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Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Eigenbetrieb Abwasser)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
191 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
12.06.17, 09:00
Aktualisiert
12.06.17, 09:00
Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2016
hier: Eigenbetrieb Abwasser) Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2016
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hier: Eigenbetrieb Abwasser)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 680 /X.L. Datum: 12.06.2017 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 20.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 27.06.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss zum 31.12.2016 hier: Eigenbetrieb Abwasser Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Prüfbericht zur Jahresabschlussprüfung 2016 2 Beschlussvorschlag: 1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2016 unter Berücksichtigung des vorgelegten Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. 2) Er beschließt ferner, den Jahresüberschuss in Höhe von 31.227,73 € ins Folgejahr auf neue Rechnung vorzutragen. Begründung: Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasser, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2016 aufgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz hat in der Zeit von Mai bis Juni 2017 die Prüfung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung NRW, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes durchgeführt. Der Prüfbericht inkl. Testat liegt in digitaler Form dieser Vorlage bei. a) Jahresgewinn gemäß Passivseite der Bilanz: Das Jahresergebnis 2016 der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) beläuft sich auf einen Überschuss in Höhe von 31.227,73 €. Mit Erstellung des Zwischenberichts zum 30.09.2015 wurde noch von einem geringen Überschuss von rd. 1.750,00 € ausgegangen. Im Wesentlichen liegt die Abweichung in einem höheren Erlös aus Kanalvollanschlussgebühren gegenüber der seinerzeitigen Prognose auf der Basis des Verbrauchs 2015. Zum tatsächlichen Jahresergebnis 2016: Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr in Anbetracht einer gestiegenen Schmutzwassermenge rd. 49 TEUR höher ausgefallen als im Vorjahr. Demgegenüber konnten wegen geringerer Investitionsmaßnahmen rd. 15 TEUR weniger an Eigenleistungen aktiviert werden. Die Erträge lagen demnach gegenüber dem Vorjahr insgesamt 25 TEUR höher. Der Kreis Euskirchen hat für die Kreisstraßen innerhalb des Gemeindegebietes eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von rd. 32 TEUR erstattet. Für überörtliche Straßen hat die Gemeinde vom Landesbetrieb Straßenbau NRW für die innerhalb des Gemeindegebietes verlaufenden Landes- und Bundesstraßen bis einschließlich zum Jahr 2012 eine jährliche Niederschlagswassergebühr in Höhe von rd. 34.000,00 € erhalten. Nach entsprechenden Verhandlungen wurde am 06. Dezember 2012 eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Nettersheim und 3 dem Landesbetrieb Straßenbau NRW geschlossen, dass die jährlich durch den Landesbetrieb Straßenbau zu zahlende Niederschlagswassergebühr für Landesund Bundesstraßen innerhalb des Gemeindegebietes durch Einmalzahlung abgelöst wird. Dieser Verwaltungsvereinbarung wurde mit Beschluss des Rates der Gemeinde Nettersheim vom 18.12.2012 zugestimmt. Diese Einmalzahlung betrug 901.614,00 €. Das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW hat mit Beschluss vom 24.07.2013 entschieden, dass die im Jahre 2012 geschlossene Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Gemeinde Nettersheim unzulässig ist und die Inanspruchnahme einer gemeindlichen Kanalisation für die Niederschlagswasserentwässerung einer überörtlichen Straße über die Heranziehung des Straßenbaulastträgers zur Niederschlagswassergebühr zu regeln ist. Aufgrund entsprechender Verhandlungen aller betroffenen Kommunen in NRW gebündelt über die kommunalen Spitzenverbände wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die Landesregierung beschlossen hat, von weiteren Verhandlungen über mögliche Rückzahlungen des Landes gegenüber den Kommunen abzusehen. Die Landesregierung NRW wird somit bezogen auf die Landesstraßen keine Rückforderungsansprüche mehr geltend machen. Für den Teilabschnitt der Landstraßen hat die Gemeinde und damit der Eigenbetrieb Abwasser einen Ablösebetrag in Höhe von 213.304,00 € erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur möchte dem Verfahrensvorschlag des Landes NRW zurzeit nicht folgen. Aufgrund dessen hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW am 23.12.2016 Klage beim Verwaltungsgericht Aachen gegen die Gemeinde Nettersheim wegen Zahlungsanspruch aus Rückabwicklung eines nichtigen Verwaltungsvertrages eingereicht. Hiernach wird die Gemeinde zur Rückzahlung eines Betrages in Höhe von 688.310,00 € nebst Zinsen aufgefordert. In Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund NRW hat die Gemeinde in diesem Zusammenhang für die Jahre 2013 bis 2016 für die Bundestraßen bzw. die ehemaligen Bundesstraßen B 51 und B 477 durch Bescheid eine Gebühr in Höhe von 117.345,44 € geltend gemacht. Diese Bescheide sind zwischenzeitlich rechtskräftig. Sollte der Klage des Bundes stattgegeben werden, wird die Gemeinde wiederum jährlich die Niederschlagswassergebühr in Höhe von derzeit 29.336,36 € für die ehemaligen Bundesstraßen und jetzigen Landstraßen 115 und 194 vom Landesbetrieb Straßenbau fordern. