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Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
190 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
21.06.17, 09:00
Aktualisiert
21.06.17, 09:00
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 731 /X.L. Z.1 Datum: 20.06.2017 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 27.06.2017 Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, folgende weitere Zuwendung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren: Lfd.Nr. Objekt 6. Burgstraße Marmagen Maßnahme 8, Instandsetzung der Fassade und Neuanstrich Gesamtkosten der Maßnahme, € 18.493,91 Fördersumme, € 3.000,00 Begründung: In der Vorlage 731/X.L. wurde dargestellt, dass bis zur Sitzung des Gemeinderates am 04.07. noch weitere Anträge auf Förderung zur Neugestaltung von Fassaden in historischen Ortskernen von Marmagen und Nettersheim eingehen können, denen bereits eine Bauberatung vorangegangen ist. Es wird empfohlen, einer Förderung wie folgt zuzustimmen: 6. Objekt Burgstraße 8, Marmagen Die Fassade des Gebäudes weist eine Reihe von Rissen auf, die im Zuge der vorgesehenen Sanierungsmaßnahme geschlossen bzw. überarbeitet oder in Teilen erneuert werden sollen. Abschließend soll die Fassade mit einem entsprechenden Farbanstrich versehen werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 18.493,91 €, so dass vorgeschlagen wird, entsprechend den Förderrichtlinien vom 13.12.2016 den Höchstsatz von 3.000,00 € zu gewähren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister