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Beschlussvorlage (Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
216 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
09.06.17, 09:00
Aktualisiert
09.06.17, 09:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 720 /X.L. Datum: 08.06.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 27.06.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Planungskonzept Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung - sowie zum Stand der Bauarbeiten zustimmend zur Kenntnis und beschließt, weitere notwendige Maßnahmengewerke und Aufträge auf der Grundlage der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben. Begründung: In den vergangenen Sitzungsphasen wurden weitreichende Beschlüsse zum Kloster Nettersheim – Quartierzentrum für Integration und Begegnung - gefasst. Weiterhin wurde regelmäßig über den Sachstand informiert. In seiner Sitzung am 27.09.2016 hat der Gemeinderat folgendes beschlossen (siehe Vorlage 509): Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht und das in der Begründung zur Vorlage beschriebene Planungskonzept für das Kloster Nettersheim – Quartierszentrum für Integration und Begegnung - zustimmend zur Kenntnis und beschließt auf der Grundlage dieses Planungskonzeptes einen Teilbauantrag zu stellen. Auf dieser Grundlage wurde der Bauantrag bei der Bauordnungsbehörde des Kreises Euskirchen eingereicht. Weiterhin hat am 26.04.2017 eine Begehung mit interessierten Vertretern des Gemeinerates stattgefunden, wobei das Planungskonzept und der Bearbeitungsstand nochmals im Detail vorgestellt und wie nachstehend erläutert vertieft wurden. Erschlossen wird das Gebäude bisher über das zentral gelegene Treppenhaus, in dem auch der Aufzug integriert ist. Dieser konnte in der Zwischenzeit in Abstimmung mit dem TÜV wieder gangbar gemacht werden. Eine Erneuerung ist somit nicht erforderlich. Um die beiden Gebäudeflanken flexibler und unabhängig voneinander nutzen zu können, entstehen dort zwei zusätzliche Treppenhäuser (Betontreppen Souterrain bis Dachgeschoss), die in bestehende Räumlichkeiten integriert werden und im Erdgeschoss einen Zugang über einen Steg erhalten. In den Steg an der linken Gebäudeflanke, der auch als Zugang zur Kapelle genutzt werden kann, wird zudem eine kleine Außenterrasse eingefügt. Diese beiden zusätzlichen Treppenhäuser befinden sich aktuell in der Umsetzung. Die Planungen zu den Stegen werden derzeit vertieft. Ziel ist es, diese möglichst in den kommenden Wochen auch in die Umsetzung zu bringen. Im rechten Gebäudetrakt sind die Einheiten für den therapeutischen Aufenthalt vorgesehen. Hierbei handelt es sich zum einen um 12 Räume für eine Nutzung durch mehrere Personen und zum anderen um fünf Einheiten, die auch als Wohnung genutzt werden können. Das Planungskonzept zum linken Gebäudetrakt beinhaltet ebenfalls zwei Einheiten (Wohnnutzung) für den therapeutischen Auf- 3 enthalt (Obergeschoss und Dachgeschoss) sowie eine Nutzung der übrigen Räume (einschließlich Kapelle) als Begegnungs- und Bildungsforum sowie für unterschiedlichste Quartiersangebote (Souterrain bis Dachgeschoss). Die Planungen zu den Räumen für den therapeutischen Aufenthalt wurden zwischenzeitlich vertiefend bearbeitet, so dass in Kürze mit der Umsetzung begonnen werden kann. Seit Erwerb der Immobilie finden in der ehemaligen Klosterkapelle regelmäßig kulturelle Veranstaltungen statt, die sich einer sehr großen Nachfrage erfreuen. Diese Veranstaltungen werden ungeachtet der anstehenden Bauarbeiten im und rund ums Kloster auch in Zukunft fortgeführt. Um den Bereich der Cafeteria attraktiver gestalten zu können, erhält diese eine direkte Verbindung zum Klostergarten (auch über einen Steg). Neben den zuvor beschriebenen Maßnahmen wurde in der Zwischenzeit mit der Sanierung der Fenster und der Heizkörper, die weitestgehend erhalten werden können, begonnen. Darüber hinaus befindet sich die Heizzentrale in der Umsetzung. Aufgrund von Feuchtigkeitsschäden wurde das Kloster im rückwärtigen Bereich freigelegt. Mit den Abdichtungsarbeiten wird in Kürze begonnen. Darüber hinaus wird in dem Graben eine neue Kanalleitung verlegt, da die sich im rechten Gebäudeteil im Souterrain befindliche (innenliegende) Kanalleitung aufgrund von Korrosion nicht mehr nutzbar ist. Am Dach insbesondere im Bereich der Kehlen mussten in Teilbereichen Undichtigkeiten festgestellt werden. Die Beseitigung dieser Schäden wurde in der Zwischenzeit an einen Fachbetrieb beauftragt. Bezüglich der bereits kürzlich erfolgten Beauftragungen wird auf Vorlage 690 verwiesen. Um das beschriebene Planungskonzept nun zügig in die weitere Umsetzung bringen zu können, sind neben dem Einsatz des gemeindlichen Personals und neben der Unterstützung durch den Förderverein für Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege weitere Beauftragungen im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren erforderlich. Schwerpunktmäßig zu nennen sind hier die notwendigen Installationen im Bereich Heizung/Lüftung/Sanitär, die Elektroinstallationen, die innenliegende Treppe in der linken Gebäudeflanke sowie die notwendigen Ausbauarbeiten in den Räumen des therapeutischen Aufenthalts. Die Finanzierung kann im Rahmen der Fördermaßnahme und den vorgenommenen Haushaltsveranschlagungen sichergestellt werden. Am 10.05.2017 hat eine Begehung mit der Bezirksregierung Köln stattgefunden, wobei das oben beschriebene Planungskonzept sowie der Bearbeitungsstand mit dem Fördergeber abgeglichen wurde. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister