Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
175 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
21.06.17, 10:24
Aktualisiert
23.06.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M/Kur.
Vorlage 689 /X.L. Z.2
Datum: 21.06.2017
ERWEITERUNG
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
27.06.2017
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht
Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen,
"Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB
im Parallelverfahren
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen
im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten
Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht
gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Beschlussvorschläge aus der Sitzung des Entwicklungs- Planungs-, Bauund Umweltausschusses vom 13.06.2017 zu den Vorlagen 689 / X.L und
689 / X.L. Z.1 werden aufgehoben.
2. Desweiteren wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung, werden die in der Anlage
1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und hierzu die in Spalte 4 aufgeführten Beschlüsse gefasst.
b) Den Teilbereich Flur 10, Nr. 317 aufgrund des angrenzenden Gewerbebetriebes als Mischgebiet auszuweisen.
c) Den Planbereich im Bereich Eifelhöhenklinik geringfügig zu verkleinern, um
einer späteren Entwicklung eines Kreisverkehres nicht entgegenzustehen
und den Planbereich um die Verlängerung der Straße „Im Wiesengrund“ in
südlicher Richtung geringfügig zu vergrößern.
d) Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen hinsichtlich der Glasfaserversorgung im Plangebiet mit der Telekom sowie der innogy TelNet
GmbH zu führen.
e) Die Planentwürfe der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil
Marmagen, „Die Acht Morgen“ (Anlage 2) mit Begründung (Anlage 3)
sowie der Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, „Die Acht
Morgen“ (Anlage 5) mit Begründung (Anlage 7) und Umweltbericht [Bodengutachten (Anlage 9) und Lärmgutachten (Anlage 8)] sind gem. § 3
Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Begründung:
Der Geltungsbereich des angrenzenden Bebauungsplan F 5 umfasst einen Teilbereich der noch nicht parzellierten Wegefläche auf dem Grundstück Gemarkung
Mamragen, Flur 10, Flurstück 391. Die Bauleitplanung und Erschließungsplanung
geht jedoch über diesen Bereich hinaus und mündet in den Bebauungsplan F 7
ein, sodass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes F 7 um diese bislang nicht
beplante Teilfläche erweitert werden muss.
Es wird daher vorgeschlagen, unter Nr. c) des Beschlussvorschlages die Erweiterung des Geltungsbereiches wie zuvor beschrieben aufzunehmen.
Der überarbeitete Planentwurf des Bebauungsplanes F 7 Marmagen (Anlage 5),
„Die Acht Morgen“, sowie ein Auszug aus dem Bebauungsplan F 5, Marmagen
sind als Anlage 4 beigefügt.
3
Des Weiteren sind die überarbeiteten Begründungen zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 3), sowie zum Bebauungsplan F 7, „Die Acht Morgen“ (Anlage 6) beigefügt.
Zwischenzeitlich wurde der in der Anlage 9 beigefügte geotechnische Bericht
zum Bauvorhaben Bebauungsplan F 7 Marmagen, „Die Acht Morgen“ (orientierendes Boden-und Versickerungsgutachten) erstellt, der Bestandteil der Verfahrensunterlagen ist.
Die Anlagen aus den Vorlagen 689 / X.L. sowie 689 / X.L Z.1 sind somit ungültig.
Zur Klarstellung werden die gesammten Anlagen der Vorlage 689 / X.L Z.2 in
aktueller Fassung beigefügt. Die Anlagen umfassen im Einzelnen:
-
Anlage 1 (Abwägungen der Stellungnahmen)
Anlage 2 (Planentwurf 53. Änderung Flächennutzungsplan vom 01.06.2017)
Anlage 3 (Begründung 53. Änderung Flächennutzungsplan vom 19.06.2017)
Anlage 4 (Auszug aus dem Bebauungsplan F 5, Marmagen)
Anlage 5 (Planentwurf Bebauungsplan F7, Marmagen „Die Acht Morgen“
19.06.2017)
Anlage 6 (Textliche Festsetzung Bebauungsplan F 7, Marmagen „Die Acht
Morgen“ vom 12.06.2017)
Anlage 7 (Begründung Bebauungsplan F7, Marmagen „Die Acht Morgen“ vom
19.06.2017)
Anlage 8 (Lärmgutachten vom 27.03.2017 inklusive Nachtrag vom
10.04.2017)
Anlage 9 (Bodengutachten vom 15.06.2017)
gez. Pracht
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Bürgermeister