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Beschlussvorlage (Entwicklung der Ortskerne hier: Leerstandsmanagement)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
148 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
09.06.17, 09:00
Aktualisiert
09.06.17, 09:00
Beschlussvorlage (Entwicklung der Ortskerne
hier:	Leerstandsmanagement) Beschlussvorlage (Entwicklung der Ortskerne
hier:	Leerstandsmanagement)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 712 /X.L. Datum: 08.06.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 27.06.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwicklung der Ortskerne hier: Leerstandsmanagement Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, im Zusammenhang mit Leerstand innerhalb des Gemeindegebietes je nach Art und Standort des Objektes Kaufverhandlungen mit dem Grundstückseigentümer zu führen und ggf. im Rahmen von Zwangsversteigerungen Kaufangebote abzugeben. Begründung: Im Rahmen des derzeitigen Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ und den hieraus resultierenden Ortsbegehungen zeigt sich, dass leer stehende und teilweise verwahrloste Objekte negative Einflüsse auf die dörflichen Entwicklungen und das Erscheinungsbild nehmen können. Insbesondere bei solchen Häusern ist die Vermarktung problematisch, so dass diese teilweise zu Billigstpreisen angeboten bzw. im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben werden können. Aufgrund dessen sollte sich die Gemeinde verstärkt um solche Objekte bemühen, damit Fehlentwicklungen in den jeweiligen Ortskernen ausgeschlossen werden. Die Gemeinde sollte daher je nach Art und Standort der einzelnen Objekte Kaufverhandlungen mit den jeweiligen Grundstückseigentümern führen und ggf. auch an Zwangsversteigerungen mit einem Kaufangebot teilnehmen. Dies vor dem Hintergrund, dass im Rahmen von Zwangsversteigerungen nachträglich ein Vorkaufsrecht seitens der Gemeinde nicht mehr geltend gemacht werden kann. Bevor es letztlich zu einem Kauf von derartigen Objekten kommt, wäre zunächst zu prüfen, inwieweit diese Objekte in Fördermaßnahmen mit einbezogen werden können. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister