sich die Ergebnisrechnung ausgeglichen dar. Die Summe der Einzahlungen beläuft sich im v. g. Zeitraum auf 99.302,39 €. Diesen stehen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (122.796,72 €), aus der Investitions(577,15 €) und Finanzierungstätigkeit (4.305,78 €) gegenüber. Die Finanzrechnung schließt zum 31.07.2015 mit einem negativen Saldo von 28.377,26 €. Verrechnet mit Bestand in der Einheitskasse der Gemeinde Dahlem per 31.12.2014 über 25.054,52 € ergibt sich ein negativer Liquiditätsbestand von 3.322,74 € wie bei den Verbindlichkeiten dargestellt. Anlage 11/8 dhpg Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.07.2015 Kennzahlen zur Bewertung der Vermögens- und Schuldenlage sowie der Finanz- und Ertragslage Bezeichnung / Formel Eigenkapitalquote I Ergebnis Vorjahr (1,61 %) Eigenkapital x 100 Bilanzsumme Anlagendeckungsgrad II Eigenkapital + Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge + lfr. Fremdkapital x 100 Anlagevermögen 273.491,91 € x 100 280.438,22 € Vorjahr (81,79 %) 97,52% Vorjahr (7,38 %) kurzfristige Verbindlichkeiten x 100 Bilanzsumme 7.599,88 € x 100 296.387,92 € Anlagenintensität Anlagevermögen x 100 Bilanzsumme 280.438,22 € x 100 296.387,92 € Liquidität 2. Grades 2,56 % Vorjahr (85,59 %) 94,62 % Vorjahr (142,31 %) Liq.Mittel + kurzfr. Ford. x 100 kurzfr. Verbindlichkeiten 6.326,49 € x 100 7.599,88 € Der Anlagendeckungsgrad II gibt Auskunft, inwieweit das langfristige Vermögen mit langfristigem Kapital finanziert ist. langfristige Verbindlichkeiten = Laufzeiten über fünf Jahre KO PI E Kurzfristige Verbindlichkeitsquote 37,17 % Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen des Zweckverbandes durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote I ist, desto unabhängiger ist der Zweckverband von externen Kapitalgebern. 13 .0 4. 20 17 110.155,72 € x 100 296.387,92 € Erläuterung 83,24 % Die kurzfristige Verbindlichkeitsquote verdeutlicht, wie hoch der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme ist. Da Haushaltsfehlbeträge i.d.R. über Kassenkredite finanziert werden, ist diese Kennzahl ein Indikator dafür, wie stark sich die aufgelaufenen Defizite auf die Finanzlage des Zweckverbandes auswirken. kurzfristige Verbindlichkeiten = Laufzeiten bis zu einem Jahr Die Anlagenintensität gibt Hinweise auf die finanzielle Anpassungsfähigkeit und Flexibilität eines Zweckverbandes. Eine hohe Anlagenintensität hat i.d.R. hohe Fixkosten in Form von Abschreibungen zur Folge. Die Liquidität 2. Grades gibt stichtagsbezogen Auskunft über die kurzfristige Liquidität des Zweckverbandes. Sie zeigt auf in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Anlage 11/9 dhpg Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.07.2015 Zinslastquote Finanzaufwendungen x 100 ordentliche Aufwendungen 1.214,22 € x 100 136.043,64 € Allgemeine Umlagequote Vorjahr (1,31 %) 0,89 % Vorjahr (90,61 %) Allgemeine Umlagen x 100 ordentliche Erträge Zuwendungsquote Erträge aus Zuwendungen x 100 ordentliche Erträge 11.028,36 € x 100 137.257,86 € 89,84 % Die Allgemeine Umlagenquote spiegelt wider, wie groß der Anteil der Umlage an den gesamten ordentlichen Erträgen des betrachteten Jahres ist. (Die Verwendung der Umlageüberzahlungen der Vorjahre wurde berücksichtigt) 13 .0 4. 20 17 123.307,33 € x 100 137.257,86 € Die Zinslastquote weist auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Vorjahr (7,00 %) 8,03 % Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit der Zweckverband von Zuwendungen und somit Leistungen Dritter abhängig ist. (Die Erträge aus der Auflösung der SoPo wurden hier berücksichtigt) Die aufgeführten Kennzahlen sind dem NKF-Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen (Runderlass des Innenministeriums NRW vom 19.02.2008) entnommen. KO PI E Bei der Gegenüberstellung der Kennzahlen zum Vorjahr ist zu berücksichtigen, dass der Jahresabschluss 2015 aufgrund der Auflösung des FÖS per 31.07.2015 erstellt wurde. Die Eigenkapitalquote und der Anlagendeckungsgrad II sind im Wesentlichen durch die Veränderung bei den langfristigen Verbindlichkeiten geprägt und den hieraus resultierenden Anstieg des Eigenkapitals, ausgelöst durch die vollständige Ablösung des Investitionskredits in 2015 durch die am FÖS beteiligten Kommunen. Da sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten per 31.07.2015 gegenüber dem Vorjahr um rd. 17,5 T€ reduzieren, sich aber die Bilanzsumme um