Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
168 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
21.06.17, 13:00
Aktualisiert
21.06.17, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Kur.
Vorlage 734 /X.L.
Datum: 21.06.2017
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
27.06.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Sternenregion Eifel
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Nettersheim begrüßt die Bewerbung des Vereins Naturpark Nordeifel e.V. um die Anerkennung der Erlebnisregion Nationalpark Eifel als „International Dark Sky Reserve“ bei der International Dark-Sky Association (IDA) und
beschließt, dass bei zukünftigen Neuinstallationen, Renovierungen oder bei der
Umgestaltung der Straßenbeleuchtungssysteme die „Beleuchtungsrichtlinien für
die Sternenregion Eifel“ (Anlage 1) zur Reduzierung der Lichtverschmutzung und
zur Optimierung der öffentlichen Beleuchtung herangezogen und soweit technisch
und wirtschaftlich vertretbar, beachtet werden. Das Projekt „Sternenregion Eifel“
unterstützt hierbei beratend.
Nicht-öffentliche Nutzer in der Gemeinde werden dahingehend informiert, dass
deren Außenbeleuchtung im Sinne der Vermeidung von Lichtverschmutzung erfolgen soll und die Empfehlungen der Beleuchtungsrichtlinien herangezogen beachtet werden sollen.
Die Gemeinde bemüht sich zur Unterstützung des Anerkennungsverfahrens um
die Einrichtung von Musterbeispielen für eine nachhaltige und belastungsarme
Lichtanwendung in der Nacht und unterstützt die Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
Begründung:
Mit Urkunde vom 17.02.2014 ist der Nationalpark Eifel vorläufig als International
Dark Sky Park mit der deutschsprachigen Bezeichnung „Sternenpark Nationalpark Eifel“ ausgezeichnet worden. Diese Auszeichnung wird von der „International Dark-Sky Association“ (IDA) an Gebiete mit einer besonders schützenswerten
und nahezu natürlichen Nachtlandschaft verliehen. Verbunden damit ist das Ziel,
durch eine umweltverträgliche und optimierte Beleuchtung die natürliche Nachtlandschaft zu bewahren oder wieder herzustellen und die unerwünschten Nebenwirkungen des Einsatzes von künstlichem Licht in der Nacht, üblicherweise unter
dem Begriff Lichtverschmutzung zusammengefasst, zu vermeiden.
Nunmehr soll als folgerichtiger nächster Schritt die Anerkennung als „International Dark Sky Reserve“ mit der deutschsprachigen Bezeichnung „Sternenregion
Eifel“ angestrebt werden, um nachhaltig die Qualität des nächtlichen Sternenhimmels und den Schutz der nächtlichen Naturlandschaft in der ganzen Region zu
erhalten und weiter zu verbessern sowie in der ganzen Region das Naturerlebnis
eines sternenreichen Nachthimmels zu ermöglichen.
Für die Antragstellung ist es erforderlich, dass in einem Umkreis von etwa 15 km
um die Grenzen des existierenden Sternenpark Nationalpark Eifel (Kernzone)
herum die angrenzenden Städte und Gemeinden (Randzone) sich ebenfalls zu
diesen Zielen erklären. Die projektierte geografische Abgrenzung der Sternenregion Eifel ist der Anlage 1 (Beleuchtungsrichtlinien ) zu entnehmen. Da es sich
größtenteils um Städte und Gemeinden innerhalb des Naturparks Nordeifel handelt, liegt die Trägerschaft der Initiative beim Verein Naturpark Nordeifel e.V..
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Um diese Ziele zu realisieren, ist es notwendig, dass die betroffenen Städte und
Gemeinden beraten und darüber entscheiden, dass bei Neu- oder Umgestaltung
der Beleuchtungssysteme die Beleuchtungsrichtlinien herangezogen werden und
sukzessive eine Anpassung der bestehenden Beleuchtung an die Beleuchtungsrichtlinien vorgenommen wird.
Zudem sollen die beteiligten Städte und Gemeinden zum Zeitpunkt der Antragstellung eine den Beleuchtungsrichtlinien entsprechendes Musterbeispiel einer
Beleuchtungsinstallation oder Beleuchtungsumstellung vorweisen.
Ebenso sollen die Bürger, die Industrie, das Gewerbe und der Handel durch Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit über die Sternenregion Eifel für das Thema
„Wert der Nacht“ sensibilisiert und zur Vermeidung von Lichtverschmutzung motiviert werden.
In diesem Zusammenhang sollen die Städte und Gemeinden die Zugänglichkeit
zu geeigneten Plätzen gewährleisten, um einen sternenreichen Nachthimmel oder
die nächtliche Landschaft erlebbar zu machen.
Die weiteren unabdingbaren Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung (Beleuchtungsrichtlinien, Beratung, Beleuchtungsinventar und Managementplan) werden durch das bereits laufende Projekt „Sternenregion Eifel“ adressiert.
Durch die Einhaltung der Beleuchtungsempfehlungen (Anlage 1) wird nicht nur
die Lichtverschmutzung reduziert. Die Qualität der Beleuchtung wird generell wesentlich verbessert
- wegen der Erhöhung der Sicherheit durch verbesserte Sichtfähigkeit und
Dunkeladaption,
- wegen der geringeren Blendungswirkung und verbesserten visuellen
Wahrnehmung,
- wegen der geringeren zirkadianen Wirkung auf alle Lebewesen,
- wegen der geringeren Insektenanlockwirkung,
- wegen der geringeren Störung der nächtlichen Lebenswelt (Tiere und
Pflanzen),
- wegen der geringeren Lichtstreuung,
- wegen der geringeren Gefährdung der Netzhaut des menschlichen Auges
sowie
- wegen der angenehmeren Empfindung des Lichtes.
Die Beleuchtung mit effizienten, belastungsarmen und nicht himmelwärts strahlenden Beleuchtungssystemen kann insbesondere Einsparungen im laufenden
Betrieb nach sich ziehen. Die Beleuchtungsempfehlungen beinhalten deshalb
auch ein großes Energieeinsparpotential und unterstützen die Klimaschutzinitiative. Zudem wird ein besserer Schutz und die Förderung der Artenvielfalt der
nachtaktiven Lebenswelt (Tiere und Pflanzen) erzielt.
Mit der Anerkennung als „International Dark Sky Reserve“ würde die gesamte
Region darüber hinaus um einen besonderen touristischen Anziehungspunkt reicher. Bei einer Anerkennung wäre die „Sternenregion Eifel“ einer der ersten „International Dark Sky Reserves“ in Deutschland. Die Dokumentation der in Teilen
vorhandenen natürlichen Nachtlandschaft wäre ein Alleinstellungsmerkmal unserer Region, das auch noch stärker touristisch genutzt werden kann und allen beteiligten Städten und Gemeinden zu Gute käme.
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Auf die bisherigen Vermarktungserfolge in Zusammenarbeit mit den touristischen
Arbeitsgemeinschaften der Region (60 Veranstaltungen im Rahmen des UNESCO
Internationalen Jahres des Lichts 2015 mit fast 2500 Besucher allein auf der
Sternwarte auf dem Internationalen Platz Vogelsang, die „Sternenwochen“ in der
Rureifel), sowie auf die enorme Medienpräsenz (über 300 Berichterstattungen in
2015) wird verwiesen.
Es ist noch darauf hinzuweisen, dass es nicht das Ziel ist, die Region im negativen Sinne zu „verfinstern“. Wie oben dargelegt geht es um eine kostenneutrale
Optimierung der Beleuchtung durch Vermeidung der unerwünschten Nebenwirkungen wie Himmelsaufhellung und Blendung und um eine bessere Umweltverträglichkeit der öffentlichen und auch der privaten Beleuchtung.
Die Eifelregion verfügt durch die Realisierung dieses Vorhaben über ein wichtiges
Alleinstellungsmerkmal und bekommt dadurch einen überregional bedeutsamen
Modellcharakter.
gez. Pracht
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Bürgermeister