Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
148 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
09.06.17, 09:00
Aktualisiert
09.06.17, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Kr
Vorlage 712 /X.L.
Datum: 08.06.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.06.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
27.06.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwicklung der Ortskerne
hier: Leerstandsmanagement
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, im Zusammenhang mit Leerstand innerhalb des Gemeindegebietes je nach Art und Standort des Objektes
Kaufverhandlungen mit dem Grundstückseigentümer zu führen und ggf. im Rahmen von Zwangsversteigerungen Kaufangebote abzugeben.
Begründung:
Im Rahmen des derzeitigen Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ und den hieraus resultierenden Ortsbegehungen zeigt sich, dass leer stehende und teilweise
verwahrloste Objekte negative Einflüsse auf die dörflichen Entwicklungen und das
Erscheinungsbild
nehmen können. Insbesondere bei solchen Häusern ist die
Vermarktung problematisch, so dass diese teilweise zu Billigstpreisen angeboten
bzw. im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben werden können.
Aufgrund dessen sollte sich die Gemeinde verstärkt um solche Objekte bemühen,
damit Fehlentwicklungen in den jeweiligen Ortskernen ausgeschlossen werden.
Die Gemeinde sollte daher je nach Art und Standort der einzelnen Objekte Kaufverhandlungen mit den jeweiligen Grundstückseigentümern führen und ggf. auch
an Zwangsversteigerungen mit einem Kaufangebot teilnehmen. Dies vor dem
Hintergrund, dass im Rahmen von Zwangsversteigerungen nachträglich ein Vorkaufsrecht seitens der Gemeinde nicht mehr geltend gemacht werden kann.
Bevor es letztlich zu einem Kauf von derartigen Objekten kommt, wäre zunächst
zu prüfen, inwieweit diese Objekte in Fördermaßnahmen mit einbezogen werden
können.
gez. Pracht
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Bürgermeister