rd. 43,5 T€ vermindert, sinkt die kurzfristige Verbindlichkeitsquote auf 2,56 %. Den Abschreibungen des Jahres 2015 in Höhe von 11.075,88 € stehen lediglich Investitionen über 577,15 € gegenüber, somit reduziert sich das Anlagevermögen in der v. g. Periode um rd. 3,6 %. Aufgrund der um rd. 12,8 % gesunkenen Bilanzsumme steigt die Anlagenintensität nicht unerheblich. Entsprechend dem Ergebnis der Finanzrechnung vermindern sich die liquiden Mittel im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.07.2015 um insgesamt 28.377,26 €. Dies führt zu einem negativen Liquiditätsbestand bei den in der Einheitskasse der Gemeinde Dahlem verwalteten liquiden Mitteln, wodurch sich die kurzfristigen Forderungen vermindern. Durch die v. g. Ablösung der Investitionskredite reduzieren sich auch die kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die Liquidität 2. Grades verändert sich im Wesentlichen durch die v. g. Sachverhalte. Anlage 11/10 dhpg Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.07.2015 Vorgänge von besonderer Bedeutung Es haben sich keine speziellen Sachverhalte nach Schluss des Haushaltsjahres ergeben (§ 48 S. 3 GemHVO). Chancen und Risiken Gemäß § 48 GemHVO soll der Lagebericht auch auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim eingehen und die zugrunde liegenden Annahmen aufzeigen. 13 .0 4. 20 17 Der Lagebericht ist in dieser Hinsicht zukunftsorientiert. Unter Risiko lässt sich der mit einer nicht unerheblichen Wahrscheinlichkeit zu erwartende Eintritt einer ungünstigen Entwicklung verstehen. Begründete Aussichten auf günstige Entwicklungen stellen dem gegenüber Chancen dar. KO PI E Die Berichterstattung über die Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung sollte prinzipiell dazu dienen, den Adressaten des Lageberichts in die Lage zu versetzen, sich selbst ein Bild über die Risiken und Chancen, deren Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Förderschulzweckverbandes zu machen. Insbesondere sind bestandsgefährdende Risiken und solche mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes zu beschreiben und zu erläutern. Es ist darauf zu achten, dass die Berichterstattung über die Chancen nicht dazu führt, dass ein zu positives Bild von der Lage des Förderschulzweckverbandes vermittelt wird. Hierbei dürfen Risiken nicht mit Chancen saldiert werden. Um die künftige Entwicklung mit Hilfe von Chancen und Risiken möglichst nachvollziehbar darzustellen, ist es wichtig, die grundsätzlich vorhandenen Informationen nicht zu überhäufen, da ansonsten der Blick auf das Wesentliche verloren geht. Daher bietet sich eine kurze Schwerpunktanalyse an. Auf der Basis des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit wurde der Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim aus den bezeichneten drei Kommunen gebildet. Grundlage der Verbandsarbeit bildet die am 30.03.1974 in Kraft getretene Verbandssatzung und die schulrechtlichen Vorschriften des Landes NRW. Aufgabe des Verbandes ist es, als Schulträger eine Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung zu unterhalten. Die durch eigene Einnahmen des Zweckverbandes nicht gedeckten Ausgaben werden durch eine Umlage der Mitgliedskörperschaften des Förderschulzweckverbandes ausgeglichen. Als umlagefinanzierter Verband sind die wirtschaftlichen Risiken als gering einzustufen. Bei Maßnahmen sowohl pflichtiger wie auch –sofern Raum dafür nach dem Haushaltsrecht besteht- freiwilliger Art sind solche nicht nur auf die eigene Leistungsfähigkeit, sondern vielmehr auf das finanzielle Leistungsvermögen der den Verband tragenden Mitgliedskommunen auszurichten. Anlage 11/11 dhpg Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.07.2015 Zentrale Vorschrift für die Haushaltswirtschaft des Förderschulzweckverbandes ist § 75 Abs. 2 Satz 1 GO, wonach der Haushalt des Förderschulzweckverbandes in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein muss. Der Teilergebnisplan des Jahres 2015 weist ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. 13 .0 4. 20 17 Die zum Haushaltsausgleich beitragende Umlage wird in ihrer Höhe maßgeblich durch die Aufwandsseite beeinflusst, da sich die übrigen Ertragspositionen nicht im gleichen Maße steigern lassen. Auch die Veränderung des Rechnungsstils führte zu Erschwernissen beim Haushaltsausgleich. Beispielsweise erschwerten die umlagerelevanten Abschreibungen im Gegensatz zum seitherigen kameralen System den Haushaltsausgleich, die durch eine Umlageanhebung ausgeglichen wurde. Dass die Nettomehrbelastung moderat ausfiel, ist auf die abschreibungsbezogene Sonderpostenauflösung zurückzuführen. Da das Land seit dem Jahr 2014 die schulische Inklusion und damit die konsequente Umsetzung der auf der UN-Behindertenrechtskonvention basierenden Inklusion, d.h. die gemeinsame Beschulung Behinderter und Nichtbehinderter an den allgemeinen Schulen anstrebt, ergibt sich ein Rückgang der Schülerzahlen bei den Förderschulen. KO PI E Die bisherige Ausnahmeregelung, wonach die Mindestgröße für Förderschulen von 144 Schülern um bis zu 50 % unterschritten werden durfte, wurde durch Rechtsverordnung aufgehoben. Nach der neuen Mindestgrößenverordnung sind für einen geordneten Schulbetrieb einer Förderschule, die im Verbund geführt wird, 144 Schüler erforderlich. Soweit diese Anzahl unterschritten wird, kann eine Förderschule mit Genehmigung der Oberen Schulaufsichtsbehörde als Teilstandorten geführt werden. In diesem Fall sind an jedem Teilstandort mindestens die Hälfte der Schülerzahl und somit 72 Schüler/innen erforderlich. Die neue Gesetzesregelung, verbunden mit der Mindestgrößenverordnung, die demografische Entwicklung und die Auswirkungen der Inklusion ergeben einen zwingenden Handlungsbedarf. Mit der Zielrichtung, den Schulstandort der Georg-Schule in Schmidtheim möglichst lange zu sichern, erfolgte eine Fusion mit der Förderschule in Schleiden. Im Zuge dessen wurde der ehemalige Förderschulzweckverband Blankenheim-DahlemNettersheim zum 31.07.2015 aufgelöst. Zum 01.08.2015 wurden im Wege einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit beide Förderschulen zu einer einheitlichen Schule mit zwei Standorten verbunden. Die Schulträgeraufgaben wurden dem Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden übertragen, die finanziellen Lasten für den Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule in Schmidtheim tragen weiterhin die Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim. Mit der Zusammenlegung der beiden Schulen in Schleiden und in Schmidtheim unter Beibehaltung der beiden Standorte ist ein Förderzentrum von anfänglich über 200 Schülern entstanden, das für einige Jahre als tragfähig angesehen werden kann und zur Standortsicherung beiträgt. Weiterhin wird hierdurch ein schulortnahes Förderschulangebot sichergestellt. Anlage 11/12 Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.07.2015 dhpg Persönliche Angaben gem. § 95 Abs. 2 GO (Stand 31.07.2015) Am Schluss des Lageberichts sind gem. § 95 Abs. 2 der GO für den Verbandsvorsteher, des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim folgende Angaben offen zu legen: Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen 2. Ausgeübter Beruf 3. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs.1 Satz 3 des Aktiengesetzes 4. Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form 5. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen 13 .0 4. 20 17 1. Lembach, Jan Bürgermeister Verbandsvorsteher Betriebsleiter 3. - 4. Verbandsvorsteher des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-DahlemNettersheim, Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Kronenburger See, Betriebsleiter des Abwasserwerkes der Gemeinde Dahlem, Vorsitzender des Ortsverbands Dahlem Volksbund Deutsche Kriegsgräberführsorge e.V. 5. stv. Vorsitzender der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Oleftal, stv. Mitglied im KDVZ-Verwaltungsrat, Abgeordneter im Waldbesitzerverband NRW, Abgeordneter der Mitgliederversammlung des Naturparks Nordeifel e.V., Abgeordneter der Mitgliederversammlung des NRW Städte und Gemeindebundes, stv. Vorsitzender des Fremdenverkehrsverein Erholungsgebiet Oberes Kylltal e.V., Mitgliedschaft Jagdgenossenschaften Kronenburg, Dahlem und Baasem, Vorsitzender der Fischereigenossenschaft Gemeinde Dahlem, KO PI E 1. 2. Anlage 11/13 dhpg Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.07.2015 Persönliche Angaben Mitglieder Verbandsversammlung (Stand 31.07.2015) Mitglieder Gemeinde Blankenheim 13 .0 4. 20 17 Rolf Hartmann, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, Bürgermeister Ingo Bings, Friedhofsweg 15, 53945 Blankenheim, Verwaltungsangestellter stv. Mitglieder Gemeinde Blankenheim Erwin Nelles, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, Gemeindeoberamtsrat Maria Sigel-Wings, Am Birnbaum 8, 53949 Blankenheim, Logopädin Mitglieder Gemeinde Dahlem Helmut Etten, Rathaus, 53949 Dahlem, Gemeindeoberamtsrat Hans Josef Schmitt, Schulstr. 47, 53949 Dahlem, Dipl.-Betriebswirt stv. Mitglieder Gemeinde Dahlem KO PI E Frank Hütter, Rathaus, 53949 Dahlem, Verwaltungsfachwirt Manfred Kolf, Ursprungstr. 17, 53949 Dahlem, kaufm. Angestellter Mitglieder Gemeinde Nettersheim Wilfried Pracht, Zingsheim, Krausstr. 2, 53947 Nettersheim, Bürgermeister Ferdi Geißler, Klosterstr. 28, 53947 Nettersheim, Rentner stv. Mitglieder Gemeinde Nettersheim Alfred Piehler, Zingsheim, Krausstr. 2, 53947 Nettersheim, Gemeindeoberamtsrat Christiane Hickert, Klosterstraße 22, 53947 Nettersheim, Kaufm. Angestellte Anlage 11/14 dhpg Lagebericht zum Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim- Dahlem- Nettersheim zum 31.07.2015 Persönliche Angaben Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses (Stand 31.07.2015) 13 .0 4. 20 17 Hans Josef Schmitt, Schulstr. 47, 53949 Dahlem, Dipl.-Betriebswirt Ingo Bings, Friedhofsweg 15, 53945 Blankenheim, Verwaltungsangestellter Ferdi Geißler, Klosterstr. 28, 53947 Nettersheim, Rentner Dahlem, den 07.04.2017 KO PI E aufgestellt: - gez. Helmut Etten Kämmerer der Gemeinde Dahlem bestätigt: - gez. Jan Lembach Bürgermeister der Gemeinde Dahlem als bestellter Abwickler für den FÖS Blankenheim-DahlemNettersheim Anlage 11/15 dhpg Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 13 .0 4. 20 17 Wir haben den Jahresabschluss des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim, Dahlem, - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Juli 2015 geprüft. Die Buchführung, die Inventur und die Aufstellung dieser Unterlagen nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit und den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Förderschulzweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. KO PI E Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 18 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. §§ 101 Abs. 1 und 95 GO NRW sowie nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Förderschulzweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters des Förderschulzweckverbandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Förderschulzweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des Förderschulzweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Bornheim, den 13. April 2017 dhpg Dr. Harzem & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Klaus Schmitz-Toenneßen Wirtschaftsprüfer gez. Astrid Stönner Wirtschaftsprüferin Anlage 12 13 .0 4. 20 17 dhpg KO PI E Ergänzende Angaben dhpg Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Netterheim, Dahlem Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen Förderschulzweckverband Blankenheim-Dahlem-Nettersheim Sitz: Dahlem Aufgaben: Der Förderschulzweckverband ist Schulträger einer Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung. Verbandssatzung: KO PI E Verbandsversammlung: 13 .0 4. 20 17 Name: Inkraftgetreten am 30. März 1974, zuletzt geändert durch Beschluss vom 5. April 2007. Die Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes besteht aus folgenden Verbandsmitgliedern: - Gemeinde Blankenheim (2 Vertreter) - Gemeinde Dahlem (2 Vertreter) - Gemeinde Nettersheim (2 Vertreter) Die Verbandsversammlung tagte letztmalig im Haushaltsjahr 2014. Im Rahmen dieser Sitzung wurden folgende, wesentliche Beschlüsse gefasst: Sitzung der Verbandsversammlung vom 18. Dezember 2014: - Auflösung des Förderschulzweckverbandes zum 31. Juli 2015 - Beschluss der Haushaltssatzung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Juli 2015 Nach Auflösung des Förderschulzweckverbandes Anlage 13/1 dhpg zum 31. Juli 2015 sind für die noch ausstehenden Beschlüsse die entsprechenden Gremien der ehemaligen Zweckverbandsträgerkommunen zuständig. Die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 wurden von den zuständigen Gremien der ehemaligen Trägerkommunen des Förderschulzweckverbandes in den jeweiligen Ratssitzungen am 31. Mai bzw. 5. Juli 2016 festgestellt. Jan Lembach Bürgermeister der Gemeinde Dahlem 13 .0 4. 20 17 Verbandsvorsteher: KO PI E Nach der Auflösung des Förderschulzweckverbandes zum 31. Juli 2015 ist der Bürgermeister der Gemeinde Dahlem, Herr Jan Lembach, als Abwickler für den Förderschulzweckverband bestellt. Anlage 13/2 KO PI E 13 .0 4. 20 17 dhpg KO PI E 13 .0 4. 20 17 dhpg