Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
146 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
30.06.17, 09:00
Aktualisiert
30.06.17, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I - Pa.
Vorlage 729 /X.L.
Datum: 30.06.2017
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt Herrn Oberbrandinspektor Horst Mirgeler, geb. 21.09.1962,
wohnhaft in Zingsheim ab dem 06.07.2017 zum kommissarischen stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim zu bestellen.
Begründung:
Nach § 11 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz bestellt der Gemeinderat den stellvertretenden Wehrführer der
Freiwilligen Feuerwehr auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von 6
Jahren.
Der bisherige bis zum 30.06.2017 bestellte stellvertretende Wehrführer Dirk Albrecht steht auf eigenen Wunsch für eine weitere Wahlperiode nicht mehr zur Verfügung.
Zur Bestellung eines Stellvertreters war gem. § 11 BHKG eine Anhörung der
Wehr durch den Bürgermeister durchzuführen. Auf Einladung der Gemeinde fand
das Anhörungsverfahren am 22. Juni 2017 statt. Hieran nahmen einschließlich
der Mitglieder der Jugendfeuerwehr und der Ehrenabteilung 111 Feuerwehrangehörige teil.
Auf der Grundlage der Anhörung hat Kreisbrandmeister Udo Crespin Brandoberinspektor Horst Mirgeler zur Bestellung als stellvertretender Wehrleiter vorgeschlagen. Das Schreiben des Kreisbrandmeisters vom 25.06.2017 ist als Anlage
beigefügt.
Bis zur Erlangung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen durch die Teilnahme
am „Lehrgang für Wehrführer“ am Insititut der Feuerwehr in Münster kann die
Funktion als stellvertretender Wehrleiter kommissarisch wahrgenommen werden.
Auf vorgenannter Grundlage wird vorgeschlagen, Herrn Brandoberinspektor Horst
Mirgeler zum kommissarischen stellvertretenden Wehrführer zu bestellen.
gez. Pracht
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Bürgermeister