Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
141 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
09.06.17, 09:00
Aktualisiert
09.06.17, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Erweiterung
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GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 628 /X.L. Z.1
Datum: 08.06.2017
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.06.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Gemarkung Roderath,
Flur 5 Nr. 75
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Neubau eines Pferdeunterstandes auf dem
teilweise außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath befindlichen
Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 5 Nr. 75 zuzustimmen und hierzu das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen mit der Maßgabe, dass im Rahmen der Baugenehmigung ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises
Euskirchen abgestimmt und realisiert werden.
Begründung:
In seiner Sitzung vom 14.03.2017 wurde im Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss abgestimmt, dass eine erneute Behandlung der Angelegenheit
erfolgen soll, wenn die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen die Privilegierung nochmals geprüft hat.
Der Kreis Euskirchen erklärt, dass seinerseits eine erneute Prüfung der Privilegierung nicht vorgesehen sei und vorgenommen werde, da diese bereits im Zusammenhang mit einem anderen Bauantrag im Jahr 1996 festgestellt wurde.
Es wird daher vorgeschlagen, dem Antrag auf Neubau eines Pferdeunterstands
auf dem teilweise außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath befindlichen Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 5, Nr. 75, zuzustimmen und das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen mit der Maßgabe, dass im Rahmen der Baugenehmigung ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen abgestimmt und realisiert werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister