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Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Gemeindewasserwerk)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
225 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
12.06.17, 09:00
Aktualisiert
12.06.17, 09:00
Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2016
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 681 /X.L. Datum: 12.06.2017 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 20.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 27.06.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Gemeindewasserwerk Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Prüfbericht zur Jahresabschlussprüfung 2016 2 Beschlussvorschlag: a) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Gemeindewasserwerkes der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2016 unter Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand Koblenz GmbH und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. b) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresüberschuss in Höhe von 6.009,24 €auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen. Begründung: Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Gemeindewasserwerkes, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2016 aufgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz hat von Mai bis Juni die Prüfung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung NRW, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes durchgeführt. Der Prüfbericht inkl. Testat liegt dieser Vorlage in digitaler Form bei. a) Jahresgewinn gemäß Passivseite der Bilanz Das Jahresergebnis der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) 2016 des Gemeindewasserwerkes beläuft sich auf einen Überschuss von 6.009,24 €. Im Zuge des letzten Zwischenberichts zum 30.09.2016 wurde von einem Fehlbetrag in Höhe von rd. 4.000 € ausgegangen. Die Abweichung liegt im Wesentlichen in gegenüber der Prognose höheren Wassererlösen. Zum tatsächlichen Jahresergebnis 2016: Die gegenüber dem Vorjahr um rd. 8.600 cbm höhere Wasserverkaufsmenge hat zu einem rd. 25 TEUR höheren Ertrag aus Wassergebühren geführt. Die Umsatzerlöse liegen aufgrund des Rückgangs der passivierten Ertragszuschüsse in Höhe von rd. 17 TEUR insgesamt jedoch unter dem Vorjahreswert. Im Jahre 2016 wurde ein Betrag von rd. TEUR 97 an Eigenleistungen aktiviert. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um aktivierte Personalkosten der Verwaltungsbediensteten und aktivierte Bagger und Unimogkosten im Zusammenhang mit den durchgeführten investiven Maßnahmen sowie um Verwaltungsgemeinkosten. Der Materialaufwand ist im Jahre 2016 gegenüber dem Vorjahr um rd. TEUR 10 gesunken, da der Reparaturaufwand ggü. dem Vorjahr geringer ausgefallen ist und weniger Fremdfirmen in Anspruch genommen werden mussten. Die Wasserbezugskosten sind trotz höherer Wasserverkaufsmenge aufgrund erheblich gesunkener Wasserverluste um rd. 2 TEUR gesunken. 3 Der Personalaufwand einschließlich sozialer Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung ist im Jahre 2016 gegenüber dem Vorjahr um rd. 7 EUR gestiegen. Dies korrespondiert mit einer Abnahme von Fremdleistungen. Die Abschreibungen sind gegenüber dem Vorjahr aufgrund abgeschlossener investiver Maßnahmen um rd. 6 TEUR angestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Das Jahresergebnis im Jahr 2016 hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 5 TEUR verbessert und schließt mit einem Überschuss von EUR 6.009,24 ab. Der Wasserverlust 2016 ist gegenüber dem Vorjahr um rd. 12.000 cbm gesunken und lag bei 41.426 cbm. In den letzten Jahren konnte eine deutliche Reduzierung von 159.000 cbm im Jahr 2006 auf die vorstehend genannte Summe im Jahr 2016 erreicht werden. Dieser Wasserverlust macht einen Anteil von rd. 12,9 % der Gesamtwasserbezugsmenge aus. Die Wasserlecksuche gestaltet sich aufgrund einer Vielzahl an Kleinstbrüchen in den jeweiligen Orten als äußerst schwierig und ist sehr arbeitsintensiv. Die weitere Reduzierung der Wasserverluste ist eine der Hauptaufgaben des Wasserwerkspersonals. Angestrebt wird weiterhin ein maximaler Verlust von 10 % pro Jahr. Die verkaufte Wassermenge an Tarifabnehmer hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: Wirtschaftsjahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Wasserabgabemenge in cbm 263.116 259.147 259.690 260.531 255.325 249.654 251.358 259.115 267.752 Somit sind die Wasserwerksmitarbeiter weiterhin angehalten, intensiv nach Wasserrohrbrüchen an Wasserhausanschlüssen zu suchen und schnellstmöglich zu reparieren. Hierbei hat es sich bewährt, die beschädigten Hausanschlüsse komplett zu erneuern, da hierdurch Folgeschäden ausgeschlossen werden können. b) Entwicklung der zweckgebundenen Rücklage Der Rat der Gemeinde Nettersheim hatte in seiner Sitzung vom 08.04.2014 beschlossen, auf der Grundlage des § 10 Absatz 6 Satz 3 EigVO NRW dem außerplanmäßigen Ausgleich des nicht getilgten Verlustvortrages aus Vorjahren in Höhe von 248.849,78 € im Wirtschaftsjahr 2013 aus der zweckgebundenen Rücklage zuzustimmen. Die eingetragenen Jahresverluste 2013 mit 3.365,05 € und 2014 mit 12.656,98 € wurden ebenso auf neue Rechnung vorgetragen wie 4 der Jahresüberschuss in Höhe von 629,52 € aus dem Jahr 2015. Auch mit dem Jahresüberschuss 2016 soll so verfahren werden. Damit stellt sich die zweckgebundene Rücklage des Gemeindewasserwerks wie folgt dar: Stand der zweckgebundenen Rücklage nach Verrechnung des Verlustvortrages Jahresfehlbetrag 2013 Jahresfehlbetrag 2014 Jahresüberschuss 2015 Jahresüberschuss 2016 3.186.454,76 € -3.365,05 -12.656,98 629,52 6.009,24 € € € € c) Gebührenbedarf Zum 01.01.2013 wurde bei gleichbleibender Verbrauchsgebühr i. H. v. 1,29 €/cbm (netto) die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den Wasserzähler QN 2,5 von bis dahin 5,85 € auf 6,85 € (netto) und die übrigen Wasserzähler entsprechend angehoben. Im Wirtschaftsjahr 2014 wurden auf der Grundlage der Gebührenkalkulation mit Erlass des Wirtschaftsplanes keine Gebührenveränderungen vorgenommen. Die Gebührennachkalkulation auf der Grundlage der tatsächlichen Wirtschaftsführung mit dem Jahresabschluss 2014 wies allerdings eine Gebührenunterdeckung von EUR 13.174,46 aus. Mit den angepassten Wirtschaftsplanansätzen 2015 wurde bei einer angenommenen Wasserabnahmemenge von rd. 249.000 cbm ein Gebührenbedarf bei der Verbrauchsgebühr von 1,45 €/cbm Frischwasserbezug ermittelt. Auf dieser Grundlage wurde die Verbrauchsgebühr zum 01.01.2015 um 16 Cent auf die vorstehend genannten 1,45 €/cbm Frischwasserbezug erhöht. Mit dem Wirtschaftsplan 2017 wurde keine weitere Gebührenanpassung vorgenommen. Die aktuelle Gebührennachkalkulation im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 hat eine Gebührenüberdeckung in der Verbrauchsgebühr von rd. 10.000 EUR ergeben. Eine Rückstellung für Gebührenausgleich ist jedoch nicht zu bilden, da die Überdeckung des laufenden Jahres mit Unterdeckungen der Vorjahre verrechnet werden kann. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister