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Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
161 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
09.06.17, 11:48
Aktualisiert
09.06.17, 11:48
Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M/Kur. Vorlage 689 /X.L. Datum: 09.06.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 27.06.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt: a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung, werden die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und hierzu die in Spalte 4 aufgeführten Beschlüsse gefasst. b) Den Teilbereich Flur 10, Nr. 317 aufgrund des angrenzenden Gebwerbebetriebes als Mischgebiet auszuweisen. c) Den Planbereich im Bereich Eifelhöhenklinik geringfügig zu verkleinern, um einer späteren Entwicklung eines Kreisverkehres nicht entgegenzustehen. d) Die Planentwürfe der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen, „Die Acht Morgen“ (Anlage 2) sowie der Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“ mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 3) sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Begründung: Entsprechend dem Beschluss im Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 13.09.2016 (s. Vorlage 532/X.L.) wurde der Aufstellungsbeschluss zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim sowie Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“ im Parallelverfahren gefasst; gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht, die benachbarten Gemeinden beteiligt sowie die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Rückmeldefrist endete zum 19. Mai 2017. Es wird empfohlen, zu den eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen die in der beigefügten Tabelle (s. Anlage 1) dargestellten Abwägungen vorzunehmen sowie den Beschlusssempfehlungen zuzustimmen. Nach Übernahme aller Beschlüsse in den Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht ist die Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen. Der Umweltbericht sowie das Bodengutachten, werden bis zur Ratsitzung fertig gestellt sein und nachgereicht. Der Satzungsbeschluss wird in der außerterminlichen Ratsitzung am 05.09.2017 gefasst. 3 Sollte der ökologische Ausgleich nicht innerhalb des Plangebietes realisiert werden können, sind hierfür die kleinparzellierten Flächen der Gemeinde hinzuzuziehen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister