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Beschlussvorlage (Straßenbenennung Baugebiet G14 in Nettersheim und F7 in Marmagen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
155 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
09.06.17, 11:48
Aktualisiert
09.06.17, 11:48
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Pa Vorlage 716 /X.L. Datum: 09.06.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 27.06.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Straßenbenennung Baugebiet G14 in Nettersheim und F7 in Marmagen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: 1. Der Rat beschließt im neuen Baugebiet G 14 folgende Straßenbenennungen entsprechend beigefügtem Plan (Anlage 1) vozunehmen: a. Zur Klosterquelle b. In den Sechs Morgen c. Zur Brotkiste 2. Der Rat beschließt im Neubaugebiet F7 in Marmagen folgende Straßenbenennungen entsprechend beigefügtem Plan (Anlage 2) vorzunehmen: a. Steinfelder Weg b. Zum Pützberg c. Im Wiesengrund Begründung: Für das neue Baugebiet G 14 in Nettersheim ist die Benennung der Erschließungsstraßen erforderlich. (Anlage 1). Das Baugebiet schließt an die vorhandene Bebauung an. Der Straßenverlauf „In den Sechs Morgen“ wird in das neue Baugebiet fortgeführt und soll daher bis zum querenden Fußweg und bis zur Anbindung an die Straße „Zur Klosterquelle“ den gleichen Namen „ In den Sechs Morgen“ erhalten. Der Straßenverlauf „Zur Klosterquelle“ wird ebenfalls in das neue Baugebiet weitergeführt, erhält aber bereits vor dem querenden Fußweg eine neue Anbindung, bis zu dieser Anbindung soll der Straßenname „Zur Klosterquelle“ weitergeführt werden. Ab dieser Anbindung in den südlichen Bereich des Baugebietes soll mit Bezug auf die vorhandene Gemarkungsbezeichnung „Brotkiste“ die Benennung der Straße mit „Zur Brotkiste“ erfolgen. Für das Neubaugebiet F7 in Marmagen ist ebenfalls die Benennung der Erschließungsstraßen notwendig. (Anlage 2). Im Gegensatz zu den in der Vergangenheit vielfach vorgeschlagenen Bezeichnungen in Ableitung von Gemarkungsbenennungen – in diesem Fall „Vor Fahler“ und „Die Acht Morgen“ – wird für diesen Bereich die Benennung „Zum Pützberg“ vorgeschlagen. Der an das Baugebiet angrenzende Bereich wird von den Einwohner des Ortes von je her als „Pützberg“ bezeichnet, daher sollte sich dies auch in der Straßenbennennung widerspiegeln. Bei den angelegten Verlängerungen der Straßen „Steinfelder Weg“ und „Im Wiesengrund“ werden die Namen für die Weiterführung der Straßen in das Neubaugebiet hinein übernommen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister