Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
154 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
31.05.17, 11:01
Aktualisiert
31.05.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 700 /X.L.
Datum: 30.05.2017
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
06.06.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
27.06.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jagdliches Bewirtschaftungskonzept
hier: a) Bericht des Jagdausübungsberichtigten über die Ergebnisse der Erfassung des Frühjahrsbestandes durch die Hegegemeinschaften
b) Jagdstrategie in den selbstverwalteten Eigenjagden
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zum jagdlichen Bewirtschaftungskonzept zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
a) Im Frühjahr dieses Jahres wurde, wie bereits in den vergangenen Jahren,
eine Scheinwerferzählung durchgeführt.
Die Hegegemeinschaften Blankenheim, Dahlem, Hellenthal und Nettersheim
haben ihre Zählergebnisse in Absprache untereinander, dem Rotwildsachverständigen zur Verfügung gestellt.
Grundsätzlich ist zu berichten, dass bei der Zählung von einer Entspannung
des Winter- und Frühjahrsbestandes des Rotwildes in den Eigenjagden der
Gemeinde Nettersheim berichtet werden kann.
Bei Betrachtung des gezählten Bestandes im gesamten Rotwildbewirtschaftsbezirk „Zitterwald-Mürel“ bleibt die Situation jedoch höchst angespannt.
Wanderbewegungen des Rotwildes können schnell zu Stresssituationen bei
den Waldwildschäden führen. Unter diesem Wissen ist die derzeitige Situation
eines wildbiologisch, dem Wald angepassten Wildbestandes, im Gemeindewald Nettersheim kritisch.
Die Zählergebnisse könnten bei Bedarf im Nichtöffentlichen Teil vorgestellt
werden.
b)
Die Jagdausübungsberechtigten der Gemeinde Nettersheim haben in der
Mitgliederversammlung der Vereinigung der Rotwildjäger Nettersheim e. V.
(Hegegemeinschaft Nettersheim) beschlossen, den Abschuss wie in Vorlage
325/X.L. Z.3 zu beantragen.
Die Abschusspläne liegen derzeit bei der Unteren Jagdbehörde zur Genehmigung vor. Bezüglich der Bejagung auf Schmalspießer und Schmaltiere wurde
der Abschuss mit Schreiben vom 05.05.2017 durch die Untere Jagdbehörde
auf Vorjahresniveau freigegeben.
Nach den Ergebnissen der Wildzählung ist nicht erkennbar, warum der Abschuss nicht entsprechend unserer Beantragungen durchgeführt bzw. festgesetzt werden sollte. Der Abschuss von Schmaltieren ist derzeit verhalten mit
der Begründung, dass so gejagt werden soll, dass kein Rotwild abwandert.
Zudem ist der Abschuss von Schmaltieren so gesteuert, dass Alttiere nicht
„heimlich“ werden.
Wie im vergangenen Jahr ist die Durchführung von zwei Bewegungsjagden
geplant. Nach derzeitigem Kenntnisstand sollen diese am 28.10. und 25.11.
revierübergreifend stattfinden.
3
Zurzeit sind Planungen dahingehend, die Jagd touristisch einzubinden. Ab
Frühjahr nächsten Jahres sollen Besucher des Waldes die Möglichkeit zur gelenkten Wildbeobachtung zu erhalten.
Obwohl Blankenheim und Nettersheim in den letzten Jahren nicht gefüttert
haben, bedarf es einer Überarbeitung der Fütterungsstandorte bis Dezember
dieses Jahres. Die Abstimmung der Standorte erfolgt über die Hegegemeinschaft Nettersheim. Hier sind alle Waldbesitzer aufgerufen, die Jagdausübungsberechtigten sowie die Hegegemeinschaft bei ihrem Vorhaben zu unterstützen.
Derzeit sind im Bereich der Eigenjagden Nettersheim und Marmagen Wildwiesen Gegenstand von Förderungen bei der Landwirtschaftskammer. Eine Erweiterung der Flächen ist ab 2018 geplant. Aufgrund von Arbeitsspitzen und
Zustand der Wildwiesen ist eine frühere Erweiterung von förderfähigen Wildwiesen nicht möglich. Weitere Einzelheiten zum Bejagungskonzept werden
auch bei der Bereisung erläutert.
gez. Pracht
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Bürgermeister