Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
225 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
12.06.17, 09:00
Aktualisiert
12.06.17, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 681 /X.L.
Datum: 12.06.2017
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
20.06.2017
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
27.06.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresabschluss zum 31.12.2016
hier: Gemeindewasserwerk
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Prüfbericht zur Jahresabschlussprüfung 2016
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Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Gemeindewasserwerkes der Gemeinde Nettersheim zum
31.12.2016 unter Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand Koblenz GmbH und
vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
b) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresüberschuss in Höhe von
6.009,24 €auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen.
Begründung:
Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Gemeindewasserwerkes, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum
31.12.2016 aufgestellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz hat
von Mai bis Juni die Prüfung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der
Eigenbetriebsverordnung NRW, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der
Betriebssatzung des Eigenbetriebes durchgeführt. Der Prüfbericht inkl. Testat
liegt dieser Vorlage in digitaler Form bei.
a) Jahresgewinn gemäß Passivseite der Bilanz
Das Jahresergebnis der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) 2016
des Gemeindewasserwerkes beläuft sich auf einen Überschuss von 6.009,24 €.
Im Zuge des letzten Zwischenberichts zum 30.09.2016 wurde von einem Fehlbetrag in Höhe von rd. 4.000 € ausgegangen. Die Abweichung liegt im Wesentlichen
in gegenüber der Prognose höheren Wassererlösen.
Zum tatsächlichen Jahresergebnis 2016:
Die gegenüber dem Vorjahr um rd. 8.600 cbm höhere Wasserverkaufsmenge hat
zu einem rd. 25 TEUR höheren Ertrag aus Wassergebühren geführt. Die Umsatzerlöse liegen aufgrund des Rückgangs der passivierten Ertragszuschüsse in Höhe
von rd. 17 TEUR insgesamt jedoch unter dem Vorjahreswert.
Im Jahre 2016 wurde ein Betrag von rd. TEUR 97 an Eigenleistungen aktiviert.
Hierbei handelt es sich hauptsächlich um aktivierte Personalkosten der Verwaltungsbediensteten und aktivierte Bagger und Unimogkosten im Zusammenhang
mit den durchgeführten investiven Maßnahmen sowie um Verwaltungsgemeinkosten.
Der Materialaufwand ist im Jahre 2016 gegenüber dem Vorjahr um rd. TEUR
10 gesunken, da der Reparaturaufwand ggü. dem Vorjahr geringer ausgefallen
ist und weniger Fremdfirmen in Anspruch genommen werden mussten. Die Wasserbezugskosten sind trotz höherer Wasserverkaufsmenge aufgrund erheblich
gesunkener Wasserverluste um rd. 2 TEUR gesunken.
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Der Personalaufwand einschließlich sozialer Abgaben und Aufwendungen für
die Altersversorgung ist im Jahre 2016 gegenüber dem Vorjahr um rd. 7 EUR gestiegen. Dies korrespondiert mit einer Abnahme von Fremdleistungen.
Die Abschreibungen sind gegenüber dem Vorjahr aufgrund abgeschlossener
investiver Maßnahmen um rd. 6 TEUR angestiegen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Das Jahresergebnis im Jahr 2016 hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 5
TEUR verbessert und schließt mit einem Überschuss von EUR 6.009,24 ab.
Der Wasserverlust 2016 ist gegenüber dem Vorjahr um rd. 12.000 cbm gesunken
und lag bei 41.426 cbm. In den letzten Jahren konnte eine deutliche Reduzierung
von 159.000 cbm im Jahr 2006 auf die vorstehend genannte Summe im Jahr
2016 erreicht werden. Dieser Wasserverlust macht einen Anteil von rd. 12,9 %
der Gesamtwasserbezugsmenge aus. Die Wasserlecksuche gestaltet sich aufgrund einer Vielzahl an Kleinstbrüchen in den jeweiligen Orten als äußerst
schwierig und ist sehr arbeitsintensiv. Die weitere Reduzierung der Wasserverluste ist eine der Hauptaufgaben des Wasserwerkspersonals. Angestrebt wird weiterhin ein maximaler Verlust von 10 % pro Jahr.
Die verkaufte Wassermenge an Tarifabnehmer hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
Wirtschaftsjahr
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Wasserabgabemenge in cbm
263.116
259.147
259.690
260.531
255.325
249.654
251.358
259.115
267.752
Somit sind die Wasserwerksmitarbeiter weiterhin angehalten, intensiv nach Wasserrohrbrüchen an Wasserhausanschlüssen zu suchen und schnellstmöglich zu
reparieren. Hierbei hat es sich bewährt, die beschädigten Hausanschlüsse komplett zu erneuern, da hierdurch Folgeschäden ausgeschlossen werden können.
b) Entwicklung der zweckgebundenen Rücklage
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hatte in seiner Sitzung vom 08.04.2014 beschlossen, auf der Grundlage des § 10 Absatz 6 Satz 3 EigVO NRW dem außerplanmäßigen Ausgleich des nicht getilgten Verlustvortrages aus Vorjahren in
Höhe von 248.849,78 € im Wirtschaftsjahr 2013 aus der zweckgebundenen
Rücklage zuzustimmen. Die eingetragenen Jahresverluste 2013 mit 3.365,05 €
und 2014 mit 12.656,98 € wurden ebenso auf neue Rechnung vorgetragen wie
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der Jahresüberschuss in Höhe von 629,52 € aus dem Jahr 2015. Auch mit dem
Jahresüberschuss 2016 soll so verfahren werden.
Damit stellt sich die zweckgebundene Rücklage des Gemeindewasserwerks wie
folgt dar:
Stand der zweckgebundenen Rücklage
nach Verrechnung des Verlustvortrages
Jahresfehlbetrag 2013
Jahresfehlbetrag 2014
Jahresüberschuss 2015
Jahresüberschuss 2016
3.186.454,76 €
-3.365,05
-12.656,98
629,52
6.009,24
€
€
€
€
c) Gebührenbedarf
Zum 01.01.2013 wurde bei gleichbleibender Verbrauchsgebühr i. H. v. 1,29
€/cbm (netto) die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den Wasserzähler QN
2,5 von bis dahin 5,85 € auf 6,85 € (netto) und die übrigen Wasserzähler entsprechend angehoben.
Im Wirtschaftsjahr 2014 wurden auf der Grundlage der Gebührenkalkulation mit
Erlass des Wirtschaftsplanes keine Gebührenveränderungen vorgenommen.
Die Gebührennachkalkulation auf der Grundlage der tatsächlichen Wirtschaftsführung mit dem Jahresabschluss 2014 wies allerdings eine Gebührenunterdeckung
von EUR 13.174,46 aus.
Mit den angepassten Wirtschaftsplanansätzen 2015 wurde bei einer angenommenen Wasserabnahmemenge von rd. 249.000 cbm ein Gebührenbedarf bei der
Verbrauchsgebühr von 1,45 €/cbm Frischwasserbezug ermittelt. Auf dieser
Grundlage wurde die Verbrauchsgebühr zum 01.01.2015 um 16 Cent auf die vorstehend genannten 1,45 €/cbm Frischwasserbezug erhöht. Mit dem Wirtschaftsplan 2017 wurde keine weitere Gebührenanpassung vorgenommen.
Die aktuelle Gebührennachkalkulation im Rahmen des Jahresabschlusses 2016
hat eine Gebührenüberdeckung in der Verbrauchsgebühr von rd. 10.000 EUR ergeben. Eine Rückstellung für Gebührenausgleich ist jedoch nicht zu bilden, da die
Überdeckung des laufenden Jahres mit Unterdeckungen der Vorjahre verrechnet
werden kann.
gez. Pracht
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Bürgermeister