Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
259 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
03.07.17, 12:22
Aktualisiert
03.07.17, 12:22
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 686 /X.L. Z.1
Datum: 03.07.2017
ERWEITERUNG
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
04.07.2017
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass einer 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Haushaltsjahr 2017
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Entwurf der Nachtragssatzung
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Jahr 2017 in der beigefügten Fassung.
Begründung:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017 wurde angemerkt, dass der Entwurf der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2017 in
§ 5 Liquiditätskredite nicht die Formvorschriften erfülle.
Gemäß RdErl. des Innenministeriums vom 24.02.2005 (MBl. NRW. S. 354) ber.
04.04.2005 (MBl. NRW. S. 464), zuletzt geändert durch RdErl. vom 17.12.2012
(MBl. NRW. 2013 S. 3) ist unter Ziff. 1.1.2 zum Muster für die Nachtragssatzung
(Anlage 2) nachstehendes ausgeführt:
„Eine Nachtragssatzung, die nach § 81 Go aufzustellen ist, verändert die nach
§ 78 GO aufgestellte Haushaltssatzung. Sie muss die vorgesehenen Veränderungen enthalten und nach den im Muster aufgezeigten Bestimmungen, ggf. in
alternativer Form, aufgebaut werden. Das Muster ist für die Ausgestaltung einer
Nachtragssatzung verbindlich.
Es enthält zur Festsetzung der Höhe der Liquiditätskredite nachstehenden Wortlaut:
„Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe
von ... EUR um ... EUR vermindert/erhöht und damit auf ... EUR festgesetzt.
(alternativ: Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.)“
Wenngleich die Gemeinde bisher der Auffassung war, dass der bisher gewählte
Satzungsentwurf unter dem Aspekt der „alternativen“ Gestaltungsmöglichkeit
rechtlich genügt und den neu festgesetzten Höchstbetrag für Liquiditätskredite
eindeutig wiedergibt, wird aus Gründen der absoluten Rechtssicherheit die Anregung aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses aufgenommen und
§ 5 des Satzungsentwurfs wie folgt abgeändert:
§5
Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von
5.000.000 EUR um 1.000.000 EUR erhöht und damit auf 6.000.000 EUR
festgesetzt.
Die nunmehr zur Beschlussfassung anstehende Fassung ist dieser Vorlage beigefügt.
gez. Pracht
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Bürgermeister