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Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg; Veränderung der Dachneigung für ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
214 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
21.06.17, 09:00
Aktualisiert
21.06.17, 09:00
Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg;
Veränderung der Dachneigung für ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg;
Veränderung der Dachneigung für ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg;
Veränderung der Dachneigung für ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 735 /X.L. Datum: 20.06.2017 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 27.06.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg; Veränderung der Dachneigung für ein Bauvorhaben auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich. Es wird beschlossen, dem Antrag auf Veränderung der Dachneigung von der im Bebauungsplan C 1-B, Engelgau, Schwalbenweg, festgesetzten 35° - 45° auf 30° für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107 zuzustimmen. Begründung: Das Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 2 Nr. 107, Schwalbenweg, soll mit einem Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung bebaut werden. Es befindet sich am Ortsausgang Engelgau im Einmündungsbereich der K 36 und darüber hinaus in einer Tiefe von 40 m innerhalb des rechtskräftig erlassenen Bebauungsplangebietes C 1-B, Engelgau. Geplant ist, das Gebäude eingeschossig im Bungalowstil und in einem Winkelbau zu errichten. Das Dach soll als Walmdach mit einer Dachneigung von 30° ausgebildet werden. Der Bebauungsplan C 1-B setzt eine Dachneigung von 35° - 45° fest. Aufgrund dessen beantragen die Bauherren eine Befreiung von dieser Festsetzung und begründen dies wie folgt: „Das Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung soll altersgerecht, ebenerdig in eingeschossiger Bauweise errichtet werden. Das Dachgeschoss soll nicht bewohnt werden, sondern lediglich Abstellzwecken dienen und wird als Walmdach ohne Dachflächenfenster und Dachaufbauten geplant. Bei einer Dachneigung von 35° würde die Dachfläche im Vergleich zu den Erdgeschosswänden dominant und unproportional wirken. Ferner würde der zusätzliche Dachraum, der bei einer Dachneigung von 35° entstehen würde, weitere Kosten verursachen. Der Platzgewinn durch eine steilere Dachneigung wird nicht benötigt.“ Gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt 3 werden und u. a. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Gründe für die veränderte Dachneigung sind nachvollziehbar. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und nachbarschaftliche Interessen nicht tangiert sind, wird vorgeschlagen, dem Antrag auf Befreiung wie zuvor beschrieben zuzustimmen. Das betroffene Grundstück im Bebauungsplan C 1-B, Engelgau, ist aus dem beigefügten Planauszug ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister