Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
190 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
21.06.17, 09:00
Aktualisiert
21.06.17, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 731 /X.L. Z.1
Datum: 20.06.2017
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
27.06.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen,
Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, folgende weitere Zuwendung zur Neugestaltung von
Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren:
Lfd.Nr.
Objekt
6.
Burgstraße
Marmagen
Maßnahme
8,
Instandsetzung
der Fassade
und
Neuanstrich
Gesamtkosten
der Maßnahme,
€
18.493,91
Fördersumme,
€
3.000,00
Begründung:
In der Vorlage 731/X.L. wurde dargestellt, dass bis zur Sitzung des Gemeinderates am 04.07. noch weitere Anträge auf Förderung zur Neugestaltung von Fassaden in historischen Ortskernen von Marmagen und Nettersheim eingehen können, denen bereits eine Bauberatung vorangegangen ist. Es wird empfohlen, einer Förderung wie folgt zuzustimmen:
6.
Objekt Burgstraße 8, Marmagen
Die Fassade des Gebäudes weist eine Reihe von Rissen auf, die im Zuge der vorgesehenen Sanierungsmaßnahme geschlossen bzw. überarbeitet oder in Teilen
erneuert werden sollen. Abschließend soll die Fassade mit einem entsprechenden
Farbanstrich versehen werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich
auf 18.493,91 €, so dass vorgeschlagen wird, entsprechend den Förderrichtlinien
vom 13.12.2016 den Höchstsatz von 3.000,00 € zu gewähren.
gez. Pracht
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Bürgermeister