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, inwieweit Rückforderungsansprüche der Gemeinde bis zum Jahre 1985 und früher als Gegenforderung im Rahmen des Klageverfahrens anerkannt werden oder möglichweise die Klagen gegen die jeweiligen Kommunen zurückgezogen werden. Die Gemeinde Nettersheim hat gegenüber dem Verwaltungsgericht Aachen bereits beantragt, die Klage abzuweisen. Die weitere Entwicklung in der Angelegenheit und die entsprechenden Auswirkungen auf die Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes Abwasser bleiben nunmehr abzuwarten. Bei den anderen aktivierten Eigenleistungen handelt es sich um aktivierte Lohnkosten der Bediensteten der Verwaltung sowie anteilige Gemeinkosten, die 4 im Zusammenhang mit der Betreuung von in 2016 durchgeführten Baumaßnahmen angefallen sind. Die Materialaufwandsstruktur ist nahezu unverändert gegenüber zum Vorjahr. Die Wasserverbände erheben von ihren Mitgliedern Umlagen für die Betriebs-, Unterhaltungs- und Kapitalkosten (Zinsen und Tilgung). Der Umlagebetrag an den Wasserverband Eifel-Rur hat sich ggü. dem Vorjahr nicht verändert. Der Umlagebetrag an den Erftverband ist mit einem Betrag von TEUR 90 rd. 14,8 TEUR unter die Umlage des Vorjahres gesunken. Für die noch ausstehende Abwasserabgabe 2016 und die Gebühren für die Testatserteilung der Jahresabschlussprüfung 2016 durch die GPA wurde eine Rückstellung für ausstehende Rechnungen in Höhe von insgesamt 6.113 EUR gebildet. Der Personalaufwand in Höhe von rd. TEUR 234 resultiert aus der Zuordnung von bewerteten Arbeitszeitanteilen der Angestellten und Beamten der Gemeinde. Die Personalkosten sind im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aufgrund der Anpassung der Urlaubsrückstellung gesunken. Aufgrund einer sich ergebenden Gebührenüberdeckung in Höhe von insgesamt rd. 44 TEUR wurde eine Rückstellung für Gebührenausgleich nach Abzinsung in Höhe von rd. 36 TEUR gebildet. Das Jahresergebnis im Jahr 2016 ergibt nach der Rückstellungszuführung einen Jahresüberschuss in Höhe von 31,2 TEUR. b) Entwicklung der Allgemeinen Rücklage Der Rat der Gemeinde Nettersheim hatte in seiner Sitzung vom 30.09.2014 beschlossen, auf der Grundlage des § 10 Absatz 6 Satz 3 EigVO NRW dem außerplanmäßigen Ausgleich des nicht getilgten Verlustvortrages aus Vorjahren in Höhe von 79.837,44 € im Wirtschaftsjahr 2014 aus der Allgemeinen Rücklage zuzustimmen. Der eingetragene Jahresverlust 2014 in Höhe von 18.830,03 € wurde auf neue Rechnung vorgetragen ebenso wie der Jahresgewinn 2015 von 14.109,64 €. Auch mit dem Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 31.227,73 € soll so verfahren werden. Damit stellt sich die Allgemeine Rücklage des Eigenbetriebes Abwasser zum heutigen Stand wir folgt dar: Stand der Allgemeinen Rücklage nach Verrechnung des Verlustvortrages 2009 – 2013 Jahresfehlbetrag 2014 Jahresüberschuss 2015 Jahresüberschuss 2016 217.194,95 € -18.830,03 € 14.109,64 € 31.227,73 € 5 c) Gebührenbedarf Die Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2016 ergibt, nach Verrechnung der Vorjahresgebührenunterdeckungen (2012-2015) eine Überdeckung bei der Schmutzwassergebühr von rd. 14 Cent pro cbm und damit von insgesamt rd. 44 TEUR. Demgegenüber zeigt die Niederschlagswassergebühr eine Unterdeckung von rd. 4,2 TEUR. Mit dem Wirtschaftsplan 2012 wurde eine Gebührenanpassung von 27 Cent pro cbm vorgenommen. Mit den Wirtschaftsplänen 2013 und 2014 wurde keine Gebührenanpassung vorgenommen. Zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanaufstellung 2014 lagen die tatsächlichen Verbräuche 2013 noch nicht vor, so dass auf der Basis der Verbrauchsmenge 2012 von einer Schmutzwassermenge von 320.000 cbm ausgegangen wurde. Tatsächlich lag die Schmutzwassermenge in 2014 bei rd. 311.000 cbm (Vorjahr rd. 313.500 cbm). In Erwartung einer noch weiter sinkenden Abwassermenge ergab sich im Rahmen der Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 bei einer angenommenen Schmutzwassermenge von 308.000 cbm eine Schmutzwassergebühr von 3,71 €, so dass die Kanalvollanschlussgebühr zum 01.01.2015 um 6 Cent pro cbm erhöht wurde. Die Gebührenbedarfsberechnung 2016 zeigte, dass auf der Basis der Wirtschaftsplanansätze 2016 und unter Zugrundelegung einer Verbrauchsmenge von 311.000 cbm (Erhöhung ggü. dem Vorjahr unter Berücksichtigung eines Mehrverbrauchs im Rahmen der Unterbringung der Asylsuchenden in den Unterkünften) die Verbrauchsgebühr von 3,71 €/cbm Frischwasserbezug nicht mehr auskömmlich war und damit zum 01.01.2016 eine weitere Gebührenanpassung um 8 Cent auf 3,79 € erforderlich wurde. Die tatsächliche Schmutzwassermenge 2016 lag nunmehr bei rd. 328.000 cbm. Mit dem Wirtschaftsplan 2017 wurde eine Abwassermenge von 314.000 cbm zugrunde gelegt, wobei die tatsächlichen Verbrauchswerte 2016 zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanerstellung noch nicht zur Verfügung standen. Auf der Grundlage dieser Abwassermenge und der fortgeschriebenen Gebührenkalkulation wurden mit Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2017 keine Gebührenveränderungen vorgenommen. Weitere Gebührenanpassungen werden bei gleichbleibender Kostenstruktur vorrangig von der weiteren Entwicklung der Abwassermenge abhängen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister