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Beschlussvorlage (Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
146 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
30.06.17, 09:00
Aktualisiert
30.06.17, 09:00
Beschlussvorlage (Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters) Beschlussvorlage (Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Pa. Vorlage 729 /X.L. Datum: 30.06.2017 An den Gemeinderat Sitzungstag: 04.07.2017 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bestellung eines stellvertretenden Wehrleiters Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt Herrn Oberbrandinspektor Horst Mirgeler, geb. 21.09.1962, wohnhaft in Zingsheim ab dem 06.07.2017 zum kommissarischen stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nettersheim zu bestellen. Begründung: Nach § 11 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz bestellt der Gemeinderat den stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von 6 Jahren. Der bisherige bis zum 30.06.2017 bestellte stellvertretende Wehrführer Dirk Albrecht steht auf eigenen Wunsch für eine weitere Wahlperiode nicht mehr zur Verfügung. Zur Bestellung eines Stellvertreters war gem. § 11 BHKG eine Anhörung der Wehr durch den Bürgermeister durchzuführen. Auf Einladung der Gemeinde fand das Anhörungsverfahren am 22. Juni 2017 statt. Hieran nahmen einschließlich der Mitglieder der Jugendfeuerwehr und der Ehrenabteilung 111 Feuerwehrangehörige teil. Auf der Grundlage der Anhörung hat Kreisbrandmeister Udo Crespin Brandoberinspektor Horst Mirgeler zur Bestellung als stellvertretender Wehrleiter vorgeschlagen. Das Schreiben des Kreisbrandmeisters vom 25.06.2017 ist als Anlage beigefügt. Bis zur Erlangung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen durch die Teilnahme am „Lehrgang für Wehrführer“ am Insititut der Feuerwehr in Münster kann die Funktion als stellvertretender Wehrleiter kommissarisch wahrgenommen werden. Auf vorgenannter Grundlage wird vorgeschlagen, Herrn Brandoberinspektor Horst Mirgeler zum kommissarischen stellvertretenden Wehrführer zu bestellen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister