Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
196 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
12.06.17, 09:00
Aktualisiert
12.06.17, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 685 /X.L.
Datum: 12.06.2017
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
20.06.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
27.06.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zwischenberichte Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 31.03.2017 und
30.06.2017
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Zwischenbericht zum 31.03. und 30.06.2017
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Beschlussvorschlag:
Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2017
des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Auf der Grundlage der Eigenbetriebsverordnung NRW und der Betriebssatzung
des Eigenbetriebes Biowärme ist ein quartalsmäßiger Überblick über den Verlauf
der Erträge und Aufwendungen zu verschaffen.
Beigefügt ist das prognostische Jahresergebnis 2017 auf der Grundlage der Erkenntnisse zum 31.03. und zum 30.06.2017 dargestellt.
Zwischen den beiden Quartalen haben sich keine unerwarteten bzw. außergewöhnlichen Entwicklungen gezeigt, so dass die Werte zu beiden Stichtagen identisch sind.
Hinsichtlich der Umsatzerlöse wurde bei den Großabnehmern eine Anpassung
gegenüber dem Planansatz prognostiziert. Dies vor dem Hintergrund, dass im
Vorjahr rd. 159.000 € an Umsatzerlösen von den Großabnehmern zu verzeichnen
waren, demgegenüber allerdings der diesjährige Wirtschaftsplan von Erlösen von
193.400 € ausgeht. Im Sinne des Vorsichtsprinzips legt die beigefügte Prognose
hinsichtlich der erwarteten diesjährigen Verbrauchserlöse einen Mittelwert von
170.000 € zugrunde. Hierin ist zudem berücksichtigt, dass der im Plan angesetzte
zusätzliche Verkaufserlös aus der Wärmeabgabe ans Kloster Nettersheim im
Rahmen der Erneuerung der Heizungsanlage (Pelletheizung) zumindest für dieses
Jahr in dieser Form nicht erfolgen wird.
Die Beschaffung der neuen Heizungsanlage wie auch die Sanierung der Haustechnik im Kloster Nettersheim befinden
sich derzeit noch im Bau, so dass eine Wärmeabgabe bzw. –verteilung über die
Biowärme und der gemäß seinerzeitiger Vorlage 593 angekündigte Weiterleitungsvertrag zwecks Übertragung der noch nutzbaren technischen Anlagen an
den Eigenbetrieb noch nicht erfolgen konnte. Deshalb wurde entsprechend dem
Vorsichtsprinzip in diesen beiden Zwischenberichten bei den Erträgen wie auch
den Aufwendungen davon ausgegangen, dass die für den Betrieb dieser Heizzentrale angesetzten Planwerte in diesem Jahr noch nicht entstehen werden.
Erst die Ablesung der tatsächlichen, zudem stark witterungsabhängigen Verbräuche zum Jahresende wird die Annahme bei den Umsatzerlösen verifizieren oder
ggf. Veränderungen aufzeigen.
Wie zuvor dargelegt, wurden im Aufwandsbereich die Betriebskosten für die Heizungsanlage Kloster (Gasbezug und Pelletbezug) außen vor gelassen.
Beim Reinigungs-, Wartungs- und Instandhaltungsansatz wurde eine Reduzierung von 10.000 € berücksichtigt, da im Vorjahr eine Vielzahl an Wartungen und
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Reparaturen an Übergabestationen erfolgt ist, so dass im aktuellen Wirtschaftsjahr mit einem verminderten Bedarf gerechnet wird.
Auch bei den Zinsen erfolgte eine Anpassung an die aktuellen Erkenntnisse.
Es wird auf der Grundlage der vorstehend genannten Annahmen mit einem Überschuss des Wirtschaftsergebnisses 2017 des Eigenbetriebes Biowärme
Nettersheim von rd. 9.500 € gerechnet.
gez. Pracht
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Bürgermeister