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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 5 Nr. 75)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
141 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
09.06.17, 09:00
Aktualisiert
09.06.17, 09:00
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 5 Nr. 75) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 5 Nr. 75)

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Erweiterung ============= GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 628 /X.L. Z.1 Datum: 08.06.2017 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.06.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 5 Nr. 75 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Neubau eines Pferdeunterstandes auf dem teilweise außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath befindlichen Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 5 Nr. 75 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen mit der Maßgabe, dass im Rahmen der Baugenehmigung ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen abgestimmt und realisiert werden. Begründung: In seiner Sitzung vom 14.03.2017 wurde im Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss abgestimmt, dass eine erneute Behandlung der Angelegenheit erfolgen soll, wenn die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen die Privilegierung nochmals geprüft hat. Der Kreis Euskirchen erklärt, dass seinerseits eine erneute Prüfung der Privilegierung nicht vorgesehen sei und vorgenommen werde, da diese bereits im Zusammenhang mit einem anderen Bauantrag im Jahr 1996 festgestellt wurde. Es wird daher vorgeschlagen, dem Antrag auf Neubau eines Pferdeunterstands auf dem teilweise außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath befindlichen Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 5, Nr. 75, zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen mit der Maßgabe, dass im Rahmen der Baugenehmigung ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen abgestimmt und realisiert werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister