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Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
164 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
29.06.17, 13:01
Aktualisiert
29.06.17, 13:01
Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren
a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M/Kur. Vorlage 689 /X.L. Z.3 Datum: 28.06.2017 ERWEITERUNG An den Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen "Die Acht Morgen" sowie Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, "Die Acht Morgen", der Gemeinde Nettersheim gem. § 2 Absatz 1 BauGB im Parallelverfahren a) Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB b) Öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Beschlussvorschläge aus der Sitzung des Entwicklungs- Planungs-, Bauund Umweltausschusses vom 13.06.2017 zu den Vorlagen 689 / X.L und 689 / X.L. Z.1 werden aufgehoben. 2. Desweiteren wird beschlossen: a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit, der benachbarten Kommunen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung, werden die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und hierzu die in Spalte 4 aufgeführten Beschlüsse gefasst. b) Den Teilbereich Flur 10, Nr. 317 aufgrund des angrenzenden Gewerbebetriebes als Mischgebiet auszuweisen. c) Den Planbereich im Bereich Eifelhöhenklinik geringfügig zu verkleinern, um einer späteren Entwicklung eines Kreisverkehres nicht entgegenzustehen und den Planbereich um die Verlängerung der Straße „Im Wiesengrund“ in südlicher Richtung geringfügig zu vergrößern. d) Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen hinsichtlich der Glasfaserversorgung im Plangebiet mit der Telekom sowie der innogy TelNet GmbH zu führen. e) Die Planentwürfe der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Marmagen, „Die Acht Morgen“ (Anlage 2) mit Begründung (Anlage 3) sowie der Neuaufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“ (Anlage 5) mit Begründung (Anlage 7) und Umweltbericht [Bodengutachten (Anlage 9) und Lärmgutachten (Anlage 8)] sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Begründung: In der Vorlage 689 / X.L. wurde darauf hingewiesen, dass der Umweltbericht bis zur Ratsitzung nachgereicht wird. In der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen vom 11.05.2017 teilte diese mit, dass gegen die vorliegende Planung aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Eine abschließende Entscheidung bleibe jedoch dem nächsten Verfahrensschritt vorbehalten, indem Landschaftspflegerischer Begleitplan (LPB) und die erforderliche vertiefende artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II (ASP II) vorgelegt und geprüft werden müssen. 3 Die vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfungen Stufe I (Anlage 1) und II (Anlage 2) sowie der landschaftspflegerische Begleitplan (Anlage 3) und Umweltbericht (Anlage 4) wurden am 27.06.2017 per E-Mail der Unteren Naturschutzbehörde zur Abstimmung und Stellungnahme bis zur Offenlage, vorgelegt. Die Begründungen zur 53. Änderung Flächennutzungsplan, Ortsteil Marmagen (Anlage 5), zum Bebauungsplan F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“ (Anlage 6) sowie die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan F 7, Marmagen, „Die Acht Morgen“ (Anlage 7) wurden auf der Grundlage der artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe II sowie des landschaftspflegerischen Begleitplans und Umweltberichtes entsprechend ergänzt. Die Anlagen 3, 6 und 7 der Vorlage 689 / X.L. Z.2 vom 21.06.2017 verlieren damit ihre Gültigkeit. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister